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Car-Rubbing

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 0:23

Neues Hobby in Deutschland!

Ich parkte mein Auto am Straßenrand auf Parkspur, wollte in einen Laden nahebei gehen, drehte mich zu meinem Auto um und sah, wie einer mein Auto bestieg, sich drüber wälzte und danach abstieg. Stellte ihn zur Rede, kam nur wirres Zeug hervor, rief Polizei, der Typ abgehauen. Dellen im Autodach.

Polizei stellte kurz danach den Typen. Konnte von mir zweifelsfrei identifiziert werden.

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt.

Schaden am Auto: 1.280 Euro (Kostenvoranschlag der Werkstatt).

Frage ist nun: wie klage ich den Schaden ein?

Muss ich warten bis Urteil der Staatsanwaltschaft mir vorliegt?

Muss ich zuerst Schadensersatzklage erheben und hoffen das Staatsanwaltschaft den Verursacher zweifelsfrei festgestellt hat?

Was tun?

Ich habe keine Teil- oder Vollkasko die das für mich macht...

Mir wurde von der Polizei gesagt, dass es dem Zivilklagerecht unterliegt, da eine Sachbeschädigung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, aber keine Straftat im eigentlichen Sinne...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 5. März 2015 um 10:15:33 Uhr:

Möglicherweise wäre die Einführung der Prügelstrafe/von Stockschlägen für Vandalismusstraftaten nach Modell Singapur ein probates Mittel? Schaden würde es diesen Kerlchen sicher nicht.

Ganz Deiner Meinung.

Der Mensch ist (wie die meisten anderen Lebewesen auch) von der Natur darauf konditioniert, aus "spürbarem Schaden" wie auch aus Erfolg zu lernen.

Da in unserer "modernen" Gesellschaft der "spürbare Schaden" verschwunden ist, also ausbleibt, wird selbst eine grob asoziale Aktion (die ja bewust willkürlich durchgeführt wurde) vom Täter nicht als "schädlich", sondern wegen des "Kicks" sogar als Erfolg bewertet.

Ich habe also Erfolg mit asozialen Aktionen... welcher Lerneffekt wird sich da wohl einstellen?

Es führt kulturell, politisch und auch psychologisch kein Weg daran vorbei:

Wer als Erwachsener die Grundzüge des sozialen Gemeinschaftslebens nicht akzeptiert, wird sie nur durch Schmerz oder Ausschluss (aus der Gesellschaft) lernen (oder auch nicht).

Ist die Gesellschaft politisch zu schwach dazu, wird das asoziale Verhalten allgemein zunehmen. Wie das aktuell der Fall ist.

Man muss sich nur überlegen, was man vor 40 Jahren mit einem "Car-Rubber" :D gemacht hätte...

Stockschläge und öffentliche Demütigung sind kausaler, einfacher, kostengünstiger, schneller, abschreckender und ganz sicher viel lehrreicher als unsere politische Blümchenwiese.

k-hm

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Aha...festhalten geht nicht aber zusammenschlagen ist kein Problem?

am 1. März 2015 um 12:42

Da würde ich mir aber auch überlegen, ob eine gewaltige Schelle nicht ein zu großes Echo hervorruft ;-)

Zitat:

@AMenge schrieb am 1. März 2015 um 13:42:19 Uhr:

Aha...festhalten geht nicht aber zusammenschlagen ist kein Problem?

Wer behauptet sowas?

Zitat:

@k-hm schrieb am 1. März 2015 um 10:11:59 Uhr:

Ich frage mich nur, wie ich reagieren würde, wenn mir so einer an die Karre kommt oder ich sowas (z.B. im Kaufhaus) sehe...

Polizei? - Hilft nicht. Die dürfen nur streicheln.

So ein Abschaum muss die Konsequenzen seines Handelns sofort extrem spüren, sonst lernen die es nie.

Extrem (!) schmerzhaft und bleibend. Am besten verbunden mit ein wenig Todesangst.

Und öffentlich bloßstellen. Damit ein dauerhafter (auch sozialer) Lerneffekt eintritt, der bis jetzt ja offenbar ausblieb.

Gutmenschentum hilft da nicht weiter.

"Erweiterte Peitsche" schon eher.

Hätte ich kein Problem mit.

Im Affekt natürlich :D

k-hm

Ich wäre auch so. Wenn das einer mit meinen auto machen würde. Ich würde den neben meiner kaputten karre prügeln bis der arzt kommt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 12:50:10 Uhr:

Echte Notwehr gibt es bei Sachbeschädigung nicht.

