fraglich ist nur wie man ein ab werk ausgerüstetes cng-fahrzeug auf lpg umrüsten will. das scheitert nicht an der technik sondern unter umständen an der fehlenden ece-r115 genehmigung für das fahrzeug.
und ob man dann per 19(2) eintragen kann ist auch fraglich denn dann braucht man ein abgasgutachten für das jeweilige fahrzeug.