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Car-Garantie zahlt defektes AT5-Gertriebe nicht

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 12:42

Habe seit einiger Zeit Probleme mit meinem AT5-Gertriebe (60000km) / Verschalter, Rucken bei mUmschalten bei kalten Motor (ist das normal?).

Da ich eine Car-Garntie-Versicherung habe die diesen Schaden prinzipiell abdeckt habe ich bei meinem FOH dies gemeldet.

Daraufhin kam ein Gutachter von Car-Garantie und ist mit dem Auto gefahren und hat gesagt, daß er keinen Fehler feststellen könnte und die Versicherung nicht zahlen würde.

Der Fehler ist aber offensichtlich. Ich bin ADAC Plus-Mitglied (KFZ-Rechtschutzversichert).

Was meint ihr, wie ich da vorgehen solte ?

 

Gruß,

Jendrik

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13 Antworten

Hallo,

ich hatte nach 25 Monaten und 55.000 das gleiche Problem: LT. FOH Getriebetausch notwendig, Anschlussgarantie bei Car Garantie.

FOH musste Einverständnis zur Kostenübernahme bei Car-Garantie einholen. Ich fragte, ob das nicht eine Kulanzsache von Rüsselsheim sei. Nein, bei abgeschlossener Anschlussgarantie sei das Sache des Garantiegebers.

Einverständnis kam; Reparatur durchgeführt. 100% der Lohnkosten und 90% der Materialkosten trug die Car-Garantie. Die restlichen 10% & die Schmierstoffe (Getriebeöl) wurden dann als Kulanz abgewickelt.

M.E. solltest du auf Kostenübernahme der Versicherung insistieren und von deinem FOH dabei Unterstützung bekommen.

Gruß Uli

Frag mal mit NACHDRUCK in Rüsselsheim mittels eines Anwaltes nach, ob es nicht doch eine 100% Kulanzlösung wegen eines Serienfehlers gibt...

Hallo,

ich würde unverzüglich mit der ADAC-Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen und das weitere procedere mit denen besprechen. Rein rechtlich dürfte an der Erstattung der Kosten nach den AGB von Car-Garantie kein Weg vorbei gehen. Die Frage ist, ob es sich um einen Fehler/Defekt handelt. Im Zweifel mußt Du ein Beweissicherungsverfahren anstrengen, das aber auch von der Rechtsschutzversicherung getragen werden dürfte. Also: Rechtsschutzversicherung anrufen und weiter sehen.

Gruß

nmaudi

Ich bleibe dabei - parallel zu diesem Rechtsweg unbedingt auch bei Opel auf Erstattung der Unkosten drängen...

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 22:13

Habe heute CarGarantie angerufen. Die sagen, das Getriebe muß komplett defekt sein, daß sie das übernehmen.

Das kann doch nicht wahr sein, oder ?

Klar, ich kann noch damit fahren, aber es poltert wenn der Wagen kalt ist. Das Teil läuft nicht rund.

 

Gruß,

Jendrik

Zitat:

Original geschrieben von Jendrik

Habe heute CarGarantie angerufen. Die sagen, das Getriebe muß komplett defekt sein, daß sie das übernehmen.

Das kann doch nicht wahr sein, oder ?

Und wenn der Motor nur noch auf drei Pötten läuft, kann man ja auch noch fahren. :D

Ich würde mich mit CarGarantie nicht weiter rumärgern. Du bist über den ADAC rechtschutzversichert. Die sollen denen mal Dampf machen. Interessant wäre es noch, ob und daß Dir der FOH schriftlich bestätigt, daß das Getriebe defekt ist. Da der Fehler bei Opel bekannt ist, sollte das kein Problem sein. Falls doch, würde ich mir einen anderen FOH suchen.

