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Carbon Kennzeichen zugelassen in allen Ländern ?

Themenstarteram 9. Juni 2020 um 7:36

Ich habe Alu-Kennzeichen und wollte die nun nachträglich mit Carbon überziehen lassen. Sieht für mich einfach nicht so langweilig aus und man sieht es nicht oft bei anderen.

Da ich nun jedes Jahr nach Griechenland in den Urlaub fahre und durch alle möglichen Eu und nicht Eu Länder muss ist meine Frage ob es sein kann, dass ich in irgendeinem Land wegen dem Carbon Probleme bekommen kann. Kann ja sein das ein Polizist aus Bosnien das nicht kennt und meint es ist nicht erlaubt, was mach ich dann ?

Beste Antwort im Thema

Ähm, nachträgliche Änderungen an Kennzeichen sind IMMER verboten!

Wenn überhaupt, kannst du dir "Carbon"-Kennzeichen (also weiterhin ein schnödes Alu-Schild, einzig mit Carbon-Folie; der Sinn sei mal dahingestellt; leichter wird es dadurch nicht :rolleyes: ) prägen lassen und solltest am besten gleich nach einer Herstellerbestätigung o.ä. fragen die du dann immer mitführst und ggf. vorzeigen kannst.

Davon abgesehen sind die zugelassenen Kennzeichen, da sie ZUGELASSEN sind, natürlich Europaweit zugelassen.

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Interessant was es so alles gibt. Hoffentlich gibt es auch die Erklärung für das Amt mit dazu. Sonst sagt die gute Frau (Mann) geh fort damit und nichts wird es mit der Umstempelung. :D

Zitat:

@motorknecht schrieb am 9. Juni 2020 um 10:09:07 Uhr:

Zitat:

@summercap schrieb am 9. Juni 2020 um 10:03:23 Uhr:

Hallo,

Autokennzeichen mit Dienstsiegel sind eine

Urkunde.

Jegliche Veränderungen sind verboten.

Grüße

summercap

Bitte Kommentare lesen, dann ist es verständlicher.

Hallo motorknecht,

ich habe gelesen, das von mir ist kein Komentar,

sondern KLARTEXT !

Gruß

summercap

Zitat:

@Genie21 schrieb am 9. Juni 2020 um 13:29:09 Uhr:

Interessant was es so alles gibt. Hoffentlich gibt es auch die Erklärung für das Amt mit dazu. Sonst sagt die gute Frau (Mann) geh fort damit und nichts wird es mit der Umstempelung. :D

Hallo Genie21,

das sehe ich auch so.

Gruß

summercap

Wenn Carbon, dann würde ich die 3D Kennzeichen in Cabron Look nehmen. Ich habe mir diese in Carbon matt gegönnt und es sieht schon geil aus.

Jeder gibt für anderen Quatsch Geld aus, also was soll's, man lebt schließlich nur einmal ;) ... jeder soll mit seiner Kohle machen, wozu er Bock hat. Wenn jemand spenden will, soll er es machen, wer sich eine Rolex für 20t€ kaufen will, who cares?

War damit auch schon in Italien, Polen, Österreich und Holland. Juckt dort keine Sau.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 9. Juni 2020 um 09:45:34 Uhr:

...

Außerdem wird es wohl für kein anderes Land von Interesse sein, wenn die Kennzeichen ordnungsgemäß mit gültigen deutschen Siegel verklebt sind.

Wie will man überhaupt feststellen, dass das nachträglich aufgebracht wurde? Wenn es zugelassen ist, dann hätte er es ja auch direkt bei Zulassung haben können.

So geht er hin, vielleicht wird die normal schwarze Folie abgemacht und die Carbonfolie aufgebügelt. Wo sehe ich jetzt, dass das nicht von Anfang an so war?

Am Siegel und am TÜV-Siegel wird ja nichts verändert.

Wenn es aber nicht zugelassen ist, dann...?

Zitat:

@summercap schrieb am 9. Juni 2020 um 10:03:23 Uhr:

Hallo,

Autokennzeichen mit Dienstsiegel sind eine

Urkunde.

Jegliche Veränderungen sind verboten.

Grüße

summercap

Zwar stimmt es, dass ein amtliches Kfz-Kennzeichen eine Urkunde darstellt. Aber nicht richtig ist, dass "jegliche Veränderung" verboten ist.

Verboten ist nur, was in einer Norm festgehalten ist. Welche Norm soll das sein?

