CNG TÜV - Neue Vorgaben ?
Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß
866 Antworten
Ich war heute südlich von Stuttgart direkt bei einer Prüforganisation zur HU/AU + GWP. Ging, wie vorher telefonisch erklärt, problemlos mit von mir abgeschraubten Abdeckungen. Insofern eigentlich wie bisher auch. Gekostet hat es rund 200 Euro. Insofern am besten einmal bei sämtlichen Prüforganisationen (Dekra, GTÜ, KÜS, ...) herumtelefonieren.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 27. März 2025 um 18:59:08 Uhr:
https://www.auto-st.de/.../GSP_GAP_Erlaeuterungen.pdfSeit 6 der PDF
Das sieht heute im Wesentlichen nicht so groß anders aus.
Ja, ich habe da folgendes Papier -siehe angehängtes Foto- gefunden.
Sehen so die handgeschriebenen Prüfberichte aus?
Zitat:
@Joe85 schrieb am 27. März 2025 um 22:01:04 Uhr:
Ich war heute südlich von Stuttgart direkt bei einer Prüforganisation zur HU/AU + GWP. Ging, wie vorher telefonisch erklärt, problemlos mit von mir abgeschraubten Abdeckungen. Insofern eigentlich wie bisher auch. Gekostet hat es rund 200 Euro. Insofern am besten einmal bei sämtlichen Prüforganisationen (Dekra, GTÜ, KÜS, ...) herumtelefonieren.
Danke für die Info. Habe dir ne PN geschrieben
😕
Zitat:
@BennyA schrieb am 29. März 2025 um 13:39:03 Uhr:
Ich war heute südlich von Stuttgart direkt bei einer Prüforganisation zur HU/AU + GWP.
Was heißt die Abkürzung " GWP " 😕😕
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Die TüV-Anweisung ATL1/2025 verlangt verbindlich:
"CNG-Gasbehälter (Typ 1-4) werden bei jeder GAP soweit freigelegt, damit die Sichtprüfung vollständig ohne jegliche Einschränkungen erfolgen kann (z.B. ohne Endoskop-Kamera und/oder Spiegel). Auch Flächen unterhalb der Befestigungsbänder der CNG-Gasbehälter müssen geprüft werden. Nur durch eine vollständige Sichtprüfung können Schäden aufgrund mechanischer Belastung (u.a. Steinschläge oder Auswirkungen von Verkehrsunfällen) oder chemischen Einflüsse erkannt werden."
Praktisch bedeutet dies: vollständiger Aus- und Wiedereinbau der CNG-Gasbehälter für die visuelle Sichtprüfung, damit sind Kosten von 500,- bis 1.000,- EUR je GAP nur "zum schauen" fällig.
Letztes Jahr wurden bei vielen VW-Touran die CNG-Gasbehälter ausgetauscht, auch bei meinem.
Der TüV hatte darauf bestanden, und dies obwohl an keinem der 4 Gastanks optisch was zu sehen war. VW hat nach langem hin und her die Kosten übernommen.
Zitat:
@CNG-Fahrer schrieb am 29. März 2025 um 13:50:10 Uhr:
Die TüV-Anweisung ATL1/2025 verlangt verbindlich:
"CNG-Gasbehälter (Typ 1-4) werden bei jeder GAP soweit freigelegt, damit die Sichtprüfung vollständig ohne jegliche Einschränkungen erfolgen kann (z.B. ohne Endoskop-Kamera und/oder Spiegel). Auch Flächen unterhalb der Befestigungsbänder der CNG-Gasbehälter müssen geprüft werden. Nur durch eine vollständige Sichtprüfung können Schäden aufgrund mechanischer Belastung (u.a. Steinschläge oder Auswirkungen von Verkehrsunfällen) oder chemischen Einflüsse erkannt werden."Praktisch bedeutet dies: vollständiger Aus- und Wiedereinbau der CNG-Gasbehälter für die visuelle Sichtprüfung, damit sind Kosten von 500,- bis 1.000,- EUR je GAP nur "zum schauen" fällig.
Letztes Jahr wurden bei vielen VW-Touran die CNG-Gasbehälter ausgetauscht, auch bei meinem.
Der TüV hatte darauf bestanden, und dies obwohl an keinem der 4 Gastanks optisch was zu sehen war. VW hat nach langem hin und her die Kosten übernommen.
Kannst du bitte das Quelldokument und die Quelle der TüV-Anweisung ATL1/2025 hier einstellen, wenn du hier zitierst.
Zitat:
@CNG-Autogasler schrieb am 29. März 2025 um 13:42:15 Uhr:
Zitat:
Ich war heute südlich von Stuttgart direkt bei einer Prüforganisation zur HU/AU + GWP.
Was heißt die Abkürzung " GWP " 😕😕
GWP ist die Gaswiederholprüfung. Also der Teil, für den der TÜV dich wohl zu einer Werkstatt schicken will. Hier also direkt von der Prüforganisation mit erledigt (ich muss nur vorher die Abdeckungen abschrauben), und das für < 50 Euro. Dürfte also auch in deinem Fall deutlich praktischer sein, als eine separate Werkstatt zu suchen für Ausbau/Prüfung/Wiedereinbau.
