Carglass zerkratzt meinen Seat!

Seat Ibiza 4 (6J)

Guten Tag,

Ich habe vor 2 Tagen echt nen schlimmen Tag hinter mir gebracht.

Ich hatte mien Auto wie immer zuhause abgestellt und mich schlafen gelegt, am nächsten morgen wollte ich wie geohnt die die Arbeit fahren und musste durch den Rückspiegel festellen das ein Stück meiner Folierten Scheibe runter hängt, also ausgestiegen und mal nachsehen.
Schreck!!!!! Meine Heckscheibe wurde eingeschlagen... Also gleich zur Polizei, Anzeige gegen unebkannt, Versicherung angerufen Urlaub genommen und Termin bei Carglass am selben Tag gemacht!
Joa nun zu meinem Eigendlichen Problem!

Carglass lies mich mein Seat um 17 Uhr abholen!
Nun War jedoch bei meinem Seat! (4 Monate alt "Neuwagen"😉 komplett um meine Geckscheibe herrum der Lack zerkratzt! teils bis unter der Grundierung........
Ich gehe stark davon aus das der Mechaniker mit einer Armbanduhr gearbeitet hat.....

Carglass hat den schaden zugegeben und mir versichert die betroffende Stellen Neu zu Lackieren! Jedoch will dies Carglass selber machen da die das Vorreparatur recht haben.... (Sehr unwohles gefühl dabei!)
Gestern mit Seat telefoniert da ich ja 12 Jahre Garantie auf Lack und Rost habe wie es sich denn verhält wenn Carglass da Lackiert!
Seat hatt mir leider gesagt das daruch das der Lack beschädigt wurde meine Garantie auf die Teile leider verloren gegangen sind!

Dh. Egal wer lackiert die Garantie kann mir keiner mehr zurück holen!
Mein Freundlicher von Seat sagte mir ich solle mit Cargolass reden 1. Habe ich das Recht zu verlangen das es in einer Fachwerkstatt lakiert werden soll 2. sollen die nun Durch deren Hand zerstörter Garantie Übernehmen.... Also sollen die mir bei Rost und Lack Garantiefall kostenlos erstatten......

Geht das übhaupt? wie soll ich mich nun verhalten.....
Bitte schnellstens um Rat!

Danke!

Mfg Benjamin Benze

Beste Antwort im Thema

Carglas demoliert, Carglas haut drauf *sing*

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Zitat:

Leider hast Du bis jetzt nicht eine einzige gesetzliche Regelung oder eine Fundstelle genannt, die Deine Ansicht stützt. Dies hätte überzeugen können. 

Cheerio

O.

§§ 280,283, 324, 241 Abs.2 BGB.

Es geht nicht um einen Schadensersatz, sondern es geht darum, dass eine Scheibe in einer Heckklappe getauscht wird und das ist unmittelbar fest miteinander verbunden und die ordentliche Ablieferung der Sache ist damit das Werkstück. Wenn dabei einer einen Kratzer in die Heckklappe macht, was beim Scheibentausch passieren kann, gehört dies m.E. noch zum Nacherfüllungsrecht des Handwerkers und wenn der die Klappe fachgerecht neu lackieren lässt, dann ist dies sein gutes Recht.
Der Kunde hat darüber hinaus auch eine Pflicht zur Schadensminderung und nicht das Recht, sich aus zu suchen wo er den Schaden in Stand setzen lässt.

Da ist sicher irgendwann die Abgrenzung zu treffen, z.B. wenn die Kiste dabei vorne vor ne Wand gefahren wird oder von einer Hebebühne geworfen wird, aber die sehe ich hier noch nicht und was ein Amtsrichter dazu entscheidet, weis vorher kein Mensch. Da sind auch die Paragrafen und Gesetze erstmal uninteressant.

Der kann sagen "ist nicht zumutbar" oder sagen "Carglas hat doch gesagt, sie lackieren dass neu, was wollen sie denn noch???".

Für so ne Scheisse würde ich mich garnicht rumstreiten, da ist mir die Lebenszeit viel zu wertvoll...

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Für so ne Scheisse würde ich mich garnicht rumstreiten, da ist mir die Lebenszeit viel zu wertvoll...

Stimmt, für sowas gibt es die Advocard 😁

Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Für so ne Scheisse würde ich mich garnicht rumstreiten, da ist mir die Lebenszeit viel zu wertvoll...
Stimmt, für sowas gibt es die Advocard 😁

Jo, die Advocart rennt auch für dich zum Rechtsanwalt, die Advocart rennt auch nochmal zum Rechtsanwalt, die Advocart fährt dein Auto zum Sachverständigen und die Advocart geht auch für dich an nem völlig unpassendem Tag zu komplett daneben liegender Zeit, wahrscheinlich wenn du grade Urlaub gebucht hast, zum Amtsgericht und die Advocart legt auch deinen Urlaub und den deiner Freundin um und die Advocart bucht auch die Reise um und die Advocart bezahlt dir auch die Fahrtkosten und den Verdienstausfall, vor allem wenn du verlierst...

