Car Garantie
Hallo Zusammen,
ich habe ein Audi A4 TDI mit 170 PS, Bj 2007.
Letzten Monat ist mir die Zylinderkopfdichtung bei 53000 km kaputt gegangen. Zunächst war die Angelegenheit gar nicht schlimm. Denn mir hat die Audi Werkstatt gesagt, dass ich 10% der Materialkosten übernehmen muss. Das wären ca. 100€. Den Rest ca.1500 € würde die CarGarantie übernehmen. Nun habe ich zusätzlich zu den 100€ nochmal eine Rechnung von 600€ bekommen. Die Audi Werkstatt sagt, dass die CarGarantie die 600€ nicht übernehmen würde. Weil die entstandenen Kosten von 600€ reine Spül Kosten sind. Durch das, dass die Zylinderkopfdichtung kaputt gegangen ist, ist in den Kühler Kreislauf Öl gelangt. Und die Werkstatt musste den Kühler Kreislauf fünf Mal durchspülen. Eben diese Kosten trägt Car Garantie nicht.
Aber in der Garantie steht das CarGarantie 90% der Materialkosten und 100% Arbeitsaufwand übernehmen würde. Da Frage ich mich ob das Durchspülen kein Arbeitsaufwand ist.
Kann mir jemand dazu seine Erfahrungen teilen?
Ich habe einen Verkehrsrechtsschutz bei der Allianz. Würde dieser Rechtsschutz auch solche Fälle wie mit der CarGarantie oder Audi Werkstatt übernehmen?
Viele Grüße
Mika
30 Antworten
Hallo Mika,
schau mal in die ABG der Versicherung die bei §6 schreieben (für den Fall dass du die PerfectCar Versicherung hast)
"Infolge eines garantiepflichtigen Schadens umfasst die
Garantie leistung auch:
1. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,
Gummi teile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen,
wenn ihr Einsatz technisch erforderlich ist, sowie im
Zuge einer unter die Garantie fallenden Reparatur anfallende
Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel."
Also eigentlich müssten die das schon zahlen - wie ich das verstehe. Ich würde mal bei der Verischerung anrufen und nachfragen und eben darauf verweisen. Stellen sie sich hier quer würde ich das an meinen Anwalt übergeben. Eigentlich müsste dein :-) sich vorher ne Freigabe über die Arbeiten bei der Versicherung holen also nen vollen Kostenvoranschlag - in dem die Spülung ja auch aufgelistet werden muss. Wenn sie dem zustimmen dann müssen sie es bezahlen bzw dein :-) dich darüber informieren dass sie das nicht machen.
Grüße
Boris
P.S. schau mal im Anhang hab ich die AGB hochgeladen. Hoffe das hilft dir...
das wäre ja mal wieder typisch, das man sich dann mit so einer Garantie die ja nunmal auch extra kostet, sicher fühlt, und dann zack kommen se einem wieder so dsa dies und jenes nicht darin ist 😕
@ Mika
Da kannst Du ganz locker bleiben:
- Entweder will Dich der 🙂 abzocken und Zusatzkohle machen
- Oder CarGarantie will auf Deine Kosten Geld sparen
Beides ist nicht rechtens und daher Quark mit Soße!
Hingehen und freundlich, ABER bestimmt sagen, das Du das definitiv nicht zahlst! Weise (ebenfalls freundlich) auf Deine Rechtschutz-Versicherung hin!!! Das wirkt meistens Wunder!
Die Versicherung heißt nicht PerfectCar Versicherung sonder CarGarantie.
Kennst du diese Versicherung?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von CaptainPlanet
Hallo Mika,schau mal in die ABG der Versicherung die bei §6 schreieben (für den Fall dass du die PerfectCar Versicherung hast)
"Infolge eines garantiepflichtigen Schadens umfasst die
Garantie leistung auch:
1. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,
Gummi teile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen,
wenn ihr Einsatz technisch erforderlich ist, sowie im
Zuge einer unter die Garantie fallenden Reparatur anfallende
Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel."Also eigentlich müssten die das schon zahlen - wie ich das verstehe. Ich würde mal bei der Verischerung anrufen und nachfragen und eben darauf verweisen. Stellen sie sich hier quer würde ich das an meinen Anwalt übergeben. Eigentlich müsste dein :-) sich vorher ne Freigabe über die Arbeiten bei der Versicherung holen also nen vollen Kostenvoranschlag - in dem die Spülung ja auch aufgelistet werden muss. Wenn sie dem zustimmen dann müssen sie es bezahlen bzw dein :-) dich darüber informieren dass sie das nicht machen.
