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CLA Panamericana Grill

Mercedes CLA C117

Hey zusammen,

ich möchte mir für meinen CLA Bj. 2015 einen Panamericana Grill bestellen und weiß nicht, ob er in Chrom oder Hochglanz Schwarz geliefert werden soll.

Mein Fahrzeug:
CLA 250 Sport
Zirusweiss
Emblem vorne ist Chrom

Welchen Grill soll ich holen? Eure Meinung?

Ich habe leider keine CLAs in meinem BJ und in Weiss online gefunden, daher kann ich mir das Fahrzeug schlecht vorstellen.

Chrom fällt natürlich direkt auf - aber passt es zu weiß? Habe ja nicht anderweitiges in Chrom.

Grüße

Asset.JPG
Asset.PNG.jpg
85 Antworten

Das heißt das es nicht notwendig ist.
Die Grills werden auch von einschlägigen deutschen Shops vertrieben mit dem Hinweis "TÜV / abe nicht notwendig "
Nur eben doppelt so teuer.

Natürlich benötigt man für jegliche Anbauteile aussen eine ABE oder Tüv Gutachten alleine schon wegen dem Splitterverhalten bei einem Unfall. Nur weil irgendein Händler schreibt es wäre nicht so heisst das nicht das es der Wahrheit entspricht.

Zeig mir mal ne ABE für die dämlichen Flaggen die außen Am Auto hängen die auf die Scheibe gesteckt werden.
Oder die Überzieher für die Außenspiegel die das Verhalten bei einem Unfall auch ändern.
Der eingebaute Grill muss natürlich aus einem bestimmten Material sein.
Metall ist nicht zulässig aber die ganzen Teile werden ja nur noch aus Kunststoff gefertigt

Das Teil hat kein Prüfzeichen.

Das interessiert doch niemanden Jungs :-)

Im Grunde hat er recht!
Wenn es zu einem Unfall kommt, nehmen wir an mit Personenschaden (Fußgänger) wird dennoch nicht geschaut ob der Grill der dann eh kaputt ist, so wie der ganze andere Kunststoffkram Schuld ist sonder andere Faktoren.
Geschwindigkeit / Aufmerksamkeit / Fehlverhalten.

Im Folgenden mal alle Infos aus diversen Foren (inkl. Antwort auf eine Mailanfrage von der DEKRA Automobil GmbH) zusammengestellt. Eventuell wird es für alle hier dann etwas schlüssiger. Zusätzlich als Links noch die nötigen Auszüge aus der StVZO. Für mich war der Sachverhalt im Anschluss deutlich verständlicher. Führe die Mail sowie die drei Paragraphen nun für den Notfall auch im CLA mit.

"Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
Genehmigungsdokument erforderlich.

Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
1999, VkBl. S 451).

Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

Des Weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
wiedererlangt werden.

Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
§22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
(zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__22a.html)

Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH"

StZVO 19 - https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
StZVO 22a - https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
StVZO 30 - https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30.html

Beste Grüße,
.Moe

Ist halt die Frage ob man sich auf eine E-Mail die vor X Jahren mal in einem Forum gepostet wurde berufen sollte gerade in der jetzigen Zeit wo rechtmässige Eintragungen angezweifelt werden 😉

Wenn man sucht findet man nämlich auch gegenteilige Meldungen vom TÜV.

Ich handhabe es weiterhin so das ich keine Anbauteile verwende die keine Gutachten besitzen und damit meine ich keine Materialgutachten, die sind nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden.

Zitat:

@shadow2209 schrieb am 10. April 2019 um 09:52:36 Uhr:


Ist halt die Frage ob man sich auf eine E-Mail die vor X Jahren mal in einem Forum gepostet wurde berufen sollte gerade in der jetzigen Zeit wo rechtmässige Eintragungen angezweifelt werden 😉

Wenn man sucht findet man nämlich auch gegenteilige Meldungen vom TÜV.

Ich handhabe es weiterhin so das ich keine Anbauteile verwende die keine Gutachten besitzen und damit meine ich keine Materialgutachten, die sind nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden.

Das stimmt wohl. Darauf berufen würde Ich mich auch nicht unbedingt, allerdings kann man anhand der Mail auf die passenden Abschnitte der StVZO aufmerksam machen. Ob man damit dann wirklich Erfolg hat hängt natürlich von jeder Menge anderer Faktoren ab.^^

Mhm dann habe Ich die negativen Meldungen wohl bewusst übersehen, aber ist natürlich möglich, dass der Sachverhalt auch anders ausgelegt werden kann.

Sicherlich auch nicht verkehrt. Ich muss dazu aber sagen, dass Ich bisher von keinem Fall gelesen habe indem der Grill in irgendeiner Form moniert wurde.

Zitat:

hier die Antwort des TÜV's "Für dieses Bauteil ist der Nachweis der mittels eines gültigen Prüfzeugnisses (z.B. Teilegutachten) erforderlich."

Jeder wie er mag 😉

Ich hab mir den Grill jetzt auch mal gegönnt :-)

...allerdings muss die Schürze jetzt nochmal runter, da ich ein Racing-Gitter verbauen muss. Bei dem Grill sieht man quasi das komplette Innenleben und das sieht sehr bescheiden aus.

Sieht SUPER aus. schön stimmig.
insbesondere das kleine Detail mit der roten Umrahmung am "AMG" Schriftzug. TOP

Zitat:

@Cool_Water schrieb am 14. April 2019 um 21:20:23 Uhr:


...allerdings muss die Schürze jetzt nochmal runter, da ich ein Racing-Gitter verbauen muss. Bei dem Grill sieht man quasi das komplette Innenleben und das sieht sehr bescheiden aus.

Das sieht sehr geil aus, ich habe mir das Gitter auch bestellt, allerdings in Chrom, da ich einen weißen CLA - AMG Paket habe mit schwarzen Akzenten.
Wo hast du denn den coolen AMG-Schriftzug her?

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