Codierung zusätzliches Beremslicht STVO-konform?

VW Golf

Guten Morgen,

ist die Codierung unten wirklich STVO-konform?

Ich habe es noch nicht getestet aber ist das ganze nicht evtl. bei Nacht zu hell?
Ich frage mich warum es dann nicht ab Werk so codiert ist?

Zitat:

VenDeTTa schrieb am 2. März 2014 um 16:20:50 Uhr:


-Schlusslicht Innen Doppelfunktion Bremslicht, zusätzlich Deaktivierung bei aktiver Nebelschlussleuchte STVO Konform (Codierung für Fahrzeuge mit LED Rückleuchten):

STG09 > Zugriffsberechtigung: 31347 > Anpassung > Kanal "(12)-Leuchte27 NSL RC6-

Lichtfunktion E27" > auf "Nebelschlussleuchte wenn kein Anhänger gesteckt" setzen (Werkseinstellung: Nicht aktiv)

STG09 > Zugriffsberechtigung: 31347 > Anpassung > Kanal "(14)-Leuchte27 NSL RC6-

Dimmwert EF27" > auf "10%" setzen (Werkseinstellung: 0%)

STG09 > Zugriffsberechtigung: 31347 > Anpassung > Kanal "(15)-Leuchte27 NSL RC6-

Dimming Direction EF27" > auf "minimize" setzen (Werkseinstellung: Nicht aktiv)

Beste Antwort im Thema

Egal ob die Codierung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder nicht (Abstände usw.), zulässig ist diese Codierung so oder so nicht, weil die entsprechende Leuchte gar nicht als Bremslicht zugelassen ist. Eine "gesetzeskonforme" Codierung gibt es also nicht.

Das ganze fällt übrigens in den Bereich der StVZO, nicht der StVO. 😉

Disclaimer: Ich will hier niemanden belehren, mir geht es nur um die Beantwortung der Frage.

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Gibt's doch aber schon, z. B. in § 53 ff. StVZO. Reicht das nicht? 😕

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