CNG TÜV - Neue Vorgaben ?

Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß

866 Antworten

Mir wurde ja vom Werkstattmeister einer CNG Werkstatt gesagt, das KBA hat die Prüfung der Bänder, Tank raus/rein angeordnet. Da man aber nichts in der Richtung findet, habe ich mal freundlich dort nachgefragt, vielleicht gibt es ja eine Antwort.

Hier und hier schreiben TÜV-Prüfer zum Thema, vielleicht können die ja ein paar Fragen beantworten.

Bis zu Beginn dieses Threads war CNG auch mein Favorit als nächstes Fahrzeug, das hat sich jetzt leider erledigt.

Es gibt tatsächlich neue Prüfvorgaben für die Gasprüfung beim TÜV Süd laut Arbeitsanweisung K 01/25 vom 16.1.25. Darin wird gefordert, dass die Tanks "vollständig eingesehen werden können", und zwar auch die "Flächen unter den befestigungsbändern". Das heißt dann weiter: "Die Tanks müssen zur Prüfung demontiert werden". Außerdem darf der GAP-Nachweis nur maximal einen Monat alt sein und den Vermerk "Es wird bestätigt, dass alle verbauten CNG-Tanks frei von Schäden/Korrosion sind". gilt übrigens auch für "reine Kunststofftank" - gemeint sind wohl die Composite-Tanks!
Mein FOH wollte dann natürlich über 1000 Euro für die aufwendige Arbeit an vier Tanks - alles unter Vorbehalt, ob es damit wirklich eine Gasprüfung gibt, weil das Risiko für Leckagen oder Schäden beim Ausbau besteht. Ersatzteile sind zudem kaum noch lieferbar!
Ein freier Händler, der mit der GTÜ zusammenarbeitet, konnte mir dann weiterhelfen. Die Vorgaben des Arbeitskreiess Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung gemäß der Richtlinie § 19 Abs. 3 und § 29 StVZO -den gibt es wirklich;-) - hat in seiner 65. Sitzung wohl das entsprechende Vorgehen festgelegt. Zum Glück ist das wohl so noch nicht flächendeckend umgesetzt worden.
Für alle CNG-Fahrer mit älteren Fahrzeugen bedeuten diese Mehrkosten allerdings wohl das wirtschaflich Aus für ihr Erdgasfahrzeug.
Berichtet gerne, wo die GAP/GWP noch geht!

Grundsätzlich ist das doch vollkommen richtig. Die Frage ist nur, was eine freie Werkstatt für die Arbeit haben möchte, was sich dann nach Aufwand und Fahrzeug richten sollte. Diese werden sich freuen, denn deren Auslastung mit LPG sollte spürbar zurück gegangen sein.

Schön wäre es, wenn man im Zuge dessen auch die Laufzeiten der Zylinder verlängern könnte.

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Ein Fall fehlt noch bei den Ausführungen vom TÜV
Kann ich die Tanks im Kofferraum mitbringen? Läuft der UP dann nicht mehr?
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Könnte ja sein, ich vernudel eine Verschraubung beim Einbau…

Da der TÜV nicht aus- und einbauen will/kann/darf, muß das Fahrzeug in eine Gaswerkstatt. Die bauen dann die Tanks aus, prüfen, bauen wieder ein, müssen sowieso eine Dichtigkeitsprüfung nach dem Einbau machen, prüfen halt etwas umfangreicher, schon ist Gastechnisch alles erledigt und dokumentiert. Dann noch der RestTÜV bei der Prüfstelle, welche dann gasseitig nichts mehr macht, sondern das Prüfzertifikat der Werkstatt einsieht, fertig.
Heißt eigentlich, das an einer TÜV-Prüfstelle eine Abnahme des kompletten Fahrzeuges nicht mehr möglich ist.

