Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Habe ich den Gesetzestext richtig verstanden und der
V90 T8 mit 42km Reichweite (WLTP) und 62 g/km CO2 fällt definitiv unter die 0,5% Regelung? Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Was versteht der Gesetzgeber unter "Anschaffung"?
In den vergangenen Tagen erhielten wir zahlreiche Leseranfragen, was denn nun mit "Anschaffung" gemeint ist. Ist hier das Datum des Kaufvertrags, der Fahrzeugübergabe oder der Zulassung ausschlaggebend? "Das Jahr der Lieferung ist das Jahr der Anschaffung. Dies ergibt sich aus Paragraf 9a Einkommensteuerdurchführungsverordnung", heißt es von Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Die Neuregelung gelte zudem auch für ältere E-Autos oder Plug-in-Hybride, eine Erstzulassung sei keine Voraussetzung. Wichtig sei nur, dass die entsprechenden Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft werden, so das BMF weiter.

Quelle

@Chaot81 - also ist die Lieferung/Übergabe ist relevant.

@Schneemann567 - V90 ist drin.

@all
- Damit ist auch (wie auch bei anderen Dienstwagen) ganz klar keine Einschränkung für Gebrauchten drin.
- Ich habe mal VCG kontaktiert, wie die überlegen mit dieser Gesetzeslage umzugehen bzgl. XC60/XC90 T8, bin gespannt, ob ich eine aussagekräftige Antwort bekomme. 😉

Ja wenn Sie was im Petto haben, könnte ich noch warten bis ich bestelle 🙂

Jetzt hab ich doch noch 2 Fragen:

A) da es bei mir mit dem T8 XC90 weder E Kennzeichen noch 0,5% gibt sollte ich doch die Steuerermäßigung über die Batteriekapazität bekommen, oder? Wie hoch wäre die denn im Falle des T8 (wie kalkuliere ich die) und wie ist das Prozedere hierzu - mache ich das über die Steuer oder geht das über den Arbeitgeber?

B) anstelle der 1% Pauschalversteuerungkann ich, so habe ich es mal gelesen, doch auch Fahrtenbuch führen und damit evtl billiger rauskommen als mit den 1%. Dieses Konstrukt hab ich noch nicht verstanden, wie soll das denn genau funktionieren?

Zitat:

@GuitarHero2K7 schrieb am 23. November 2018 um 12:13:47 Uhr:


Jetzt hab ich doch noch 2 Fragen:

A) da es bei mir mit dem T8 XC90 weder E Kennzeichen noch 0,5% gibt sollte ich doch die Steuerermäßigung über die Batteriekapazität bekommen, oder? Wie hoch wäre die denn im Falle des T8 (wie kalkuliere ich die) und wie ist das Prozedere hierzu - mache ich das über die Steuer oder geht das über den Arbeitgeber?

B) anstelle der 1% Pauschalversteuerungkann ich, so habe ich es mal gelesen, doch auch Fahrtenbuch führen und damit evtl billiger rauskommen als mit den 1%. Dieses Konstrukt hab ich noch nicht verstanden, wie soll das denn genau funktionieren?

Zu a) 200€ pro kWh vom BLP abziehen

Ab 2019 200€ pro kWh = 10x 200€ = 2000 € vom BLP abziehen - also "fast nix": https://www.haufe.de/.../...lektroantrieb_idesk_PI10413_HI3458168.html

Sorry für die nochmalige Nachfrage. Mit Lieferung ist dann welche gemeint, die an den Händler oder der Tag an dem das Unternehmen das Fahrzeug abholt? Könnte nämlich sein dass mein Ioniq schon im Dezember beim Händler steht. Aber der leasing Vertrag läuft erst ab Ende Januar.

Zitat:

@Chaot81 schrieb am 23. November 2018 um 11:38:40 Uhr:


Was versteht der Gesetzgeber unter "Anschaffung"?
In den vergangenen Tagen erhielten wir zahlreiche Leseranfragen, was denn nun mit "Anschaffung" gemeint ist. Ist hier das Datum des Kaufvertrags, der Fahrzeugübergabe oder der Zulassung ausschlaggebend? "Das Jahr der Lieferung ist das Jahr der Anschaffung. Dies ergibt sich aus Paragraf 9a Einkommensteuerdurchführungsverordnung", heißt es von Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Die Neuregelung gelte zudem auch für ältere E-Autos oder Plug-in-Hybride, eine Erstzulassung sei keine Voraussetzung. Wichtig sei nur, dass die entsprechenden Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft werden, so das BMF weiter.

