Dachlawine beschädigt Windschutzscheibe
Am Wochenende hat es ja stark getaut und der Schnee kam von den Dächern
und ich habe mein Auto in unserem Hof stehen. Nun ist es passiert, dass eine Dachlawine mit Schnee auf mein Auto gefallen ist.
Die Windschutzscheibe hat jetz am oberen Rand einen 10cm langen vertikalen Riss.
Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass die Gebäudeversicherung den Schaden am Fahrzeug übernimmt oder ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung vom Auto?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Ha, da schlagen mal wieder die Moralapostel zu. Was glaubst du denn, wofür er Monat für Monat TK-Beiträge zahlt?
So ein Unsinn.
Ja, Du hast recht, es ist ein TK-Schaden und der wird unabhängig vom Hergang reguliert, wenn es ein versichertes Ereignis (Glasbruch) ist.
Aber der Ärger, den der Tipp nicht nur bei SRAM verursacht hat, war, dass es offenbar ganz normal ist, einfach mal irgendeine Geschichte zu erzählen, um an eine Versicherungsleistung zu kommen.
Klappt´s bei der TK nicht, erzählen wir hat der Gebäudehaftpflicht was und wenn das nicht klapp, gibt´s immer noch die Privathaftpflicht, die alles zahlt.
Diese Grundhaltung geht allen anderen auf den Kranz, die genauso monatlich ihre Beiträge zahlen.
Das hat nix mit Moralaposteln, sondern mit asozial, im Sinne von "gegen die Gemeinschaft" zu tun.
33 Antworten
Eher die Privatpflicht
des Dachverantwortlichen!
Dies aber nur wenn kein Schneefanggitter dran war!
Ansonsten müsste ein Schaden / Schuld nachgewiesen werden
Gruß ALex
Ansonsten höhrere Gewalt.....
Schaden Teilkasko
Wobei du erst mal nachweisen musst das der Schaden bei
Lawinenabgang entstanden ist!
Zitat:
Original geschrieben von YamiDt
Es war in unserem Hof, von unserem Hausdach (Einfamilienhaus)
nicht gut oder?
Verklag den Hausbesitzer oder prügel das Geld aus ihm raus. 😁
Ist ein Fall für die TK.
Zitat:
Original geschrieben von YamiDt
Es war in unserem Hof, von unserem Hausdach (Einfamilienhaus)
-> UNSER HAUS, Hausbesitzer = Mein Vater
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Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Dies aber nur wenn kein Schneefanggitter dran war!
schneefanggitter sind nicht überall vorschrift!
Zitat:
Eher die Privatpflicht des Dachverantwortlichen...
...die ihrerseits den spieß rumdrehen wird und die zahlung verweigert. als grund dafür wird angegeben, das man im winter, bei tauwetter, mit herunterfallendem schnee von dächern zu rechnen hat....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
schneefanggitter sind nicht überall vorschrift!Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Dies aber nur wenn kein Schneefanggitter dran war!
....Nö Vorschrift sind sie bei uns auch nicht!
Aber Vorschrift ist (soweit ich weiß Bundesweit)
das von deinem Hab und Gut keine Gefahr ausgehen darf!
Also wenn du keine Schneefanggitter drauf hast und eine Gewisse
Schneehöhe und Neigung erreicht hat musst du die Gefahr
"erkennen" und beseitigen - für mich war das irgendwie mit dem Schneefanggitter einfacher und billiger!
Alex
PS es muss nicht alles Vorschrift sein oder werden!
Manchmal reicht der normale Menschenverstand 😁
Auch im Straßenverkehr könnte man so von Zeit zu Zeit Tote vermeiden!
(Ich habe Vorfahrt und der 38-Tonner muss stehenbleiben - er MUSSS)
Rechne den Schaden mit deiner TK ab, Glasbruch, dir ist da was Gegengefallen. Wenn du das über die Gebäudeversicherung machen willst, wird die die Schadenregulierung wahrscheinlich ablehnen und evtl. solche Dachgitter zur Auflage machen, wenn von dem Dach eine Gefahr ausgeht.
