Comand-System

Mercedes E-Klasse W211

Hallo, liebe Forumsmitglieder/-innen!

Seit dem ich mir im letzten Herbst einen Jungen Stern (E 320 CDI mit vielen sehr praktischen Extras) gekauft habe, lese ich schon seit einiger Zeit im Forum mit.
Selbst als nur Mitleser waren für mich in diesen Monaten viele Beiträge sehr aufschlussreich.
Nun ist mein erstes "Problem" aufgetreten. Daher habe ich mich nun auch angemeldet. Zuerst möchte ich mich aber noch kurz vorstellen.
Ich heiße Bernd und lebe in der Landeshauptstadt von NRW.
Beruflich bin ich bei den netten (grünen) Jungs beschäftigt, die u.a. auf den Strassen nach dem „Rechten“ sehen ;-))

Aber nun zum eigentlichen "Problem":
Ich parke unter der Laterne und so war es für mich auch nicht verwunderlich, dass im Juni 2010 eine Klautruppe aus dem Osten mein Comand-System recht sauber ausgebaut und auf die Reise in Richtung Osten gegeben hat.

Die Versicherung will mich nun mit einem kleinen Betrag (Zeitwert) für das Navigation Command Multimedia DVD (6-fach), TV, Sprachsteuerung etc, NTG 2.5 zufrieden stellen.

Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger hat 3 gebrauchte NTG 2.5 für den W 211 im Internet aufgetan und daraus einen Mittelwert berechet. Mehr als 1600 Euro Entschädigung für das 2 Jahre alte Gerät sind dabei nicht herum gekommen.
Auf den angegebenen Internetseiten finde ich entsprechende Geräte; kann aber nicht erkennen, ob sie über die gleiche Ausstattung verfügen und ob sie älter als 2 Jahre sind. Die betreffenden Firmen möchten/können meine Fragen nicht beantworten.

Könnt Ihr mir helfen?
Meine Fahrzeugdaten:
E 320 CDI, W 211
EZ Juli 2008 / Produktionsdatum Juni 2008 / Modelljahr 2009
Gibt es Seriennummern beim NTG 2.5 anhand derer feststellbar ist, dass sie erst ab Juni 2008 verbaut wurden?
Gibt es Merkmale/Neuerungen am NTG 2.5 (ab Juni 2008), anhand derer ich feststellen kann, ob die mir angebotenen gebrauchten Gerät über die gleichen technischen und Ausstattungsmerkmale wie bei meinem entwendeten Gerät verfügen ?

Bitte entschuldigt, dass es etwas länger geworden ist, aber ich habe in diesem Bereich leider noch nicht wirklich Erfahrung.

Schöne Grüße aus Düsseldorf, und ich hoffe, dass Ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen könnt.

Bernd

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl


Es ist vor kurzem ein Gerichtsurteil veröffendlicht worden , wo jeder den Neupreis des Gerätes erstattet bekommt , egal wie alt das Gerät nun wirklich ist .

Lisa

Ich habs gerade gefunden 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MiReu


Heute ist mir folgendes Urteil in die Finger gekommen:

Zitat:

Zitat aus der Zeitschrift "TAXI" Ausgabe 4/2010:

Voller Ersatz bei gestohlenem Navigationsgerät

Ein werkseitig eingebautes Navigationsgerät, welches aus dem PKW gestohlen wird, ist von der Fahrzeugversicherung mit dem Neubeschaffungswert zu ersetzen, selbst wenn das Gerät bereits vier Jahre alt ist. Denn für diese Geräte gibt es keinen seriösen Gebrauchtteilemarkt. Ein Abzug "neu für alt" ist deshalb nicht vorzunehmen.

