CMX 250 Rebel mit 20kW??? // TÜV stellt sich quer!
Hi Leute,
ich bin neu hier und benötige dringend eure Unterstützung!
Ich habe von privat für meine Stieftochter eine Honda Rebel CMX 250 (Typ MC13) mit Erstzulassung 11.4.1988 gekauft. Das Bike steht top da, aber ist vermutlich ein Import aus USA. Laut Schein ist die Rebel gedrosselt und mit 13kW / 20PS eingetragen. Die Drosselung war durch zwei Reduzierscheiben im Krümmer bewerkstelligt und recht schnell entfernt. Nun wollte die Leistungsreduzierung beim Wiederanmelden gleich aus dem Schein austragen lassen, denn die Kleine darf ja Mopeds bis 34PS fahren. Dummerweise stellt sich nun der TÜV quer, weil es keinen amtlichen Nachweis darüber gibt, dass der (offene) Motor tatsächlich 20kW Leistung erbringt und die in Ihrer Datenbank nichts passendes finden. Der Hinweis auf die gleiche Motorisierung bei der CB250 Nighthawk brachte auch nichts, weil das ja ein anderes Motorrad ist. Der TÜV will nun ein offizielles Dokument mit den Daten haben, bei welcher Drehzahl welche Leistung / welche Lautstärke und welche Höchstgeschwindigkeit erreicht wird. Die CMX250 wurde offenbar in Deutschland nie mit 20 kW verkauft und daher gibt es nichts passenes. Die Kennziffer vom Motorrad lautet JH2MC1307GK105599 - wer kann mir hier weiterhelfen?
Besten Dank und die Linke zum Gruß...
Ralf
Beste Antwort im Thema
Nein, Eintragungen dieser Art dürfen nur und ausschließlich durch den TÜV vorgenommen werden.
Wieviel PS sollen denn vermutlich eingetragen werden?
"Der Hinweis auf die gleiche Motorisierung bei der CB250 Nighthawk ..."
Wieviel KW bzw. PS hat die Nighthawk denn?
27 Antworten
Hast du mal Honda angeschrieben, oder warst beim Händler um die Ecke?
Seit 19.1.2013 darf sie wenn sie Leistungsbegrenzt fahren muss, 48PS fahren.
Ich habe genau die gleiche Maschine 2008 gekauft.
Leistung kW/min
alt: K13/8900
neu: K20/9500
Höchstgeschwindigkeit
alt: 106
neu: 130
Standgeräusch dB
alt: 91P
neu: 100P
Fahrgeräusch dB:
alt: 79P
neu: 83P
Hoffe das hilft dir weiter.
Dabei eine Frage:
Waren die Reduzierscheiben im Krümmer von außen zugänglich oder muss da der Auspuff vom Krümmer getrennt werden? Ich wollte meine entfernen, hab die Auspuffanlage abgebaut aber es waren keine Reduzierscheiben sichtbar.
Edit: Standgeräusch und Fahrgeräusch
Ein Scan bzw. eine Kopie Deiner technischen Daten z.B. aus Deinem Fzg.-Schein würden dem TE für den TÜV dann sicherlich helfen können...
Hallo come2ghost,
erstmal ein dickes Danke für deine Angaben, das gibt mir schon mal Hoffnung! Hast du vielleicht ein offizielles Dokument (Gutachten etc.) darüber, das ich dem TÜV vorlegen könnte oder kannst du mir einen Tipp geben, wo ich dieses bekommen könnte? Ich hab schon einiges versucht, vom Hinweis auf den gleichen Motor bei der CB250 bis hin zu diversen Ausdrucken aus dem Internet - hat aber alles nichts gegolten, weils eben nichts offizielles ist...:-(
Danke im Voraus und die Linke zum Gruß...
Ralf
PS: Die Scheiben zur Durchlassreduzierung lagen direkt zwischen Krümmer und Zylinderkopf, noch unter der Kupferdichtung, also direkt über der Auslassöffnung. Nach dem Entfernen der Kupferdichtung konnte ich sie ganz einfach mit einerm großen Schraubendreher heraushebeln.
Zitat:
Original geschrieben von come2ghost
Ich habe genau die gleiche Maschine 2008 gekauft.Leistung kW/min
alt: K13/8900
neu: K20/9500Höchstgeschwindigkeit
alt: 106
neu: 130Standgeräusch dB
alt: 91P
neu: 100PFahrgeräusch dB:
alt: 79P
neu: 83PHoffe das hilft dir weiter.
