Conceptline 1,9TDI-1500KG Wohnwagen-klappt das???

VW Touran 1 (1T)

Moin zusammen,

Habe einen Touran 1,9l 90PS TDI Conceptline.
Habe mir nun einen Wohnwagen mit 1500kg ZGM gekauft.

Im Fahrzeugschein stehen folgende Daten
1300KG ohne Einschränkungen und 1600kg bis 8% Steigung.

Folgende Fragen:

1😁arf mein Touran diesen Wohnwagen gesetzlich ziehen?
2:Hat jemand mit solchen Gewichten hinter dem Fahrzeug erfahrungen, schafft der das???

Würde gern mit dem Fahrzeug richtung Bayern, sprich auch in die Berge.

Wäre super, wenn ihr mir da ein paar Tips und Antworten geben könntet.

Viele Grüße
Fitus2

22 Antworten

sofern du den passenden führerschein (BE) hast, darfst du mit deinem touran den wohnwagen auf strassen mit max 8% steigung ziehen...

(das könnte in bayern schon mal eng werden).

Hallo,

so für normal gerade Strecke und etwas bergauf dürfte er vollkommen ausreichend sein.
Richtig hoch wird es Quälerei sein. Aber wenn du nicht ständig mit dem Wohnwagen fährst
ist die Motorisierung eigentlich ausreichend.
Ich würde mit dem Wohnwagen aber noch auf eine Waage fahren. Kann man oft bei Raifeisen für 10 Euro machen.
Manche sind schon leer zu schwer, kenn ich aus eigener Erfahrung.

Gruß
Michael

richtig hoch darf er nicht!
wenn die polizei kommt und er auf straßen über 8 % sich bewegt wird es "teuer"
wobei die 75 kg stüzlast noch zugerechnet werden dürfen
also hast du 1375 kg die du ziehen darfst

Zitat:

Original geschrieben von tomold


sofern du den passenden führerschein (BE) hast, darfst du mit deinem touran den wohnwagen auf strassen mit max 8% steigung ziehen...

(das könnte in bayern schon mal eng werden).

Da müsste sogar noch Klasse B ausreichen.

Der 90 PS TDI wird mit 1573 kg Leergewicht angegeben. Somit fällt ein 1500 kg zGM Wohnwagen noch in Klasse B.

LG

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Zitat:

Original geschrieben von charly68



Da müsste sogar noch Klasse B ausreichen.

Der 90 PS TDI wird mit 1573 kg Leergewicht angegeben. Somit fällt ein 1500 kg zGM Wohnwagen noch in Klasse B.

nein - leider nicht, es wird die zulässige gesamtmasse zugrunde gelegt...

(Touran 2.160 kg + wowa 1.500 kg = 3.660 kg = BE)

Zitat:

Anhänger über 750 kg zG,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

stimmt, die 3,5 To-Grenze hatte ich übersehen.

LG

Ist B nicht sowieso max 750kg ohne Bremse am Haken? und dann Zusätzlich noch das 3,2t Limit?

Hier die Definition der Klasse B

Zitat:


* Kraftwagen bis 3,5 t zG)

* Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

o Anhänger bis 750 kg zG),

o Anhänger über 750 kg zG), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von tomold


sofern du den passenden führerschein (BE) hast, darfst du mit deinem touran den wohnwagen auf strassen mit max 8% steigung ziehen...

Ein alterrosa Führerschein mit Klasse 3 geht doch auch, oder? Die sind doch weiterhin gültig.

Zitat:

Original geschrieben von Maxjonimus


Ein alterrosa Führerschein mit Klasse 3 geht doch auch, oder? Die sind doch weiterhin gültig.

klar - der geht immer noch - da kann man praktisch alles (bis 7,49 to) fahren.

es ging hier nur um die (eventuellen) neuen klassen.