Amtsgericht Düsseldorf

Urteil vom 25.06.2009

Aktenzeichen 42 C 9779/08

Klingt doch gut und nimmt den illegalen ebayern auch Wind aus den Segeln 🙂
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Hallo, da ich gerade in einer ähnlichen Lage bin ...
bei welcher Versicherung bist du ?
"Mein" Gutachter kommt die Tage ... bin mal gespannt ... allerdings hat man beim "Ausbau" meines Comand nicht ganz so große Vorsicht walten lassen ... es wird wohl noch einiges von der Konsole dazukommen...

Hallo Joba,
tut mir leid, dass Du auch dran glauben mußt. Aber die Systeme sind nun mal heiß begehrt.
Ich kann von mir berichten, dass durch einen Einspruch bei meiner Versicherung (HUK Coburg) keine Veränderung bei der Schadensregulierung eingetreten ist. Bleibe weiterhin auf 1045 Euro sitzen. Habe aber durch die Beiträge in diesem Forum einen Hinweis auf zwei Urteile bekommen. Den Rechtsanwalt in dem Streitverfahren vor dem AG Düsseldorf habe ich ermitteln können. Er hat seine Kanzlei in Bonn und heißt Carsten Dorsch. Ich lasse mich derzeit von ihm vertreten. Er ist sehr spezialisiert auf diese Schadenfälle. Er sieht ausgeprochen gute Aussichten, dass mir der Rest auch noch erstattet wird. Er hat mittlerweile wie er mir sagte Kundschaft (Navi-Geschädigte) aus ganz "Deutschland". Letztens hat er noch einen Prozess gegen die HUK gewonnen. Er hat auch eine Homepage. Mal drauf gehen, er hat viel zu dieser Thematik eingestellt. Ich hoffe, ich konte Dir helfen und viel Glück bei der Schadenregulierung !!

Hallo ,

danke für deine Antwort.
Also bei mir würden in der Theorie 46 % abgezogen , da 46 Monate alt.
Alle Schäden bis auf das Navi habe ich die Freigabe schon, um das Navi kümmert sich jetzt ein Sachbearbeiter.
Muss mal schauen, was die anbieten.Bin bei der Axa und bis jetzt auch immer sehr zufrieden damit.
Also aktuell ist noch nichts entschieden in Sachen Navi, ich warte noch auf den Bescheid .
Allerdings würde ich mich mit einem Abzug von 46 % auch nicht zufrieden geben .
Wo sollte ich auch für den Rest ein gleichwertiges Navi herbekommen ?
Geb dir Bescheid, wenn ich weiß wie es ausgegangen ist. 🙂

Hallo Leute,
ich kann Euch ebenfalls nur Mut machen, den Weg zum Rechtsanwalt zu machen.
Mein Rechtsanwalt hat das "Unmögliche" geschafft: volle Schadensbegleichung!!
Die von der Versicherung in Abzug gebrachten 1000 Euro sind nun auf meinem Konto.
Die Versicherung hatte nach seinem Einschalten zuerst noch mal eine weitere Rate gezahlt; da der Rechtsanwalt aber hartnäckig blieb, flossen dann auch die restlichen Euro. Wie schon erwähnt, Rechtsanwalt Carsten Dorsch in Bonn ist auf dem Gebiet einfach super.
Viele Grüße und allen weiterhin eine schadensfreie Fahrt !!

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Sorry, dass ich den Enthusiasmus einbremsen muss, aber hier stimmt einiges nicht.

1. Die Schadensregulierung richtet sich bei Kasko-Schäden ausschließlich nach den Vertragsbedingungen, die Ihr unterschrieben habt. Wenn die Bedingungen vorsehen, dass ein Abzug bei Navis oder sonstigen Teilen gemacht wird, ist das die vertraglich geschuldete Leistung und die erbringt der Versicherer. Mehr natürlich nicht.
Das bedeutet nicht, dass man kein neues Gerät einbauen lassen kann. Man zahlt halt einen Teil selbst.

Die Abrechnung ist daher keine Abzocke, sondern einfach "what you pay for is what you get".

