CO 2-Wert B 220 W247
Hallo,
im Konfigurator gibt M-B den CO 2-Wert des B 220 (ohne 4Matic) mit 141 g/km an. In meiner Zulassungsbescheinigung I (KFZ-Schein) ist in der Zeile V.7 der viel höhere Wert 163g/km eingetragen, der so in den KFZ-Steuerbescheid übernommen wurde.
Handelt es sich etwa um einen Fehler der örtlichen Zulassungsstelle oder ist für die Zulassung und KFZ-Steuer ein anderer, höherer CO 2-Wert maßgeblich, als der vom Werk im Konfigurator und unter Modellvarianten und technische Daten mit 145-141 g/km im Netz angegebene ? Das kann ja nach den ganzen Diesel-Fakes wohl kaum sein!
Könnte bitte jemand den KFZ-Schein seines B 220 (ohne 4Matic) überprüfen, ob dort ebenfalls 163 oder 141 g/km CO 2 eingetragen ist. Aktuell und noch mehr künftig ist dies für die Höhe der KFZ-Steuer relevant.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Alle Jahre wieder, das Thema wurde im Forum schon X mal durchgekaut und sollte nach über einem Jahr eigentlich mal langsam klar sein.
Kein Autohersteller hat Bock darauf, denn die Fahrzeuge müssen erst nach WLTP homologiert werden und dann anschließend für Werbung in Deutschland extra wieder aufwändig in NEFZ umgerechnet werden. Einen Vorteil hat auch kein Hersteller davon, denn es trifft ja alle gleichermaßen.
Es wäre also zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber endlich mal in die Gänge kommt und EnVKV anpasst. Freut Verbraucher und Hersteller!
Viele Grüße
3 Antworten
141 g/km ist es in der Grundausstattung bei diesem Motor... je mehr extra in das Auto kommen, umso schwerer wird es und umso einen höheren CO2 Wert hat das Fahrzeug.
Ich mein im Konfigurator wird auch am Ende der reale CO2 Wert angegeben.
Das Pauschale wie früher gibt es so nicht mehr
Nach weiterer Recherche bin ich auf des Rätsels Lösung - die bisher nicht kommunizierten - deutlich höheren CO 2-Werte nach der neuen Meßmethode WLTP gestoßen und beantworte meine Frage selbst:
Für den B 220 ist der alte, vom Werk beworbene Wert nach der alten Meßmethode NEFZ 141 g/km CO 2, der neue nach WLTP wie im KFZ-Schein eingetragen und für die KFZ-Steuer maßgebend 163 g/km CO 2.
Das ganze bleibt bis Mitte 2020 von den Herstellern nicht kommuniziert im Hintergrund und wird mit dem PKW- Kauflabel legal verschleiert. Mal wieder hervorragende Lobbyarbeit. Die Erleuchtung kommt, wenn überhaupt, erst mit der Zulassung bzw. dem KFZ-Steuerbescheid.
Vgl. dazu einen Auszug aus dem Netz:
Das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) soll realitätsnähere Werte für Verbrauch und Schadstoffausstoß von Fahrzeugen liefern, als es bisher der Fall war.
Das bisher gültige Prüfverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde 1992 in der EU eingeführt. Ursprünglich sollte dieser nicht den realen Verbrauch der Fahrzeuge abbilden, sondern einen Normverbrauch für den Vergleich liefern. Obwohl es über die Jahre einige Anpassungen gab, entspricht der Testzyklus nicht den heutigen Fahrprofilen
Was ändert sich für Autofahrerinnen und -fahrer?
Für vor dem 1. September 2018 neuzugelassene Pkw ändert sich nichts. Für ab dem 1. September 2018 neu zugelassene Pkw wird jedoch der WLTP-Verbrauchswert herangezogen, um die Kfz-Steuer zu ermitteln. Baugleiche Fahrzeuge, die entweder vor oder nach dem 1. September 2018 neu zugelassen werden, unterscheiden sich damit hinsichtlich ihrer Kfz-Steuer. Laut Expertenmeinungen ist davon auszugehen, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus durchschnittlich höher ausfallen werden als im NEFZ-Testzyklus.
Auf Informationsinstrumenten wie dem Pkw-Label werden die neuen Messwerte noch nicht gleich sichtbar werden. Denn erst wenn die entsprechende Pkw-EnVKV novelliert ist, dürfen die realitätsnäheren Verbrauchs- und Emissionswerte als bessere Informationsbasis für die Autokaufentscheidung dienen. Das Novellierungsverfahren wird voraussichtlich innerhalb des zweiten Halbjahres 2020 abgeschlossen.
Ab wann werden die neuen WLTP-Werte in der Werbung und in den Broschüren kommuniziert?
Hierfür ist noch eine Novellierung der Pkw-EnVKV notwendig, sodass die Pkw-Label beim Autohändler, die Angaben in Broschüren und Werbeprospekten sowie in der Werbung voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2020 die neuen Werte enthalten.
Alle Jahre wieder, das Thema wurde im Forum schon X mal durchgekaut und sollte nach über einem Jahr eigentlich mal langsam klar sein.
Kein Autohersteller hat Bock darauf, denn die Fahrzeuge müssen erst nach WLTP homologiert werden und dann anschließend für Werbung in Deutschland extra wieder aufwändig in NEFZ umgerechnet werden. Einen Vorteil hat auch kein Hersteller davon, denn es trifft ja alle gleichermaßen.
Es wäre also zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber endlich mal in die Gänge kommt und EnVKV anpasst. Freut Verbraucher und Hersteller!
Viele Grüße