CLA 250e Coupé modifizieren
Hallo miteinander,
habe mir letztens meine ersten Mercedes konfiguriert und auch bestellt(Firmenwagen).
Bin bisher beruflich ausschließlich BMW und Audi gefahren.
Privat bin ich Porsche 911 Fan und Fahrer.
Nun eben als neuen Firmenwagen der CLA 250e als Coupé in weiß und innen schwarz.
Gefällt mir von der Optik absolut und gerade den CLA als Coupé/Limousine sieht man halt nicht so oft auf der Straße.
Nahezu Vollausstattung mit AMG mit 19 Zoll, Night, Business, MBUX High End, Keyless Go, Spiegel, usw. Paket, Panorama Schiebedach, LED Scheinwerfer usw.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Mir ist der Wagen definitiv zu hoch, würde hier ja auch schon des öfteren diskutiert.
Spricht denn gegen eine Tieferlegung irgend etwas?
H&R hat ja mittlerweile extra Tieferlegungsfedern für den CLA 250e Coupé.
Bitte jetzt keine Diskussion bzgl. darf nicht, muss nicht, soll nicht oder so.
Denn die Federn werden ja vom TÜV eingetragen und somit kann es ja eigentlich technisch oder so keine Probleme geben.
Ich denke mal ein Hersteller wie H&R bringt keine Federn mit TÜV für ein neues Modell auf den Markt damit das Auto dann nahezu unfahrbar wird.
Oder wie seht Ihr das?
Würde mich über ein paar Infos hierzu freuen.
VG aus Unterfranken
Frank
147 Antworten
* CLA 250e SB
Zitat:
@Fox183 schrieb am 20. Januar 2021 um 07:03:12 Uhr:
CLA 250 SB mit H&R Lowering, hatte ich bei Instagram gesehen. Der Besitzer hat seinen CLA 250e SB komplett auf 35 AMG Optik umgebaut. Auspuffblenden vom 45s.
Danke ! sieht sehr gut aus,
Sorry mein Fehler dachte die sind Baugleich...
Zitat:
@Yus schrieb am 20. Januar 2021 um 09:00:06 Uhr:
Moin ich habe das AMG Paket mit Edition 20 und ich muss mit 1 kmh über unsere Hügel fahren im Wohngebiet. Kann mir gar nicht vorstellen wenn es noch tiefer wäre....
Moin!
wegen des Akkus? Der CLA 250e ist mindestens 35 mm höher als der Standard-CLA mit AMG. Mein Punkt ist, dass das Auto beim Absenken mit H & R-Federn immer noch höher ist als der Standard-Nicht-E. Schauen Sie sich nur die Bilder an. Das ist die ganze Diskussion, ich möchte das Auto nicht auf den Boden knallen und ich möchte auch nicht riskieren, die Bateerie zu berühren, oder meinst du, dass der Akku so niedrig sitzt?
Danke
Ähnliche Themen
Zitat:
@schwedAllroad schrieb am 20. Januar 2021 um 09:46:28 Uhr:
Zitat:
@Yus schrieb am 20. Januar 2021 um 09:00:06 Uhr:
Moin ich habe das AMG Paket mit Edition 20 und ich muss mit 1 kmh über unsere Hügel fahren im Wohngebiet. Kann mir gar nicht vorstellen wenn es noch tiefer wäre....Moin!
wegen des Akkus? Der CLA 250e ist mindestens 35 mm höher als der Standard-CLA mit AMG. Mein Punkt ist, dass das Auto beim Absenken mit H & R-Federn immer noch höher ist als der Standard-Nicht-E. Schauen Sie sich nur die Bilder an. Das ist die ganze Diskussion, ich möchte das Auto nicht auf den Boden knallen und ich möchte auch nicht riskieren, die Bateerie zu berühren, oder meinst du, dass der Akku so niedrig sitzt?
Danke
So ist es.
Der 250e ist schon sehr hoch.
Unser Nachbar hat einen G63 und der ist nur unwesentlich höher😉😁
Also ein paar Zentimeter tiefer kann der e schon vertragen ansonsten ist der e das optimale Förster Fahrzeug😉
Nicht zu tief aber auch nich so hoch, dann ist der e perfekt.
VG
Weil man bei diesen Tieferlegungs-Themen immer wieder Sachen wie "… oder meinst du, dass der Akku so niedrig sitzt?" liest, einmal hier der Plan aus der CLA Rettungskarte.
Wenn man den anschaut weiß man, dass er so niedrig sitzt. ("2" auf der Karte, unter der Rücksitzbank) Da drunter ist nur noch etwas Luft und Straße. 😉 Ich lass das mal ohne Wertung hier, auf die verzichtet der TE ja explizit.
Das Ding ist ja folgendes:
Ja, zu meinem erstaunen, die H&R-Tieferlegung verfügt über ein Gutachten und ist somit Eintragungsfähig.