2. Wenn ein Versicherer sich im Kasko-Fall entschließt, auf den vertraglich vereinbarten Abzug zu verzichten, tut er das ganz sicher nicht, weil er sich von Rechtsanwalt Dorsch aus Pusemuckel hat beeindrucken lassen, sondern weil er seinem Kunden entgegenkommen wollte.
Wenn der Versicherer wüsste, dass das hinterher im Internet als Erfolg des Rechtsanwalts gefeiert wird, würde er das bei dem Kunden sicher nicht nochmal machen...

Das zitierte Urteil hilft uns nicht weiter, denn gerade bei Mercedes haben wir leider ganz schlechte Karten, wenn wir damit argumentieren, dass es keinen seriösen Handel für gebrauchte Navis gibt.

Das Mercedes Gebrauchtteile-Center verkauft sie schließlich geprüft und mit Garantie. Seriöser geht es kaum.

4. In der Kasko-Versicherung trägt der Versicherungsnehmer auch die Kosten des Anwalts grundsätzlich selbst.
Man sollte sich also überlegen, ob das eine gute Investition ist oder ob man vorher an der falschen Stelle gespart hat.

Hafi

Ich melde mich mal kurz zu Wort, weil ich hier schon namentlich genannt und auch das Urteil des AG Düsseldorf, auf das in einem Beitrag verlinkt wurde, von mir erstritten wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Sorry, dass ich den Enthusiasmus einbremsen muss, aber hier stimmt einiges nicht.

Richtig. Es ist nicht automatisch so, dass nun jeder vollen Ersatz bekommt, weil sich das in der Tat nach den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen richtet. Wie immer liegt die Wahrheit aber irgendwo dazwischen und ist vom Einzelfall abhängig. Deswegen möchte ich auch nicht diskutieren oder Werbung machen, sondern kurz meine Erfahrung mit der Materie zusammenfassen.

Insofern ist das:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


1. Die Schadensregulierung richtet sich bei Kasko-Schäden ausschließlich nach den Vertragsbedingungen, die Ihr unterschrieben habt. Wenn die Bedingungen vorsehen, dass ein Abzug bei Navis oder sonstigen Teilen gemacht wird, ist das die vertraglich geschuldete Leistung und die erbringt der Versicherer. Mehr natürlich nicht.
Das bedeutet nicht, dass man kein neues Gerät einbauen lassen kann. Man zahlt halt einen Teil selbst.

Die Abrechnung ist daher keine Abzocke, sondern einfach "what you pay for is what you get".

jedenfalls nicht falsch. Zunächst richtet sich die Abrechnung aber danach, ob der Wiederbeschaffungs- oder der Zeitwert versichert ist. Viele Online/Direkt-Versicherer (z.B. DirectLine) rechnen nach dem Zeitwert ab; da hat man dann, wenn er richtig berechnet ist, wenig bis gar keine Chancen.

Beim Wiederbeschaffungswert ist das anders, weil sich der eben tatsächlich daraus ergibt, was der Kunde aufwenden muss, um ein vergleichbares Teil zu kaufen. Hier kommt dann der fehlende seriöse Gebrauchtteilemarkt ins Spiel, siehe das Urteil des AG Düsseldorf. Kurz gefasst: Gibt es noch nicht einmal die hypothetische Möglichkeit eines seriösen Gebrauchterwerbs, entspricht der Wiederbeschaffungswert dem Neuwert, weil der Kunde nur die Möglichkeit eines Neuerwerbs hat, um den Schaden zu beseitigen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


2. Wenn ein Versicherer sich im Kasko-Fall entschließt, auf den vertraglich vereinbarten Abzug zu verzichten, tut er das ganz sicher nicht, weil er sich von Rechtsanwalt Dorsch aus Pusemuckel hat beeindrucken lassen, sondern weil er seinem Kunden entgegenkommen wollte.
Wenn der Versicherer wüsste, dass das hinterher im Internet als Erfolg des Rechtsanwalts gefeiert wird, würde er das bei dem Kunden sicher nicht nochmal machen...

