Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Keine neuen Erkenntnisse, aber ich wollte ich den folgenden Link nicht vorenthalten:
https://www.haufe.de/.../...nd-hybridelektrofahrzeugen_190_476268.html
Ich werde meinen neuen (530e) jetzt am Freitag bestellen. Will und kann einfach nicht länger warten.
Laut Konfigurator hat er eine Reichweite von 40km nach WLTP - was ja sogar fürs E-Kennzeichen ausreichen würde. Damit wäre ich dann eig. auf der sicheren Seite, falls der Gesetzgeber das einbaut. Dummerweise kann BMW den Wert nicht bestätigen, sondern man sieht ihn final erst in der Bestellbestätigung. Falls es dann nur z.B. 39km sind muss halt das M-Paket nachträglich raus.
Ich hoffe, dass wir am Freitag schlauer sind, ob das Thema mit dem E-Kennzeichen und 0,75 für Hybride kommen. Ich hoffe, dass nichts davon kommt. 🙂
Vielleicht auch noch mehr Infos? Hier der Artikel von heute von heise https://www.heise.de/.../...-fuer-elektrische-Dienstwagen-4210485.html
Das ist zumindest mal völlig korrekt zusammengefasst, wenn auch nichts Neues drin ist. 😉
Die Forderungen zur weiteren Eingrenzung der Fahrzeuge kommen übrigens immer von der Opposition oder von entsprechenden Lobbyverbänden.
Schön, das bedeutet also die Begrenzung bezieht sich nur auf das Zulassungsdatum und der niedrigere Versteuerung gilt für die gesamte Nutzungsdauer?
Gruß, Olli
Jepp. So sieht es der Gesetzesentwurf vor. Es ist allerdings immer von "Anschaffung" die Rede, nicht von Erstzulassung.
Artikel 2, Absatz 2a: https://www.bundesrat.de/.../372-18.pdf?...
Passt. Bestellung des nächsten Wagens Dezember 2020, Zulassung Juni 2021 bei pünktlicher Lieferung.
Nach dem e-Auto Test vorletztes WE am Hockenheimring bin ich gespannt welche Autos mit vernünftiger Reichweite dann ins budget passen. Der Jaguar i-Pace hat schon viel Spaß gemacht 😁 ist aber viel zu teuer...
Gruß, Olli
BRANDHEIßE News:
Das Gesetz kommt. Für Hybride nur mit E-Kennzeichen.
Alle Details gibt es hier:
https://www.cducsu.de/.../...eglich-steuerfreies-jobticket-eingefuehrt
OK, das ist sehr konkret, denn es gibt die Empfehlung des Ausschusses wieder, die morgen dann in 2. und 3. Lesung beraten wird.
Der Verweis auf die Bedingungen des EMogs ist inhaltlich durchaus sinnvoll - wenn es auch faktisch bedeutet, dass dann unsere T8 (außer V60/V90) wohl raus sind. 🙁
Ich warte morgen noch ab (17.05 Uhr auf der Tagesordnung des BT), dann mache ich meinen 🙂 heiß, dass er den XC60 T8 schnellstmöglich auf die Bühne nimmt. 😁😁😁
Naja, inhaltlich ist das für mich immer noch nicht eindeutig. Der Verweis der hier referenziert wird sagt ja was von 40km UND Einhaltung einer CO2 Schwelle. Das E Kennzeichen hängt aber nur an der Erfüllung an einem von beiden und nicht an beiden Faktoren gleichzeitig. Mein T8 soll wohl die nächsten 1-2 Wochen geliefert werden, bin mal gespannt was morgen rauskommt und ob es Wert ist meinen dann erst im Januar zuzulassen.
Selbst wenn die 0,5% Regelung kommt und am E Kennzeichen hängt weiss ich ja leider immer noch nicht ob mein T8 bei der Zulassungsstelle (München Stadt) ein E-Kennzeichen erteilt bekommt, oder hat jemand Erfahrung wie die Damen und Herren der Zulassungsstelle die WLTP Werte eines T8 interpretieren?
Hier auch die Ausschussempfehlung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf
Folgenden Zusatz haben sie eingebaut:
Zitat:
bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
Beschlossen ist zwar nichts, aber wird dann vermutlich so kommen. Einerseits nachvollziehbar, andererseits schon schade.
Naja, schmälert nicht meine Vorfreude auf meinen XC60 T8 🙂
Also wie beim E-Kennzeichen entweder höchstens 50 g CO2 ODER mindestens 40 km Reichweite - „hatta“ nicht.
da steht doch nicht UND , sondern ganz klar ODER! Damit müsste eine Reichweite grösser 40km alle8n ausreichend sein.
Hat der T8 aber nicht. Es gilt inzwischen WLTP. Werte siehe Screenshot aus den Umweltinfos des Konfigurators für XC90 und XC60 T8.