Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Zitat:
@gseum schrieb am 22. November 2018 um 13:36:58 Uhr:
NOCH würde ich gar nichts entscheiden. Morgen wissen wir vielleicht mehr. Und wenn wir mehr wissen, werde ich mal meinen VCG-Kontakt nerven, ob er mir Planungen preisgeben kann.
Da hast Du natürlich recht - die Kuh ist noch nicht vom Eis.
Ich glaube aber mittlerweile fest daran und habe dementsprechend "vor dem großen Run" bestellt.
Also, mein T8 befindet sich gerade in der Überführung zum Händler, Zulassung kann vmtl nächste Woche erfolgen.
Mein aktueller Wissensstand ist
1) der T8 kann weder 40km noch 49g CO2 einhalten
2) ob die Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen ausgibt oder nicht hängt wohl von der Kompetenz des Sachbearbeiters ab -> offiziell sollte es keines geben, mit ein wenig Glück bekommt er aber doch eins (dann aber unrechtmäßig)
3) eine Zulassung vor dem 1.1.19 (ob mit oder ohne E-Kennzeichen) schliesst mich definitiv aus dem 0,5% Paket aus
4) wenn ich die Kiste bis 1.1.19 stehenlasse und erst dann zulasse tritt ebenfalls 2) ein, dh E-Kennzeichen vmtl nicht (wenn das Amt genau liest)
Seht Ihr die 4 Punkte genauso?
Offen ist für mich nur, wie denn in der Praxis die 0,5% im Unternehmen eingeführt werden. Heute versteuere ich über den Arbeitgeber pauschal die 1% (gibt ja auch keine anderen Werte). Sollte die
0,5% Regelung kommen glaub ich nicht dass mein AG das macht, die werden bei 1% bleiben und ich muss die 0,5 % beim FA über die Steuererklärung dann reinholen. Nachweis beim FA ist dann wohl das COC Papier, oder?
Glaubt Ihr dass das FA genauso “zufällig” arbeitet wie die Zulassungsstelle was die Lesart des COCs angeht, dh mit ein wenig Glück würde auch der T8 unter die 0,5% fallen?? Falls ja wäre dies der einzige Grund den T8 doch noch bis Januar stehenzulassen und erst dann anzumelden....
Wie realistisch seht Ihr dieses Szenario?
@GuitarHero2K7 - zuerst: Ich gehe davon aus, dass das ein XC90 oder XC60 ist?
Die 4 Punkte sind genau so richtig, dein Fall entspricht genau meinem, nur habe ich mich bereits entschieden für die Zulassung. Offen: Müsste ich heute entscheiden müssen, hätte ich noch gewartet (wg. evtl. Update).
Wichig ist JETZT eines: Der Händler soll KEINESFALLS den Brief sofort anfordern. Wenn das gerüchteweise angedeutete Update tatsächlich käme, könnte es sein, dass Volvo ein passendes COC-Papier ausstellt! Dann sind da vielleicht eventuell mit viel Glück hoffentlich die 40 km drin. 😉
Praxis ist im Unternehmen: Die Handhabung in der Lohnbuchhaltung unterscheidet sich überhaupt nicht von der bisherigen. Der Lohnbuchhalter nutzt einfach zum Einsetzen in sein Programm den HALBEN BLP. Und alles andere bleibt.
Auf den letzten Absatz wird sich die Unternehmens-Lohnbuchhaltung wohl kaum einlassen - die hätte bei einer Nachprüfung den Stress, die Nachzahlung BEI DIR nachzufordern. Bei kleineren/flexiblen Unternehmen kann da ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter sinnvoll sein. 😉
Ja, es ist ein T8 XC90
Die Anforderung des Briefs ist wohl schon eingeleitet, das läuft über die Leasingfirma.... die o.g. Info dass das Auto in der Überstellung ist ist ca 1,5 Wochen alt, ich hake da mal nach aber glaube dass dies schwierig sein könnte
Denkst Du dass ein XC90 tatsächlich per Update nochmals gepimpt werden kann - das Auto ist ja ausgeliefert und steht beim Händler.....
Wie von gseum geschrieben = Morgen ist das Ganze im Bundesrat. Ich hoffe die 0,5 % Regelung (bzg. halber BLP bei Ansatz der 1%-Regelung) geht dann durch denn zumindest bei dem - von mir bestellten - V60 werden die EmoG-Anforderungen bei der Reichweite (auch nach WLTP) erfüllt.
