Dachkantenspoiler und der Onkel Tüv

VW Golf 4 (1J)

Mahlzeit,

liebäugel schon länger mit einem Dachkantenspoiler, hab mir jetzt einige Live angeguckt und finde das steht dem Golf. Wie siehts das mit den Eintragungen aus? Hab mir bei eBay mal zwei rausgesucht:

1. http://cgi.ebay.de/...9084QQihZ017QQcategoryZ40215QQrdZ1QQcmdZViewItem
2. http://cgi.ebay.de/...9986QQihZ009QQcategoryZ40215QQrdZ1QQcmdZViewItem

Der erste hat ne ABE, soweit ok, aber was wäre wenn ich den 2. nehmen würde? Welche Auflagen muss der erfüllen? Denke mal er darf die 3. Bremsleuchte nicht verdecken, und sonst? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?

20 Antworten

Zitat:

Zitat:
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Du dafst auch die dritte bremsleuchte zu tönnen laut autoglaser und warum solte es nicht mit dem spoile auch gehen und so viel verdeckt er auch nicht
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Das sagt dein Autoglaser, die StVZO sagt was anderes.

Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verändert werden. Wenn du es doch machst, erlischt die Betriebserlaubniss.
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Genauso ist es. Habe mal geringe Mängel beim TÜV bekommen wegen ner durchgebrannten Sicherung, die zum Ausfall der Nebelscheinwerfer führte, die bekanntlich nicht serienmäßig und folglich auch keine Pflicht sind.
Kommentar der TÜV-Tante: "Was dran ist, muss auch gehen."

Zitat:

Die tritte bremsluchte ist keine pflicht in deutschland deswgen darfst du auch die verdecken, ist doch genau so wenn du deine scheiben tönnst und man kann die leuchte auch nicht erkennen.

Da muss ich Miwi123 zustimmen. Wenn die dritte Bremsleuchte verbaut ist, darf diese auf keinen Fall entfernt werden!

Beim Tönen ist es das selbe, die Leuchte darf NICHT von der Folie verdeckt werden! Steht sogar in der Klebeanleitung von Foliatec 😉

Zitat:

Macht VW ja auch nicht anders beim "GTI" oder beim R32

Stimmt schon, aber das ist Serienmäßig verbaut.

der originale DKS deckt auch rein gar nichts von der dritten Bremsleuchte ab, wie soll es dann damit Ärger geben?

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Zitat:

Original geschrieben von Chuck Chillout


der originale DKS deckt auch rein gar nichts von der dritten Bremsleuchte ab, wie soll es dann damit Ärger geben?

gibt ja auch keinen ärger mit den dingern, hat ja nie einer behauptet!

Zum rest kann man nur sagen, vollkommen richtig. Aus dem Grund sollte man lieber selber nachlesen, als sich auf nen Autoglaßonkel zu verlassen. Der arme mann war je net mal in der lage Gebrauchsanweisungen für seine Produkte zu lesen....

Im übrigen gibts ne EU-Richtlinie wie stark eine dritte bremsleuchte leuchten muss. Man kann drüber tönen, dies darf aber nicht unter 90% der orginalen Leuchtkraft nach E-prüfung fallen...(und ich glaube kaum das Carglaß und Co. eine Prüfgerät rumstehen hat...)

Was zB auch lustig ist, es müssen mindestens 2 Bremsleuchten funktionieren, sonst 15 euro verwarngeld 😁

mfg

Zitat:

Original geschrieben von stephboho


Zitat:
Genauso ist es. Habe mal geringe Mängel beim TÜV bekommen wegen ner durchgebrannten Sicherung, die zum Ausfall der Nebelscheinwerfer führte, die bekanntlich nicht serienmäßig und folglich auch keine Pflicht sind.
Kommentar der TÜV-Tante: "Was dran ist, muss auch gehen."

Das hat aber nichts damit zu tun das die Lichttechnischen Einrichtungen verändert wurden sondern das sie nicht funktioniert haben, wie die "Tante" schon sagte, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Anbei bemerkt wäre es nett wenn du in Zukunft auf deine ----- verzichten könntest, dann behält die Seite auch ein vernünftiges Format und man muss nicht ohne Ende scrollen um alles zu lesen.

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