Carglass zerkratzt meinen Seat!

Seat Ibiza 4 (6J)

Guten Tag,

Ich habe vor 2 Tagen echt nen schlimmen Tag hinter mir gebracht.

Ich hatte mien Auto wie immer zuhause abgestellt und mich schlafen gelegt, am nächsten morgen wollte ich wie geohnt die die Arbeit fahren und musste durch den Rückspiegel festellen das ein Stück meiner Folierten Scheibe runter hängt, also ausgestiegen und mal nachsehen.
Schreck!!!!! Meine Heckscheibe wurde eingeschlagen... Also gleich zur Polizei, Anzeige gegen unebkannt, Versicherung angerufen Urlaub genommen und Termin bei Carglass am selben Tag gemacht!
Joa nun zu meinem Eigendlichen Problem!

Carglass lies mich mein Seat um 17 Uhr abholen!
Nun War jedoch bei meinem Seat! (4 Monate alt "Neuwagen"😉 komplett um meine Geckscheibe herrum der Lack zerkratzt! teils bis unter der Grundierung........
Ich gehe stark davon aus das der Mechaniker mit einer Armbanduhr gearbeitet hat.....

Carglass hat den schaden zugegeben und mir versichert die betroffende Stellen Neu zu Lackieren! Jedoch will dies Carglass selber machen da die das Vorreparatur recht haben.... (Sehr unwohles gefühl dabei!)
Gestern mit Seat telefoniert da ich ja 12 Jahre Garantie auf Lack und Rost habe wie es sich denn verhält wenn Carglass da Lackiert!
Seat hatt mir leider gesagt das daruch das der Lack beschädigt wurde meine Garantie auf die Teile leider verloren gegangen sind!

Dh. Egal wer lackiert die Garantie kann mir keiner mehr zurück holen!
Mein Freundlicher von Seat sagte mir ich solle mit Cargolass reden 1. Habe ich das Recht zu verlangen das es in einer Fachwerkstatt lakiert werden soll 2. sollen die nun Durch deren Hand zerstörter Garantie Übernehmen.... Also sollen die mir bei Rost und Lack Garantiefall kostenlos erstatten......

Geht das übhaupt? wie soll ich mich nun verhalten.....
Bitte schnellstens um Rat!

Danke!

Mfg Benjamin Benze

Beste Antwort im Thema

Carglas demoliert, Carglas haut drauf *sing*

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Zitat:

Original geschrieben von tomold


Da steht nämlich ein Posting, das demnächst einige mal forenfreie Zeit geniessen dürfen, wenn sie sich wie bisher verhalten.😁

Im Moment geht's doch hier wie drüben relativ friedlich zu 😉

Noch eine Kleinigkeit zum Thema. Bei solchen Sachen alles immer schriftlich geben lassen. Egal was gemacht wird, davon ein Schreiben fordern, damit man später nicht damit konfrontiert wird "von nichts gewusst zu haben". Ich würde das Auto auch nehmen und zu einer Vertragswerkstatt bringen und danach mit der Rechnung bei Carglass vorbeischauen!

Mit den schriftlichen Sachen kann man dann auch bei einem Rechtsstreit punkten. Also ich schließe mich der Meinung meines Vorredners an. Alles schwarz auf weiß absegnen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von MeinTraumauto


Noch eine Kleinigkeit zum Thema. Bei solchen Sachen alles immer schriftlich geben lassen. Egal was gemacht wird, davon ein Schreiben fordern, damit man später nicht damit konfrontiert wird "von nichts gewusst zu haben". Ich würde das Auto auch nehmen und zu einer Vertragswerkstatt bringen und danach mit der Rechnung bei Carglass vorbeischauen!

Noch eine Kleinigkeit zum Thema:

Carglass hat mit Annahme des Auftrages die Nebenpflicht übernommen, das Auto pfleglich zu behandeln. Hat Carglass diese verletzt und das Fahrzeug wurde beschädigt, hat der Kunde Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur. Mehr nicht!
Der Kunde hat keinen Anspruch das Fahrzeug selbst reparieren zu lassen. Herr des Verfahrens ist Carglass. Erst wenn Carglass die Reparatur verweigert oder trotz mehrmaliger Nachbesserung keine sach- und fachgerechte Reparatur hinkriegt, kommt Selbstvornahme in Betracht.

Inwieweit die SEAT-Durchrostungsgarantie eingeschränkt wird oder ob Carglass diese Garantie für den reparierten Bereich übernehmen muss, weiß ich nicht.

O.

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... mal davon abgesehen wie der Fall nun ausgeht. Ich habe in meiner Autofahrerzeit noch nicht erlebt, dass ein Kofferraumdeckel durchrostet. Selbst nicht bei Fahrzeugen die den ganzen Tag draußen der Witterung ausgesetzt sind. Von daher ist eine Durchrostungsgarantie für 12 Jahre eh ein Witz und Käuferverdummung. Bei einem 12 Jahre alten Auto sind nun mal Roststellen zu erwarten. Da hängt vieles davon ab, ob der Wagen 12 Jahre in der gut klimatisierten Garage stand oder nur draußen. Trotzdem, ein durchgerosteter Kofferraum ist mir noch nie untergekommen.
Nichts desto trotz geht es um die Geldentmachung einer Entschädigung und da würde ich natürlich die maximal mögliche Hilfe in Anspruch nehmen um CarGlass auf die Füße zu treten und eine Entschädigung herauszukitzeln. Zudem wäre noch die Frage zu klären, ob bei einem möglichen Verkauf der Schaden angegeben werden MUSS? Denn, ein Unfall im Wort Sinne ist es ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Noch eine Kleinigkeit zum Thema:

Mehr nicht!
Der Kunde hat keinen Anspruch das Fahrzeug selbst reparieren zu lassen. Herr des Verfahrens ist Carglass.