Ich kenne keinen Kasko-Versicherer, der sich freiwillig dazu entschlösse, auf einen Abzug zu verzichten oder seinem Kunden entgegen zu kommen; im Gegenteil. Ebensowenig lassen die sich natürlich von dahergelaufenen Anwälten aus Posemuckel oder Pumpelhausen beeindrucken. Vielmehr muss immer erst Klage erhoben werden. In manchen Fällen zahlt die Versicherung, nachdem das Gutachten da ist, manchmal auch sofort nach Klagezustellung. Eine solche "freiwillige" Zahlung darf man allerdings nicht als Entgegenkommen missverstehen. Die Versicherungen möchten schlicht keine Urteile riskieren, aus denen sich eine gefestigte und obergerichtliche Rechtsprechung zugunsten des Versicherungsnehmers ergeben könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Das zitierte Urteil hilft uns nicht weiter, denn gerade bei Mercedes haben wir leider ganz schlechte Karten, wenn wir damit argumentieren, dass es keinen seriösen Handel für gebrauchte Navis gibt. Das Mercedes Gebrauchtteile-Center verkauft sie schließlich geprüft und mit Garantie. Seriöser geht es kaum.

Damit wiederum hast Du völlig recht. Allerdings kenne ich bisher nur eine Versicherung, die diesen Markt überhaupt ins Spiel gebracht hat, und bei deren Versicherungsbedingungen kam es noch nicht einmal darauf an. Ob sich der Versicherer im Streitfall darauf berufen kann, ist aber auch nicht ganz so unzweifelhaft, denn schließlich muss das Teil ja auch verfügbar sein. Dafür wäre dann wiederum der Versicherer beweispflichtig.

Aber das Gebrauchtteile-Center bleibt ein Risiko bzw. starkes Argument für die Versicherer im Hinblick auf die Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes, das stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


4. In der Kasko-Versicherung trägt der Versicherungsnehmer auch die Kosten des Anwalts grundsätzlich selbst.
Man sollte sich also überlegen, ob das eine gute Investition ist oder ob man vorher an der falschen Stelle gespart hat.

Auch das ist leider (grundsätzlich) richtig. Lehnt der Kasko-Versicherer die Regulierung allerdings ab, zahlt nachher aber doch, trägt er auch die Anwaltskosten.

Carsten

Hallo,

grundsätzlich setze ich mal voraus,wenn ich ein Auto mein eigen nennen darf,das man auch automatisch Rechtsschutz versichert ist,so das einem der Gang zum Anwalt egal wie die Sache ausgeht,leichter fallen dürfte.

Gruss Uwe

Um die Diskussion nicht ausufern zu lassen, beschränke ich mich mal auf diesen Abschnitt (auch wenn ich mit dem vorherigen nicht ganz konform gehe...🙂)

Zitat:

Original geschrieben von Esquirefish


Ich kenne keinen Kasko-Versicherer, der sich freiwillig dazu entschlösse, auf einen Abzug zu verzichten oder seinem Kunden entgegen zu kommen; im Gegenteil. Ebensowenig lassen die sich natürlich von dahergelaufenen Anwälten aus Posemuckel oder Pumpelhausen beeindrucken. Vielmehr muss immer erst Klage erhoben werden. In manchen Fällen zahlt die Versicherung, nachdem das Gutachten da ist, manchmal auch sofort nach Klagezustellung.

Das mag sich aus Deiner beruflichen Perspektive so darstellen, gibt aber die tägliche Regulierungspraxis falsch wieder.

Es ist ganz im Gegenteil so, dass es täglich in einer Vielzahl von Fällen vorkommt, dass Versicherer im Kasko-Bereich "fünfe gerade sein lassen" und das in aller Regel ohne anwaltliche Beteiligung.

Natürlich mag es immer auch andere Fälle geben. Sei es, dass sich ein Sachbearbeiter verrennt oder dass ein Kunde Vorstellungen von der Regulierung hat, die mit den geltenden AKB einfach nicht in Einklang zu bringen sind.

