CLA45 Amg Parkrempler - wie vorgehen?
Hallo zusammen,
Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist einer meinem stehenden CLA45 vor ein paar Tagen beim einparken seitlich reingefahren. Es handelt sich um einen 2017er CLA45 den ich mir vor knapp einem Monat für 40.000 Euro gekauft habe. Wie ihr sehen könnt habe ich einpaar Kratzer die bereits mit einwenig drüberwischen zum teil weg sind. Desweiteren ist insbesondere Die türe einwenig eingedellt. Nun zu meinen Fragen:
Kann ich die Delle auch einfach privat ausbeulen lassen? Würde ich dadurch einen Wertverlust haben? Oder sollte ich das einfach bei Dainmler direkt machen lassen?
Wenn ich es privat machen lassen sollte, gilt der Wagen nun als Unfallwagen? Die person die reingefahren ist hat sich bei mir gemeldet somit wird das von seiner Versicherung gezahlt.
Er hat sowohl die Türe als auch ganz leicht den vorderen Kotflügel beschädigt
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@crafter276 schrieb am 2. Januar 2019 um 11:51:41 Uhr:
Jahrelang wurden Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel eines Kotflügels oder eine Türe, also Teile die man durch Abschrauben erneuern konnte anschließend - nicht - dazu das Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen.
Und das dürfte auch Heute noch zutreffen.
Wenn dem nicht mehr so ist, bitte ich um Angabe der Gerichtsurteile und keine an den Haaren herbeigezogenen Argumente.
Für Schäden wie oben genannt, eine derartigen Aufwand zu betreiben ( Rechtsanwalt, Gutachter, Wertminderung usw.) führt nur dazu, das die Versicherungskosten steigen...............MfG kheinz
"Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
"
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Desweiteren:
https://www.autobild.de/.../...t-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html
Sobald ein Teil am Auto getauscht wird, Tür, Spiegel, Stoßstange oder was auch immer, gilt der Wagen auf jeden Fall als Unfallwagen.
Gab mal eine Studie, ich habe leider keinen Link mehr dazu gefunden, bei der festgestellt wurde, dass in Wahrheit von 1000 untersuchten Gebrauchten ca. 600 formal als Unfallwagen angegeben sein müssten. Tatsächlich waren aber nur ca. 100 als Unfallwagen angegeben.
Man kann natürlich auf Gutachten, Wertminderung und Anwalt verzichten und die Wertminderung in ein paar Jahren beim Verkauf auf die eigene Kappe nehmen. Die Versicherung freut sich 🙂
Wenn die Versicherungen ohne Probleme das Zahlen würden was einem zusteht ohne viel Drama, dann bräuchte man auch keinen Anwalt. Die Praxis zeigt leider, dass man in vielen Fällen (Wertminderung, Schmerzensgeld bei Schleudertrauma uvm.) eben seine Ansprüche nur mit einem Anwalt durchbekommt. Die meisten scheuen diese Hemmschwelle, weshalb die Versicherungen eben erst mal probieren alles abzutun. Da bezahlen sie lieber bei 10% der Leute die Anwaltskosten und sparen sich die Zahlungen bei den übrigen 90% ganz.
45 Antworten
Im Grunde bringt dir ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters mehr Rechtssicherheit als ein KVA.
Würde ich so nicht sehen.
Welche Risiken? Da wird wohl kaum die Garantie erloschen o. Ä.
Wenn du's verkaufst, sagst, reparierter minimaler Vorschaden. So viel du weniger dafür bekommst, so viel Wertminderung bekommst du sowieso von der Versicherung (also grob gerechnet).
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 3. Januar 2019 um 18:15:21 Uhr:
Lukasone, interessant ist, was mit dem Geld passiert ist.Hast du es für diesen Preis machen lassen?
Zum Kostenvoranschlag/Gutachten später mehr
Ja, klar, habe es direkt an einen von der Niederlassung vorgeschlagenen Anwalt gegeben und reparieren lassen. Alleine schon weil ich keinen Bock auf Diskussion beim Leasing haben wollte. Wertminderung von 400,- hat Bank aber nie abgefragt, war auch bei Rückgabe kein Thema.
Das die aufgerufenen Preise (unteranderem für jede Kopie von Papier 2,50 ) völlig übertreiben waren kann sich ja jeder denken...
Gruß
Zitat:
@suello schrieb am 2. Januar 2019 um 08:54:53 Uhr:
Hallo zusammen,Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist einer meinem stehenden CLA45 vor ein paar Tagen beim einparken seitlich reingefahren. Es handelt sich um einen 2017er CLA45 den ich mir vor knapp einem Monat für 40.000 Euro gekauft habe. Wie ihr sehen könnt habe ich einpaar Kratzer die bereits mit einwenig drüberwischen zum teil weg sind. Desweiteren ist insbesondere Die türe einwenig eingedellt. Nun zu meinen Fragen:
Kann ich die Delle auch einfach privat ausbeulen lassen? Würde ich dadurch einen Wertverlust haben? Oder sollte ich das einfach bei Dainmler direkt machen lassen?
Wenn ich es privat machen lassen sollte, gilt der Wagen nun als Unfallwagen? Die person die reingefahren ist hat sich bei mir gemeldet somit wird das von seiner Versicherung gezahlt.
Er hat sowohl die Türe als auch ganz leicht den vorderen Kotflügel beschädigtDanke im Voraus
Die wichtigste Frage hier, welche Dir auch alle weiteren Entscheidungen nehmen wird ist:
Hast Du Rechtssicherheit? Sprich, war z.B. Polizei anwesend und hat den Schaden aufgenommen?
Da gehe ich ja mal von aus wenn sich die gegnerische Versicherung schon bei Dir gemeldet hat und den Schaden anerkennt.