ABER: wenn die Karre dann in einer besonderen Situation aufsitzt (ich empfehle den relativ neuen Parkhausanbau des Nordwestzentrums in Frankfurt/Main zum testen) wird weder Mercedes noch H&R den Schaden übernehmen.
Nun reden wir hier, wenn der Akkupack dabei beschädigt wird, aber nicht von einem relativ übersichtlichen Schaden wie bei zB einer Auspuffanlage oder einer Frontschürze sondern von einem Schaden der sicher in den 5-stelligen Bereich geht.
Ob man das Risiko eingehen mag muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob hier ggf. eine Vollkaskoversicherung greift darf bezweifelt werden.
Und wenn Akku beschädigt ist ein Brand möglich.
Nicht unbedingt wahrscheinlich aber sicherlich möglich.
Wenn sich dann alle rausreden, freue ich mich auf den Brief der Versicherung...
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 20. Januar 2021 um 13:59:47 Uhr:
Das Ding ist ja folgendes:Ja, zu meinem erstaunen, die H&R-Tieferlegung verfügt über ein Gutachten und ist somit Eintragungsfähig.
ABER: wenn die Karre dann in einer besonderen Situation aufsitzt (ich empfehle den relativ neuen Parkhausanbau des Nordwestzentrums in Frankfurt/Main zum testen) wird weder Mercedes noch H&R den Schaden übernehmen.
Nun reden wir hier, wenn der Akkupack dabei beschädigt wird, aber nicht von einem relativ übersichtlichen Schaden wie bei zB einer Auspuffanlage oder einer Frontschürze sondern von einem Schaden der sicher in den 5-stelligen Bereich geht.
Ob man das Risiko eingehen mag muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob hier ggf. eine Vollkaskoversicherung greift darf bezweifelt werden.
Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Versicherung zahlen muss! Wenn alles ordnungsgemäß eingetragen und eingebaut wurde, hat das Fahrzeug eine Zulassung, die auch eine Versicherung nicht anzweifeln kann.
Ob die dies nicht zum Anlass nimmt zu stänkern, um vielleicht doch nicht zu zahlen, steht auf einem anderen Blatt. Rein rechtlich kann dir aber keiner was! Da streiten sich am Ende die, die solche Einfahrten planen mit denen die den Schaden bezahlen müssen (Versicherungen).
Da es mich interessiert hat habe ich mir mal (fand ich am schnellsten) die Vollkaskobedingungen der HUK Coburg (wird bei anderen Gesellschaften mehr oder weniger identisch sein) angeseh. Da steht:
Zitat:
A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko
In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Schadenereignisse:
Schadenereignisse der Teilkasko
A.2.3.1 Alles, was in der Teilkasko versichert ist, ist auch in der Vollkasko versichert.
Unfall
A.2.3.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist
ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Deshalb liegt beispielsweise in folgenden Fällen kein Unfallschaden vor:
• Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug
bremst und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.
• Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens
am Fahrzeug.
Vandalismus
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in
keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten
mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B.
Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem
Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familienoder
Haushaltsangehörige).
Transport auf einem Schiff
A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf
einem Schiff dadurch entstehen, dass
• das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
• das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs
beschädigt oder über Bord gespült wird oder
• das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das
Fahrzeug zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu
retten.
Demnach wäre das Aufsetzen auf eine Bodenwelle, Bordstein etc. nicht enthalten da dies weder Unfall noch Vandalismus oder sonstiger Grund zur Zahlung ist.
In dem von mi rgenannten Parkhaus in Frankfurt/Main setzen auch jede Menge Fahrzeuge ohne Tieferlegung auf. Nur ist bei herkömmlichen Fahrzeugen eher nicht so ein hoher Schaden wie einem Stromer/Hybrid denkbar.
Bei der VHV steht es ähnlich nur dort steht dass u.a. ausgeschlossen ist:
Zitat:
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen
der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen.
Das wäre hier der Fall wenn die Tiefe des Fahrzeugs nicht zur überfahrenen Bodenwelle passt. Klar kann einem das auch mit nicht tiefer gelegtem Fahrzeug passieren - aber mit Tieferlegung ist die Wahrscheinlichkeit halt höher.
Interessant wäre mal eine vergleichsweise Messung der lichten Höhe von nem 250e mit/ohne H&R-Tieferlegung im Bereich des Akkus zum Vergleich mit einem nicht-250e mit/ohne AMG-Line.
Die Frage ist doch, wie kann man die Paragraphen passend machen kann!
Dann habe ich im Zweifel einen Fehler gemacht. Zahlen muss die Versicherung trotzdem.
Das sehen unseren beiden Haus-Juristen anders... aber kann ja jeder für sich entscheiden ob er das Risiko auf einem 5-stelligen Schaden sitzen zu bleiben auf sich nehmen will.
Jo, aus Erfahrung würde ich bei Versicherungen immer davon ausgehen, dass das was nicht explizit im Vertrag steht auch nicht mit biegen und brechen akzeptiert wird
So schauts aus.