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Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Es geht nicht um einen Schadensersatz, sondern es geht darum, dass eine Scheibe in einer Heckklappe getauscht wird und das ist unmittelbar fest miteinander verbunden und die ordentliche Ablieferung der Sache ist damit das Werkstück. Wenn dabei einer einen Kratzer in die Heckklappe macht, was beim Scheibentausch passieren kann, gehört dies m.E. noch zum Nacherfüllungsrecht des Handwerkers und wenn der die Klappe fachgerecht neu lackieren lässt, dann ist dies sein gutes Recht.
Der Kunde hat darüber hinaus auch eine Pflicht zur Schadensminderung und nicht das Recht, sich aus zu suchen wo er den Schaden in Stand setzen lässt.

Da ist sicher irgendwann die Abgrenzung zu treffen, z.B. wenn die Kiste dabei vorne vor ne Wand gefahren wird oder von einer Hebebühne geworfen wird, aber die sehe ich hier noch nicht und was ein Amtsrichter dazu entscheidet, weis vorher kein Mensch. Da sind auch die Paragrafen und Gesetze erstmal uninteressant.

Der kann sagen "ist nicht zumutbar" oder sagen "Carglas hat doch gesagt, sie lackieren dass neu, was wollen sie denn noch???".

Für so ne Scheisse würde ich mich garnicht rumstreiten, da ist mir die Lebenszeit viel zu wertvoll...

Das ist alles nicht ganz richtig. Du verstehst den "Werkvertrag §631 BGB" nicht ganz richtig.

Unstreitig ist:
Es ist in der Definition des Werkvertrages völlig unerheblich, ob das Werk eine Sache oder ein unkörperliches Produkt von Arbeit ist. Der rechtliche Werkbegriff in diesem Sinne umfasst materielle und immaterielle Sachen, wie auch Erfolgsergebnisse einer Dienstleistung.

Hier aber von "Werkstück" zu reden ist auch nicht ganz richtig. Die Scheibe ist genau definiert eben nicht das Werkstück, denn der Werkvertrag beruht eben nicht auf die ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung einer Glasscheibe, sondern auf den ordnungsgemäßen Austausch einer bereits gelieferten und einwandfreien Ersatzscheibe an einem Fahrzeug.

Nochmal: Wenn beim Einbau der Heckscheibe der Lack verletzt wird, handelt es sich - ja, ganz banal - um eine Nebenpflichtverletzung. Selbst in den AGB von Carolas steht nicht, dass Kratzer entstehen können und Carglass damit ein Recht zur Nachbesserung hat, weil es eben eine nicht wirksame Klausel ist. Carglass hat die AGB recht transparent und kundenfreundlich gestaltet:

"Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistungs - und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 9 im Hinblick auf die von CARGLASS ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe– sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos bei CARGLASS anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt."

Dann noch ein wesentlicher Absatz unter Haftung:

"Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 und 8.3 wird die gesetzliche Haftung von CARGLASS für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) CARGLASS haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; "

Diese nennt man Schutzpflichtverletzungen. (8.2 und 8.3 sind nur Einbruch und Entwendung von Sachen im Auto). Also, Kratzer im Lack eines Autos gehören auch bei Carglass nicht zu den Leistungsmängeln. Hierzu zählen zB. eine falsche Scheibe oder eine schlechte, verkrazte Scheibe, eine schlechte Montage, die eine Undichtigkeit hervorruft usw. Das sind alles Leistungen, die unmittelbar mit dem Scheibenaustausch zu tun haben. Kratzer im Auto sind aber Sachbeschädigungen und eine (sowieso nicht berechtigte) Nachbesserung eines Lackes gehört schon gar nicht zur Kompetenz eines Scheiben-Austausch-Betriebes.

Dann noch was zum Thema Zeit nehmen und Lebenszeit:

Aber für den geschriebenen Schmarrn da oben hattest Du jetzt gerade ausreichend Zeit?
Also war ja Deine Lebenszeit doch nicht wertvoll genug...

Verstehe ich nicht, diese Logik.

Aber da Du Dich ja nicht streitest - was ich ok finde - lassen wir es dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Stimmt, für sowas gibt es die Advocard 😁

Jo, die Advocart rennt auch für dich zum Rechtsanwalt, die Advocart rennt auch nochmal zum Rechtsanwalt, die Advocart fährt dein Auto zum Sachverständigen und die Advocart geht auch für dich an nem völlig unpassendem Tag zu komplett daneben liegender Zeit, wahrscheinlich wenn du grade Urlaub gebucht hast, zum Amtsgericht und die Advocart legt auch deinen Urlaub und den deiner Freundin um und die Advocart bucht auch die Reise um und die Advocart bezahlt dir auch die Fahrtkosten und den Verdienstausfall, vor allem wenn du verlierst...

Warum bedeutet ein Rechtsanwalt denn gleich immer Prozesse, Zufälle, verlieren? was soll das denn? Das ist immer gleich so einseitig und schwarzmalerisch, das verstehe ich nicht.

