d3 kaltlaufregler einbau
hallo habe mir den d3 kaltlaufregler bestellt für nen rp motor.
ist er schwer einzubauen?
was muss ich alles ändern und was macht der tüv bzw nach was schaut er?
hattet ihr probleme mitm eintragen oder steuerrückzahlung?
29 Antworten
Der Einbau ist zwar im Prinzip recht einfach, aber Du brauchst die Einbaubescheinigung der Werkstatt, die auch ausweist, daß der Kat noch ausreichend wirksam ist.
Weitere Info:
Schau mal im Thread "GTI mit Euro2"
Gruß
Tobias
meiner läuft auch auf d3 und wie Maurer schon schrieb muss die
Werkstatt Abgase kontrolieren.
Und der Tüv schaut gar nicht nach obs eingebaut ist oder nicht, gibst dennen einfach die Abgaswerte und der Tüv stellt dir nen neuen Fahrzeugschein aus.
Hab damals bei Atu für Einbau und Kontrolle knapp 80€ bezahlt.
pRi0riTy
Also der Tüv gibt dir keinen Fahrzeugschein! Du baust das Ding nach der Anleitung ein, dann gehst du in eine Werkstatt, die dir eine AU macht und dir deine Zettel unterschreibt und abstempelt die bei dem KLR dabei waren! Ab zur zulassungstelle da bekommst du deine Papiere und d.w.
und was bekommt man da alles neu? Nur den Schein oder auch den Brief?
Welche kostenersparniss beim RP sind da drin?
Grüße knight
Ähnliche Themen
Also bei mir war es so das ich einen Neuen Schein bekommen habe, im Brief stehen ja nur die Besitzer und Vorbesitzer.
ohne d3 zahlt man knappe 275€ mit d3 zahlst du ca 130€ (genaue beträge weiß ich nicht)
aufjedenfall über 50% ersparnis
Die AU muss (!!) VOR dem KLR-Einbau vorgenommen werden und es muß die noch ausreichende Wirksamkeit des Kat verbrieft sein. Erst dann darf der KLR eingebaut werden !
Ist der Kat hin, darf die Werkstatt die Bescheinigung über den KLR-Einbau nicht ausstellen. Und dann gibt's auch keine D3-Umschreibung im Schein von der ZuLa.
Einbauen ist wie gesagt nicht das Problem, aber Du brauchst Stempel und Unterschrift der Werkstatt auf dem Vordruck der Einbaubescheinigung.
Gruß
Tobias
Hab das vor 2 Monaten auch gemacht.
Aber:
Klar steht in den Twintec-Papieren, daß man ne ASU machen muss, dann falls KAT ok den KLR rein und dann wieder ne ASU, die die strengeren Grnezwerte auf dem Twinteczettel erfüllt.
(Über den Sinn einer ASU, um die Funktion des KLR zu prüfen schreibe ich mal lieber nichts...)
Mit der Bescheinigung dann zur Zulassungsstelle.
Aber mal ehrlich 2x ASU bezahlen muss ja nicht sein.
Ich hab den einfach eingebaut und dann die Twintec-ASU machen lassen (freie Werkstatt) und bin mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle.
Da gabs neuen Schein und Brief (hatte noch die alten "Papiere"😉.
Null Problem.
Dann 4 Wochen später gabs ne anteilige Steuerrückzahlung vom Finanzamt.
Das wars dann.
Neue Steuer: 121,- Euro pro Jahr.
KLR bei Ebay inkl. Versand: 91,- Euro.
ASU für KLR: 40,- Euro.
Neue Papiere: 15,- Euro.
"Amortisiert" sich nach meiner Rechnung in etwa nach einem Jahr.
KLR einbauen, einmtragen lassen und dann wiedr abklemmen, das scheißding...
geht eh nur um Steuerersparnis ...
Aufruf zur Steuerhinterziehung!Zitat:
Original geschrieben von Dingens50
KLR einbauen, einmtragen lassen und dann wiedr abklemmen, d
@Dingens: dumme Meinung, noch dümmere Argumentation
@Tobias Maurer: Die AU muss vorher nicht gemacht werden. Lediglich ein KAT Test wird durchgeführt.
@gen net nur das sondern auch erlöschung der BE
die au wird vorm einbau gemacht ohne funktionierenden kat ist das teil sinnlos . am besten macht das ne werkstatt dann ist die au gleich mit im preis zur montage inbegriffen
...und wenn der KAT Schrott ist wird der ja eh ersetzt sonst gibts das nächste Mal keine Plakette mehr. Ob ich das jetzt vor oder nach dem Einbau vom KLR merke ist ja irgendwie ziemlich egal...
Aber wer sowas einer Werkstatt gibt braucht sich ja darüber keine Gedanken machen.
wenn der kat schrott ist setzt man sich gleich nen d3kat ein wenns den fürs auto gibt. und egal ist das net den wenn der klr drin ist und kat schrott kommste net auf die werte nd das ist dann steuerhinterziehung bei umtragung
Ach lassen wirs. Ansichtssache.
Ich würde mir in dem Fall nen Kat für ein paar Euro vom Schrotti holen und gut ist.
Bekommste ja auch nicht umgetragen ohne funktionsfähigen KAT. Also auch keine Steuerhinterziehung.