CLA45 Amg Parkrempler - wie vorgehen?
Hallo zusammen,
Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist einer meinem stehenden CLA45 vor ein paar Tagen beim einparken seitlich reingefahren. Es handelt sich um einen 2017er CLA45 den ich mir vor knapp einem Monat für 40.000 Euro gekauft habe. Wie ihr sehen könnt habe ich einpaar Kratzer die bereits mit einwenig drüberwischen zum teil weg sind. Desweiteren ist insbesondere Die türe einwenig eingedellt. Nun zu meinen Fragen:
Kann ich die Delle auch einfach privat ausbeulen lassen? Würde ich dadurch einen Wertverlust haben? Oder sollte ich das einfach bei Dainmler direkt machen lassen?
Wenn ich es privat machen lassen sollte, gilt der Wagen nun als Unfallwagen? Die person die reingefahren ist hat sich bei mir gemeldet somit wird das von seiner Versicherung gezahlt.
Er hat sowohl die Türe als auch ganz leicht den vorderen Kotflügel beschädigt
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@crafter276 schrieb am 2. Januar 2019 um 11:51:41 Uhr:
Jahrelang wurden Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel eines Kotflügels oder eine Türe, also Teile die man durch Abschrauben erneuern konnte anschließend - nicht - dazu das Fahrzeug als Unfallwagen zu bezeichnen.
Und das dürfte auch Heute noch zutreffen.
Wenn dem nicht mehr so ist, bitte ich um Angabe der Gerichtsurteile und keine an den Haaren herbeigezogenen Argumente.
Für Schäden wie oben genannt, eine derartigen Aufwand zu betreiben ( Rechtsanwalt, Gutachter, Wertminderung usw.) führt nur dazu, das die Versicherungskosten steigen...............MfG kheinz
"Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.
"
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Desweiteren:
https://www.autobild.de/.../...t-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html
Sobald ein Teil am Auto getauscht wird, Tür, Spiegel, Stoßstange oder was auch immer, gilt der Wagen auf jeden Fall als Unfallwagen.
Gab mal eine Studie, ich habe leider keinen Link mehr dazu gefunden, bei der festgestellt wurde, dass in Wahrheit von 1000 untersuchten Gebrauchten ca. 600 formal als Unfallwagen angegeben sein müssten. Tatsächlich waren aber nur ca. 100 als Unfallwagen angegeben.
Man kann natürlich auf Gutachten, Wertminderung und Anwalt verzichten und die Wertminderung in ein paar Jahren beim Verkauf auf die eigene Kappe nehmen. Die Versicherung freut sich 🙂
Wenn die Versicherungen ohne Probleme das Zahlen würden was einem zusteht ohne viel Drama, dann bräuchte man auch keinen Anwalt. Die Praxis zeigt leider, dass man in vielen Fällen (Wertminderung, Schmerzensgeld bei Schleudertrauma uvm.) eben seine Ansprüche nur mit einem Anwalt durchbekommt. Die meisten scheuen diese Hemmschwelle, weshalb die Versicherungen eben erst mal probieren alles abzutun. Da bezahlen sie lieber bei 10% der Leute die Anwaltskosten und sparen sich die Zahlungen bei den übrigen 90% ganz.
45 Antworten
Was die Teile angeht die man "einfach" austauschen kann, so trifft es NICHT zu, dass es es dann kein Unfallwagen wäre.
Phone83, wer hat dir das erzählt, dass du keinen Anspruch hast ? Die gegnerische Versicherung ? Und du hast das denen geglaubt ? Hast du einen Anwalt konsultiert ? Die gegnerische Versicherung erzählt dir viel wenn der Tag lang ist. Wenn du dort fragst hast du auch keine Anspruch auf Übernahme von Anwaltskosten und keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug usw., und wenn du ohne Anwalt mit Schleudertrauma Schmerzensgeld geltend machen willst, dann wirst du auch noch als Lügner und Betrüger hingestellt und der Arzt der dir das bescheinigt gleich mit dazu.
Wer sich die Mühe nicht gemacht hat mal die von mir verlinkten Urteile anzuschauen, Beispiel:
17.12.2003
Oberlandesgericht Rostock
6 U 227/ 02
Art des Schadens: Zwei Kotflügel (vorne und hinten rechts) ausgetauscht und neu lackiert
Urteil: Unfallwagen ? Ja.
Es ist völlig unerheblich ob man Teile austauscht oder nicht, ALLES was mehr ist als ein Lackkratzer lässt das Auto rein rechtlich zu einem Unfallwagen werden.
