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Chevy Caprice 94' LT1 viele fragen ?

Chevrolet Caprice 4
Themenstarteram 6. April 2014 um 11:02

Hallo Zusammen

Ich hatte Gestern mit meinem 94’ Caprice Station eine Begegnung mit dem TÜV (Vorstellen für Vollabnahme!)

Der TÜV Prüfer ist der Vollen Überzeugung das es die Hauptscheinwerfer mit E

Prüfzeichen gibt, auf was anderes wollte er sich auch nicht einlassen !

Zitat ”wir hatten schon einige Caprice, die hatten alle Hauptscheinwerfer mit E Prüfzeichen” !

Das es die T84 Scheinwerfer mit E Zeichen gibt weiß ich ja, aber zu kaufen gibt es die meines wissen nicht mehr .

ich habe schon das ganze Internet durchforstet und komme immer wieder auf deas gleiche ergebnis! (nicht mehr zu bekommen)

In meinem Alten 91’ Caprice waren die originalen ohne E Zeichen drin. In den Papieren war “in etwa Wirkung “ eingetragen!

Hat einer von euch eine Idee was ich mit dem Scheinwerfer machen soll ?

Dann kam noch die frage zum “G Kat” , der 94' hat doch einen G kat oder muss ich da auch noch etwas umrüsten ?

Würde eine kopie von einem anderen Fahrzeugschein wo "in etwa Wirkung" eingetragen ist was Bringen ?

Für Ideen, Vorschläge, oder Adresse wäre ich sehr dankbar!

 

Gruß Tom

Beste Antwort im Thema

Hallo Tom,

die T84 gibt es seit Jahren schon nicht mehr bei GM. Die findest du nur mit Glück mal gebraucht.

Mit einer Fahrzeugscheinkopie kommst du auch nicht weiter, da das Auto bauartgeprüfte Scheinwerfer eingebaut haben muss. Ein Gutachten für die US Funzeln beim Lichttechnischen Institut in Auftrag zu geben ist rausgeschmissenes Geld.

1. Option: Du baust Universalscheinwerfer ein. Für die Abnahme reicht das...

2. Option: Du kaufst Tuningscheinwerfer aus den USA und setzt dort Universalscheinwerfer hinter die Klarglasscheibe. Das wird in der Regel akzeptiert.

3. Option: Du rufst bei Oldschool Customs an und fragst nach Sönke, ihm wird eine Lösung einfallen. Am besten lässt du die Abnahme gleich bei ihm machen. Er ist DER Spezialist für B-Bodys.

Der Caprice mit LT1 hat sogar zwei G-Kats. Erfüllt wird Euro 2, du musst nichts umrüsten.

Gruß

Hendrik

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Themenstarteram 13. April 2014 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von redmex

Zitat:

Original geschrieben von tommes-magnum

Wenn ich das richtig verstehe verändert ein Stück Papier ( von ca.350€) für den TÜV / Finanzamt das abgasverhalten ?

Nein, das Abgasverhalten bleibt gleich solange nichts am Motor geändert wird. Das Gutachten verändert nur die für das Finanzamt relevante Einstufung (erfüllte Abgasnorm).

Das Euro 1 Gutachten wurde vielleicht mal erstellt, als es nur Euro 1 gab oder der steuerliche Unterschied zwischen Euro 1 und Euro 2 nicht groß war. Oder vielleicht gibt es auch eine Regel, dass Euro 1 immer erfüllt ist, wenn ein G-Kat verbaut ist und eine bestimmte US Norm eingehalten wird.

Irgendwann hat dann mal einer ein neues Gutachten erstellt, welches nachweist, dass Euro 2 erfüllt wird. Weiß der

das meine ich ja ..... nur geld macherrei ! :-)

Gruß Tom

Zitat:

Original geschrieben von tommes-magnum

Zitat:

Original geschrieben von redmex

 

 

Nein, das Abgasverhalten bleibt gleich solange nichts am Motor geändert wird. Das Gutachten verändert nur die für das Finanzamt relevante Einstufung (erfüllte Abgasnorm).

Das Euro 1 Gutachten wurde vielleicht mal erstellt, als es nur Euro 1 gab oder der steuerliche Unterschied zwischen Euro 1 und Euro 2 nicht groß war. Oder vielleicht gibt es auch eine Regel, dass Euro 1 immer erfüllt ist, wenn ein G-Kat verbaut ist und eine bestimmte US Norm eingehalten wird.

