Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Hallo zusammen.
Bin bisher ein eifriger stiller "Leser". Aufgrund meines aktuellen Interesses
an der 0,5 % Regelung habe ich mich nun auch mal angemeldet.
Derzeit fahre ich aktuell den XC90 II als D5, würde aber auf einen T8 wechseln.
Ich habe den Live Stream des Bundesrats verfolgt. Stehe jetzt gerade ein wenig auf dem Schlauch.
Eine Mehrheit gab es nur für Ziffer 2a und 5.
Kann mir jemand sagen was dies nun bedeuten soll ?
Anbei noch die Empfehlungen der Ausschüsse als PDF.
In der Mediathek vom Bundesrat ist der TOP 30 nun zu finden.
Meine Vorstellung kommt irgendwann später. Mal sehen.
Schöne Grüße
Marc
Zitat:
@Mamuxc90 schrieb am 21. September 2018 um 15:03:33 Uhr:
Hallo zusammen.Bin bisher ein eifriger stiller "Leser". Aufgrund meines aktuellen Interesses
an der 0,5 % Regelung habe ich mich nun auch mal angemeldet.Derzeit fahre ich aktuell den XC90 II als D5, würde aber auf einen T8 wechseln.
Ich habe den Live Stream des Bundesrats verfolgt. Stehe jetzt gerade ein wenig auf dem Schlauch.
Eine Mehrheit gab es nur für Ziffer 2a und 5.
Kann mir jemand sagen was dies nun bedeuten soll ?Anbei noch die Empfehlungen der Ausschüsse als PDF.
In der Mediathek vom Bundesrat ist der TOP 30 nun zu finden.Meine Vorstellung kommt irgendwann später. Mal sehen.
Schöne Grüße
Marc
Wann wurde das denn entschieden? Hatte den Live Stream irgendwie zu spät eingeschaltet...ich gucke Mal in der Mediathek 🙂
Das ist vorhin entschieden worden.
Ich probiere den Link auf das Video der Meidathek einzustellen:
https://bundesrat.fcst.tv/.../2011075.jpg?1537532489
Gruß
Marc
Die Empfehlungen sind noch von VOR der Sitzung. Die Beschlüsse dazu sind Stand ca. 14.30 Uhr noch nicht unter BundesratKOMPAKT veröffentlicht.
2a) Ist der Teil im Antrag, wo alle eine Förderung natürlich begrüßen. Also nichts Jonkretes.
5) ist inhaltlich der Hinweis auf die drohenden Mindereinnahmen.
So, nun ist der „Beschluss“ online: https://www.bundesrat.de/.../970-pk.html?nn=4352766#top-30
Aber was heiß das nun im Ablauf???
laut diesem link https://www.bundesrat.de/.../970-pk.html?nn=10259830#top-30
ist die Gesetzänderung vollständig beschlossen worden s. u . TOP30 "Steuervorteile für E-Dienstwagen
Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert werden, wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeugen handelt. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1,0 Prozent des Listenpreises. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen."
Einführung ab 01.01.2019
Das ganze habe ich mir bis jetzt auch so zusammengereimt.
Doch die Frage bleibt, zu welchen Bedingungen ?
Ist das E-Kennzeichen nun nötig, oder nicht ?
Kann man jetzt ruhigen Gewissens bestellen ?
Danke
Gruß
Marc
Halte ich für eine krasse Fehlentscheidung aber dann hoffen wir zumindest mal, das es bei Text des Bundesregierugnsentwurfs (Hybrid-Fahrzeuge mit externer Aufladung) bleibt. Denn nur Hybrid würde z. B. den neuen A6 einschliessen, der -aus sagen wir mal fragwürdigen Gründen- beim KBA als Hybrid geführt wird, obschon er nicht einen m elektrisch fahren kann
Zitat:
@Borusse9909 schrieb am 21. September 2018 um 16:55:50 Uhr:
laut diesem link https://www.bundesrat.de/.../970-pk.html?nn=10259830#top-30ist die Gesetzänderung vollständig beschlossen worden s. u . TOP30 "Steuervorteile für E-Dienstwagen
Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert werden, wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeugen handelt. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1,0 Prozent des Listenpreises. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen."