Bei ner neuen Tür kann in ein paar Jahren sicher kein mehr sagen ob die neu oder original ist, wenn alles korrekt eingebaut wird. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Wagen jetzt formal ein Unfallwagen ist. Man hat also durchaus Anspruch auf einen Ausgleich für die Wertminderung dessen Höhe durch ein Gutachten festzustellen wäre.
Zitat:
@Phone83 schrieb am 2. Januar 2019 um 15:05:50 Uhr:
Schäden ab 80 Euro müssen beim verkauf angeben werden, wurde mir mal von einem Gutachter gesagt.
Wertminderung besteht dann wenn eine Beschädigung vorhanden ist die man NICHT durch einfaches ersetzen von Teilen beheben kann, also in deinem Fall schon!Mir ist ein LKW, hinter dem ich stand mit ->2<- km/h auf die Stoßstange gerollt weil er die Einfahrt verpasst hat.
Bei mir wurde die Stoßstange und Sensoren ausgetaucht aber nichts ausgebeult / Geschweißt oder genietet von daher hatte ich keinen Anspruch auf Wertminderung.
Der Schaden bei mir war durch den Austausch aller Teile vorne 3500 Euro und trotzdem gab es keine Wertminderung!
Solltest du die Karre mal verkaufen und die gucken sich den Lack an wirst du Probleme haben ;-)
Die Versicherung zu betrügen kann auch mal nach hinten los gehen und wer will bitte an seinem AMG pfuschen und sparen...Mir würde es jedes mal wenn ich das Auto anschaue aufregen das es nicht vernünftig gemacht wurde.
Was heißt denn pfuschen. Er soll ja nicht selbst polieren oder so. Man kann's ja von einer guten Werkstatt machen lassen , bloß kostets da vielleicht 700 und nicht wie bei Mercedes 2000.
Wertminderung und das andere bei ihm ist doch fast gleich im Endeffekt.
Entweder er bekommt so viel Geld wie er für eine neue Tür bekäme oder eben Wertminderung.
Ich hatte damals 3 Wochen nach Kauf meines CLA einen Bauzaun auf meiner Beifahrerseite liegen.
Da mein Unfallgegner kein Fahrzeug sondern ein Zaun war, hatte ich meinen Streitfall dementsprechend mit einer Baufirma. 2 Monate gab es ein Hin und Her, bis ich letztendlich einen Anwalt eingeschaltet habe. Ein Brief von ihm hatte gereicht, um die Sache zu klären... Den Anwalt habe ich nur deswegen nicht gleich eingeschaltet, da ich mir nicht sicher war, dass ich Recht bekomme und die Versicherung den Anwalt zahlen muss. Mein Verkehrsrechtsschutz wurde durch meine eigene Versicherung beim Fahrzeugwechsel "verpfuscht" ... (Anderes Thema)
Jedenfalls gab es hier für mich keine andere Option wie das ganze bei Mercedes reparieren zu lassen. Mein voriger Golf wurde ganze drei mal durch solche Parkrempler verunstaltet. Da das Auto Wurst war, habe ich jedes mal das Geld genommen, aber doch nicht bei einem Mercedes den ich gerade frisch für über 30k gekauft habe, in deinem Fall sogar über 40k.
Der Gutachter hatte bei mir Reparaturkosten über ~3000€ fürs Lackieren von Kotflügel, Tür und Schweller berechnet. Außerdem habe ich eine Wertminderung von 350€ und eine Entschädigung für 3 Tage erhalten, da ich auf den Mietwagen verzichtet habe.
Der Gutachter hat auch mir gesagt, dass mein Fahrzeug nun als "Unfallwagen" abgestempelt sei. Aber gerade das war ebenfalls ein Grund für mich, das ganze bei Mercedes zu machen.
Als Gebrauchtwagenkäufer nehme ich lieber das Unfallfahrzeug, bei dem eine Rechnung einer autorisierten Werkstatt zur Reparatur dabei ist, anstelle eines Unfallfahrzeugs, welches privat "repariert" wurde.
Offtopic:
Ich sehe es überhaupt nicht ein, den Versicherungen hier irgendetwas zu schenken. Man hat Anspruch darauf und dass man seinen Anspruch erkämpfen muss, sagt doch schon alles über solche Unternehmen aus.
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 2. Januar 2019 um 15:19:50 Uhr:
Zitat:
@Phone83 schrieb am 2. Januar 2019 um 15:05:50 Uhr:
Schäden ab 80 Euro müssen beim verkauf angeben werden, wurde mir mal von einem Gutachter gesagt.