Zitat:

@Tobi82x schrieb am 11. Februar 2025 um 21:56:42 Uhr:Ein Fall fehlt noch bei den Ausführungen vom TÜV
Kann ich die Tanks im Kofferraum mitbringen? Läuft der UP dann nicht mehr?
Wie machen die dann die GAP?
Könnte ja sein, ich vernudel eine Verschraubung beim Einbau…

Das wäre schön..... nur darfst Du ohne entsprechende Zertifizierung nicht. Es wäre für mich ein Klacks bei zwei meiner Fahrzeuge mit ausgebautem Zylinder hinzufahren und nach Prüfung innerhalb von 15min wieder einzubauen und die GAP machen zu lassen.

Schätze, das ist jetzt die Überreaktion der Prüforganisationen, welche hoffentlich wieder korrigiert wird. Reicht ja, wenn bei begründbarem Verdacht auch unter den Bändern geprüft wird.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 11. Februar 2025 um 22:42:53 Uhr😁as wäre schön..... nur darfst Du ohne entsprechende Zertifizierung nicht. Es wäre für mich ein Klacks bei zwei meiner Fahrzeuge mit ausgebautem Zylinder hinzufahren und nach Prüfung innerhalb von 15min wieder einzubauen und die GAP machen zu lassen.

Ob ich ne Zertifizierung habe oder nicht, hat doch den TüV nicht zu interessieren. Er muss nur entsprechend der Vorschrift die Tanks anschauen.
Habe ich eine Zertifizierung für den Ölwechsel? Oder für das Abbauen der Tankverkleidung? Jedenfalls hat das bisher auch niemand interessiert…
Wir haben schon Rechnungen für Gasanlagenprüfungen von ner Werkstatt bekommen, die nicht für CNG-Prüfungen zertifiziert ist….
Ich muss doch eine Möglichkeit haben, mein Fahrzeug selbst bei einer Prüforganisation vorzuführen?!?

Meiner Meinung nach ist die Sache nicht zu Ende gedacht und wird zu Lasten der CNG-Fahrer ausgelegt.

Außerdem ist es eine Frage der Berhältnismäßigkeit.
Wie viele Gastanks sind kaputtgegangen, seit dem man äußerlich prüft, ohne die Bänder zu lösen??

Gar keine!
Sämtliche Schäden sind aufgrund total verrosteter Tanks, die ein Blinder wohl besser gesehen hätte, oder nicht reparierten Unfallschäden.
Kosten/Nutzen der Aktion = 0!

Zitat:

@tomate67 schrieb am 11. Februar 2025 um 22:42:53 Uhr😁as wäre schön..... nur darfst Du ohne entsprechende Zertifizierung nicht. Es wäre für mich ein Klacks bei zwei meiner Fahrzeuge mit ausgebautem Zylinder hinzufahren und nach Prüfung innerhalb von 15min wieder einzubauen und die GAP machen zu lassen.

Den Tank an deinem PRIVATEN Fahrzeug darfst du jederzeit selbst aus-einbauen, die GAP darfst du natürlich nicht machen. Wer etwas anderes behauptet, soll es mit Gesetzestext belegen.

Deine Bremsen darfst du auch wechseln. Hier sehe ich mehr Gefahren als beim CNG Tank, der optisch top in Ordnung ist.

Viel einfacher wäre eine Überdruckprüfung - m.W. sind neue Tanks auf 350bar geprüft

Zitat:

Viel einfacher wäre eine Überdruckprüfung - m.W. sind neue Tanks auf 350bar geprüft

Der Berstdruck liegt bei 600bar.

Ich würde mir Dehnmesstreifen an den Tanks noch gefallen lassen. Aber diese übertriebene Sichtprüfung speziell bei Typ-4 Tanks gehört für mich in die Kategorie "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen".

Zitat:

@DonC schrieb am 12. Februar 2025 um 09:22:35 Uhr😁en Tank an deinem PRIVATEN Fahrzeug darfst du jederzeit selbst aus.... Wer etwas anderes behauptet, soll es mit Gesetzestext belegen.

