CNG TÜV - Neue Vorgaben ?
Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß
866 Antworten
Zu Aus- und Einbau gehört immer die Überprüfung der Arbeit. Also Dichtheitsprüfung, genau wie nach Kühlwasserschlauchwechsel oder Ölwechsel. Aber kein TÜV oder GAP. Wobei eine Überprüfung der Arbeit, eigentlich schon den Umfang der Prüfung hat. Halt nicht amtlich.
Wirklich spannend und bin freue mich auf Erfahrungswerte. Ich bin erst im September dran, wäre schön, wenn wir bis dahin mehr wissen.
Zitat:
@85mz85 schrieb am 12. Februar 2025 um 18:10:46 Uhr:Zu Aus- und Einbau gehört immer die Überprüfung der Arbeit. Also Dichtheitsprüfung, genau wie nach Kühlwasserschlauchwechsel oder Ölwechsel. Aber kein TÜV oder GAP. Wobei eine Überprüfung der Arbeit, eigentlich schon den Umfang der Prüfung hat. Halt nicht amtlich.
Ja, das ist für mich selbstverständlich.
Nach nem Ölwechsel wird geschaut, ob irgendwas tropft. Ich geh da aber sicher nicht zum TÜV und frage, ob ich den Ölwechsel richtig gemacht habe.
Der TÜV braucht eine Richtlinie, nach der jeder sein Fahrzeug selbst vorführen kann, wenn er dazu in der Lage ist und es möchte.
Zitat:
@DonC schrieb am 12. Februar 2025 um 17:45:12 Uhr
Hier sehe ich NIRGENDS, dass ich die Tanks nicht selber aus_einbauen darf, im Gegenteil hier steht sogar, dass ich nicht einmal eine GAP machen muss....ohoh...
Deine Interpretation, und da du bereits die Notwendigkeit der GAP/GSP ansich anzweifelst...OK, sie steh aber sehr wohl in der Anlage XVII StVZO zu §41a.
Nur ist der Prüfer letztendlich derjenige, der das begehrt Dokument ausstellt, nicht du.
So würde ich zB den Aus/Einbau des Tanks schon als gravierend- nicht speziell als Reparatur, aber doch erheblichen Eingriff werten, der eine GAP erfordert.
Nebenbei habe ich- da du ja gern Erbsen wiegst und Haare zählst - nicht mit einem Wort behauptet, es wäre dir verboten und Strafrechlicht zu verfolgen, wenn du mit deinem Tank rumspielst, im Gegenteil solange nix passiert. Nur die geltenden (OK, für dich nicht so ganz) Regeln machen dir halt das Leben schwer.
Machs...und freu dich wenn es ein Prüfer auf seine Kappe nimmt, sein Ding. Speziell beim TÜV wirst aber idR ein Nö hören. Auf begleitendes prüfen hat da halt keiner Bock.
Bisserl lustig ist es allerdings schon, das eine fehlende, ungültige GAP in keiner Form Bußgelder nach sich zieht. Nur das verwehren einer positiven HU bei einer fehlenden Gap oder wenn sie älter als vier Wochen ist. ansonsten wird da nie Jemand nach fragen....
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Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 12. Februar 2025 um 23:15:09 Uhr😁eine Interpretation, und da du bereits die Notwendigkeit der GAP/GSP ansich anzweifelst...OK, sie steh aber sehr wohl in der Anlage XVII StVZO zu §41a.
Ich zweifel gar nichts an.
Die STVZO, die DU verlinkt hast, sieht es schlicht nicht vor. Auch nicht in der Anlage XVII.
Dass die normale Prüfung, die bei der HU vorgesehen ist, durchgeführt werden muss, ist unstrittig.
Aber bei einem normalen Gastankaus- und wieder Einbau ist es streng genommen nicht vorgesehen.
Wer baut auch schon einen Gastank aus und wieder ein? So einen Blödsinn hat sich der Gesetzgeber nicht vorstellen können und ich zweifel hier an der rechtlichen Seiten, ob diese Forderung überhaupt Bestand hat.
Juristendeutsch im Gesetzestext wird sehr oft sehr genau genommen.
Schaun wir mal, wenn die ersten Prüfer mit Anwälten, die Ahnung haben, zu tun bekommen...
Was mich extrem stört, ist dass Typ-1 und Typ-4 in einen Topf geworfen wird.