Dabei eine Frage:
Waren die Reduzierscheiben im Krümmer von außen zugänglich oder muss da der Auspuff vom Krümmer getrennt werden? Ich wollte meine entfernen, hab die Auspuffanlage abgebaut aber es waren keine Reduzierscheiben sichtbar.Edit: Standgeräusch und Fahrgeräusch
Ähnliche Themen
Hallo mik222,
erstmal danke für deine Antwort. Offenbar findet der TÜV in seiner Datenbank keine offiziellen Informationen zu Leistung/Drehzal und Standgeräsch/Fahrgeräusch für den offenen Motor mit20kW - und ich habe leider auch kein Gutachten darüber vorliegen. Laut den Papieren der Vorgänger war das Motorrad wohl schon immer gedrosselt. Der Fahrzeugschein liegt dem TÜV ja im original vor und alles, was ich an Informationen im Netz über die Rebel finden konnte, habe ich ebenfalls vorgelegt. Selbst die Daten, dich ich inzwischen von come2ghost erhalten habe, habe ich dem Prüfer telefonisch übermittelt. Aber das hilft alles nichts, denn ohne Gutachten oder "amtlichen" Nachweis der Daten macht der TÜV keine Eintragung bzw. Änderung und ich müsste eine Einzelabnahme beantragen.
Bürokratie pur! Sind die Jungs von der DEKRA eigentlich genauso drauf? Vielleicht sollte ich es ja da mal versuchen...
Gruß,
Ralf
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Ein Scan bzw. eine Kopie Deiner technischen Daten z.B. aus Deinem Fzg.-Schein würden dem TE für den TÜV dann sicherlich helfen können...
Nein, Eintragungen dieser Art dürfen nur und ausschließlich durch den TÜV vorgenommen werden.
Wieviel PS sollen denn vermutlich eingetragen werden?
"Der Hinweis auf die gleiche Motorisierung bei der CB250 Nighthawk ..."
Wieviel KW bzw. PS hat die Nighthawk denn?
Da es sich laut Honda um den gleichen Motor handelt, wohl ebenfalls 20kW / 28PS (aufgerundet) - ohne Leistungsreduzierung.
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Nein, Eintragungen dieser Art dürfen nur und ausschließlich durch den TÜV vorgenommen werden.Wieviel PS sollen denn vermutlich eingetragen werden?
"Der Hinweis auf die gleiche Motorisierung bei der CB250 Nighthawk ..."
Wieviel KW bzw. PS hat die Nighthawk denn?
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Nein, Eintragungen dieser Art dürfen nur und ausschließlich durch den TÜV vorgenommen werden.Wieviel PS sollen denn vermutlich eingetragen werden?
"Der Hinweis auf die gleiche Motorisierung bei der CB250 Nighthawk ..."
Wieviel KW bzw. PS hat die Nighthawk denn?
Das ist falsch! In Berlin darf es DEKRA UND TÜV, in den restlichen "ost"deutschen Bundesländern NUR die DEKRA.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Das ist falsch! In Berlin darf es DEKRA UND TÜV, in den restlichen "ost"deutschen Bundesländern NUR die DEKRA.Zitat:
Original geschrieben von mik222
Nein, Eintragungen dieser Art dürfen nur und ausschließlich durch den TÜV vorgenommen werden.Wieviel PS sollen denn vermutlich eingetragen werden?
"Der Hinweis auf die gleiche Motorisierung bei der CB250 Nighthawk ..."
Wieviel KW bzw. PS hat die Nighthawk denn?
mmmh...Berlin und die neuen Länder sind mir zu weit weg, das macht dann wohl wenig Sinn...:-(
Hallo, rebelfahrer,
du verlangst vom TÜV zu viel.
Erstens einmal hat die Eintagung "mit Leistungsbeschränkung" nichts mit einer Drosselung zu tun. Es heißt Leistungsbeschränkung und nicht Leistungsreduzierung, und damit ist im Behördendeutsch gemeint, dass das Motorrad unter der stufenführerscheinrelevanten Grenze liegt mit seinen Leistungsdaten. Auch mit 20 KW wäre die CMX ein Motorrad mit Leistungsbeschränkung.
Selbstverständlich kann und darf sich der TÜV nur auf zuverlässige Quellen stützen bei Eintragungen wie der von dir gewünschten. Ausdrucke von irgendwelchen Internetseiten, Wikipedia oder ähnliches gehören definitiv nicht dazu, da wird mitunter unglaublicher Scheiß von Leuten mit Halbwissen als Fakt hingestellt.
Da es keine offiziellen Belege gibt, müsste man die Leistung messen. Mit geringem organisatorischem und finanziellem Aufwand ginge dies bei einer Motorradwerkstatt, die über einen geeigneten Prüfstand verfügt (Messung der Nettoleistung am Hinterrad, Messung der Schleppleistung, Umrechnung des Ergebnsses auf DIN), die Frage ist, ob der TÜV einen entsprechenden Beleg der Werkstatt akzeptieren würde. Antwort gibts beim TÜV. Mit erheblichem Mehraufwand ginge es auch bei einer technischen Hochschule/Univerität/Fachhochschule mit entsprechendem Prüfstand...
Die Frage ist, wieviel Leistung der Motor tatsächlich bringt. Auch wenn es Papiere gibt, in denen 20KW stehen: wie sind die zustande gekommen? Durch eine leichtfertige Prüfstelle?
