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Chip Power Abt

Skoda Superb 3 (3V)
Themenstarteram 27. September 2016 um 7:27

Hallo,

wusstest ihr, das wenn man den Abt Chip verbaut, das dann eine evtl. Wartung- und Verschleiß Service entfällt? Wurde mir gerade so von Abt gesagt.

Weiß da jemand mehr, Erfahrungen????

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19 Antworten

Sorry aber ich glaube Du hast da was falsch verstanden... Natürlich musst Du deinen Wagen auch mit Chip zum Service bringen...

am 28. September 2016 um 6:32

...nur die eventuell im Leasing enthaltene Wartung und Verschleiß-rate kannst du dir sparen, weil die dann nicht mehr inclu ist! Chiptuning bedeutet andere Beanspruchung und damit evtl Mehrkosten. Also ist das dann, wie die Garantie auch, einfach weg!

Themenstarteram 28. September 2016 um 7:17

:eek: lach...der war gut....

Das ist schon klar, das der Wagen zum Service muss!!!

Nein, die Wartung und Verschleiß Rate die ich zahle, für eben Wartung und Verschleiß fällt raus....

 

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 28. September 2016 um 06:53:31 Uhr:

Sorry aber ich glaube Du hast da was falsch verstanden... Natürlich musst Du deinen Wagen auch mit Chip zum Service bringen...

Achsoooo... Sorry - aber schau noch mal in deinen Startpost...

ja - soweit ich weiß, ist es wie von @rosenjoey beschrieben...

Hallo zusammen

Die Garantien sind nicht in jedem Land gleich:

In CH hat ein ABT Kid, wenn Auto und ABT Kit durch AMAG importiert, absolut keine Einschränkungen auf Garantie oder Leasinggebühren.

Wenn man nach 1-2 Jahren die Garantie verlängern will, sind die Kosten mit oder ohne ABT, sowie nachfolgenden Garantieleistungen identisch.

Offenbar lohnt es sich etwas mehr zu bezahlen in CH und Geiz ist eben nicht geil :-).

Schöne Festtage an alle - ich fliege dann mal an die Sonne für ein paar Wochen

Die WERKSgarantie ist IMMER futsch bei einer Leistungssteigerung, egal bei welchem Tuner oder in welchem Land.

@wacken

Natürlich hast Du absolut recht! Aber mal ganz ehrlich, der Importeur in CH heisst AMAG und nicht VAG. Somit gilt die komplette Gewärleistung der VAG über die AMAG. Und wenn diese dann auch die volle Gewährleistung übernehmen für z.B. ABT Tuning unf in meinem Fall auch durch AMAG verbaut wurde, scheisse ich auf deine Rechthaberei und halte deine Aussage schlussendlich füer eine dümmliche und wertlose Worthülse eines Rechthabers:

http://www.amag.ch/amagch/corp/de/werkstatt/tuning.html

Unsere Markenpartner achten darauf, dass die Leistungssteigerung im Rahmen der gesetzlich erlaubten +20 % liegen. Die Modifikation muss beim Kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet und im Fahrzeugausweis eingetragen werden (im Preis nicht inbegriffen). Das ist problemlos möglich: Die ABT by AMAG Leistungssteigerungen sind für die Schweiz homo-

logiert und im Strassenverkehr zugelassen, so dass Sie Ihre neuen Leistungsreserven sorglos geniessen können. Weil wir uns der seriösen Arbeit verpflichten, läuft die volle AMAG Gewährleistung auf Fahrzeug und Motor selbstverständlich weiter.

GEWÄHRLEISTUNG ist aber auch wieder etwas völlig anderes als die Garantie vom Hersteller. ;)

@wacken

Dann erkläre mir mal den Unterschied in der Praxis an meinem Beispiel ...

Quelle: http://www.auto.de/.../

Zitat:

[...] Eine Garantie (bei Gebraucht- wie Neuwagen) ist eine freiwillige Leistung des Hersteller bzw. Händlers und besteht parallel zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie ist bei Neuwagen vom Hersteller abhängig, bei Gebrauchtwagen vom Händler selbst. Mit einer Garantie sichert der Händler gewisse Leistungen eines Fahrzeuges zu. Dies bedeutet, dass er – im Gegensatz zur Gewährleistung – auch für Mängel aufkommt, die nach der Auslieferung auftreten. [...]

Quelle: http://www.channelpartner.de/a/...garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Zitat:

[...] Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. [...]

Bedeutet in der Praxis, dass der Händler keinerlei Probleme hat die Gewährleistung zu verweigern. Bei der Garantie hingegen nicht, da es hier nicht entscheidend ist, ob der Mangel vor dem Kauf bestand.

Ich gebe dir Recht, dass Hersteller bspw. bei el. Geräten die Gewährleistung oft sehr Kulant gewähren. Bei KFZ glaube ich das kaum - da drücken sich die Hersteller ja sogar um die Garantie, wenn nur der Verdacht einer unsachgemäßen Nutzung vorliegt.

Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer aber in den ersten sechs Monaten nach Übergabe nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe angelegt war. Dieser Nachweis ist ganz oft mit vertretbaren Mitteln nicht zu führen, so dass die Sachmängelhaftung in den ersten sechs Monaten vom Händler kaum zu verweigern ist.

Und nach den 6 Monaten? ;)

Da ist es genauso, nur anders. :D

Da muss dann der Kunde nachweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, was mit vertretbaren Mitteln häufig.... ;)

Eben, und das ist meist kaum möglich, deswegen grewift dann die Garantie, und die nach einem Tuning futsch.

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