Dazu noch GFK mit CFK und Sidepipe mit Abgasrohr welches unter den Tanks durch geht.
Die erste Frage, die mir ein Prüfer beantworten muss ist, wie soll an ein einem Typ-4 Tank, der bei der Betankung noch nicht mal vereist, Korrosion entstehen?
Zitat:
@CNG-1 schrieb am 13. Februar 2025 um 14:32:04 Uhr:Was mich extrem stört, ist dass Typ-1 und Typ-4 in einen Topf geworfen wird.
Dazu noch GFK mit CFK und Sidepipe mit Abgasrohr welches unter den Tanks durch geht.
Die erste Frage, die mir ein Prüfer beantworten muss ist, wie soll an ein einem Typ-4 Tank, der bei der Betankung noch nicht mal vereist, Korrosion entstehen?
Es geht nicht um Rost im allgemeinen, sondern um Schäden. Diese sind bei Typ I meistens Rost, was aber nicht bedeutet, dass es bei bei Typ III oder IV keine Schäden geben kann.
Nochmal, die gründliche Prüfung ist sinnvoll, die Frage ist, was so etwas kostet. Sowas lässt sich locker in einer Stunde erledigen. Wenn dann 200-300€ incl GAP aufgerufen werden, wie hier schon gepostet, Ok. Wenn das aber 700€ sein sollen, dann wäre das Wucher.
Zudem wird die Laufzeitbegrenzung dadurch überflüssig! Die gehört im Zuge dessen dann wie in Italien abgeschafft.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 13. Februar 2025 um 16:29:05 Uhr:
Es geht nicht um Rost im allgemeinen, sondern um Schäden. Diese sind bei Typ I meistens Rost, was aber nicht bedeutet, dass es bei bei Typ III oder IV keine Schäden geben kann.
a. Typ-3 wirst du im PkW Bereich nur selten finden
b. Welche Schäden sollen denn unter den Spannbändern verborgen sein, die es nötig machen, die zu enfernen?
Schon vor Jahren hat man z.B. einen 12Jahrestest an einem realen (in einem Fahrzeug verbauten) Typ-4 CFK Unterflurtank abgeschlossen und dabei keinerlei Veränderung des Berstdrucks festgestellt.
Das beste für eine Gasanlage ist sie in Ruhe zu lassen und eine Sicht- und Dichtheitsprüfung ohne Demontage von Komponenten (von der Abdeckung mal abgesehen) durchzuführen.
Alu-CFK..... Volvo und Mercedes halt, das ist ja deren Problem, denn die werden im Gegensatz zu Typ I nicht mehr hergestellt und wurden von Typ IV abgelöst.
Der Langzeittest bezieht sich wohl eher auf Typ III oder hast Du Quellen?
Eventuell hilft das etwas: Bei meinem A5 g-tron steht die 100.000 km-Inspektion an. Meine Vertragswerkstatt macht mich darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Inspektion die Composite-Tankgruppe aus- und wieder eingebaut werden muss, weil die Werkstatt das Typenschild oben auf den Tanks prüfen muss. Dafür seien 3 bis 4 Stunden eines Experten erforderlich. Ich denke, dass ähnliches bei anderen CNG-Fahrzeugen von VAG im Busch ist, daher auch die ca. 1000 € Mehrkosten.
Bitte mal auf der Zunge gaaaanz laaangsam zergehen lassen: Ich zahle dafür, dass AUDI das halbe Auto zerlegt um ein regelmäßig zu prüfendes Typenschild abzulesen! Ich meine: Wenn AUDI Typenschilder versteckt, muss auch AUDI für die Mehrkosten aufkommen.
Wie denkt ihr darüber?
Zitat:
@tomate67 schrieb am 13. Februar 2025 um 17:04:49 Uhr:
Der Langzeittest bezieht sich wohl eher auf Typ III oder hast Du Quellen
Nein war Typ-4 mit Polymer liner.
Wird hier erwähnt: https://dokumen.pub/...age-3658288566-9783658288563-9783658288570.html
Zitat:
@MotorView Meine Vertragswerkstatt macht mich darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Inspektion die Composite-Tankgruppe aus- und wieder eingebaut werden muss, weil die Werkstatt das Typenschild oben auf den Tanks prüfen muss.
Sind das GFK Tanks?