Aber im Großen und Ganzen findet der Rechtsanwalt in der Kasko-Regulierung nicht statt, denn für den Versicherer stehen im Kasko-Bereich die Zeichen auf "Konsens". Es geht schließlich um den eigenen Kunden.

Das hat nichts damit zu tun, dass Urteile gefürchtet wären. Im Gegenteil: die Streitpunkte sind doch fast immer die gleichen (siehe Abzug beim Navi) und es wäre für den Versicherer ein Leichtes, die AKB zu ändern, wenn sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. (siehe BGH zum "Einknickschaden"😉.

Der Versicherer hat zig-tausend gleichartiger Fälle in der Hand, von denen der Anwalt vielleicht einen oder zwei in die Finger bekommt.
Folglich kann er recht gut einschätzen, ob eine Regelung grundsätzlich trägt oder nicht, ohne jeden Einzelfall ausfechten zu müssen. Gelegentliche Ausrutscher beim AG bestätigen die Regel😎

Zitat:

Original geschrieben von Esquirefish


Ob sich der Versicherer im Streitfall darauf berufen kann, ist aber auch nicht ganz so unzweifelhaft, denn schließlich muss das Teil ja auch verfügbar sein. Dafür wäre dann wiederum der Versicherer beweispflichtig.

Nicht wirklich, denn für die Regulierung kommt es darauf an, ob der Markt

grundsätzlich

vorhanden ist, nicht ob das gesuchte Teil zum Schadenszeitpunkt angeboten wird.

Anderes Beispiel: es gibt ganz unzweifelhaft einen seriösen Markt für gebrauchte KFZ und doch gibt es keine Gewähr, dass genau mein Auto nach dem Schaden angeboten wird.

Dass sind allerdings schon recht differenzierte Überlegungen zum Kasko-Vertrag. Da müssen wir Versicherungsjuristen dem durchschnittlichen Amtsrichter schon aufs Pferd helfen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Esquirefish



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


4. In der Kasko-Versicherung trägt der Versicherungsnehmer auch die Kosten des Anwalts grundsätzlich selbst.
Auch das ist leider (grundsätzlich) richtig. Lehnt der Kasko-Versicherer die Regulierung allerdings ab, zahlt nachher aber doch, trägt er auch die Anwaltskosten.

Er zahlt den Anwalt, wenn er zu unrecht abgelehnt hat, weil er sich dann in Verzug befand.

Zahlt er aber an den Kunden, um ihm entgegen zu kommen, ohne dass es einen fälligen, einredefreien Anspruch gab, fehlt es am Verzug und der Kunde zahlt den Anwalt (oder die Rechtsschutz-SB) selbst.

Aber jetzt gehört der Thread wirklich in die Versenkung oder ins Versicherungsforum. Das interessiert die 211 Fahrer nicht mehr.😁

War mir ein Vergnügen.
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Um die Diskussion nicht ausufern zu lassen, ...
...

Aber im Großen und Ganzen findet der Rechtsanwalt in der Kasko-Regulierung nicht statt, ...

Wir scheinen von Berufs wegen unterschiedliche Persepketiven zu haben, grundsätzlich sind wir aber wohl d'accord.😉

Richtig ist natürlich auch, dass nur in seltenen Kaskofällen der Anwalt eingeschaltet wird; die meisten (Kraftfahrt-)Versicherungsfälle sind Haftpflichtsachen.

Und Du hast auch damit recht: das sind alles Feinheiten, die den W211-Fahrer nicht mehr interessieren. Im Zweifelsfall hilft eh nur eine Betrachtung des Einzelfalls und den Anwalt erst nach endgültiger Verweigerung aufsuchen.

Und nicht, dass Du denkst, ich wollte nur das letzte Wort haben: Ich hoffe es ist deutlich geworden, dass ich Dir (in Teilen zumindest 🙂) zustimme.

Carsten

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