CLA45 Amg Parkrempler - wie vorgehen?
Hallo zusammen,
Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist einer meinem stehenden CLA45 vor ein paar Tagen beim einparken seitlich reingefahren. Es handelt sich um einen 2017er CLA45 den ich mir vor knapp einem Monat für 40.000 Euro gekauft habe. Wie ihr sehen könnt habe ich einpaar Kratzer die bereits mit einwenig drüberwischen zum teil weg sind. Desweiteren ist insbesondere Die türe einwenig eingedellt. Nun zu meinen Fragen:
Kann ich die Delle auch einfach privat ausbeulen lassen? Würde ich dadurch einen Wertverlust haben? Oder sollte ich das einfach bei Dainmler direkt machen lassen?
Wenn ich es privat machen lassen sollte, gilt der Wagen nun als Unfallwagen? Die person die reingefahren ist hat sich bei mir gemeldet somit wird das von seiner Versicherung gezahlt.
Er hat sowohl die Türe als auch ganz leicht den vorderen Kotflügel beschädigt
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@crafter276 schrieb am 2. Januar 2019 um 11:51:41 Uhr:
Jahrelang wurden Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel eines Kotflügels oder eine Türe, also Teile die man durch Abschrauben erneuern konnte anschließend - nicht - dazu das Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen.
Und das dürfte auch Heute noch zutreffen.
Wenn dem nicht mehr so ist, bitte ich um Angabe der Gerichtsurteile und keine an den Haaren herbeigezogenen Argumente.
Für Schäden wie oben genannt, eine derartigen Aufwand zu betreiben ( Rechtsanwalt, Gutachter, Wertminderung usw.) führt nur dazu, das die Versicherungskosten steigen...............MfG kheinz
"Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
"
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Desweiteren:
https://www.autobild.de/.../...t-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html
Sobald ein Teil am Auto getauscht wird, Tür, Spiegel, Stoßstange oder was auch immer, gilt der Wagen auf jeden Fall als Unfallwagen.
Gab mal eine Studie, ich habe leider keinen Link mehr dazu gefunden, bei der festgestellt wurde, dass in Wahrheit von 1000 untersuchten Gebrauchten ca. 600 formal als Unfallwagen angegeben sein müssten. Tatsächlich waren aber nur ca. 100 als Unfallwagen angegeben.
Man kann natürlich auf Gutachten, Wertminderung und Anwalt verzichten und die Wertminderung in ein paar Jahren beim Verkauf auf die eigene Kappe nehmen. Die Versicherung freut sich 🙂
Wenn die Versicherungen ohne Probleme das Zahlen würden was einem zusteht ohne viel Drama, dann bräuchte man auch keinen Anwalt. Die Praxis zeigt leider, dass man in vielen Fällen (Wertminderung, Schmerzensgeld bei Schleudertrauma uvm.) eben seine Ansprüche nur mit einem Anwalt durchbekommt. Die meisten scheuen diese Hemmschwelle, weshalb die Versicherungen eben erst mal probieren alles abzutun. Da bezahlen sie lieber bei 10% der Leute die Anwaltskosten und sparen sich die Zahlungen bei den übrigen 90% ganz.
45 Antworten
Genau so nicht!! Wegen z. B. 100/300 € sollte man zum Anwalt nicht gehen!
1. Ärgert er sich, warum du nicht sofort gekommen bist (er kriegt nämlich für deine mickrigen 300 € nur 80 €, muss aber fast genau so viel arbeiten wie wenn man von Anfang an zu ihm gekommen wäre.
2. Es ist nicht Fakt, dass die Kürzung ungerechtfertig ist und wenn ihr verliert, müsst ihr im schlimmsten Fall die Anwaltskosten bezahlen. Wenn ihr am Anfang aber zu ihnen kommt und gekürzt wird, müsst ihr natürlich nichts an den Anwalt bezahlen wegen Kürzung