Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Tja, ich werde wohl auch im Frühjahr wieder bestellen. Auf einmal ist der V90 doch wieder im Rennen. Ein vollgepackter T8 kostet mich deutlich weniger als mein aktueller "nur" gut ausgestatter XC90 D5. Schade, dass es der XC60 T8 wohl nicht schafft, das wäre dann wohl aktuell meine erste Wahl.
Mal schauen was mein Chef sagt kommendes Jahr und wie sich die Leasingraten entwickeln.
Hallo
Ich finde es nicht lustig von überall Info zu holen und entweder Hoffnung oder doch nicht. Gemäß das verabschiedete Gesetz ist zumindest der Volvo XC60 T8 noch drin. Zu bessere Verständnis vom empfehle ich die Seite zu besuchen
https://www.biallo.de/.../
Da steht mehr drin. Anstatt Spekulationen
@John_Mary
Der XC 60 ist definitiv nicht drin. Er schafft nach WLTP weder die 40 km rein elektrische Reichweite noch liegt sein CO2 Ausstoß unter 50 g/km.
Siehe Anhang
Zitat:
@John_Mary schrieb am 24. Nov. 2018 um 09:11:30 Uhr:
Hallo
Ich finde es nicht lustig von überall Info zu holen und entweder Hoffnung oder doch nicht. Gemäß das verabschiedete Gesetz ist zumindest der Volvo XC60 T8 noch drin. Zu bessere Verständnis vom empfehle ich die Seite zu besuchenhttps://www.biallo.de/.../
Da steht mehr drin. Anstatt Spekulationen
Da steht doch definitv drin wie das Ganze zu handhaben ist und somit der XC60 T8 wenn er nach dem 01.09.2018 zugelassen wurde nicht drin ist, da für den der WLTP maßgeblich ist. Wenn man in der Zeit einen gebrauchten anschafft, für den bei Erstzulassung der NEFZ maßgeblich war, ist er drin, weil er die Bedingungen nach Artikel 3 EMoG erfüllt hat. Nütz aber allen, die einen jetzt neu bestellen wollen nichts, weil dieser im Moment die Bedingungen nach WLTP nicht erfüllt.
Hattest du dir den Artikel wirklich durchgelesen?
Nein, hat er nicht, denn er schließt ja die falsche Folgerung. Auch die Infos hier sind ja nicht „irgendwo“ her, sondern basieren auf den Gesetzestexten und Infos direkt von Volvo.
Abgesehen davon ist aber der Link selbst einer der ersten, der alles korrekt zusammenfasst.
Noch mal klar und deutlich für aktuelle Modelle und gestern mir vom VCG Produktmanagement bestätigt:
V60, V90 und S90 T8 erreichen die 40 km.
XC60 und XC90 T8 erreichen die Mindestreichweite nicht.
Ich denke, es ist ein Unterschied zwischen ein E-Kennzeichen zu bekommen und den Steuervorteil zu profitieren. ja das ist der Fehler. Da gemäß einer meiner Konfiguration:
- XC60 T8 inscription mit xyz... 52g/km und Reichweite 43 km Reichweite
Das passt in Gesetz wohl drin
Warum einfach wenn es kompliziert geht? Und bitte liest ihr die Leser-Kommentare und Antworte von der Redaktion
Zitat:
Da gemäß einer meiner Konfiguration:
- XC60 T8 inscription mit xyz... 52g/km und Reichweite 43 km Reichweite
Das sind die Werte nach NEFZ. In dem Von Dir geposteten Artikel steht:
Zitat:
Dabei sind die Messverfahren maßgeblich, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung für das jeweilige Kraftfahrzeug zwingend anzuwenden waren.
D.h. bei Zulassung nach dem 01.09. ist WLTP anzuwenden und danach schafft der XC60 T8 leider nur 37-33 km und stößt 78-64 g CO2 aus.
Siehe aktuelle Preisliste:
https://www.motor-talk.de/.../...isliste-xc60-23-11-2018-t6495010.html
Bei gebrauchten T8, der vor dem 01.09. zugelassen wurde sieht die Sache anders aus.
Zitat:
@Chaot81 schrieb am 24. November 2018 um 10:50:34 Uhr:
Habe schon mal nach einem Gebrauchten XC90 T8 angefragt der das E-Kennzeichen noch bekommt 😉
Achtung, nur bei Zulassung vorm 1.9.2018 ist NEFZ maßgeblich. E-Kennzeichen ist für die Steuer genau genommen irrelevant, bekämest du aber auch.
Mein 2,5 Jahre alter XC90 T8 steht bei meinem 🙂 zum Verkauf! Der erfüllt die Vorgabe, weil er nach NEFZ klassifiziert wird. 😉
Der John reißt durch ungenaues Lesen seiner eigenen Quelle alle Diskussionslöcher wieder auf, die wir in den letzten Wochen mühsam gestopft haben. 😰
Die Kommentare im Link werden übrigens auch kompetent, korrekt, aber manchmal etwas irritierend kurz beantwortet. 😉
Die Redaktion kennt aber sehr gut aus mit der Umgang mit Gesetz. Warum irritiert. das sind Interpretationen Juristen. Der Redakteur gibt auch Tel. direkte Antworte zum Gesetz. Bitte Umdenken.
Bitte lesen, was die schreiben. Alles korrekt, nur DU ziehst die falschen Schlüsse! 😮
Noch mal: Ein XC60 T8 als NEUwagen wird nach WLTP eingestuft. Und nach WLTP hat er nur 33-37 km Reichweite.
Bitte im Konfigurator bei der Zusammenfassung auf „Umweltinformationen anzeigen“ klicken, da steht das auch noch mal.
Frag doch konkret dort nach. 😉
Trotzdem wurde z.B. das KFZ-Steuergesetz so angepasst, dass es auf den neuem EU-Zyklus WLTP verweist, das EmoG aber nicht. Hier stier steht ja sogar, dass man es anderweitig Nachweisen kann. Ich bleib zunächst dabei, dass es nicht sicher ist, dass wirklich nur der WLTP-Wert in den Papieren zählt. Zumindest solang hier nicht ein direkter Verweis ist und die NEFZ-Werte ebenfalls im COC-Papier stehen...Sicher ist hier bisher (Siehe unsere Konzernjuristen auch so) noch nichts.
Volvo Deutschland ist sich aber inzwischen sicher. 😉
Eure "Konzernjuristen" können das ja bei verantwortlicher Stelle im BMU/BMVI (die sind für's EmoG zuständig) oder BMF (Dienstwagensteuer) mal verbindlich anfragen.
Einen Grund, warum nur bei der Dienstwagensteuer auf einmal alte NEFZ-Werte genutzt werden sollten, wüsste ich nicht. Denn auch beim EmoG sind die WLTP-Werte schon in der Anwendung (E-Kennzeichen).