Nimm Dir einfach einen Anwalt, selbst dieser wird vollumfänglich von der gegnerischen Versicherung übernommen und lasse Dich beraten.
Meine persönliche Meinung:
Mach keine halben Sachen, laß es vernünftig machen und nimm in Anspruch was Dir zusteht.
Gruß
Ähnliche Themen
Warum immer einen Anwalt. Bis jetzt habe ich nie Probleme gehabt.
Gutachter meinte, dass ich einen Anwalt einschalten soll. Somit wurde ein Anwalt eingeschaltet der das ganze nun macht.
Hab schon einen Bericht vom Gutachter bekommen.
Alles drum und dran ist er auf Netto ca. 5000€ gekommen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 5. Januar 2019 um 00:45:00 Uhr:
Warum immer einen Anwalt. Bis jetzt habe ich nie Probleme gehabt.
Weiß ich auch nicht, bis jetzt habe ich alle meine Schäden ob dem am Mercedes oder damals am Focus immer über den Gutachter machen lassen und die gegnerische Versicherung hat es nie beanstandet.
Obwohl ich bei dem Focus eigentlich Probleme hätte bekommen müssen.
Kaufpreis 5500...Dann ist mir einer hinten aufgefahren 2500€ Schaden mit allem.
Ein Jahr später hat jemand beim ausparken mir die Fahrertür und hintere Tür zerkratzt. (War dem Fahrer sichtlich peinlich xD)
Vordere Tür neu und Lackieren und hintere Tür ausbeulen und lackieren 3500 Schaden.
Eigentlich war die Karre schon wirtschaftlicher Totalschaden bei den Kosten für die Rep, aber das Auto lief und war im Top Zustand auch laut Gutachter.
Phole83, Es heißt ja nur wirtschaftlicher Totalschaden. Hast du denn die Reparaturkosten bekommen oder nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?
Bruno_Pasalaki, man sollte einen Anwalt einschalten, weil es zu Problemen kommen kann. Außerdem weiß er oft Sachen, die ihr nicht wisst :-)
Puhhh 5.000 netto Reparaturkosten für die paar Dinger. Ich würd's auf jeden Fall irgendwo billiger machen lassen.
Bei wirtschaftlichen Totalschaden bzw. älteren Fahrzeugen macht der Anwalt ab einem gewissen Punkt Sinn. Bei Neufahrzeugen klappt es zu 99% ohne Anwalt. Aber klar wenn man ein Geier ist der die Kohle in die Tasche stecken will da holt der Anwalt mit seinem 500€ Schreiben noch einen huni raus....
Ich hab den Wagen immer reparieren lassen von Ford direkt und die hat das mit der Versicherung geklärt
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 2. Januar 2019 um 14:42:49 Uhr:
Mal davon abgesehen, dass diese Fragen weniger "CLA-spezifisch" sind und in einem anderen Forum besser aufgehoben wären...
Das gilt m. E. weiterhin. Der TE hat einen Anwalt eingeschaltet - und die Sache geht doch jetzt ihren Weg. Weitere Ratschläge sind demnach nicht mehr nötig.
Ähnliche Fragen wurden auch in diesem Forum schon mehrfach behandelt. Man braucht nur die SuFu bemühen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 5. Januar 2019 um 12:29:26 Uhr:
Bei wirtschaftlichen Totalschaden bzw. älteren Fahrzeugen macht der Anwalt ab einem gewissen Punkt Sinn. Bei Neufahrzeugen klappt es zu 99% ohne Anwalt. Aber klar wenn man ein Geier ist der die Kohle in die Tasche stecken will da holt der Anwalt mit seinem 500€ Schreiben noch einen huni raus....
Welche "Kohle" steckt sich denn der "Geier" in die Tasche wenn rein nach Gutachten abgerechnet wird?
Ich denke mal nix, denn die Kosten werden schon die üblichen Preise sein.
Und davon sieht der Autohalter nichts, außer ggf. die Wertminderung.
Die steht ja auch im Gutachten drin.
Gruß
Zitat:
@suello schrieb am 5. Januar 2019 um 00:49:55 Uhr:
Gutachter meinte, dass ich einen Anwalt einschalten soll. Somit wurde ein Anwalt eingeschaltet der das ganze nun macht.Hab schon einen Bericht vom Gutachter bekommen.
Alles drum und dran ist er auf Netto ca. 5000€ gekommen.
Lag ich doch mit meinem C damals nicht ganz falsch...
Gruß
Zitat:
@Phone83 schrieb am 5. Januar 2019 um 02:46:31 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 5. Januar 2019 um 00:45:00 Uhr:
Warum immer einen Anwalt. Bis jetzt habe ich nie Probleme gehabt.Weiß ich auch nicht, bis jetzt habe ich alle meine Schäden ob dem am Mercedes oder damals am Focus immer über den Gutachter machen lassen und die gegnerische Versicherung hat es nie beanstandet.
Leider habe ich da auch eine andere Erfahrung gemacht.
Meine Frau hat einen Seat Ibiza und abends an der Ampel hat die Dame hinter ihr in den Beifahrerfußraum gegriffen und ist von der Bremse gerutscht, aufgefahren.
Die Polizei hat alles aufgenommen, Gutachter und Anwalt haben alles mit dem SEAT-Händler vereinbart und trotzdem hat die Versicherung das Gutachten angezweifelt und um 400 Euro gekürzt.
Und nach 2 Jahren vor Gericht verloren und noch Verzugszinsen zahlen müssen...
DAHER nicht ohne Anwalt bei uns.
Gruß
Du hattest von Anfang einen Anwalt und trotzdem haben die gekürzt? Das ist doch mein Reden. Anwalt schaltet man erst bei der Kürzung ein. Vorher nur Geldmacherei.