Wertminderung besteht dann wenn eine Beschädigung vorhanden ist die man NICHT durch einfaches ersetzen von Teilen beheben kann, also in deinem Fall schon!Mir ist ein LKW, hinter dem ich stand mit ->2<- km/h auf die Stoßstange gerollt weil er die Einfahrt verpasst hat.
Bei mir wurde die Stoßstange und Sensoren ausgetaucht aber nichts ausgebeult / Geschweißt oder genietet von daher hatte ich keinen Anspruch auf Wertminderung.
Der Schaden bei mir war durch den Austausch aller Teile vorne 3500 Euro und trotzdem gab es keine Wertminderung!
Solltest du die Karre mal verkaufen und die gucken sich den Lack an wirst du Probleme haben ;-)
Die Versicherung zu betrügen kann auch mal nach hinten los gehen und wer will bitte an seinem AMG pfuschen und sparen...Mir würde es jedes mal wenn ich das Auto anschaue aufregen das es nicht vernünftig gemacht wurde.Was heißt denn pfuschen. Er soll ja nicht selbst polieren oder so. Man kann's ja von einer guten Werkstatt machen lassen , bloß kostets da vielleicht 700 und nicht wie bei Mercedes 2000.
Wertminderung und das andere bei ihm ist doch fast gleich im Endeffekt.
Entweder er bekommt so viel Geld wie er für eine neue Tür bekäme oder eben Wertminderung.
Na mit pfuschen meine ich Hinterhof Reparaturen und bei der Versicherung abzukassieren.
Die sind jetzt auch nicht mehr vom Mond und können genau sehen was wie viel gekostet hat ^^
Die Wertminderung ist quasi schon eingetreten durch den Unfall! Spielt keine Rolle mehr ob das nach der Rep. noch sichtbar ist oder nicht bzw. ob du es überhaupt machen lässt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Phone83 schrieb am 2. Januar 2019 um 16:42:56 Uhr:
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 2. Januar 2019 um 15:19:50 Uhr:
Was heißt denn pfuschen. Er soll ja nicht selbst polieren oder so. Man kann's ja von einer guten Werkstatt machen lassen , bloß kostets da vielleicht 700 und nicht wie bei Mercedes 2000.
Wertminderung und das andere bei ihm ist doch fast gleich im Endeffekt.
Entweder er bekommt so viel Geld wie er für eine neue Tür bekäme oder eben Wertminderung.Na mit pfuschen meine ich Hinterhof Reparaturen und bei der Versicherung abzukassieren.
Die sind jetzt auch nicht mehr vom Mond und können genau sehen was wie viel gekostet hat ^^Die Wertminderung ist quasi schon eingetreten durch den Unfall! Spielt keine Rolle mehr ob das nach der Rep. noch sichtbar ist oder nicht bzw. ob du es überhaupt machen lässt.
Wer kann's sehen?
Ob es einen Unfall gab kann man natürlich nicht sehen außer eine schaut die Lackdicke nach oder ob gespachtelt wurde oder ob der Farbauftrag anders ist.
Wenn es Unklarheiten gibt über kosten/ Aufwand, dann kommt auch mal ein Gutachter und die Dinge die ich aufgezählt habe kann man in unter 5 min feststellen :-)
Dann hast du überhaupt nichts gewonnen.
Eine Reparatur geht nicht 1000 Euro Auseinander auch wenn man sie bei MB machen lässt aber nen Kumpelrabatt ist natürlich von vorteil :-)
Im Grunde geht es darum das DU in der Pflicht bist..Du willst nicht verarscht werden beim Kauf daher solltest du später auch so handeln wenn jemand das Auto abkaufen will aber meist geht die Gier da vor.
Allein die Frage "Wer kann´s sehen" sagt schon einiges aus!
Ich habe lediglich deine Aussage nicht verstanden.
Mir geht's hier ums Rechtliche und wenn du meinst, die Versicherung kann's sehen , dann ist's Wurst. Er bekommt das Geld so oder so in der Höhe
Das sind ja auch nur die Fälle wenn es hart auf Hart kommt. Man sollte immer den schlimmst möglichen Fall in Betracht ziehen und dann Abwegen ob es sich lohnt.
Was man nun macht bleibt jedem selbst überlassen.
Wenn ich die Reperatur bei einem privaten Werkkstatt mache, kann dadurch wirklich die Junge sterne garantie verfallen? Ich meine es muss ja wahrscheinlich nur ausgebeult und lckiert werden, ist das wirklich relevant für die junge sterne garantie?