Hier greift der Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

am 1. März 2015 um 19:04

Ganz richtig. Drum hatte ich ja geschrieben "festhalten, nicht verprügeln". Prügel sind kein angemessenes Mittel.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. März 2015 um 19:57:48 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 12:50:10 Uhr:

Echte Notwehr gibt es bei Sachbeschädigung nicht.

Hier greift der Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Dann wäre ja alles Nötige geklärt.

Der Täter wurde beim Autodemolieren erwischt, wollte aus Aggression auf den Geschädigten losgehen und dieser handelte aus Notwehr dann dementsprechend.

Wenn solche Täter evtl öfters mal von den Bürgern eines vor den Latz bekommen würde es anders ausschauen mit solchem Schwachsinn.

Du verlangst also, das sich andere an Gesetze halten, du setzt dich aber nach Gutdünken darüber hinweg?

Wenn die Gesellschaft etwas mehr für die Erhaltung ihres Rechtsstaates tun würde, müsste sie nicht zu solchen "Rettungsmaßnahmen" greifen. Aber es wird nur gefordert und kaum was selber dafür gemacht ...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Februar 2015 um 12:33:20 Uhr:

So teuer ist ein Vollstreckungstitel nun auch wieder nicht und der hat immerhin 30 (!) Jahre Gültigkeit.

nur machste ne Lange Nase wenn der verursacher in PI geht-dann hat er mit Familie ein freies Einkommen von ca 1500 plus Kindergeld und macht eine saubere Null Inso ( dann hat Dein Titel noch maximal eine haltbarkeit von 7 Jahren die gemütlich ausgesessen werden)

Einen ähnlichen Fall gab es vor Jahren in Dresden. Ein "Aktionskünstler" fühlte sich bemüssigt, den Münchner "Autoläufer" zu imitieren. Bereits beim zweiten Auto jedoch war der Besitzer in Reichweite. Daher endete das "Kunstprojekt" abprupt.

Und glaubt mir, der "Künstler" guckt nie wieder ein Auto auch nur an.

 

Ah schön, die üblichen Internet-Gratis-Gewaltphantasien unterbeschäftigter Männlein.

(Popcorn raushol)

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 2. März 2015 um 14:30:35 Uhr:

Ah schön, die üblichen Internet-Gratis-Gewaltphantasien unterbeschäftigter Männlein.

(Popcorn raushol)

Ich zitiere mal aus dem Sticky Thread "NEUE SPIELREGELN in Verkehr & Sicherheit":

Zitat:

Es wird sachlich über das vom Threadersteller geöffnete Thema diskutiert. Wer nichts sachliches beizutragen hat, lässt die Finger von der Tastatur! Off-Topic und Spam-Beiträge werden kommentarlos gelöscht, und wer trotz besseren Wissens weiter Unsinn postet, riskiert eine 36h-Sperre oder letztendlich die Verbannung. Das gilt besonders für „Ich hol schon mal Popcorn“-Beiträge!!

Würde ich jemanden bei so etwas beobachten, egal ob mein Auto, oder nicht, würde ich diesen festhalten bis die Polizei da ist. Notfalls auch mit Gewalt...

Und das hat nichts mit unterbeschäftigten Gewaltphantasien zu tun. ;)

Festhalten und zusammenschlagen sind aber zwei paar Schuhe. Während das eine durchaus gesetzlich gedeckt ist, ist es das andere ganz sicher nicht.

Nebenbei bemerkt:

Wenn du so explizit auf die Spielregeln hinweist, so ist doch die Forderung nach einer sachlichen Diskussion schon von all denjenigen mit Füßen getreten worden, die der Meinung sind, dass Selbstjustiz eine ganz tolle Idee sei.

Zitat:

@AMenge schrieb am 2. März 2015 um 15:11:24 Uhr:

Festhalten und zusammenschlagen sind aber zwei paar Schuhe. Während das eine durchaus gesetzlich gedeckt ist, ist es das andere ganz sicher nicht.

Definitiv.

 

Zitat:

Nebenbei bemerkt:

Wenn du so explizit auf die Spielregeln hinweist, so ist doch die Forderung nach einer sachlichen Diskussion schon von all denjenigen mit Füßen getreten worden, die der Meinung sind, dass Selbstjustiz eine ganz tolle Idee sei.

Auch da gebe ich dir recht... Ist aber tatsächlich näher am Thema, als Popcorn zu holen. :D

am 2. März 2015 um 16:02

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 13:42:36 Uhr:

Da würde ich mir aber auch überlegen, ob eine gewaltige Schelle nicht ein zu großes Echo hervorruft ;-)

Solange die Schelle "gewaltig" genug war kommt da kein Echo mehr,da kannst du sicher sein. :D

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