Zitat:
@toplok84 schrieb am 7. Februar 2025 um 09:38:42 Uhr:
Auch lässt sich bei TGI-Fahrzeugen die Gasanlage nicht stilllegen! Ich habe in meinen Golf TGI ja noch den vollwertigen 50l Benzintank, also habe ich bei VW anfragt, ob man die Erdgasanlage stilllegen kann, um diese zukünftig nicht mehr prüfen zu müssen. Antwort aus Wolfsburg: „Da es sich beim TGI-Motor um ein integriertes System handle, sei es technisch nicht möglich, den CNG-Teil stillzulegen, wie bei einer Nachrüstlösung.“
Tja, die VAG hat 2022 für ältere VW-Touran eine Rückrufaktion, mit sofortiger Stilllegung der CNG-Tanks veranlasst. Dabei wurden einfach - auch an meinem Touran - die Absperrventile geschlossen.
Bis zur Klärung im Juni 2023 und der Kostenübernahme, inklusive Tausch der CNG-Gasbehälter, konnte ich nur mit den 10 Liter im Benzintank fahren.
Nun sind neue Gastanks eingebaut, und beim ersten anstehenden TüV nach dem Tausch sollen alle wieder "zur Ansicht" demontiert werden? Das ist doch ein Konstruktions- und damit Herstellerproblem.
Schön erkannt, schade, dass alle die uns einbrockte Suppe auslöffeln müssen, obwohl es bei Mercedes und Volvo nie Probleme gab.
Die ATL1/2025 liegt im Qualitätsmanagementsystem de Kraftfahrzeughandwerks (QMS) und liegt auch mir vor. Kann Dir jeder Innungsbetrieb zeigen. Und nein, ich publiziere hier das nicht. Ich weiß nicht mehr, wo ich das her habe, ob die Person damit einverstanden ist. Und auch sonst haben diese Organismen ja manchmal eine etwas eigenartige Auffassung, was für Werke die nötige Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
Der Originalwortlaut ist ja schon gepostet worden. Darunter heisst es dann weiter:
Als Nachweis ist im Feld Sichtprüfung als finaler Schritt vor dem Abschließen der GAP in AÜK Plus folgender Text unter "Anmerkung" einzufügen:
"Inkl. erweiterter Sichtprüfung nach ATL 1/2025"
Ab dem 15.04.2025 wird dieser Text automatisiert im Inspektionsbericht bei einer GAP in AÜK Plus unter "Anmerkung" eingefügt, nachdem die Sichtprüfung i. O. ausgewählt wurde.
Nicht alles was festgelegt und in irgendeiner Vorschrift steht , Ist sachgerecht, gerechtfertigt, sinnvoll.
Aber steht halt nunmal so drin . Wäre also wichtig bei der Vorschrifterzeugenden Institution, das zu bemängeln und politisch bei seinem Vertreter in Berlin ( Bundestagsabgeordneten) entsprechend Druck zu machen. Denn der, der am lautesten schreit, wird auch gehört. Dann käme die Anfrage auch von politischer Seite.
Denkst du in Berlin interessiert sich Jemand für die paar die noch ein cng Fahrzeug fahren. Die Autos sollen von der Straße und dann ist das Thema Erdgas gestorben.
In meiner Gemeide hat sich auf Nachfrage der Stadtrat mit den vorgeschriebenen Dachschrägen befasst, weil jemand die Frage der Solarnutzung im Neubaugebiet stellte.
Auf Nachfrage mehrerer Autohäuser hat sich auf Weisung des Ministerumiums die Wasserbehörden nochmals mit der Abwasserproblematik von Autohäusern beschäftigt, um die gegensätzlichen Gesetze in eine durchführbar Form zu bringen, da es zwischenzeitlich nicht möglich war ein Autohaus abwassertechnisch rechtlich richtig zu betreiben. Erfüllt man das eine Gesetz verletzte man das andere.
Also aufstehen, seine Meinung zu vertreten bringt natürlich nicht immer was. Wer aber nichts macht, der ändert auch nichts.
Wenn ale damit so zufrieden sind, dann darf es gerne so bleiben!!
Nun anscheinend sind dies selbst zurechtgebastelte Vorschriften einer beliehenen Prüforganisation die dann möglicherweise auch noch in dubioser nichtöffentlicher Runde erstellt worden sind. Das passt nicht zu einer sich seriös generierenden staatlich beliehenen Qualitätsprüforganisation.
Hier ist jegliche Kreditwürdigkeit abhandengekommen.
Zitat:
@behere1 schrieb am 29. März 2025 um 14:12:20 Uhr:
Kannst du bitte das Quelldokument und die Quelle der TüV-Anweisung ATL1/2025 hier einstellen, wenn du hier zitierst.
@behere1
https://www.auto-st.de/.../GSP_GAP_Erlaeuterungen.pdf
Also ist das die derzeitige aktuelle GWP = Gaswiederholungsprüfung??