Gruß

Achim

Hallo Achim,

genau das war bislang ein Problem bei den FOHs: Zu oft haben Nutzer mit offensichtlich kaputten Getrieben (offensichtlich, weil kurz danach der Totalausfall folgte) den schönen Spruch gefangen "Alles in Ordnung, das ist der Stand der Technik". Dann folgte die Zeit der Feldabhilfen (zunächst Drehzahlsensoren tauschen, dann erst Getriebe tauschen). Eventuell ist man ja jetzt soweit ein flächendeckendes Problem einzugestehen. Falls das prinzipiell so ist, UNBEDINGT Opel Dampf machen. Die werden den Schaden tragen, da bin ich mir sehr sicher.

Hi

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Da Du einen Rechtsschutz hast, würde ich den mal ausgiebig Testen (mal davon abgesehn ist ein Anwalt bei einer Car-Garantie eigentlich Vorraussetzung)

Aber ob jetzt Opel wegen des Pakannten Problems oder die CarGarantie übernimmt, sollen die Beiden unter sich ausmachen. Ich würde auf 100%ige Kostenübernahme bestehen. Notfalls auch mittels Anwalt.

MfG

W!ldsau

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Vorher mit der Rechtsschutz klären. Wenn Du einen guten Anwalt hast, wird er das für Dich übernehmen. Wenn Du jetzt ohne Anwalt herumhampelst, wirds ein harter Brocken. Dein FOH weiss, was er darf und was er Dir erzählen muss, um Dich zu verwirren und auflaufen zu lassen. Wenn es hart auf hart kommt, kann es zu spät sein, erst dann einen Anwalt einzuschalten.

Auf jeden Fall auch einen Prozess in Kauf nehmen (vorausgesetzt, die RV übernimmt alles - klärt der Anwalt auch im Vorfeld). Mit dieser Einstellung wird Dein FOH schnell raffen, dass Du es ernst meinst - spätestens dann, wenn statt Deinem persönlichen Erscheinen plötzlich Anwalts-Briefe hereinflattern. Eventuell lenkt er dann schon freiwillig ein. Sollte Dein Anwalt nämlich mit Hilfe eines Gutachters und diverser anderer Informationen beweisen können, dass Dein Getriebeproblem kein Einzelfall ist, wird es Haarig für den FOH.

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 12:49

Der FOH unterstützt mich und wirkt recht engagiert.

Die CarGarantie sagt halt, daß sie nur bei komplett defektem Getriebe zahlen weil es so in den Versicherungsbedingungen steht.

Wenn das wirklich so ist ( muß ich noch nachlesen) dann scheine ich schlechte Karten zu haben.

Da kann man sich aber allgemeine die CarGarantie komlpett sparen. Oder sehe ich das falsch ?

 

Gruß,

Jendrik

Zitat:

vorausgesetzt, die RV übernimmt alles - klärt der Anwalt auch im Vorfeld

Mensch, Junge. ;) Ruf doch einfach mal bei Deiner Rechtsschutzversicherung/ADAC an, schildere den Fall, dann bekommst Du die Antwort, ob die RV die Rechtskosten übernimmt.

Dann den Fall an den Anwalt abgeben, der übernimmt die weitere Vorgehensweise. Warum sollst Du Dich damit unnötig rumquälen?

Ob sich die CarGarantie lohnt ist eine ganz andere Frage. Wie mit jeder Art von Versicherung auch. :)

Zitat:

... Die CarGarantie sagt halt, daß sie nur bei komplett defektem Getriebe zahlen

... war bei mir nicht so. Mein Getriebetausch erfolgte aufgrund der üblichen AT-5-Probleme, die hier im Forum intensiv besprochen wurden.

D.h. Getriebe war nie nicht komplett defekt, sondern zeigte "lediglich" Komfortmängel wie hartes Zurückschalten beim Ausrollen, Ruckeln im Stand oder beim Anfahren.

Hallo,

scheinbar hat Car-Garantie schnauzevoll von defekten AT5-Gertriebe und will sich einfach rausdrehen..

 

MfG V77

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