§ 22 StVG: Ja, Abs. 1 Nr. 3 suggeriert, dass jegliche "Veränderung" verboten sein könnte. Gemeint ist aber nur, dass die Kennzeichenkombination nicht verändert werden darf. Das ergibt sich aus den Motiven des Gesetzgebers, wie man in den Kommentaren und den vereinzelten Gerichtsentscheidungen dazu entnehmen kann. (Danach ist sogar das Anbringen eines Reichsadlers oder das Verfärben des Euro-Feldes usw. nicht strafbar, nach keiner Strafnorm! In diesen Fällen liegt allerdings eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 48 Nr. 1b, 10 Abs. 12 S.1 FZV i.V.m. Nr. 3 Anlage 4 FZV vor.)

Zudem gilt es - wirklich! - nur für die an einem Kraftfahrzeug angebrachten Kennzeichen (man lese den Normtext genau!). Wer die Veränderungen an einem abgenommenen Kennzeichen vornimmt, erfüllt den Tatbestand nicht! Was natürlich nicht heißt, dass man mit einer veränderten Kombination herumfahren darf, wenn die Veränderung in abgenommenem Zustand vorgenommen wird. Denn dann gilt ja wieder Nr. 2.

Weiterhin müsste eine "rechtswidrige Absicht" nachgewiesen werden. Welche soll das sein?

Es bleibt dabei: die hier gewünschte Veränderung des Kennzeichens ist nicht von § 22 I Nr. 3 StVG verboten.

§ 267 StGB: Erst recht nicht. es wird keine unechte Urkunde daraus und der Erklärungsinhalt der Urkunde nicht verändert (verfälscht). Daher kommt § 267 StGB gar nicht erst in Betracht.

Ergebnis: diese Veränderung ist nicht strafbar, weil auch das veränderte Ergebnis den Anforderungen an die Beschaffenheit eines gültigen Kfz-Kennzeichens (nach § 10 FZV) erfüllt. Der oben erwähnte Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand aus § 10 Abs. 20 FZV ist ebenalls nicht erfüllt, weil mit der Veränderung keine Verwechslungsgefahr oder Sichtbarkeitsbeeinträchtigung einher geht.

Das ist auch der Grund, weshalb die Schilderfirma solche "Carbon-Schilder" anbieten darf. Gegen eine derartige nachträgliche Veränderung ist daher ebenfalls nichts aus rechtlichen Gründen einzuwenden. (Höchstens aus anderen: ästhetischen, finanziellen... ;))

Was man dem Polizisten aus Bosnien am besten sagt, weiß ich nicht, weil ich deren Sprache nicht kenne. Sinngemäß würde ich vorschlagen, zu erläutern, dass dieses Kennzeichen den deutschen Vorschriften entspricht (siehe oben § 10 FZV) und man deshalb nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 auch in Bosnien umherfahren darf. Wenn er eine andere Auffassung vertritt, möge er diese bitte begründen. (Ob das wirklich stimmt, weiß ich allerdings nicht genau. Jedenfalls wäre der Polizist erstmal beschäftigt.)

Zitat:

@bimota schrieb am 9. Juni 2020 um 15:05:21 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 9. Juni 2020 um 09:45:34 Uhr:

...

Außerdem wird es wohl für kein anderes Land von Interesse sein, wenn die Kennzeichen ordnungsgemäß mit gültigen deutschen Siegel verklebt sind.

Wie will man überhaupt feststellen, dass das nachträglich aufgebracht wurde? Wenn es zugelassen ist, dann hätte er es ja auch direkt bei Zulassung haben können.

So geht er hin, vielleicht wird die normal schwarze Folie abgemacht und die Carbonfolie aufgebügelt. Wo sehe ich jetzt, dass das nicht von Anfang an so war?

Am Siegel und am TÜV-Siegel wird ja nichts verändert.

Wenn es aber nicht zugelassen ist, dann...?

Hallo, nur das was schwarz ist kommt in Carbon, sonst nichts. Mit anderen Worten, nur die erhabenen Stellen, Buchstaben, Zahlen und der Rand, sind schwarz und bekommen die Carbonfolie.

Die Siegel werden dabei nicht beschädigt oder gar mit einer Folie überzogen. Vielleicht schaust Du Dir das mal an. Aus diesem Grund ist es auch nachträglich möglich.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 9. Juni 2020 um 21:47:18 Uhr:

 

Hallo, nur das was schwarz ist kommt in Carbon, sonst nichts. Mit anderen Worten, nur die erhabenen Stellen, Buchstaben, Zahlen und der Rand, sind schwarz und bekommen die Carbonfolie.

