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Cover für Scheinwerfer Update?

Mercedes S-Klasse W220

Habe mal so rum geguckt - da fine ich dieses Angebot unten - kann es sein / möglich sein , das bei einem w220 bj 2001 mit xenon aber nicht Klares Glass sonder erste ausfûhrung , upgraden kann auf moderner nur mit neuen klareren Cover ? Und ist das überhaupt konform ?

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12 Antworten

Normalerweise sind die Klarglasabdeckungen nur für die Bixenon Scheinwerfer zulässig, hierzulande jedenfalls.
Ob die auch auf die auch auf die Halogenscheinwerfer passen kann ich nicht sagen, denke aber schon.
Nur die Lichtausbeute und die Steuerung könnten dadurch negativ beeinflusst werden, denke ich.
Ich würde die nicht für die Halogenscheinwerfer verwenden, weil du warscheinlich den Gegenverkehr damit zu sehr blenden wirst.
Gruß.
Klaus

Hab ja xenon aber nicht die klarglass - halogen sind zwar auch welche aber meiner ist xenon - aber halt streuglass - aber darum - das frage ich -
Xenon ohne Streu mit clarglass / und xenon mit streuglass - wo ist Unterschied ?
Oder kann ich die da einfach wechseln ?

Nein, ich denke nicht das man diese Klarglasabdeckungen einfach auf die normalen Xenon Scheinwerfer machen kann.
Die Scheinwerfer sind immer eine abgestimmte Einheit bei der Lichtquelle, Reflektor und Streuscheibe aufeinander abgestimmt sind.
Wenn man da etwas gegen eine ungeeignete Komponente austauscht, stimmt diese Abstimmung nicht mehr und kann unter anderem auch zur Blendung des Gegenverkehrs führen.
Deswegen ist es auch nicht zulässig, hierzulande jedenfalls.
Gruß.
Klaus

Es muss eine E-Nummer geprägt sein. Ohne der Nummer hat der TÜV etwas dagegen.
Ich glaube im Gegensatz zu Klaus nicht, dass diese Streuscheiben mehr blenden. Im Gegenteil. Neue Streuscheiben sind lichtdurchlässiger. Blenden tut eine alte Streuscheibe mit tausend Steinschlägen die das Licht ablenken, falsch eingestellte Scheinwerfer oder unzulässige Lichtquellen. Die E-Nummer bestätigt, dass das Glas vorschriftmäßig bricht bei einem Unfall und Unfallgegner (Fußgänger und Radfahrer) beim Aufprall keine Schnitte zufügt. Das ist der Sinn der Nummer.
Ich habe auch schon nachgedacht diese Scheiben zu wechseln. Klarglas sieht chicer aus. Wäre nur mein Bedenken, dass man den Scheinwerfer wieder 100% dicht bekommt.

Klarglas sind keine Streuscheiben. Das "Streuen" macht beim vormopf die Streuscheibe, beim Klarglasscheinwerfer Xenon wird die Streuung im Linsenaufbau gemacht. Beim Klarglas Halogenlicht wird die Streuung im Reflektor gemacht. Ich denke dieses Angebot als "Cover" ist nicht der Ersatz der Streuscheibe, sondern nur ein unnötiger Schutz

Zitat:

@romanusko schrieb am 13. Oktober 2017 um 07:32:58 Uhr:


Es muss eine E-Nummer geprägt sein. Ohne der Nummer hat der TÜV etwas dagegen.
Ich glaube im Gegensatz zu Klaus nicht, dass diese Streuscheiben mehr blenden. Im Gegenteil. Neue Streuscheiben sind lichtdurchlässiger. Blenden tut eine alte Streuscheibe mit tausend Steinschlägen die das Licht ablenken, falsch eingestellte Scheinwerfer oder unzulässige Lichtquellen. Die E-Nummer bestätigt, dass das Glas vorschriftmäßig bricht bei einem Unfall und Unfallgegner (Fußgänger und Radfahrer) beim Aufprall keine Schnitte zufügt. Das ist der Sinn der Nummer.
Ich habe auch schon nachgedacht diese Scheiben zu wechseln. Klarglas sieht chicer aus. Wäre nur mein Bedenken, dass man den Scheinwerfer wieder 100% dicht bekommt.

Der Verkäufer sagt wenn ich xenon habe im 2001 geht das - aber ich weiß nicht -

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 13. Oktober 2017 um 09:20:22 Uhr:


Klarglas sind keine Streuscheiben. Das "Streuen" macht beim vormopf die Streuscheibe, beim Klarglasscheinwerfer Xenon wird die Streuung im Linsenaufbau gemacht. Beim Klarglas Halogenlicht wird die Streuung im Reflektor gemacht. Ich denke dieses Angebot als "Cover" ist nicht der Ersatz der Streuscheibe, sondern nur ein unnötiger Schutz

Also ich fahre in Griechenland - hier ist Abe und sowas egal - will aber nicht Einbußen haben -
Also nochmal habe 2001 mit Xenonlicht aber Streuscheibe - Licht ist perfekt eingestellt -
Ich möchte nicht Einbußen haben und auch keine anderen stören - was meint ihr ?
Sollte ich das mal testen ? Und euch berichten ?