Die zuständige Arbeitsgruppe im Finanzausschuss hat diese Regelung übrigens befürwortet.
Zitat:
@GuitarHero2K7 schrieb am 22. November 2018 um 18:24:01 Uhr:
Denkst Du dass ein XC90 tatsächlich per Update nochmals gepimpt werden kann - das Auto ist ja ausgeliefert und steht beim Händler.....
... wenn Volvo Deutschland (VCG) die Schweden davon überzeugen kann, ist das technisch gesehen ein Kinderspiel - einfach die Akkureserven verkleinern. Aber OB VCG das will und dann schafft basiert ja nur auf Hören-Sagen (u.a. von mir 😁). 😉😉😉
Update:
Der Brief war wohl schon ausgestellt und damit wurde der T8 XC90 gestern zugelassen.
Die Zulassungsbehörde hat aber kein E Kennzeichen erteilt (hat mir ein MA des Händlers telefonisch mitgeteilt) da das Auto laut Papieren nur 39km Reichweite und 54g CO2 hat und die Dame vom Amt sich wohl auskannte....
Damit ist die Odyssey für mich wohl beendet und ich werde, sobald das Auto nächste Woche dann an mich geliefert wird, dann den T8 ohne E-Kennzeichen und mit 1,0% Versteuerung durch die Gegend düsen....
Zwar bisserl ärgerlich, aber ich freu mich trotzdem......und als ich die Karre Anfang des Jahres bestellt hatte bin ich ja eh von 1,0% ausgegangen und hatte das für mich persönlich durchkalkuliert.... jeder Bonus darauf wäre ein schönes Geschenk gewesen.... sometimes you win, sometimes you lose :-)
Was mich an den o.g. Daten nur wundert ist dass der T8 jetzt doch so knapp an den 40km vorbeischrammt, dachte da stehen nur 37km und 56g.....
Zitat:
@GuitarHero2K7 schrieb am 23. November 2018 um 10:47:54 Uhr:
Update:Der Brief war wohl schon ausgestellt und damit wurde der T8 XC90 gestern zugelassen.
Die Zulassungsbehörde hat aber kein E Kennzeichen erteilt (hat mir ein MA des Händlers telefonisch mitgeteilt) da das Auto laut Papieren nur 39km Reichweite und 54g CO2 hat und die Dame vom Amt sich wohl auskannte....Damit ist die Odyssey für mich wohl beendet und ich werde, sobald das Auto nächste Woche dann an mich geliefert wird, dann den T8 ohne E-Kennzeichen und mit 1,0% Versteuerung durch die Gegend düsen....
Zwar bisserl ärgerlich, aber ich freu mich trotzdem......und als ich die Karre Anfang des Jahres bestellt hatte bin ich ja eh von 1,0% ausgegangen und hatte das für mich persönlich durchkalkuliert.... jeder Bonus darauf wäre ein schönes Geschenk gewesen.... sometimes you win, sometimes you lose :-)
Was mich an den o.g. Daten nur wundert ist dass der T8 jetzt doch so knapp an den 40km vorbeischrammt, dachte da stehen nur 37km und 56g.....
Ich hoffe das mildert die Vorfreude auf das Auto nicht - dennoch sehr ärgerlich...
... dann kannte sich das Amt NICHT aus - denn mit 39 km ist der "EAER City"-Wert im COC-Papier angegeben. Der relevante COC-Wert für WLTP ist der noch kleinere mit 34/35 km "Elektrische Reichweite (EAER)" (siehe Bilder im E-Kennzeichen-Thread).
Zitat:
@sergej_fehrlich schrieb am 23. November 2018 um 10:46:20 Uhr:
Bundesrat hat soeben zugestimmt
Danke!
Klick -> "Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten."
Da haben die aber wie immer wieder nur die Hlfte geschrieben - wenn man den Gesetzestext nicht kennt, könnte man wieder denken, dass es für alle Hybride gilt … 🙄
Was ist jetzt mit Anschaffung gemeint, geht das jetzt hier hervor?
Also im Text der Grundsache finde ich es nicht 😕
@GuitarHero2K7 Schön, dass du dir die Vorfreude nicht dadurch vermiesen lässt! Wie du schreibst, du hast ja noch ohne neues Gesetz kalkuliert und hast das nicht vergessen. Tut mir dennoch leid, dass es mit der Vergünstigung/E-Kennzeichen nicht klappt, aber wünsche jetzt schon gute Fahrt mit dem tollen Gefährt!