Coupe E200 Anwalt einschalten?
Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.
Beste Antwort im Thema
Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.
Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst
248 Antworten
Nachdem viele über Tage das Thema verfolgt haben, sollte auf jeden Fall das "Ergebnis" des Streits gepostet werden.
Ansonsten wäre es ja wie bei einem zickigen Luder: Erst scharf machen und dann den Geilen dumm stehen lassen.
Gruß an alle die einen 124er ihr Eigen nennen können!!
Hab ich ja schon auf Seite 5 vorhergesagt... 😉
Zitat:
http://www.motor-talk.de/.../...0-anwalt-einschalten-t3538004.html?...
Zitat:
Original geschrieben von ChristophNiederrhein
So jungs anwalt hat gesagt das ich sehr gute schongsen habe zu gewinnen er hat schreiben aufgestzt binnen 1 mnt meine 1000 euro bezahlen sonst gehts vor gericht.
Ich kann auch ganz vom Vertrag zurück Tretten.
Aber das ist für mich eher unrentabel.
Ich nehm ihn vor gericht so auseinander.
Da steht es ja geschrieben - also warten wir mal bis 18.November wo wir dann auch
keine Info mehr bekommen werden, was mit dem "Schmerzensgeld" geworden sein wird.
lg damawas
PS: gruss an den Threaderöffner, ich habe noch nirgends Deine Bilder / Brief vom Anwalt gesehen.....
PPS: kannst Du beweisen, dass der Schaden vor dem Kauf schon an dem Fahrzeug war ?
PPPS: 3 Leute haben sich ein Fahrzeug angeschaut und gekauft, 3 mal mit rosaroter Brille ?
PPPPS: Als Anwalt würde ich da auch mitmachen, bei einem Brief gibt es mehr Rubel - ähem Euros -
von der Versicherung als ohne........
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Und daher wird es sich auch so verhalten:In Spitzenzeiten wurde hier minütlich gepostet, jetzt noch 2-3 mal am Tag, der Thread wird weiter nach unten Wandern und es wird Gras über die Sache wachsen.
Da der liebe Christoph ja gerne des oeftern hier Threads eroeffnet, sollte man bevor man ihm ne Antwort gibt, immer auf diesen hier verweisen, und das er uns noch eine Antwort bzw eine Kopie des Schreibens seines Anwalts schuldig ist.
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wieder mal ein Wichtigtuer
ich klink mich aus, zu erst viel gelacht, jetzt ist es nur noch traurig, das ausser heißer Luft nichts geblieben ist ^^
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich habe mich schon lange nicht mehr damit beschäftigt. Aber eines der Probleme ist doch, wem gehört der geistige Erguss des Anwaltes? Soweit mir erinnerlich, ist der Auftraggeber als "Inhaber" zu betrachten. Ich glaube aber auch kaum, dass eine Veröffentlichung ohne Bezug auf natürliche Personen nachvollziehbar ist.peso
Das ist jetzt zwar ein bisschen wirr, aber wenn wir es mal ganz genau nehmen, und davon ausgehen daß es sich bei den Texten des Anwalts um urheberrechtlich schützenswertes Material handelt, so ist der Auftraggeber nur Nutzungsrechtenehmer, "gehören" tun die Texte weiterhin dem Urheber.
Und im Regelfall würden die Nutzungsrechte sich nur auf eine private Kommunikation erstrecken und ein Recht auf Veröffentlichung müsste seperat erworben werden 😉
Gruß
B.