Ich würde es nicht machen.
Deine Scheinwerfer haben noch Streuscheiben und diese brauchen sie auch um ihrer Funktion gerecht zu werden.
Die Bixenon Scheinwerfer brauchen keine Streuscheibe mehr, es ist allso nur noch eine Klarglasabdeckung erforderlich die den Scheinwerfer schützt.
Wie der Name schon sagt, Streuscheiben streuen das Licht und das in genau festgelegten Bereichen.
Das Muster welches man bei diesen Streuscheiben sehen kann ist nicht zufällig angeordnet sondern genau auf den zugehörigen Scheinwerfer abgestimmt.
Wenn du allso diese Streuscheiben durch Klarglasabdeckungen ersetzt, funktionieren deine Scheinwerfer in diesem Bereich nicht mehr.
Licht wirst du sicherlich noch auf die Straße bringen, aber halt nicht mehr so wie vorgesehen.
Die E Kennzeichnung auf den Klarglasabdeckungen hilft da auch nicht mehr, diese besagt nur das dieses Teil geprüft und zugelassen wurde aber halt nur in Zusammenhang mit dem Scheinwerfer für den sie vorgesehen sind.
Allso, ich kann dir nur raten es nicht zu machen.
Gruß.
Klaus

Reflektorscheinwerfer brauchen eine Streuscheibe, Projektionsscheinwerfer (Linsenscheinwerfer) nicht.
Streuscheiben vor Linsen sind unfug, Klarglas vor Reflektoren auch.
Das gilt bis zum Beweis des Gegenteils ;-)

Zitat:

@schwertderzeit schrieb am 13. Oktober 2017 um 12:56:29 Uhr:


Ich würde es nicht machen.
Deine Scheinwerfer haben noch Streuscheiben und diese brauchen sie auch um ihrer Funktion gerecht zu werden.
Die Bixenon Scheinwerfer brauchen keine Streuscheibe mehr, es ist allso nur noch eine Klarglasabdeckung erforderlich die den Scheinwerfer schützt.
Wie der Name schon sagt, Streuscheiben streuen das Licht und das in genau festgelegten Bereichen.
Das Muster welches man bei diesen Streuscheiben sehen kann ist nicht zufällig angeordnet sondern genau auf den zugehörigen Scheinwerfer abgestimmt.
Wenn du allso diese Streuscheiben durch Klarglasabdeckungen ersetzt, funktionieren deine Scheinwerfer in diesem Bereich nicht mehr.
Licht wirst du sicherlich noch auf die Straße bringen, aber halt nicht mehr so wie vorgesehen.
Die E Kennzeichnung auf den Klarglasabdeckungen hilft da auch nicht mehr, diese besagt nur das dieses Teil geprüft und zugelassen wurde aber halt nur in Zusammenhang mit dem Scheinwerfer für den sie vorgesehen sind.
Allso, ich kann dir nur raten es nicht zu machen.
Gruß.
Klaus

Ja ok das ist aufschlussreich- ich hab das auch mal gelesen- hab die Birnen mal geguckt - die sind auch links / rechts gekennzeichnet- bei meinen Xenon ist links gleich rechts - die haben wohl an der Leuchte die gesagten Streueigenschaften
- ja ist ganz anders - bekloppt das die Verkäufer auch falsch erklären -
Unter Update deine Scheinwerfer-1998 - 2005

Er sagte wenn ich xenon habe bei 2001 alles ok - nur halogen geht es nicht
Dabei ist es Baujahr abhängig- ab Facelift - also ab 2002-2005
Schade !!
Aber Danke euch allen ;)

Zitat:

@Andi_Wand666 schrieb am 13. Oktober 2017 um 13:11:19 Uhr:


Reflektorscheinwerfer brauchen eine Streuscheibe, Projektionsscheinwerfer (Linsenscheinwerfer) nicht.
Streuscheiben vor Linsen sind unfug, Klarglas vor Reflektoren auch.
Das gilt bis zum Beweis des Gegenteils ;-)

Also du meinst , es geht ? Also ohne tüv etc ? - hier in Greece ist das egal , muss nur funktional sein
Hier kannst Reifen /Felgen alles frei anbauen - ich halte den zwar Orginal - aber man kann alles machen solange halt Funktion da ist

Wahrscheinlich hast du dann nur ein paar sehr gebündelte Lichtstrahlen auf der Straße, eben nicht gestreut bzw. Über die Breite der Straße verteilt. Außerdem bekommt man die Scheinwerfer nur sehr sehr schwer wieder dicht, wenn man die Streuscheiben abmacht und was anderes, nachgebautes drauf macht.

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