Dachdeckeraufzug ohne Papiere wie überführen
Hallo Community,
Will mir einen dachdeckeraufzug kaufen der eine Auflaufbremse hat.
Das Problem ist dass dieser Anhänger eine Auflaufbremse und keine Papiere vorhanden sind.
Der Aufzug ist technisch in einem einwandfreien Zustand.
Meine Frage wäre welche Möglichkeiten bestehen damit ich diesen dachdeckeraufzug ins Ausland fahren kann.
Sollte möglichst schnell und unkompliziert ablaufen und natürlich auch kostengünstig bleiben .
Würde am liebsten mit meinem eigenen Auto dachdeckeraufzug mittels Anhängerkupplung runterfahren.
Schon mal an alle vielen Dank für eure Antworten
19 Antworten
Wir hatten auch so einen ähnlichen Aufzug (Senkrecht Karrenaufzug). Der hatte wie eine Baubude auch nur eine Betriebserlaubnis.
Man durfte mit einem Kennzeichen des Zugfahrzeugs sogar 80 kmh damit fahren.
Vielleicht eine Frage den Baujahres?
Kann sein mit dem Baujahr. Den Aufzug den der TE meint, hat jedoch ein eigenes Kennzeichen mit TÜV und muss jedes Jahr zur UVV.
http://www.boecker-group.com/schraegaufzuege/
Moin Moin !
Hier werden zig verschiedene Dinge bunt durcheinandergeworfen , deren Unterscheidung von Laien zugegebenermassen auch nicht einfach ist.Mal eine hoffentlich verständliche Zusammenfassung der §§ 3+4 der FZV:
Zunächst einmal : Der Anhänger wird als Anhänger Arbeitsmaschine gelistet sein , und ist damit grundsätzlich zulassungsfrei. (Kann aber auf Wunsch zugelassen werden) . Bis vor ca. 20 Jahren reichte dann ein Schild des Zugfzges , und man konnte ihn dann auf der Strasse bewegen.Voraussetzung war und ist immer noch eine gültige Betriebserlaubnis.
Seit etwa 20 Jahren muss er allerdings ein eigenes Kennzeichen tragen und ist damit HU-pflichtig.
Die UVV- Prüfung hat damit nun gar nichts zu tun !
Eine gültige Betriebserlaubnis muss er heute natürlich genauso vorweisen wie vor mehr als 20 Jahren !
Und da liegt das Problem, die Betriebserlaubnis war meist eine ABE des Herstellers ,der Abdruck war bloss wesentlich kleiner als ein (im Prinzip vergleichbarer) KFZ-Brief, da ja in dieser üblicherweise keine weiteren Eintragungen vorgenommen wurden.
Besonders in der Anfangszeit stempelten dann die SVA das Kennzeichen und den Halter mit Anschrift irgendwo noch auf oder in die BE , spätestens nach 2-3 HU-Stempeln oder einem Halterwechsel war dann die BE völlig zugekleistert und kein weiterer Platz mehr vorhanden.
Dann gab und gibt es die Variante ,dass an die BE eine Seite getackert wurde ,die der der ersten Seite eines FZG-Scheines glich , so konnte der Halter mit Anschrift , Kennzeichen usw. eingetragen werden und auf der Rückseite war noch Platz für einige HU-Stempel.
Heutzutage wird meist ein kompletter Schein bzw. ZBI ausgestellt.
Wenn der Anhänger zugelassen war und vor höchstens 7 Jahren abgemeldet wurde , kann das SVA die Datenvom KBA bekommen . Ist es länger her oder er war nicht zugelassen ,sondern führte nur ein eigenes Kennzeichen (was das wahrscheinlichste ist) , dann gibt es auch keine Unterlagen, wenn die BE verloren gegangen ist. Hatte er eine ABE und keine EBE ,dann kann unter Umständen der Hersteller eine ErsatzBE ausstellen, sofern dieser noch existiert oder es einen Rechtsnachfolger gibt.
MfG Volker
oder er war nicht zugelassen ,sondern führte nur ein eigenes Kennzeichen
ich glaube
das man ohne zulassung auch kein kennzeichen zugeteilt bekommt
oder liege ich da falsch??
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Ja, da liegst du völlig falsch.
Viele zulassungsfreie Fahrzeuge brauchen ein eigenes Kennzeichen, konkret sind das: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler (jeweils über 20 km/h), alle Leichtkrafträder sowie solche Anhänger für Sportgeräte und angehängte Arbeitsmaschinen, die mit mehr als 25 km/h mitgeführt werden.
Siehe §4(3) FZV!
In der Praxis weiß das aber kaum einer, weil "Zuteilung eines eigenen Kennzeichens" und "Zulassung" vom Verfahren her fast identisch ist.
Für den hier diskutierten Anhänger gehe ich davon aus, dass er nicht zugelassen war sondern "nur" ein eigenes Kennzeichen hatte. Grundsätzlich müssten bei seit dem 01.03.2007 zugeteilten Kennzeichen die Daten vom Inhalt und den Fristen her genau so gespeichert werden wie bei Zulassungen; aber dieser Anhänger scheint ja schon länger kein eigenes Kennzeichen gehabt zu haben.