Die meisten Anwälte beraten gut und ehrlich und machen sogar eine gute Mediation. Niemand, gerade kein Anwalt und kein Richter will sofort einen Prozess für irgendetwas. Darum geht es schließlich doch, es geht um zivile Einigung, nicht um Krieg. Krieg wollen Mandanten, nicht Anwälte.

Ein Anwalt kann aber eine Wissenschieflage eines Mandanten ausgleichen und diesem helfen, wieder auf Augenhöhe gut vertretbare Einigungen zu erzielen.

Dann noch etwas:

Erstens, bei einem Gerichtstermin musst Du selbst gar nicht anwesend sein, wenn der bevollmächtigte Anwalt Dich vertritt.
Zweitens, kann ein Verhandlungstermin immer gerade eben wegen eines Urlaubes ohne Probleme verschoben werden.

Drittens, Anwälte wollen gar nicht sofort vor Gericht, es sind eher die frustrierten Mandanten, die dann (viel zu spät) zum Anwalt rennen, um den Krieg suchen.

Viertens, auch ein bestellter Gutachten kommt zum Auto. Man muss nicht überall hinfahren. Das zahlt -nach eingehender erfolgreicher Prüfung- alles die Rechtsschutzversicherung.

Es ist auch eine Mär zu glauben, dass Alles vor dem Amtsgericht zufällig ist. Selbst Rechtschutzversicherungen prüfen eine Leistung genau, ob sie erfolg haben wird.

Also, wo ist nun das Problem, bei zivilen Streitereien, von denen man keine Ahnung hat, sich von einen Anwalt beraten zu lassen? Dafür sind Rechtschutzversicherungen da

Man lässt sich beraten und Aufklären, damit geht man zum Streitpartrner und versucht mit diesem dann eine Einigung zu erzielen.
So mache ich das seit Jahren erfolgreich, weil ich eben fundierte und richtige Argumente in die Hand bekomme. Damit kann man dann ziemlich selbstbewusst verhandeln.

Richtiges Wissen von der richtigen Quelle hilft.

PS:

Das Problem beim Verhandeln mit solchen Betrieben beginnt leider schon damit, dass man dort in aller Regelmässigkeit mit Personen verhandelt, die gar nicht das Wissen und schon gar nicht die Kompetenz haben, eine Entscheidung zu fällen. Da ist schon Frust und Ärger -zwangsweise- vorprogrammiert!

Wie ist das jetzt ausgegangen? Habe ein ähnliches Problem.

Da der TE am 24.09.2013 das letzte Mal hier aktiv war, dürfte die Antwort auf Deine Frage nicht mehr beantwortet werden.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. März 2018 um 20:49:59 Uhr:


Da der TE am 24.09.2013 das letzte Mal hier aktiv war, dürfte die Antwort auf Deine Frage nicht mehr beantwortet werden.

Da hast du Recht denke ich....

Hallo, auch Probleme mit CarGlass. Die haben mein Fensterausbauen meine C-klasse zerkratzt.

Bin gleich zum Gutachter danach zum Anwalt.

Anwalt hat 2 Briefe rausgeschickt (an CarGlass) aber keine reaktion (frist nicht eingehalten).

Jetzt läuft es über die Staatsanwaltschaft.

Nervig die Sache, echt.

Zitat:

@03.09.00 schrieb am 12. März 2018 um 14:02:32 Uhr:


Wie ist das jetzt ausgegangen? Habe ein ähnliches Problem.

Zitat:

@Grauer-Wolf schrieb am 16. Mai 2018 um 15:38:31 Uhr:


... Staatsanwaltschaft.
...

Wieso denn über die Staatsanwaltschaft? Das halte ich für ein rein zivilrechtliches Problem... Was soll da denn die StA?

Ich meinte es kommt Höchstwahrscheinlich zum Gerichtsverhandlung...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. Mai 2018 um 15:43:31 Uhr:



Zitat:

@Grauer-Wolf schrieb am 16. Mai 2018 um 15:38:31 Uhr:


... Staatsanwaltschaft.
...

Wieso denn über die Staatsanwaltschaft? Das halte ich für ein rein zivilrechtliches Problem... Was soll da denn die StA?

Mag ja sein, aber nicht mit der StA. Die StA ist eine Strafverfolgungsbehörde, die sich für Probleme von Carglass bei der Vertragserfüllung nicht interessieren dürfte.

Nervig denen hinterher zu rennen. Das zieht sich jetzt bestimmt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. Mai 2018 um 16:04:36 Uhr:


Mag ja sein, aber nicht mit der StA. Die StA ist eine Strafverfolgungsbehörde, die sich für Probleme von Carglass bei der Vertragserfüllung nicht interessieren dürfte.

Zitat:

Bin gleich zum Gutachter danach zum Anwalt.
Anwalt hat 2 Briefe rausgeschickt (an CarGlass) aber keine reaktion (frist nicht eingehalten).
[...]
Nervig die Sache, echt.

Warum läuft man auch erst zum Gutachter und dann zum Anwalt?
Normaler Weg für normal denkende Menschen ist doch erstmal zu dem der es kaputt gemacht hat...
Und das war nicht der Gutachter und auch nicht der Anwalt...

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