Einführung ab 01.01.2019
Ich kann nirgendwo lesen, dass des Bundesrat das Gesetz beschlossen hat. Es ist nur unter der Kategoriere "Beschluss" aufgeführt, was für mich bedeutet, dass ein Beschluss erforderlich ist.
0,5 für Hybrid wärehalt mega, dann wird der 530e echt unschlagbar günstig. Bestellung geht am Montag raus. E-Kennzeichen hat er ja nach diveresen Forenberichten weiterhin.
EDIT: Hab grad den schriftlichen Beschluss gefunden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0372-18B.pdf
Ich kann nirgendwo lesen, dass des Bundesrat das Gesetz beschlossen hat. Es ist nur unter der Kategoriere "Beschluss" aufgeführt, was für mich bedeutet, dass ein Beschluss erforderlich ist.
0,5 für Hybrid wärehalt mega, dann wird der 530e echt unschlagbar günstig. Bestellung geht am Montag raus. E-Kennzeichen hat er ja nach diveresen Forenberichten weiterhin.
EDIT: Hab grad den schriftlichen Beschluss gefunden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0372-18B.pdf
meine Interpretation ist, dass dort bereits die Beschlussfassung protokolliert ist. Kann man bei anderen TOP erkennen, wo Anträge abgelehnt bzw an den Bundestag zurück verwiesen wurden. Bei diesem Thema steht nix davon, so dass ich davon ausgehe, dass die Gesetzänderung vollumfänglich bestätigt ist.
Also, so wie ich das sehe:
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf insgesamt angeschaut und beschlossen:
"Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:....."
Grundsätzlich ist man w.o. beschrieben mit den meisten Regeln zufrieden, aber es gibt 2 Knackpunkte:
1. Die Finanzierung geht zu Lasten der Länder und Gemeinden.
2. Es gibt ein Problem mit Fahrrädern und Dienstfahrrädern und Pedelecs und E-Bikes (gilt dann insb. für @hoberger).
In anderen Fällen innerhalb des Gesetzentwurfs werden konkrete Änderungswünsche zu §§§§ genannt, hier nur grundsätzliche Anmerkungen, dass das so nicht geht. Ergo (meine Interpretation): Die Kuh ist noch aufm Eis, der Bundestag muss Änderungen einbringen, entweder zum Text oder zur Finanzierung. Dann kann/wird der Bundesrat beschließen. Es wird ein zustimmungspflichtiges Gesetz sein, da in die Finanzen der Länder eingegriffen wird.
Wenn ich mich recht erinnere, sind von jetzt an die Verhandlungen ungebunden, man muss sich also nicht an die Ursprungstexte halten, sondern darf zur Aushandlung von Ergebnissen auch alles nochmal überarbeiten. Deshalb denke ich, dass wer am Montag die Bestellung für einen PIH raus gibt, dies auch letzte Woche hätte machen können. Die Ausgangssituation hat sich nicht geändert! 😛😛
(Das war aber zu erwarten, oder?) 😉😉
ich denke du liegst richtig. Dennoch glaube ich , dass es nun kommen wird, da keine expliziten Vorbehalte gegen den Entwurf an sich vorgebracht wurden, sondern lediglich eine Erweiterung(Pedelcs) und eine Klärung der Finanzierung erbeten wurde. Ich denke nicht, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf daran scheitern lassen wird.
Finde schon , dass sich Lage verändert hat, da eine weitere Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen wurde. Aber vollstaendig durch ist es noch nicht. Aber das wird schon.
Zitat:
@Borusse9909 schrieb am 21. September 2018 um 16:55:50 Uhr:
laut diesem link https://www.bundesrat.de/.../970-pk.html?nn=10259830#top-30ist die Gesetzänderung vollständig beschlossen worden s. u . TOP30 "Steuervorteile für E-Dienstwagen
Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert werden, wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeugen handelt. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1,0 Prozent des Listenpreises. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen."
Einführung ab 01.01.2019
Wo steht das mit der Einführung ab 01.01.2019? Beim Bundesrat steht auch nur beim aktuellen Stand, dass der erste Durchgang im Bundesrat abgeschlossen ist. Was heißt das nun?