Grüße
BorisP.S. schau mal im Anhang hab ich die AGB hochgeladen. Hoffe das hilft dir...
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PerfectCar ist die GW-Versicherung, die vom VW-Konzern über den VVD angeboten wird.
CarGarantie ist ein unabhängiger GW-Versicherer, den ein Händler z.B. einsetzt, weil sie ihn (den Händler) unterm Strich weniger kostet.
Was mich betrifft, kennen tue ich beide Versicherer. Letztes bzw. vorletztes Jahr hatten wir einen A4 8E, der war vom 🙂 über die CarGarantie versichert worden.
Da die Schäden bei diesem A4 jedoch während der ersten 6 Monate nach GW-Kauf auftraten, hatte hier die Beweislastumkehr gegriffen und wir haben logischerweise überhaupt keinen Cent dazu bezahlt!
hätte da noch ein paar Fragen bezüglich Car Garantie: Ich habe 2 Schäden am Fahrzeig aktuell die ich gerne über die CG abwickeln würde, hat jemand das auch schonmal gehabt und weiß ob die es übernehmen?
1) Beifahrersitz elektrische Verstellung geht nciht mehr (es rattert als sei da die Mechanik defekt)
2) Beifahrerspiegel elektrische Verstellung geht nur teilweise bzw bei aktivieren der MemoryTaste verstellt er sich nicht so wie gespeichert
Wird bzw. würde auf jeden Fall bezahlt, wenn ...
- WANN hast Du den Wagen ausgeliefert bekommen??
DAS ist die Frage aller Fragen, um mehr sagen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Wird bzw. würde auf jeden Fall bezahlt, wenn ...- WANN hast Du den Wagen ausgeliefert bekommen??
DAS ist die Frage aller Fragen, um mehr sagen zu können.
aha okay dann hier das Datum, da bin ich ja mal gespannt auf die ultimative Antwort dann 😁 am 30.04.11 ging der Wagen in meinen Besitz über.
Ich hatte auch die CarGarantie, bei der der Händler meinte, damit sei ALLES abgesichert, und man überfliegt die Text der Versicherung meistens nur...
Die CarGarantie übernimmt nur GENAU diese Dinge, die im beigelegten Heftchen aufgeführt sind. Das sind zwar schon ne ganze Menge, aber das Auto besteht noch aus viel mehr Teilen.
Hatte bisher folgende "Schäden" die nicht von der CarGarantie übernommen wurden:
- Undichter Wischwassertank (selbst repariert)
- klemmender Hubzylinder der SWRA (funktioniert einfach so wieder)
- Probleme mit dem Radioempfang (konnte die Werkstatt glücklicherweise recht kostengünstig reparieren)
Ich kann die CarGarantie wirklich nicht empfehlen, würde in Zukunft vom Händler immer die AudiGWPlus Garantie verlangen. 🙁
Zu deinem Problem: Würde mal im Heft mit den Garantiebedingungen genau nachsehn was drin steht. Die Spülung von irgendetwas ist meiner Meinung nach auch Arbeitsaufwand, das Wasser dafür wird keine 600 Euro gekostet haben.
Dann zur Not mal dort anrufen und beschweren und dann ggf zum Anwalt.
ja nee is mir auch schon klar, das las sich nur so als wenn ich nur das Datum posten müßte udn dann wäre ja alles klar hehe. ich habe natürlich schon selbst recherchiert. Hatte neulich einen Defekt am Heckklappenstellmotor, es ist offenbar alles auslegungssache bzw wichtig wie der ,-) das bei den Jungs der CG vorstellt, bei mir wurde dann anstandslos bezahlt (bzw ich hab wo0hl ne mini Differenz bezahlt weil eben Laufleistung abhängig). und aktuell in Sachen Sitz und Spiegel war ich auch bei nem ;-) und der wird nun auch mit den CG Leuten telefonieren, da warte ich noch auf Antwort. Es wurde aber im Vorgespräch schon deutlich, das man echt haargenau achten muß, wie man da reklamiert. In meinem Beispiel gigns zb so das Spiegel-Steuergerät und/oder Motor übernommen werden würden, aber in Verbidung mit Memory ist das eine Komfort-Steuergerätesache und somit "Luxus" (nein so hat er es nich gesagt aber ähnlich) und das würde nichtr übernommen werden. ....
