CNG TÜV - Neue Vorgaben ?

Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß

866 Antworten

Es wäre wirklich noch mal sehr wichtig, wenn Ihr auch schreibt , bei welcher Tüv Organisation ihr wart und Tanks ausgebaut werden mussten.

@tomate67
Hatte ich weiter oben schon geschrieben. Für mich wäre das ein zwingender Grund eines Rückrufs aller Fahrzeuge, in denen dieser Flaschentyp verbaut wurde!

Hier, Original Swagelok am Gasdruckregler

Swagelok

Zitat:

@tomate67 schrieb am 7. Februar 2025 um 18:30:07 Uhr:



Zitat:

@Simpleness schrieb am 7. Februar 2025 um 16:23:19 Uhr:


Moin,
Unser Octavia, BJ 2015 mit 220k km, war vor paar Wochen zwecks TÜV in der Werkstatt. Alles zusammen, Gebühren und Aus- und Einbau der Flaschen hat ca. 500€. Frage mich echt warum das bei einigen so teuer ist. Achja, Flaschen haben keine Mängel gehabt.

Thema Rohrleitung, ob Klemm oder Schneidring, die Dinger kann wenn man sauber arbeitet dutzende Male wiederverwenden. Mache ich tagtäglich an den Anlagen.

Das wäre spottbillig allein die HU Gebühren mit GWP/GAP liegen über 200€.

Anbei die Rechnung

Rechnung TÜV CNG
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Waren/sind bei Audi direkt in der Werkstatt und bei uns ist es TÜV Nord.

Zur Thematik Wartung hatten wir bereits letztes Jahr den gasdruckregler austauschen lassen, da der gepfiffen hat, langsam beschleicht uns das Gefühl, das der g-tron noch nicht sonderlich ausgereift war/ist.

Zitat:

@Simpleness schrieb am 8. Februar 2025 um 15:01:13 Uhr:



Zitat:

@tomate67 schrieb am 7. Februar 2025 um 18:30:07 Uhr:


Das wäre spottbillig allein die HU Gebühren mit GWP/GAP liegen über 200€.

Anbei die Rechnung

Da hab ich mit 2 Stunden wohl gut geschätzt.

226 Euro sind auch ok für diese Arbeit, aber 2000 finde ich Wucher und ist nicht zu rechtfertigen.

Morgen...!
Mal eine "theoretische" Frage. Müsste nicht nach dem Einbau der Tanks quasi wieder eine GAP durchgeführt werden?

MfG André

Andersrum, für die HU brauchst Du eine GAP?GWP . Wenn Du diese bei der Zylinderprüfung in der zertifizierten Fachwerkstatt machen lässt, dann muss die Prüfstelle keine mehr machen(und dort reduzieren sich die Gebühren).

Stellt sich nur die Frage, ob unsere Prüfstellen dann überhaupt noch diesen Service anbieten(können).

Zitat:

@toplok84 schrieb am 7. Februar 2025 um 09:38:42 Uhr:


Auch lässt sich bei TGI-Fahrzeugen die Gasanlage nicht stilllegen! Ich habe in meinen Golf TGI ja noch den vollwertigen 50l Benzintank, also habe ich bei VW anfragt, ob man die Erdgasanlage stilllegen kann, um diese zukünftig nicht mehr prüfen zu müssen. Antwort aus Wolfsburg: „Da es sich beim TGI-Motor um ein integriertes System handle, sei es technisch nicht möglich, den CNG-Teil stillzulegen, wie bei einer Nachrüstlösung.“

Echt schade, den so werden junge und umweltfreundliche Autos zwangsläufig auf dem Schrott wandern

Natürlich lässt sich die Gasanlage stilllegen. Tankanschluss demontieren, Flaschen leerfahren und dann nur noch auf Benzin. Der TGI (110 PS) hat dank 50l Tank keine Probleme. In der Zulassungsbescheinigung steht Benzin / komp. Erdgas als Kraftstoff.
Bei monovalenten Fahrzeugen wird es eklig, denn die haben nur Ergdas als Kraftstoff drinstehen. Alle 2 Jahre dann 500€ extra auf den Tisch zu legen, das macht bei vielen keinen Sinn mehr. Für unserem Touran wäre diese Regelung das Ende.

Bin mal gespannt, wie lange diese Aus-/Einbauarien gut gehen, bis es aufgrund von (De-)Monatgefehlern zu Unfällen kommt.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 9. Februar 2025 um 11:51:44 Uhr:


Andersrum, für die HU brauchst Du eine GAP?GWP . Wenn Du diese bei der Zylinderprüfung in der zertifizierten Fachwerkstatt machen lässt, dann muss die Prüfstelle keine mehr machen(und dort reduzieren sich die Gebühren).

Morgen...!

Ich meinte folgendes. Ja, zur HU muss eine gültige GAP vorliegen. Wenn die Anlage anschließend aber geöffnet wird, um die Tanks auszubauen, müsste anschließend wieder GAP erfolgen.

MfG André

Zitat:

@pcAndre schrieb am 9. Februar 2025 um 13:47:06 Uhr:



Zitat:

@tomate67 schrieb am 9. Februar 2025 um 11:51:44 Uhr:


Andersrum, für die HU brauchst Du eine GAP?GWP . Wenn Du diese bei der Zylinderprüfung in der zertifizierten Fachwerkstatt machen lässt, dann muss die Prüfstelle keine mehr machen(und dort reduzieren sich die Gebühren).

Morgen...!
Ich meinte folgendes. Ja, zur HU muss eine gültige GAP vorliegen. Wenn die Anlage anschließend aber geöffnet wird, um die Tanks auszubauen, müsste anschließend wieder GAP erfolgen.

MfG André

Ja, das meine ich ja. Das hat wohl niemand zu Ende gedacht.

Zitat:

@Tobi82x schrieb am 9. Februar 2025 um 13:59:29 Uhr:


Ja, das meine ich ja. Das hat wohl niemand zu Ende gedacht.

Doch, Kostenmaximierung bzw Einnahmenoptimierung -erkennbar auch daran, das eine GAP seit einiger Zeit zur HU max vier Wochen alt sein darf. Also nix mehr mit Filterwechsel/Gap und acht Monate später bei der Hu die Gap vorlegen.
ABER - das geht nicht von den ausführenden Betrieben aus, sondern Innung, HWK, speziell TÜV.....

Reihenfolge ändern, dann wird es richtig. Du machst zuerst die Tank-Sichtprüfung, dann den Rest.

Viel Springerei wird es...

Zitat:

@VVW schrieb am 9. Februar 2025 um 13:30:27 Uhr:



Zitat:

Natürlich lässt sich die Gasanlage stilllegen. Tankanschluss demontieren, Flaschen leerfahren und dann nur noch auf Benzin. Der TGI (110 PS) hat dank 50l Tank keine Probleme. In der Zulassungsbescheinigung steht Benzin / komp. Erdgas als Kraftstoff.


das mag in Deutschland so funktionieren. Hier in der Schweiz muss die Anlage ausgebaut oder vom Hersteller stillgelegt und dann eine Bescheinigung für das zuständige Strassenverkehrsamt erstellt werden. Sonst gilt sie weiterhin als Vorhanden und Prüfungspflichtig.

Ist hier in D auch nicht anders- wesentliche Teile, also auch der Tank/Flaschen müssen raus UND ausgetragen werden, so das ein Gasbetrieb ohne größeren Aufwand nicht mehr möglich ist.
Denn, was verbaut ist, muss auch funktionieren :-)

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