Zitat:

Original geschrieben von Maxjonimus


Ein alterrosa Führerschein mit Klasse 3 geht doch auch, oder? Die sind doch weiterhin gültig.

Ja, weil im Falle einer Umschreibung die Klasse BE erteilt werden würde.

LG

Hätte nicht gedacht,das das hier so schnell geht!echt der Hammer.vielen dank.
Die 8 Prozent Steigung bedeutet im fahrzeugschein doch eigentlich nur, das das Auto 1600kg ziehen darf und das es bis 8 Prozent steigung Bremse und Kupplung aushalten,oder? Rein gesetzlich kann mir die Polizei doch nix,wenn ich mal 10 oder 12 Prozent Steigung mit einem 1500kg hänger fahre,oder?
Vielen dank für eure antworten!!!

Zitat:

Original geschrieben von Fitus2


Hätte nicht gedacht,das das hier so schnell geht!echt der Hammer.vielen dank.
Die 8 Prozent Steigung bedeutet im fahrzeugschein doch eigentlich nur, das das Auto 1600kg ziehen darf und das es bis 8 Prozent steigung Bremse und Kupplung aushalten,oder? Rein gesetzlich kann mir die Polizei doch nix,wenn ich mal 10 oder 12 Prozent Steigung mit einem 1500kg hänger fahre,oder?
Vielen dank für eure antworten!!!

ich gebe zu, es war viel zu lesen - du irrst dich, der trachtenverein hat da schon was gegen, siehe ein posting aus deinem thread:

Zitat:

Original geschrieben von Chr1980


richtig hoch darf er nicht!
wenn die polizei kommt und er auf straßen über 8 % sich bewegt wird es "teuer"
wobei die 75 kg stüzlast noch zugerechnet werden dürfen
also hast du 1375 kg die du ziehen darfst

also noch mal:

Zitat:

Original geschrieben von tomold

sofern du den passenden führerschein (BE) hast, darfst du mit deinem touran den wohnwagen auf strassen mit max 8% steigung ziehen...

Zitat:

Original geschrieben von Fitus2


...Rein gesetzlich kann mir die Polizei doch nix,wenn ich mal 10 oder 12 Prozent Steigung mit einem 1500kg hänger fahre,oder?

Ich meine: Sie können.

Wenn ich das hier unter Tabelle 3b richtig interpretiere, bist Du mit 1500kg bei unter 20% Überladung (ausgehend von den 1300) und damit mit €35 dabei. Nächste Stufe (ab 20%): €95 und 3 Punkte.

Im übrigen wirst Du mit Deinem Diesel den Wohnwagen zwar ziehen können, aber richtig entspanntes Fahren wird es nicht. Such mal im Wohnwagen-Teil des Forums nach Zugwagen-Info; irgendwo gibt es einen Rechner, mit dem man die Kombinationen bewerten kann.

Gruß Walter

Edit: Hab' gerade mal selber nachgeschaut bei zugwagen.info; sieht nicht sooo doll aus für Dein Gespann:

Zitat:

Mögliche Höchstgeschwindigkeit in Windstille und mit Gegenwind Stärke 3
Die Höchstgeschwindigkeit im 3. Gang ist 95 km/h und mit Gegenwind 94 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 4. Gang ist 110 km/h und mit Gegenwind 102 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 5. Gang ist 111 km/h und mit Gegenwind 98 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 6. Gang ist 101 km/h und mit Gegenwind 85 km/h.

Höchstgeschwindigkeit mit 3200/min (= 80% von max. Leistung)
Die Höchstgeschwindigkeit im 2. Gang ist 49 km/h und mit Gegenwind (3) 49 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 3. Gang ist 70 km/h und mit Gegenwind (3) 70 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 4. Gang ist 91 km/h und mit Gegenwind (3) 91 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 5. Gang ist 111 km/h und mit Gegenwind (3) 98 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit im 6. Gang ist 101 km/h und mit Gegenwind (3) 85 km/h.

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