Dann kommen Kosten auf dich zu.
MFG Thomas
....also mal zur Klarstellung: in der Gebäudeversicherung ist das Gebäude versichert und kein Auto, von niemandem!
Du kannst bei bestehender Teilkaskoversicherung maximal die Selbstbeteiligung beim Hausbesitzer geltend machen, da Du zur Schadenminderung verpflichtet bist. Da das in diesem Fall Dein Vater ist, wäre noch zu klären, ob Du in der Privathaftpflicht Deines Vaters mitversichert bist, dann ist es wie vorher schon beschrieben ein Eigenschaden. Wenn das Auto Dir gehört und Du einen eigenen Hausstand hast, ist es natürlich kein Eigenschaden!
Schneefanggitter erleichtern dem Hausbesitzer bzw. dessen Versicherung zwar die Abwehr der Ansprüche, Urteile gibt es aber sowohl mit, als auch ohne Schneefanggitter, wo der Schaden über die Haftpflicht reguliert wurde und andere wo die Ansprüche abgewehrt wurden.
Imo kann der Hausbesitzer nichts dafür, da man bei solchen Witterungen immer mit sowas rechnen muss und es halt nicht immer einen Schuldigen gibt, auch wenn das mittlerweile die landläufige Meinung ist (der TE war damit nicht gemeint)!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....also mal zur Klarstellung: in der Gebäudeversicherung ist das Gebäude versichert und kein Auto, von niemandem!
Für die Wohngebäudeversicherung magst du Recht haben, aber es gibt zum Beispiel auch Gebäudehaftpflichtversicherungen. Die zahlen dann dem auf dem Gehweg Gestürzten die Behandkung, sodass der Gebäudeiegentümer das nicht muss. Da es aber selbstbewohntes Wohneigentum sein dürfte, ist das Wurst 😁
Zitat:
Rechne den Schaden mit deiner TK ab, Glasbruch, dir ist da was Gegengefallen.
Danke für diesen Vorschlag zur Sozialisierung eigener Dummheit zu Lasten der Versichertengemeinschaft. 😠
Leute wie Dich mag ich ganz besonders 😠
Gruß SRAM
Das Problem hatten wir auch schon, hat die Hausrat bezahlt.
Alternativ wenn TK vorhanden ist einfach zum Glaser fahren.
hallo sram und alle anderen Forenteilnehemer !
SRAM: Genau den gleichen Gedanken hatte ich auch soeben !
Es ist dann auch kein Wunder, wenn die Versicherungen,egal welche auch immer, ihre Beiträge, nach und nach erhöhten !
Natürlich zu Lasten,der Allgemeinheit :-((
Teilweise,tolle Ratschläge !
Genau genommen belügt man in solchen Fällen die Versicherung
"Mir ist was GEGENGEFALLEN "
Lasst das mal ein Rechtsverdreher lesen !!!
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von self
Für die Wohngebäudeversicherung magst du Recht haben, aber es gibt zum Beispiel auch Gebäudehaftpflichtversicherungen.
....Gebäudeversicherungen zählen immer zu den Sachversicherungen; was Du meinst ist die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung....
Klugscheissmodus wieder aus😛😉
Zitat:
Danke für diesen Vorschlag zur Sozialisierung eigener Dummheit zu Lasten der Versichertengemeinschaft. 😠Zitat:
Zitat:
Rechne den Schaden mit deiner TK ab, Glasbruch, dir ist da was Gegengefallen.
Leute wie Dich mag ich ganz besonders 😠
Gruß SRAM
....ganz so schlimm ist es aber nicht, da die Teilkasko auch im beschriebenen Schadenfall zahlt.... Der TE muss da gar nichts faken oder anders darstellen, als es in Wirklichkeit passiert ist....