Sorry für die nochmalige Nachfrage. Mit Lieferung ist dann welche gemeint, die an den Händler oder der Tag an dem das Unternehmen das Fahrzeug abholt? Könnte nämlich sein dass mein Ioniq schon im Dezember beim Händler steht. Aber der leasing Vertrag läuft erst ab Ende Januar.
Zitat:
@Chaot81 schrieb am 23. November 2018 um 11:38:40 Uhr:
Was versteht der Gesetzgeber unter "Anschaffung"?
In den vergangenen Tagen erhielten wir zahlreiche Leseranfragen, was denn nun mit "Anschaffung" gemeint ist. Ist hier das Datum des Kaufvertrags, der Fahrzeugübergabe oder der Zulassung ausschlaggebend? "Das Jahr der Lieferung ist das Jahr der Anschaffung. Dies ergibt sich aus Paragraf 9a Einkommensteuerdurchführungsverordnung", heißt es von Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Die Neuregelung gelte zudem auch für ältere E-Autos oder Plug-in-Hybride, eine Erstzulassung sei keine Voraussetzung. Wichtig sei nur, dass die entsprechenden Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft werden, so das BMF weiter.
Quelle