Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Ok - danke...
Ich guck gleich mal was bei dem 740e steht...

Edit: da sieht es leider auch nicht gut aus...
Wobei über die Reichweite müsste es gehen 42km werden da angegeben..

Wie hat es der 530e mit den Werten auf die Liste der förderfähigen
Elektrofahrzeuge geschafft (Stand 01.11.2018)? 😕

Range Rover Sport P400e: 51 km nach WLTP. Ist zum MJ19 extra erhöht worden lt. Thread im LR-Bereich.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 13. November 2018 um 14:02:37 Uhr:


Nachtrag, wie Stefan es beschrieben hat (im Bild) für den Standardwagen.

Konfigurier bitte das Fahrzeug und schau dann am Ende bei "Zusammenfassung". Der 530e als Basis ist locker unter 50g Co2 und hat mehr als 40km nach WLTP.

Was waren das noch für schöne Zeiten als man Fahrzeuge noch nach Optik und Leistung, statt nach steuerlichen Gesichtspunkten auswählte ... 😉.

Zitat:

@lexxi1200 schrieb am 13. November 2018 um 14:44:07 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 13. November 2018 um 14:02:37 Uhr:


Nachtrag, wie Stefan es beschrieben hat (im Bild) für den Standardwagen.

Konfigurier bitte das Fahrzeug und schau dann am Ende bei "Zusammenfassung". Der 530e als Basis ist locker unter 50g Co2 und hat mehr als 40km nach WLTP.

Jau, Danke - sehe es. Jetzt kann man natürlich -wie beim Volvo-Konfigurator- schätzen wo der Fehler liegt. Am Anfang oder am Ende 😕😕😕

Es ist der Verbrauch und die Emission auf jeden Fall abhängig vom gewählten Rad (47-52 mg), als Reichweite werden 45-48 km im Prospekt angegeben. Also doch wieder drin #BMWisOT

Hallo Lexxi1200,

hast Recht, meine Konfiguration hat 50g CO2 und 42km Reichweite. Reicht also doch für 0,5% nach WLTP.
Dank dir, hast meinen Tag gerettet weil du dich besser auskennst als der Kundendienst bei BMW :-)

Naja. Was zählt ist der Wert im COC-Papier bei Lieferung. Und dafür würde ich einen Passus in den Kaufvertrag aufnehmen lassen.

Zitat:

@gseum schrieb am 13. November 2018 um 17:09:28 Uhr:


Naja. Was zählt ist der Wert im COC-Papier bei Lieferung. Und dafür würde ich einen Passus in den Kaufvertrag aufnehmen lassen.

Richtig. Es zählt das was am Ende in den Papieren steht und nicht was der Konfigruator sagt.

Ich nehme die 17 Zöller um auf der sicheren Seite zu sein.Felgen lassen sich ändern, die CO2 Werte nicht...

Aber da BMW den 530e schon nach WLTP zugelassen hat gehe ich davon aus, dass die angegebene Werte dann auch genau so im COC stehen werden. Problematisch ist es bei Fahrzeugen, die noch nicht nach WLTP zugelassen.

Ist das Gesetz jetzt eigentlich durch?

Ich brauche 03/19 ein neues Fahrzeug, für mich wäre (wenn möglich) dann ja nur ein gebrauchter sinnvoll

unter den Top 5 am 23.11 steht es wie folgt drinnen:

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge
Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Ergänzung:
a) Gilt nicht für alle PiHybride (Grenzen s.o.)
b) Gesetz muss noch durch den Bundesrat beschlossen werden, da Finanzierung durch Länder = Unsicherheit (s.o.)

Hier die Links dazu:
Tagesordnung - Top 5: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/972/to-node.html
Grunddrucksache mit derzeitigem Stand des Entwurfs, Artikel 2, Punkt 2 ist der für uns relevante: https://www.bundesrat.de/.../559-18.pdf?...

Wie in der Ausschussfassung steht die Einschränkung mit Verweis auf das EmoG drin, d.h. es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug:
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

Voraussetzung ist NICHT das E-Kennzeichen, sondern nur die Einhaltung einer der beiden Grenzwerte.
Ergänzung gseum: ... nach den zur Zulassung für das Fahrzeug angesetzten Normen.

Ich habe den Threadtitel dementsprechend auch mal angepasst auf "Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte"

@gseum Danke fürs Anpassen.

Ich find das wirklich klasse, dass wir uns hier so austauschen und jeder seinen Infos beisteuert!!!

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