Coupe E200 Anwalt einschalten?
Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.
Beste Antwort im Thema
Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.
Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst
248 Antworten
Wenn ich dazu mal besserwissen darf:
Ein Urteil ist von öffentlichem Interesse, so wie jedes Gerichtsverfahren. Eine private Kommunikation zwischen Anwälten und oder deren Klienten ist es nicht.
Von daher stimmt es daß man nicht ohne Erlaubnis Texte veröffentlichen darf wofür man nicht die Nutzungsrechte hat. Andererseits ist es fraglich ob so ein anwaltlicher Text eine schützenswerte Schöpfungshöhe hat 😉
DermitUrheberrechtsfragentäglichkonfrontierte
Bambihunter
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Das ist so nicht ganz richtig. Danach dürfte das Zitieren eines Urteils auch nicht zulässig sein.peso
peso, du bist wirklich hartnäckig. aber wir helfen uns hier ja gerne.
doch, das obige ist absolut richtig.
es ist ja noch nicht gerichtliche sondern private korrespondenz,
zwischen anwalt und klienten, und damit privatrechtlich.
selbst in einem gerichtlichen verfahren wird nicht der ganze inhalt der anwaltsschreiben vorgelesen,da steht manchmal so viel müll drin 🙄,
sondern was der richter für verfahrensrelevant hält.
urteile kannst du komplett veröffentlichen,nicht nur zitieren,wobei die beiden parteien nicht namentlich genannt werden dürfen, also in abkürzungen, z.b.die in e. wohnende klägerin nahm die beklagte, die ihren sitz in f. hat.....die richter schon.
wenn du ein veröffentliches urteil benutzt und vervielfältigst,da ist dies schon gemacht worden.
zivilrechtliche verfahren sind fast alle öffentlich,du kannst auch jetzt im winter um heizkosten zu sparen mit der ganzen familie alle öffentlichen verfahren besuchen.auch die gerichtskantine benutzen.
ebenfalls strafrechtliche verfahren,dort findest du manchmal ganze schulklassen als zuschauer.nur nicht ein verfahren gegen einen jugendlichen.
verfahren,die im überwiegenden öffentlichen interesse sind,
da darf roß und reiter namentlich genannt werden.
kachelmann, zumwinkel usw.
fast alle urteile werden öffentlich verkündet , meist im gericht ausgehangen und auch abrufbar,damit die öffentlichkeit die gerichtsbarkeit kontrollieren kann.so kannst du oft einen richter am nachmittag vor leeren stühlen sehen, der da die urteile verkündet.
nichtöffentlich sind familiengerichte,strafverfahren gegen jugendliche, zum schutz bei aussagen von jugendlichen wird der/die richter die öffentlichkeit aussperren.,entzug der aufenthaltgenehmigungbestimmung für eltern bei ihren kindern(,teilweise erziehungsrechte verlieren), usw.darum erfährt man auch so wenig über das tun der jugendämter.
so sehen veröffentlichte familiengerichtsurteile dann aus :
das verfahren betrifft für das im mai 2006 geborene kind m.b. der beteiligten eltern usw....... nicht einmal der ra wird genannt.
in § 169 Satz 1 bis ... GVG steht alles drin.ich bin jetzt zu faul nachzuschauen und mehr weiß ich auch nicht mehr so.
ich mache mir mehr gedanken darum, warum mein 24v nicht 260 fährt,
oder nicht will, und bei 210 nicht in den 3 ten gang zurückschaltet.😁
tuerboy, deshalb kann ich nachts nicht mehr schlafen.....😁
Zitat:
ich mache mir mehr gedanken darum, warum mein 24v nicht 260 fährt,
oder nicht will, und bei 210 nicht in den 3 ten gang zurückschaltet.😁
tuerboy, deshalb kann ich nachts nicht mehr schlafen.....😁
Einschlafstörungen sind Beischlafstörungen- erklärte uns Erstsemestern mal ein anerkannter älterer Prof. - ohne ins Detail zu gehen.
Vor dem Hintergrundwissen ist die Schuldzuweisung an tuerboy als reine Schutzbehauptung eines juristisch geschulten zu bewerten , sie entbehrt jeder Wissens-Grundlage. 😉
Jur. ausgeb. wissen es halt nicht besser und haben andererseits (ebenfalls Erfahrungswissen) grundsätzlich das Berufs-Probleme eine Schuld ursächlich Jemandem zuordnen zu müssen.
Der UZ weiss - ausserhalb von MB-Defekten- immer wovon er redet- postet er doch häufig bis 3.00/4.00h nachts.😁
mike
ps am Ausgang des eingeleiteten Murx dennoch interessiert.
pps Legislative schult Exikutive- so sollte es auch sein.