Zitat:
Original geschrieben von bambihunter
Das ist jetzt zwar ein bisschen wirr, aber wenn wir es mal ganz genau nehmen, und davon ausgehen daß es sich bei den Texten des Anwalts um urheberrechtlich schützenswertes Material handelt, so ist der Auftraggeber nur Nutzungsrechtenehmer, "gehören" tun die Texte weiterhin dem Urheber.Und im Regelfall würden die Nutzungsrechte sich nur auf eine private Kommunikation erstrecken und ein Recht auf Veröffentlichung müsste seperat erworben werden 😉
Ich bin weder Jurist, noch bin ich über allgemeines Wissen, in dieser Angelegenheit versiert. Dennoch meine ich, dass der Klient in der Sache der Auftraggeber ist und den Anwalt schließlich bezahlt. Daher ist es seine Sache den Schriftwechsel zu veröffentlichen, denn der Anwalt ist lediglich juristischer Vertreter der Interessen von Christopher und ist Stellvertreter im Namen Christophers. Wenn Christopher nun doch nicht den Schriftsatz hier einstellt, zeigt dies, dass er nicht so "Talentfrei" ist, wie er sich hier gibt! Wahrscheinlich hat ihm da jemand einen "guten Rat" gegeben, auf den er hört! Zum Narren hat er sich überdies genug gemacht. Das er sich hier noch mehr Eigentore schießt, würde ich nicht wollen, denn er scheint mir gestraft genug, als das ich mich über sein unbedarftes Wesen in Schadenfreude erheben würde. Schade nur, dass er selbst nicht merkt, wie er sich zum Klops macht!🙁
Zitat:
Original geschrieben von bambihunter
Das ist jetzt zwar ein bisschen wirr, aber wenn wir es mal ganz genau nehmen, und davon ausgehen daß es sich bei den Texten des Anwalts um urheberrechtlich schützenswertes Material handelt, so ist der Auftraggeber nur Nutzungsrechtenehmer, "gehören" tun die Texte weiterhin dem Urheber.Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich habe mich schon lange nicht mehr damit beschäftigt. Aber eines der Probleme ist doch, wem gehört der geistige Erguss des Anwaltes? Soweit mir erinnerlich, ist der Auftraggeber als "Inhaber" zu betrachten. Ich glaube aber auch kaum, dass eine Veröffentlichung ohne Bezug auf natürliche Personen nachvollziehbar ist.peso
Und im Regelfall würden die Nutzungsrechte sich nur auf eine private Kommunikation erstrecken und ein Recht auf Veröffentlichung müsste seperat erworben werden 😉
Gruß
B.
Ich gebe mich geschlagen. Urheberrecht ist einfach nicht meine Baustelle.
peso
Dennoch meine ich, dass der Klient in der Sache der Auftraggeber ist und den Anwalt schließlich bezahlt. Daher ist es seine Sache den Schriftwechsel zu veröffentlichen, denn der Anwalt ist lediglich juristischer Vertreter der Interessen von Christopher und ist Stellvertreter im Namen Christophers.
wenn viele so denken, den neuen daimler könnte der/die anwalt(e) bestellen.😁
siehe u.a. § 823 Abs. 2 BGB ....🙄
das recht am eigenen wort wird auch vom urheberrecht geschützt. 😰
ist es so schwer zu verstehen, wenn ich ein werk(z.b. hier dieses geforderte schreiben) verfasse,so ist es mein geistiges eigentum,selbst wenn ich es jemanden zu verfügung stelle gegen bezahlung.er hat damit nur eine private lizenz zur benutzung und nicht die genehmigung dies zu veröffentlichen.vervielfacht er es , so verstößt er gegen das urheberrecht.praktiziert die musikindustrie schon seit jahrzehnten.
dies trägt finanziell evtl. hohe kosten für den urheberverletzer mit sich.
selbst wenn es zitiert wird,kann die sache noch in die hose gehen,denn wie wird schlussendlich zitiert.😕
selbst,wenn man schreibt, mein anwalt meint.........
hat er dies wirklich so gemeint ......oder hast du es nur falsch interpretiert,..... irgendwie kommt da sogar rufschädigung ins spiel.
es zählt nicht die eigene meinung oder wie ein anwalt es auslegt sondern das gesetz/begründung und wie die richter es dann tatsächlich auslegen.
richtige wiedergabe wäre......
z.b. so wie ich es sehe, meint mein anwalt(ohne namen) , der typ soll mir den kaufbetrag zurückzahlen und die verzinsung des gezahlten betrages, wäre der betrag, für das ich das auto nun behalten würde,dafür nehme ich abstand auf eine anzeige wegen des falschen tüvsiegels.😁
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Und, gibts Neuigkeiten?
Hallo,
der Christoph wechselt das Forum. Er begeistert sich jetzt für das 202 Forum. Er hat die 124ziger satt.😕
Kann ich verstehen.🙄
Natürlich einer mit Vollausstattung. Dann geht das Gezanke dort weiter.😮
Viele Grüße von der Saar ..... Frank😎