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CoC-Papiere

BMW 3er E30
Themenstarteram 12. April 2021 um 8:06

Hallo zusammen,

wollte demnächst ein E30 1.8er Cabrio aus Griechenland importieren!

Wie ich gelesen habe brauche ich ja für die Zulassung in Deutschland diese sogenannten COC-Papier die BMW sich sehr bezahlen läßt!

Meine Frage ist,gibt es noch eine andere am besten natürlich günstiger Möglichkeit an COC -Papiere zu kommen?

 

Gruß Jörg

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17 Antworten

Ich meine die kriegst du gar nicht mehr, auch nicht bei BMW.

Aber wenn der in der Eu zugelassen war und Papiere Eu Papiere hat dann sollte das auch so gehen.

Frag doch mal bei deinem Zulassungsamt nach was wie geht.

Themenstarteram 12. April 2021 um 8:52

Nein,laut Aussage des TÜV müssen für die Zulassung diese Papiere vorliegen da der E 30 keine E-Nr. hat!

Ich bin mir jetzt auch nicht sicher ob wenn ich nur ne 21er Abnahme machen lassen würde ich den damit zugelassen bekommen,laut Internet muß man ohne E-Nr. ne 21er Abnahme machen lasse und braucht dann für die Zulassung aber trotzdem diese Papiere bzw. der TÜV würde die für die 21er Abnahme brauchen!

Für einen E30 bekommst du auch bei BMW keine COC Papieren, schlichtweg weil es nie welche für den E30 gab, die wurden erst 1993 eingeführt und 1996 Pflicht. Für ältere Fahrzeuge sollten also die originalen Fahrzeugpapiere sowie ein Kaufvertrag reichen. Dann muss das Fahrzeug in Deutschland nurnoch dem TÜV vorgestellt werden und der Zulassung sollte nichts im Weg stehen. Am Besten aber sollte das Vorhaben mit der örtlichen Zulassungsstelle abgesprochen sein, die haben im Zweifel das letzte Wort.

Themenstarteram 12. April 2021 um 9:44

Also ich hab eben bei BMW angerufen und es ist wirklich so daß es für den E30 keine COC-Papier gibt.

Alternativ gibt es ein Datenblatt was der TÜV -Prüfer für ne 21er Vollabnahmen zum Abgleich braucht!

Und jetzt der Knaller,dieses Blatt kostet 458 Euro,hab erst gedacht ich hätte mich verhört,ist aber wirklich so!

Der TÜV kann zwar theoretisch auch ohne dieses Blatt eine 21er Abnahme durchführen,nur ist es in der Praxis so daß die darauf bestehen und sich nicht die Mühe machen wollen das mit ihren vorhandenen Daten abzugleichen!

Hat der Eu-Papiere? Dann hast doch alle Daten.

Wenn nicht und es sind die alten Griechischen würde ich sie mir per Mail schicken lassen und damit mal zum Prüfer usw. gehen.

Oder fragst mal direkt in München an. Vielleicht sind die ja nicht gleich auch so unverschämt.

Themenstarteram 12. April 2021 um 14:42

Nein,hab leider keine EU-Papiere!

In Griechenland ist es normal das wenn man das Auto verkauft und der Wagen abgemeldet wird sowohl die Kennzeichen als auch der Brief(Es gibt in Griechenland keinen Fahrzeugschein) beim "Finanzamt" hinterlegt werden!

Erst wenn man den Wagen wieder anmeldet oder verkauft bekommt man alles wieder!

Ich hab im Moment also nur ein Foto der Fahrgestellnummer.

Ich muß erst Mal nen normalen TÜV-Prüfer finden dem das reicht.

Hier bei mir die Prüfer...da braucht ich gar nicht hinfahren,sind alle megastur...grrrrrr!!!

Aber ich hab da noch einen im Hinterkopf der mir ohne weiteres meinen Motorumbau und die Felgen eingetragen hat,ist nur leider 150km weg,aber egal!!!

Themenstarteram 12. April 2021 um 14:46

Ach so,meinte den Motorumbau von meinem E36!!!

Wichtig!!!Die original griechischen Papiere müssen dabei sein, sonst gibt es richtig Probleme bei der Zulassungsstelle.

Ich hab ein Auto aus Belgien geholt, leider belgische Papiere nicht mehr vorhanden, er ist bis jetzt immer noch nicht angemeldet obwohl sich jetzt langsam was abzeichnet. (3 Jahre bis jetzt)

Erzähl mal kurz wo die Probleme genau liegen, was wollen die?

Also wenn ich gemeint bin, es muss sichergestellt sein, daß nicht zwei Zulassungen vorliegen. Gut, aber sie können sehen, daß das Auto im April 2017 abgemeldet wurde. Also, sehen sie doch, es gibt keine zweite Zulassung.

Ich muss die behörden kontaktieren und die Sachen beschaffen, sonst geht nichts, erst wenn das alles ausgeschöpft ist, müsse man sich "bewegen" und könnte schauen, was möglich ist, aber das dauert lange.

Also Behörde DIV kontaktiert, Problem beschrieben, 2. Tage (jetzt ne Woche her) hatte ich Antwort:

Sie können als neuer Besitzer gar nichts machen. Ihre Zulassungsstelle muss sich in belgien melden gemäß EG 1999/37.CE nach Art 5§2 und bei uns anfragen über die Mail, an die sie geschrieben haben.

Das war klar, also ausgedruckt, Termin gemacht und jetzt kriegen die ganz klar vorgelegt, daß sie am Zug sind.

Ausserdem hab ich den original Ausgabebrief von 1978, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und sogar eine Kopie der belgischen Zulassung. Selbst der TÜV ist ja einwandfrei durchgegangen. Nur weil das Auto mehr als 10 Jahre ausserhalb Deutschlands war, muss jetzt alles aus dem Brief abgetippt werden. Und das ist wohl Aufwand...Mit der Mailantwort hoffe ich, daß sie jetzt in Aktion treten, denn ansonsten kann ich klagen, denn dann müssen sie darlegen, warum sie die Anmeldung nicht durchführen wollen.

Ok, ist alles Aufwand den man eigentlich nicht braucht, iss aber jetzt so. Was willst machen?

Aber was bitte dauert denn dabei 3 Jahre??

Ja hab ich falsch ausgedrückt, ich habe während der letzten drei Jahre restauriert und hab während der Zeit immer wieder Termine deswegen beim STVA gehabt, Vorbesitzer angeschrieben usw. Das dauerte dann immer wieder.

Montag ist wieder Termin und ich hoffe jetzt reicht denen das. Muss, es steht da ganz klar.

Ah sooo.

Dann viel Glück, ich drück die Daumen.

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