Irgendwann hat dann mal einer ein neues Gutachten erstellt, welches nachweist, dass Euro 2 erfüllt wird. Weiß der

das meine ich ja ..... nur geld macherrei ! :-)

Gruß Tom

Das ist nur die halbe Wahrheit. Euro 2 wurde ja erst nach Produktion deines Caprice relevant. Bis dato wurde dann halt immer von Euro 1 ausgegangen. Irgendjemand hat sich dann halt mal die Mühe mit dem Gutachten auf Euro 2 gemacht. Das Gutachten ist also keine reine Abzocke. Sei froh das es überhaupt eins gibt. Es ist nicht alles gut was die Zulassung in Deutschland angeht, aber einen Vorteil haben wir! Es gibt laut STvZO fast immer eine Möglichkeit der Ausnahme. Sowas gibt es in anderen Ländern beispielsweise gar nicht. Du kannst somit im Prinzip jeden Mist eintragen oder abnehmen lassen solange du nachweisen kannst das es mit dem deutschen Gesetzt konform geht. Natürlich ist sowas in 99% der Fälle sehr aufwändig, speziell im Hinblick auf Zeit und Geld!

Diese Kaltlaufreglergeschichten sind das selbe. In anderen Ländern wäre die Nachrüstgeschichte wohl gar nicht möglich gewesen. Hier schon, es brauchte nur jemanden der das entsprechende Gutachten erstellt. Ich kann das auch völlig nachvollziehen. Möchtest du etwa eine auf den Deckel bekommen wenn man dir nachweist das dein Auto statt Euro 2 nur Euro 1 packt? Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung hängt sich wohl keiner gerne an die Backe. Dazu kommt noch das der Prüfer der dir das so abgenommen hat auch noch ziemlichen Ärger bekommt. Für Ihn muss ja auch eine gewisse Rechtssicherheit bestehen speziell im Hinblick auf die Geschichten mit den Sondergenehmigungen und Einzelabnahmen. So ein Abgasgutachten ist da schon ein guter Anfang. Der Prüfer kann dir mit ruhigem Gewissen die Euro 2 eintragen, du sparst Steuern und bei einer Kontrolle kann dir deswegen auch keiner an den Kragen.

Sei lieber froh das der LT1 die Euro 2 so locker packt ;) Die mit dem L03/L05 und die mit dem L99 sind da deutlich schlimmer dran! Den L99 kriegst du fast gar nicht auf Euro 2 umgeschlüsselt. Das hängt von vielen Parametern ab ob das überhaupt funktioniert. Den L03 kriegst du auf Euro 2/D3, allerdings nur wenn du rechtzeitig einen KLR nachgerüstet hast. Wie es beim L05 aussieht weiß ich nicht, dürfte aber auf das gleiche wie beim L05 hinauslaufen. Beim LT1 hast du das Problem mit der Umschreibung nicht. Da besorgst du dir das Gutachten und fertig. Du willst gar nicht wissen was es kostet dir für einen L99 die Euro 2 herleiten zu lassen ;) Ich bin mir sicher das es Spezialisten gibt die sowas hinbekommen aber ich denke mir mal das sich diese den erheblichen Aufwand verständlicherweise auch entsprechend bezahlen lassen.

Themenstarteram 13. April 2014 um 14:20

Ok jetzt sehe ich das auch mal aus einer anderen sicht.

Das dieses gutachten von jemandem erst gemacht wurde wußte ich nicht, dachte immer das es vom TÜV so eine sache ist .wie das mit dem E Prüfzeichen.

Ich danke dir für die genaue Aufklärung !

Viele grüße Tom

Der Prüfer ist eigentlich eine arme Sau. Er denkt sich die Verordnungen ja nicht aus. Er ist quasi nur derjenige der die technische Abnahme im Sinne der STvZo macht. Der Gesetzgeber möchte damit sichergehen das nicht jeder irgendwelchen Schrott bei den Ämtern zulässt.

Verständlich, ist doch nicht jeder beim Straßenverkehrsamt ein Spezialist ;) Die Gutachten haben also immer einen Sinn!

In anderen Ländern würde nichtmal die Möglichkeit einer Nachprüfung des Abgases bestehen. Ist bei anderen gesetzlich nicht vorgesehen, also geht es auch nicht ;)

Klar wäre es cool wenn man wie in den USA oder England so gut wie alles auf die Straße kriegt was Räder hat, aber nicht alles was sich irgendein verrücktes Genie zusammenschraubt ist auch potenziell gut oder gar verkehrssicher. Stell dir mal vor der tolle selbstgeklöppelte Hot Rod vor dir auf der Straße fällt vor dir auseinander! Wir Deutschen wären doch die ersten die die Todesstrafe für den Kerl fordern würden ;)

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