Die Siegel werden dabei nicht beschädigt oder gar mit einer Folie überzogen. Vielleicht schaust Du Dir das mal an. Aus diesem Grund ist es auch nachträglich möglich.

:):):)

Genau das wollte ich doch sagen. Wenn ich das auch wollte würde ich das machen - ohne zu fragen:D:D:D

Ich sehe da wirklich kein Problem. Will mal sehen wie ein Polizist nachträglich sagen will, dass das verändert wurde.:)

Jedes Kennzeichen muss einer DIN Norm entsprechen. Die Schilderpräger haben alle ein DIN-Zertifikat mit einer Nummer. Dieses wird nach der Prägung in das Kennzeichen gestempelt um nachvollziehen zu können, wo das Kennzeichen herkommt und ob der Präger die Erlaubnis besitzt. Bei Carbon-Kennzeichen beinhaltet das DIN-Zertifikat auch die Schrift in "Carbonoptik" (Zertifikate kann man teilweise herunterladen). Die Zertifikate müssen regelmäßig erneuert werden.

In deinem Fall: Ändert irgendein Schilderpräger die Schriftfarbe eines Kennzeichens mit einem anderen DIN-Zertifikat, kann das nicht richtig sein. Wäre eventuell sogar Urkundenfälschung. Nur der Zertifikateinhaber darf seine Kennzeichen bearbeiten und nur in dem Maße, was im Zertifikat genehmigt ist.

Das ist die Theorie, wahrscheinlich wird das nie jemand stören oder jemand bemerken. Aber wie das so ist, eventuell steht man irgendwann vorm Richter und der sagt: "Ich hätte sie ja freigesprochen, aber wir haben festgestellt mit dem Kennzeichen stimmt was nicht und ihre Versicherung verweigert auch erstmal die Regulierung........"

 

Gruß Thomas

Och @thommi6081 Thomas, deine Behauptungen sind oben alle widerlegt.

Es gibt keine spezielle Erlaubnispflicht für das Prägen von Schildern. Das darf jeder. Nur muss das Ergebnis nachher den Bestimmungen (§ 10 FZV) entsprechen. Ein Zertifikat weist aus, das die Ausgangsmaterialien den Vorschriften entsprechen.

Dass die Veränderung keine Urkundenfälschung ist, steht oben unter Verweis auf § 267 StGB. Die Aussage der Urkunde wird ja in keiner Weise verändert.

Auch die Spezialnorm § 22 StVG ist nicht erfüllt (kann man ebenfalls nachlesen!).

Und dein Gedanke, dass aufgrund der Veränderung des Kennzeichens eine Versicherung ihre vertraglich geschuldete Leistung verweigern könnte, geht völlig fehl. Über solche Fragen spricht auch kein Richter Freisprüche aus, denn sie gehören ins Zivilrecht. Wilde Mutmaßungen braucht hier niemand.

Zitat:

@NOMON schrieb am 10. Juni 2020 um 08:58:42 Uhr:

Wilde Mutmaßungen braucht hier niemand.

lese ich hier im V+S Forum allerdings sehr häufig

Hallo ,

NOMON schrieb........

(Ob das wirklich stimmt, weiß ich allerdings nicht genau. Jedenfalls wäre der Polizist erstmal beschäftigt.)

Der Polizist erst mal beschäftigt ? ............und Du auch !

Wenn er die Weiterfahrt verbietet, kann es sehr schwierig werden in Deutschland

ein normales neues Nummernschild zu erhalten, ohne das alte zum Endsiegeln

vorzulegen.

Ob sich der ganze Aufwand lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Gruß

summercap

Warum soll er es verbieten können, wenn es ein in Deutschland zulässiges Kennzeichen ist? Das ist ja die Kernfrage. Klar kann es erstmal Ärger geben, aber letztlich muss man aus der Nummer irgendwie herauskommen können. Zum Beispiel durch Verweis auf dieses Abkommen vom 1926, das es wirklich gibt und die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen und Zulassungen regelt.

Ob der Aufwand lohnt, ja, da stimme ich völlig überein - muss jeder selber entscheiden.

Diese 3d Carbon KZ sehen echt gut aus. Aber knapp über 60 € PRO Kennzeichen ist es mir dann doch nicht wert.. :/

NOMON schrieb:

 

Zitat:

Warum soll er es verbieten können, wenn es ein in Deutschland zulässiges Kennzeichen ist? .............

......weil er es nicht kennt und für manipuliert hält.

 

Gruß

summercap

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