CB500F Navi Stromanschluss - Stecker unter Soziussitz
Hallo,
ich möchte gern mein Navi mit Strom versorgen und habe diesen Stecker unterm Sitz gefunden. Es sieht so aus als ob ich da 12V hätte, die auch mit der Zündung an/aus geschaltet werden.
Kann jemand sagen wozu der Stecker eigentlich da ist und hat jemand hier schon mal was angeschlossen?
Weihnachtliche Grüße
Torsten
40 Antworten
Iss aber wohl so... Man lernt eben nie aus...
Ich glaub ich geh nächste Woche noch mal zum Honda Händler in den Scheinwerfer gucken 😉
Aber.. eine Gesetzesänderung ist mir da wirklich fremd. Vielleicht suche ich noch mal nach neuen Gesetzestexten
Hab da was:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Genau auf dem Link bin ich auch gelandet..
Nach EG Bestimmungen vorgeschrieben, nach STVZO nicht, aber zulässig.
Dann stellt sich die Frage, ob du ein Importfahrzeug von einem andern Markt fährst. Für EG müsstest du sonst hier auch diese Leuchte haben 😉
Aber, wollen wir uns darum nicht streiten. Alternativ könnte man auch vom Rücklicht abgreifen. Käme auf das Gleiche raus. Schlüssel raus, Strom weg.
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Ich bin bei meinem Kumpel ans Standlicht gegangen. Parkposition hat er auch, in der Praxis nutzt er das nicht. Und das Navi ist dann auch nicht an der Rakete. Zudem ist das Standlich abgesichert, was nicht in jedem Navikabel ab Hersteller der Fall ist.
Zitat:
@Bernd1901 schrieb am 30. Dezember 2016 um 20:27:07 Uhr:
Ich glaub ich geh nächste Woche noch mal zum Honda Händler in den Scheinwerfer gucken 😉
Aber.. eine Gesetzesänderung ist mir da wirklich fremd. Vielleicht suche ich noch mal nach neuen Gesetzestexten
Vielleicht kannst Du Dir den Gang zum HH ersparen.
Hier sind zwei Fotos.
Foto 1: Zündung/Abblendlicht ausgeschaltet, Foto 2: Zündung/Abblendlicht eingeschaltet.
@Bernd1901
Und? Schon beim freundlichen HH gewesen und nachgeschaut??
Zitat:
@GDIddle schrieb am 2. Januar 2017 um 18:05:10 Uhr:
@Bernd1901
Und? Schon beim freundlichen HH gewesen und nachgeschaut??
Nein, noch nicht... habe ich aber auch nicht vergessen. Nur ist der nicht direkt bei mir um Ecke... 😉
Nach wie vor.. es wäre mir neu, wenn es diese kleine Beleuchtung vorne nicht mehr geben würde.
Und, den Vorgaben aus oben genanntem Link nach, würde ich auch sagen, dass ein für diesen Markt produziertes Fahrzeug nach wie vor entsprechend ausgerüstet sein muss.
Bei Importfahrzeugen mag das anders ausschauen.
Hoffe ich habe diese Woche noch mal Gelegenheit mich darum zu kümmern...
(Bin halt schwer zu überzeugen, ich weiß^^)
Eine mögliche Alternative hatte ich aber auch zusätzlich schon genannt...
Abgesehen davon wäre dein Motorrad das erste von Honda, welches ich ohne diese Beleuchtung kennen lernen würde. Gut, habe lange keines mehr gekauft... 2003 war die letzte Neumaschine.. Aber 8 Motorräder des Herstellers hatte ich. Alle mit der entsprechenden Ausrüstung.
Wobei ich damit aber nicht felsenfest behaupten möchte, dass du nicht Recht haben könntest.
Dann gib mal Feedback, wenn du dich überzeugt hast - wovon auch immer ;-)
Zitat:
@GDIddle schrieb am 2. Januar 2017 um 18:58:52 Uhr:
Dann gib mal Feedback, wenn du dich überzeugt hast - wovon auch immer ;-)
mach ich.. versprochen 😉
Zitat:
@Bernd1901 schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:02:33 Uhr:
Ist in deinem Frontscheinwerfer kein 12V/5W Birnchen verbaut?
Könnte in deiner Bedienungsanleitung auch als Positionslicht bezeichnet sein.Alles andere wäre mir neu...
ebenso dass diese Vorschrift inzwischen (auch) gekippt wäre.
Hallo, vielleicht hift euch das weiter in Sachen "Stand / Parklicht Pflicht, ja oder nein"
hier mal Seite 6 anschauen:
http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdf
und hier mal der Gesetzestext (interessant Abs.1):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html
Also für Motorräder ohne Beiwagen nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig (zumindest bei uns in D)
Zitat:
@charly1972 schrieb am 2. Januar 2017 um 20:48:19 Uhr:
Hallo, vielleicht hift euch das weiter in Sachen "Stand / Parklicht Pflicht, ja oder nein"hier mal Seite 6 anschauen:
http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdfund hier mal der Gesetzestext (interessant Abs.1):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html
Danke dir Charly,
wie in dem anderen Link, ist auch die Formulierung vorhanden:
/Standlicht: - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig - Anzahl: 1,
Ja, ist zulässig nach Stvzo, aber daselbst nicht vorgeschrieben. Vermutlich hat Honda hier Kosten eingespart, weil ja das Abblendlicht ohnehin bei jedem Start der Maschine brennt.
Zitat:
@Bernd1901 schrieb am 2. Januar 2017 um 21:33:19 Uhr:
/Standlicht: - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig - Anzahl: 1,
Interessant, denn meine SC 58 hat derer 2 Stück, je einen im Scheinwerfer fürs Abblendlicht und Fernlicht. Der Sinn dieser Birnchen erschliesst sich mir bis heute aber auch nicht: Weder ist das Abblendlicht wegschaltbar, noch gibt es im Zündschloss eine Position fürs Parklicht. Und als "Notbeleuchtung" im Fahrbetrieb bei ausgefallenem Abblendlicht (i.S.v. gesehen werden) taugt das auch nicht wirklich.
Die frage ob beim motorrad der doppelscheinwerfer rechtlich als einzelner SW zählt...