Doch sehr wohl. Schreib keinen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast!

Es handelt sich um Gewährleistungen eines Werkvertrages gemäß §§ 631 ff BGB. Zu den Nebenpflichten des Werkvertrages gehört immer eine schadensfreie Arbeit! Sollte diese Pflicht während der Schaffung des Werkes vom Unternehmer verletzt werden, macht sich der Unternehmer auf jeden Falle schadensersatzpflichtig.
Hier kann durchaus von Fahrlässigkeit gesprochen werden, die Schadensersatzpflichtig ist. Dann muss noch überprüft werden, ob nicht auch ein Rechtsmangel vorliegt. Der Sachmangel bezieht sich ja nur auf die vereinbarte Beschaffenheit des Werkes. Die ist ja gegeben, denn die Scheibe ist bestimmt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden, oder muss etwa die Scheibe ersetzt werden?
Nur ist während dieser Arbeit das Eigentum des Bestellers beschädigt worden. Das ist was anderes.

Wenn ein Handwerker beim Fliesenlegen eine Fensterscheibe zerstört, dann macht sich dieser Schadenersatzpflichtig. Das hat mit der Gewährleistung nichts zu tun. Dieser Ersatz wird durch einen neuen Werkvertrag mit einem geeigneten Glas-Unternehmen geschlossen, den der Schädiger zu zahlen hat.

Der Besteller kann die Reparatur des Schadens sogar selbst veranlassen und den Lieferer dann zur Kostenübernahme zwingen.

Also nur der Anwalt mit genauen Informationen wird das richtige tun. Niemand sonst hier!

Zu diesem unangemessen rüden - wie ich finden - Kommentar: Nee - selbst gelöscht. Am Ende schreibe ich auch Unsinn.

...gelöschtes Zitat...

Es handelt sich hier um einen materiellen Sachschaden im Privatrechtlichen Sinne, der durch die Ausführung des Werkes dem Geschädigten entstanden ist. Der ist immer zu ersetzen und bezieht sich hier nicht unbedingt auf die Gewährleistung. Schadenersatz ist in den §§ 249 bis § 254 BGB geregelt.

Ich hatte meinen Unsinn zwischenzeitlich gelöscht.

Oh sorry, das habe ich nicht gesehen... habe es geändert 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tarause



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Noch eine Kleinigkeit zum Thema:

Mehr nicht!
Der Kunde hat keinen Anspruch das Fahrzeug selbst reparieren zu lassen. Herr des Verfahrens ist Carglass.

Doch sehr wohl. Schreib keinen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast!

Dir ist wohl nicht bekannt, dass Mängelbeseitigung nicht Gewährleistung, sondern Erfüllung ist.

Bei mangelhaftem Werk besteht nach BGB zunächst nur Recht auf Nachbesserung.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Tarause


Doch sehr wohl. Schreib keinen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast!

Dir ist wohl nicht bekannt, dass Mängelbeseitigung nicht Gewährleistung, sondern Erfüllung ist.
Bei mangelhaftem Werk besteht nach BGB zunächst nur Recht auf Nachbesserung.

O.

Es handelt sich aber um eine Nebenpflichtverletzung, eine sogenannte Schutzpflichtverletzung nach § 241 Abs. 2 BGB. Hierbei besteht Schadenersatzpflicht.

Mit Sachmangel und Nachbesserung des Werkes hat dies absolut gar nichts zu tun.

Mängelbeseitigung fällt unter den Oberbegriff der Gewährleistung. Nachbesserung ist eine Wahloption dessen.
Aber das hat aber mit obigem Fall nichts zu tun, da hier kein "Sachmangel" vorliegt, sondern dem Besteller ein Schaden entstanden ist.

Verletzung einer Nebenpflicht führt zu einer Schadensersatzpflicht. Keine Frage. Der Begriff "Gewährleistung" wurde von Dir, nicht von mir ins Spiel gebracht.

Schadensersatz statt Leistung (§ 282 BGB) gibt es nur, wenn zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, was ich in meinem ersten Post beispielhaft dargelegt habe.

Was ist an dieser Aussage unzutreffend?

(Vorausgesetzt wird bei der Wertung des Sachverhaltes, dass bei fachgerechtem Einbau der Scheibe sich die Beschädigung des SEAT vermeiden lässt.)

O.

Du bringst da einiges durcheinander. Carglass hat bei Pflichtverletzung eben kein Bestimmungsrecht! Das hast Du aber behauptet, weil Du dich auf die Art der Nacherfüllung bei einem Sachmangel verwiesen hast. Dieser Fall ist eben kein Gewährleistungsfall.
Soweit käme es noch, dass dem Kunden ein Schaden an seinem Eigentum verursacht wurde, er aber dann noch nicht einmal bestimmen darf, wie der Schaden ausgeglichen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... mal davon abgesehen wie der Fall nun ausgeht. Ich habe in meiner Autofahrerzeit noch nicht erlebt, dass ein Kofferraumdeckel durchrostet.

Dann bist Du offenbar nie einen Mercedes der späten 90er / frühen 00er gefahren.

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