Zunächst vielen dank für die zahlreichen Antworten!
Gehen wir davon aus, dass ich das nicht reparieren möchte bzw. das einer privaten Werkstatt machen lassen möchte:
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
Denn die versicherung hat grad angerufen und ich soll eins von beiden ihnen zukommen lassen.
Bevor ich mir einen gutachter suche, könnte ich ja auch direkt zum Daimler gehen und von ihnen einen kostenvoranschlag verlangen? Auch wenn ich später den schaden bei einer freien werkstatt reparieren lassen würde oder sogar garnicht.
Verstehe ich da was falsch?
Somit würde ja die Versicherung mir die Höhe der Summe vom
kostenvoranschlag überweisen?
Es ist ja mein Recht sowieso, das Geld zu kassieren selbst wenn ich es nicht reparieren werde oder nicht?
Sorry für die vielen fragen, bin leider sehr unerfahren was so etwas angeht.
Beim Kostenvoranschlag können sie sich eher rauswinden bzw. werden sie dann vermutlich ein Gutachten haben wollen wenn ihnen dieser Kostenvoranschlag zu hoch ist. Kenne mich da auch nicht 100% aus, aber ich glaube das die meisten Werkstätten (vor allem für solche Zwecke) keine kostenlosen Kostenvoranschläge machen, wenn sie den Auftrag zur Reparatur nicht bekommen. (Gerne werden die Werkstätten nämlich oft für solche Zwecke als eine Art Ersatzgutachter missbraucht).
Ich würde dir Raten ein Gutachten machen zu lassen. Die Gutachter Kosten muss die Versicherung übernehmen ! Und sag dem Gutachter direkt, dass er die Wertminderung mit einbeziehen soll/muss.
Wenn die Versicherung sich aber nachher quer stellt und du Zirkus hast bzw. nicht alles bekommst was dir zusteht beschwer dich nicht hier darüber. Es haben dir genug Leute geraten einen Anwalt zu konsultieren 😉
Du hast doch keine Schuld oder? Fahr zu MB lass dir eine Nr. Von einem Gutachter geben. Entweder lässt du das dann bei MB richten oder rechnest ab und lässt das über einen Beulendoktor falls möglich ausbeulen.
Kein Kostenvoranschlag machen lassen. Alles über Gutachter!
Das Gutachten gut aufbewahren und falls notwendig beim Verkauf vorlegen. Es reicht aber wenn du den Schaden im Kaufvertrag festhällst.
Hm, ich beruchte hier einfach mal wie es bei mir war:
Hatte einen C 204 und an fast identischer Stelle ebenfalls eine Delle. Durch Aufnahme der Polizei war Rechtslage geklärt, Gegnerin hat es direkt zugegeben, ich saß ja im Auto.
Laut Mercedes konnte die Delle NICHT ausgebeult werden OHNE SICHTBARE Rückstände, da das Material an der Stelle nicht stark genug gewesen sein soll.
fahrzeug war Feueropal und es mußte die komplette Seite lackiert werden.
Hat die gegnerische Versicherung mit Anwalt und allem drumherum schlußendlich 6400 Euro gekostet.
Alleine das montieren mit Felgen zum lackieren wurde pro Rad mit 80 Euro berechnet!!!
Gruß
Lukasone, interessant ist, was mit dem Geld passiert ist.
Hast du es für diesen Preis machen lassen?
Zum Kostenvoranschlag/Gutachten später mehr
Lieber TE, ich würde nochmals abwägen, ob es dir bei einem so teuren und noch relativ neuen Auto wirklich mehr Freude bereitet, mit einer Alternativregulierung/-reparatur frei verfügbares Geld "zu erwirtschaften" - oder den Schaden nach Gutachten über eine MB-Vertragswerkstatt und ohne die sonst verbleibenden Risiken beheben zu lassen. Wie ich schon weiter vorn geschrieben habe, würde ich letzteres in jedem Fall vorziehen. Die Werkstatt würde einen Gutachter in Abstimmung mit dir einbinden und mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Den eventuell verbleibenden Anspruch auf z. B. Wertminderung und Nutzungsausfall könntest du dann noch selbst geltend machen. Denke vor allem auch an mögliche Probleme bei einem späteren Weiterverkauf. Und - an den vielen durchaus gut gemeinten Ratschlägen anderer User hast du sicher schon gemerkt, dass eine Regulierung auf Abrechnungsbasis mehr Unsicherheit als wirkliche Hilfe bringt.