Zitat:
Original geschrieben von chauvi
Einschlafstörungen sind Beischlafstörungen- erklärte uns Erstsemestern mal ein anerkannter älterer Prof. - ohne ins Detail zu gehen.Zitat:
ich mache mir mehr gedanken darum, warum mein 24v nicht 260 fährt,
oder nicht will, und bei 210 nicht in den 3 ten gang zurückschaltet.😁
tuerboy, deshalb kann ich nachts nicht mehr schlafen.....😁Vor dem Hintergrundwissen ist die Schuldzuweisung an tuerboy als reine Schutzbehauptung eines juristisch geschulten zu bewerten , sie entbehrt jeder Wissens-Grundlage. 😉
Jur. ausgeb. wissen es halt nicht besser und haben andererseits (ebenfalls Erfahrungswissen) grundsätzlich das Berufs-Probleme eine Schuld ursächlich Jemandem zuordnen zu müssen.Der UZ weiss - ausserhalb von MB-Defekten- immer wovon er redet- postet er doch häufig bis 3.00/4.00h nachts.😁
mike
ps am Ausgang des eingeleiteten Murx dennoch interessiert.
pps Legislative schult Exikutive- so sollte es auch sein.
da ist doch was kaputt bei euren autos. entweder die automatik oder im besten fall nur der kick down schalter!:-)))
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Der UZ weiss - ausserhalb von MB-Defekten- immer wovon er redet- postet er doch häufig bis 3.00/4.00h nachts.😁
da widerspricht nicht sofort jemand. 😁
Einschlafstörungen sind Beischlafstörungen-
möchte mich hier nachdrücklich und unmissverständlich erklären...
mein 24v liegt nicht bei mir im bett 😠 und zum beischlaf ist es zu keiner zeit gekommen,diese unterstellung trägt nicht zur sachaufklärung bei.hier handelt es sich eindeutig um eine suggestivfrage, diese ist ebenfalls gleichwohl in der sache unrelevant, da 24v volljährig ist. hier geht es nur um den klärenden tatbestand 260 und 210 im 3ten gang.
Jur. ausgeb. wissen es halt nicht besser und haben andererseits (ebenfalls Erfahrungswissen) grundsätzlich das Berufs-Probleme eine Schuld ursächlich Jemandem zuordnen zu müssen.
macht man in der wissenschaft auch, eine aufkommende ursache muss auch einen auslöser haben.selbst im periodensytem wird zugeordnet.nur wundert es mich wie ein jurist so etwas überhaupt schafft bzw. wie man den überhaupt so modifizieren kann ...😁
wie ich erkennen kann, erklärt tuerboy sich langsam.🙄
er wird teilweise geständig.😁
wenn ein anwalt und ein politiker gleichzeitig ertrinken würden, und man nur einen retten könnte. was würde man tun?
essen gehen oder weiter zeitung lesen 😛
Hallo,
wenn hier weiter so philosophiert und auf der Juristerei herumgeritten wird, werden wir das Ergebnis der wirklichen Story nie erfahren.
ohne weiteren Kommentar
KY49
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Hat jemand mit etwas anderem gerechnet?
wenn Du mich so fragst...........ne
Und daher wird es sich auch so verhalten:
In Spitzenzeiten wurde hier minütlich gepostet, jetzt noch 2-3 mal am Tag, der Thread wird weiter nach unten Wandern und es wird Gras über die Sache wachsen.
Christoph soll ganz einfach schreiben, er hätte seine 1000,-Euro "Schmerzensgeld" bekommen und der Thread kann geschlossen werden! 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von bambihunter
Wenn ich dazu mal besserwissen darf:Ein Urteil ist von öffentlichem Interesse, so wie jedes Gerichtsverfahren. Eine private Kommunikation zwischen Anwälten und oder deren Klienten ist es nicht.
Von daher stimmt es daß man nicht ohne Erlaubnis Texte veröffentlichen darf wofür man nicht die Nutzungsrechte hat. Andererseits ist es fraglich ob so ein anwaltlicher Text eine schützenswerte Schöpfungshöhe hat 😉
DermitUrheberrechtsfragentäglichkonfrontierte
Bambihunter
Ich habe mich schon lange nicht mehr damit beschäftigt. Aber eines der Probleme ist doch, wem gehört der geistige Erguss des Anwaltes? Soweit mir erinnerlich, ist der Auftraggeber als "Inhaber" zu betrachten. Ich glaube aber auch kaum, dass eine Veröffentlichung ohne Bezug auf natürliche Personen nachvollziehbar ist.
peso
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Christoph soll ganz einfach schreiben, er hätte seine 1000,-Euro "Schmerzensgeld" bekommen und der Thread kann geschlossen werden! 😁😁😁
Dann wollen aber die Nummer des Geldscheines wissen ;-)
peso
Mal angenommen, ich wäre derjenige gewesen, der dem Christopher das Coupe verkauft hätte und er würde nach einem Jahr ankommen, von wegen: "Schweller verbogen und TÜV, gefälscht, ich kriege 1.000 Euro von Dir" Und dann noch so ein "Storch", ich wüsste nicht, ob ich vor Lachen heulen soll, oder ihm eine Überbügeln, dass ihm Hören und Sehen vergeht! (Ich hoffe aber, dass der Verkäufer nicht wirklich so bescheuert war, den TÜV zu fälschen, dann ist er beknackter, als jemand der nach einem Jahr den Verkäufer wegen angeblichen "Schrott" verklagt) Trotz dem würde keinen Cent für eine "erpresserische Handlung" bezahlen!😉