Quelle

Zitat:

@gseum schrieb am 23. November 2018 um 12:16:42 Uhr:


Ab 2019 200€ pro kWh = 10x 200€ = 2000 € vom BLP abziehen - also "fast nix": https://www.haufe.de/.../...lektroantrieb_idesk_PI10413_HI3458168.html

Bei der 1 % Regelung ist das dann aber doppelt so viel, im Vergleich zu den 0,5 %, hihi 😉

Zitat:

@Perro-y-Volvo schrieb am 23. November 2018 um 12:49:49 Uhr:



Zitat:

@gseum schrieb am 23. November 2018 um 12:16:42 Uhr:


Ab 2019 200€ pro kWh = 10x 200€ = 2000 € vom BLP abziehen - also "fast nix": https://www.haufe.de/.../...lektroantrieb_idesk_PI10413_HI3458168.html

Bei der 1 % Regelung ist das dann aber doppelt so viel, im Vergleich zu den 0,5 %, hihi 😉

Nein. Wenn die 0,5% Methode angewandt wird kann man NICHT nocht zusätzlich 200€ pro Kwh abziehen - das wäre ja zu schön. 😉

Zitat:

@DarthMengon schrieb am 23. November 2018 um 12:38:40 Uhr:


Sorry für die nochmalige Nachfrage. Mit Lieferung ist dann welche gemeint, die an den Händler oder der Tag an dem das Unternehmen das Fahrzeug abholt? Könnte nämlich sein dass mein Ioniq schon im Dezember beim Händler steht. Aber der leasing Vertrag läuft erst ab Ende Januar.

Wenn das Unternehmen den Wagen abnimmt (und dafür zahlt).

Das ist ja sehr schön - jetzt hoffe ich mal, das Volvo bis zum Ende meines aktuellen D5 Leasings in 07/20 die Reichweite über die Grenze bekommt, möchte gern bei der Marke bleiben, da ich mit meinem D5 genauso wie mit dem XC90-I davor rundum zufrieden bin. Da bei uns in der Firma ein XC60 im Frühjahr 19 aus dem Leasing läuft, hoffe ich mal, dass ein Hybrid-XC40 in 2019 kommt - gibt es eigentlich dazu schon was konkreteres ausser die Absichtserklärung?

Da solltest du mal den entsprechenden Thread „drüben“ suchen und reaktivieren. 😉

Zitat:

@gseum schrieb am 23. November 2018 um 13:44:15 Uhr:


Da solltest du mal den entsprechenden Thread „drüben“ suchen und reaktivieren. 😉

Alles klar - mache mich mal auf die Suche ...

Edit: gefunden und reaktiviert ;-) - Danke für den Hinweis

Zitat:

@gseum schrieb am 23. November 2018 um 11:59:16 Uhr:


- Ich habe mal VCG kontaktiert, wie die überlegen mit dieser Gesetzeslage umzugehen bzgl. XC60/XC90 T8, bin gespannt, ob ich eine aussagekräftige Antwort bekomme. 😉

Ich habe schon Antwort, die ich mal aus rechtlichen Gründen mit eigenen Worten wiedergebe:

- V60, V90 und S90 T8 sind in der Dienstwagenbesteuerung begünstigt

- XC60/XC90 T8 eindeutig nicht

- WLTP wurde als Bezugsgröße nicht verneint

- Software Updates: Technisch möglich. Aber irrelevant, da die COC-Homologation zählt. Und die kann man nicht einfach ändern (logisch).

- Was in MJ2020 passiert, dazu kann/will/darf man noch nichts sagen.

Meine Meinung/Einschätzung: Vor MJ2020 (frühestens) wird sich da nichts verändern für XC60/XC90 T8. Neuhomologationen sind nicht mal eben zwischendurch gemacht...

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