Die ernstzunehmenden Leistungangaben für diese 235ccm-Motoren, die ich kenne, bewegen sich zwischen 16 und 20PS. Für mehr sind eigentlich auch die konstruktiven Gegebenheiten recht ungeeignet.
Ein Einzelvergaser, echt strömungsungünstige Ansaugwege, zwei kleine Ventile pro Zylinder, Verdichtungsverhältnis mäßig... wenn man da sieht, mit welchem Mehraufwand z.B. die CB250N gerade mal 27PS erreicht...
Warum willst du überhaupt eine Änderung der Papiere? Du hast zwei unnötige schmutzige Kleinteile entsorgt...wen juckt es?
Gruß
Hallo twinspark2000,
danke für deinen Beitrag - mittlerweile bin ich zu dem gleichen Schluss gekommen. Fakt ist, dass die Rebel ohne die Scheiben schneller läuft und einen besseren Durchzug hat, ohne dass ich die Leistungssteigerung in Zahlen quantifizieren kann. Da ich sie eh an bzw. ummelden muss, wollte ich den Schein entsprechend bereinigt wissen. Denn die eingetragene Reduzierung im Krümmer ist de facto auch im Originalauspuff nicht vorhanden - also ist die ursprüngliche Eintragung schon falsch.
Hätte ich im Voraus geahnt, welcher Aufwand sich hinter dieser vermeindlichen Korrektur verbirgt, hätte ich das nie begonnen. Ein User hier im Forum (come2ghost) konnte mir zwar Leistungsdaten liefern, allerding fehlt mir auch hier ein offizielle Nachweis in Form eines Gutachtens o.ä..
Nochmals danke und die Linke zum Gruß
Ralf
Zitat:
Original geschrieben von twinspark2000
Hallo, rebelfahrer,du verlangst vom TÜV zu viel.
Erstens einmal hat die Eintagung "mit Leistungsbeschränkung" nichts mit einer Drosselung zu tun. Es heißt Leistungsbeschränkung und nicht Leistungsreduzierung, und damit ist im Behördendeutsch gemeint, dass das Motorrad unter der stufenführerscheinrelevanten Grenze liegt mit seinen Leistungsdaten. Auch mit 20 KW wäre die CMX ein Motorrad mit Leistungsbeschränkung.
Selbstverständlich kann und darf sich der TÜV nur auf zuverlässige Quellen stützen bei Eintragungen wie der von dir gewünschten. Ausdrucke von irgendwelchen Internetseiten, Wikipedia oder ähnliches gehören definitiv nicht dazu, da wird mitunter unglaublicher Scheiß von Leuten mit Halbwissen als Fakt hingestellt.
Da es keine offiziellen Belege gibt, müsste man die Leistung messen. Mit geringem organisatorischem und finanziellem Aufwand ginge dies bei einer Motorradwerkstatt, die über einen geeigneten Prüfstand verfügt (Messung der Nettoleistung am Hinterrad, Messung der Schleppleistung, Umrechnung des Ergebnsses auf DIN), die Frage ist, ob der TÜV einen entsprechenden Beleg der Werkstatt akzeptieren würde. Antwort gibts beim TÜV. Mit erheblichem Mehraufwand ginge es auch bei einer technischen Hochschule/Univerität/Fachhochschule mit entsprechendem Prüfstand...
Die Frage ist, wieviel Leistung der Motor tatsächlich bringt. Auch wenn es Papiere gibt, in denen 20KW stehen: wie sind die zustande gekommen? Durch eine leichtfertige Prüfstelle?
Die ernstzunehmenden Leistungangaben für diese 235ccm-Motoren, die ich kenne, bewegen sich zwischen 16 und 20PS. Für mehr sind eigentlich auch die konstruktiven Gegebenheiten recht ungeeignet.
Ein Einzelvergaser, echt strömungsungünstige Ansaugwege, zwei kleine Ventile pro Zylinder, Verdichtungsverhältnis mäßig... wenn man da sieht, mit welchem Mehraufwand z.B. die CB250N gerade mal 27PS erreicht...Warum willst du überhaupt eine Änderung der Papiere? Du hast zwei unnötige schmutzige Kleinteile entsorgt...wen juckt es?
Gruß
Hallo Rebelfahrer70,
sorry dass ich mich erst jetzt wieder melde, war verhindert.
Ein Gutachten habe ich leider nicht, was kann dir denn da noch weiterhelfen?
Ich kann dir nur Kopien des Fahrzeugscheins / -briefs und der TÜV Untersuchungen anbieten.
Edit: Habe dir ne PM geschickt.
...und ich habe dir auch schon geantwortet. Besten Dank nochmal für die Unterstützung!!! :-)
Zitat:
Original geschrieben von come2ghost
Hallo Rebelfahrer70,sorry dass ich mich erst jetzt wieder melde, war verhindert.
Ein Gutachten habe ich leider nicht, was kann dir denn da noch weiterhelfen?
Ich kann dir nur Kopien des Fahrzeugscheins / -briefs und der TÜV Untersuchungen anbieten.Edit: Habe dir ne PM geschickt.