Chip wenn auto nicht bezahlt ist?
Eigentlich ist man ja verpflichtet sich vorher mit dem Eigentümer also der Bank vorher über änderungen die den Wert des Fahrzeugs nicht unbedingt steigern abzusprechen. Hab dies leider versäumt und gestern meine karre von abt nen chip einpflanzen lassen gibts da probleme im nachhinein? (Erreiche da niemanden heute)
21 Antworten
Also meiner : www.karsten-elzmann.de ist auch finanziert und 0 Probleme mit dem ganzen Umbau.
Zudem Wiederverkauf denke ich, es immer eine Sache wo man den Chip hat machen lassen (Rechnung Garantie usw.). Ob dann der Wagen schlechter zu verkaufen ist, ist meines Erachtens Spekulation, da chippen heute schon fast zum guten Ton gehört,lol
Mfg
Karsten
Snoopie meint, wenn du das Teil im Fluß versenkst oder einen Baum fällst oder oder oder...also du die Kiste "performced 😉 " also auch "veränderst". Dann zahlt ja im Falle eines Falles, nämlich dann wenn du keine Vollkasko hast, auch keine Versicherung den Schaden. Dann müsstest du die restliche Summe an die Bank für deine "veränderte" Kiste abdrücken und juut is.
Wenn du das dann nimmer kannst,kommt das von RedNeck Beschriebene zum Tragen.....
Also viel Spaß mit dem Chip.
KZF-Veränderungen bis 5.000 Latten sind z.B. beim VVD ohne Meldung mitversichert.
Gruß
Sliner
Zitat:
Weil die wenigsten einen gechippten Wagen kaufen würden,deswegen.
sofern es kein Billig-Chip ist (mtm,Wimmer, Wendland etc) und der Wagen tadellos läuft sollte es keine Probleme geben den Wagen weiterzuveräußern. Zumal dieser ja schon unter etwas höher Belastung als die "Serie" über einen längeren Zeitraum durchgehalten hat und dementsprechend durchhalten wird (verkauf frühstens nach 80.000-100.000km vorausgesetzt).
Zitat:
Snoopie meint, wenn du das Teil im Fluß versenkst oder einen Baum fällst oder oder oder..
Hallo Sliner wir sprechen hier von einem FINANZIERTEN Fahrzeug. Da wird die Bank meist immer (außer bei relativ geringwertigen Gebrauchtwagen) eine Vollkasko verlangen. UNd wie bereits 3 Threads vorher von mir beschrieben ist es KEIN Problem den Wagen dann mit Chip Vollkasko versichern zu lassen (es findet ja kein Extremtuning statt).
Zitat:
KZF-Veränderungen bis 5.000 Latten sind z.B. beim VVD ohne Meldung mitversichert.
hmm ich vermute mal sehr stark das das bei eintragungspflichtigen Bauveränderungen des Kfz`s nicht mehr so ganz gegeben ist. Sprich Tuning MUSS zwingend eingetragen und entsprechend (in diesem Falle) dem VVD mitgeteilt werden.
Gruß Zonkdsl
Zitat:
Original geschrieben von Zonkdsl
sofern es kein Billig-Chip ist (mtm,Wimmer, Wendland etc) und der Wagen tadellos läuft sollte es keine Probleme geben den Wagen weiterzuveräußern.
Nur bedingt,Chip ist Chip und man muß immer mit rechnen,daß der Motor nicht grade geschont wurde.Einen mit Chip zu verkaufen ist in der Regel immer schwieriger als ein serienmäßiger.
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Zitat:
Sprich Tuning MUSS zwingend eingetragen und entsprechend (in diesem Falle) dem VVD mitgeteilt werden.
..iss klar, eingetragen werden müssen die meisten Veränderungen. Bis 5000 Euro ist "Tuning" zB. beim VVD mitversichert, auch OHNE das ich vorher anrufe und die Veränderung im Vorfeld mitteile. Sollte es zum Schadensfall kommen, werden eh Rechnungen fällig, egal ob ich ein halbes Jahr vorher die nette Dame am Telefon von meinen satten Felgen zugetextet hab oder ned 😉. Kann aber ned schaden schon mal vorher bei teuren Sachen dort was "speichern" zu lassen.
Meine KW Erhöhung wurde auch gleich bei Zulassung vermerkt, schließlich ist die nette Dame am Telefon eh meine 🙂 !! 😁
Zitat:
Hallo Sliner wir sprechen hier von einem FINANZIERTEN Fahrzeug.
..da hat wohl einer ned ganz aufgepasst !! Danke für die Info ! 😁
Gruß aus Wolfsburg
Sliner
Wenn es eine echte Finanzierung ist, dann bist Du Eigentümer und die Bank hat nur das "Sicherungseigentum".
Ob Veränderungen zulässig sind steht im Kreditvertrag - im Zweifel schadet es nie solche Veränderungen mit dem Kreditgeber abzustimmen.
Ist es Leasing ist in aller Regel der Leasinggeber Eigentümer und Du hast nur die Nutzungsrechte. Beim klassischen Leasing sind Veränderungen in jedem Fall mit dem Eigentümer (=Leasinggeber) abzustimmen.
In jedem Fall ist ein CHIP-Tuning in die Papiere einzutragen und der Versicherung mitzuteilen. Durch den Eintrag erfährt die Bank ohnehin von der Maßnahme - es ist also schlau dies vorab abzustimmen.
Selbstverständlich kann man auch nach dem Motto sch***egal (=illegal) fahren, aber dann wäre die Frage vermutlich nicht gestellt worden.
Dann kann die Betriebserlaubnis erlöschen und der Kaskoschutz ganz oder teilweise verloren gehen.
Das interessiert in jedem Fall auch den Sicherungsgläubiger.
Das ichs eintrage ist füär mich selbstverständlich. Versicherung wird übrinds nicht teurer. Der Bank isses auch wurscht was ich mit meiner karre mache 😉 Also null probleme ^^ Und 2 Jahre Garant
auf die komplette karre ,-)