Zitat:
Original geschrieben von StandArt
aha okay dann hier das Datum, da bin ich ja mal gespannt auf die ultimative Antwort dann 😁 am 30.04.11 ging der Wagen in meinen Besitz über.Zitat:
Original geschrieben von mik222
Wird bzw. würde auf jeden Fall bezahlt, wenn ...- WANN hast Du den Wagen ausgeliefert bekommen??
DAS ist die Frage aller Fragen, um mehr sagen zu können.
Du bist innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf... ab zum Händler mit dem Wagen!
Meiner Meinung nach muss der Händler das regeln.
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Du bist innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf... ab zum Händler mit dem Wagen!Zitat:
Original geschrieben von StandArt
aha okay dann hier das Datum, da bin ich ja mal gespannt auf die ultimative Antwort dann 😁 am 30.04.11 ging der Wagen in meinen Besitz über.
Meiner Meinung nach muss der Händler das regeln.
hmm ach so aber der sitzt im tiefsten Bayern aber nun läulft die Übernahmeanfrage der CG ja, aber danke, dann könnt ich also noch fix innerhlab der ersten 6 Monate an den Händller treten? Kann aber ja sein das der jede Haftung abgetreten hat durch dieeses Ausstellen der CG?
Während der ersten 6 Monate nach Auslieferung muß der Händler Dir beweisen(!), das der von Dir angebebene Defekt erst nach Auslieferung, also nach dem 30.04.2011 aufgetreten ist!!!
Das ist in aller Regel zumindest schwierig bzw. z.T. unmöglich für den Händler!
Z.B.:
- Wer nimmt schin einen Motor VOR Ausliefung auseinander, um dann dem Kunden zu dokumentieren, das die Kolben am 30.04. völlig fehlerfrei waren
ODER die Beispiele von Bongo86 (an denen ich selbst nicht mal einen Finger gerührt hätte):
- kann er beweisen, das der Wischwassertank nicht vorher schon einen kleinen beginnenden Riss vor Auslieferung hatte, wo evtl. das bis dato ausgetretene Wasser einfach verdunstet sein könnte
- wer sagt, das der Hubzylinder der SRA nicht schon beim Vorbesitzer mal sporadisch geklemmt hatte und kann es beweisen(!)
- beim Radioempfang das Gleiche wie oben - ich hätte auch da definitiv nichts(!) zubezahlt
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein! Die besagt nun de facto das Gegenteil, nämlich dann mußt Du(!) beweisen, das der Mangel bereits vor Auslieferung (30.04.2011) vorhanden war!
Und damit Du dann nicht finanziell auf die Nase fliegst, greift nun zu Deinen Gunsten die Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung!!
Übrigens:
Während der ersten 6 Monate nach Auslieferung ist diese Garantie für den Händler wichtig, sie minimiert zunächst sein finanzielles Risiko, was Dir jedoch schnurz sein kann...
ALSO - verkürzt und vereinfacht:
Nicht durcheinander schmeißen:
- gesetztliche Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) greift immer bei jedem Gebrauchtwagen für (mindestens) 1 Jahr.
- die freiwillige Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung ist quasi freiwillig seitens des Händlers um
a) sein Risiko besonders in der ersten 6 Monaten
und
b) Dein monetäres Risko in den folgenden 6 Monaten zu minimieren
Die SuFu ist im Übrigen bei den Worten "Sachmängelhaftung", "Beweislastumkehr", Gebrauchtwagengarantie", ... nicht unergiebig. 😉
Also telefoniere mit Deinem Händler und besprich mit ihm, wie - aufgrund der Entferung - am einfachsten verfahren werden kann:
Gibt es eine Werkstatt in Deiner Nähe, die das Ganze für Dich und Deine ausliefernde Werkstatt abwickeln kann? Dieses ist z.B. nach Kauf bei einem Audi-Partner vielfach relativ einfach machbar.
Fazit: Bezahlt bekommst Du i.d.R. innerhalb der ersten 6 Monate so gut wie alles!
Ab, ich meine, 150 oder 200km Entfernung muss der Händler aber akzeptieren, dass du zu einem Fachbetrieb vor Ort gehst mit deinem Mangel!