Naja, die Regularien für Arbeiten an einer Gasanlage am Fz erfordern min die Qualifizierungsstufe 2S (Quelle: Durchführungsrichtlinien der GAP/GSP) Schulung min 8UE.
Wurde das gemäß § 41a StVZO bestätigt, ist diese Schulung alle 36 Monate zu wiederholen.
Sprich: trittst du irgendwo mit einem ausgebautem Tank auf, kann bzw muss der Prüfer den Nachweis verlangen wer und ob ein Fachkundiger mit entsprechender Zulassung den Tank demontiert hat. Bei nichtvorhandensein kann (bzw muss) er eine positive GAP verweigern.
Er kann diese sowieso nicht positiv bestätigen, da er nicht weiß, wer den Tank dann wieder montiert und wer die danach (!!) erforderliche GAP durchführt.
Stehst du also vor dem Prüfer mit ausgebautem Tank, bist im schlechtesten Fall schon mal mit einem FZ ohne bestehende BE unterwegs - so du mit dem Gaser vorfährst. Wenn nicht, ergibt sich immer noch das Problem, das evtl nicht nachvollziehbar ist, ob der Tank dann wirklich aus dem Fz war.....
Logisch dreht dir zunächst Niemand einen Strick draus, wenn du da rumbastelst. Aber rechtlich stehst auf verlorenem Posten.
Die dabei zu beachtenden Einzelvorschriften (incl Herstellervorgaben) - mach doch mal eine GAP/GSP Schulung- verbieten das einfach- auch wenn mancher das ignorieren will.
Eine Person die nach Anlage XVIIa StVZO zur Durchführung anerkannt und zugelassen ist, wird die Prüfung nur in Gänze durchführen um ihren Zulassungsstatus nicht zu gefährden.

Das mit dem jederzeit alles...ist solange ein Märchen, bis einem zB mal ein Airbag um die Ohren fliegt. Der Richter kann dann haargenau erklären warum eben nicht :-) Was aber erheblich teurer werden dürft, ist, das sich dann jede Krankenkasse zurecht freihält.

Na dann gehen wir das mal durch...

Qualifizierungsstufe gilt nur für gewerbliche Anwender - nicht für privat - sieht man ja schon an Durchführungsrichtlinien GAP GSP (wobei Richtlinie noch nichtmal Gesetz ist, wird erst relevant, wenn es in der STVZO gefordert wird)

$41 STVZO besagt eigentlich GAR nichts zu einem Tankausbau zur Sichtprüfung
Abs 1-5 sind uninteressant, da nur zulassungsrelevant
Abs 6 ist der einzig interessante

...bei jeder Reparatur der Gasanlage im Niederdruckbereich eine Dichtigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen.

-im Niederdruckbereich? Der ist nach dem Druckregler...an den Tanks macht man also keine Dichtigkeitsprüfung?

Aha. Geht ja noch weiter...

Bei umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie bei deren Beeinträchtigung durch einen Brand oder einen Unfall ist eine Gasanlagenprüfung nach Anlage XVII durchzuführen.

Das ist ALLES NICHT gegeben - es ist WEDER eine Reparatur NOCH ein Brand NOCH ein Unfall.

Nach der STVZO müsste ich also noch nicht mal eine GAP und schon gar keine GSP machen ! (was zugegebenermaßen grob fahrlässig wäre, aber gefordert wird es nicht)

Die Gasanlagenprüfungen sowie Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von

1.
verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten oder Fachkräften unter deren Aufsicht,
2.
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,
3.
Prüfingenieuren im Sinne der Anlage VIIIb Nummer 3.9.

Diese besagt lediglich, dass der, der die GAP oder GSP macht, entsprechende Ausbildung haben muss. Das ist ja unstrittig.

Hier sehe ich NIRGENDS, dass ich die Tanks nicht selber aus_einbauen darf, im Gegenteil hier steht sogar, dass ich nicht einmal eine GAP machen muss....ohoh...

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