Car Garantie

Audi

Hallo Zusammen,

ich habe ein Audi A4 TDI mit 170 PS, Bj 2007.

Letzten Monat ist mir die Zylinderkopfdichtung bei 53000 km kaputt gegangen. Zunächst war die Angelegenheit gar nicht schlimm. Denn mir hat die Audi Werkstatt gesagt, dass ich 10% der Materialkosten übernehmen muss. Das wären ca. 100€. Den Rest ca.1500 € würde die CarGarantie übernehmen. Nun habe ich zusätzlich zu den 100€ nochmal eine Rechnung von 600€ bekommen. Die Audi Werkstatt sagt, dass die CarGarantie die 600€ nicht übernehmen würde. Weil die entstandenen Kosten von 600€ reine Spül Kosten sind. Durch das, dass die Zylinderkopfdichtung kaputt gegangen ist, ist in den Kühler Kreislauf Öl gelangt. Und die Werkstatt musste den Kühler Kreislauf fünf Mal durchspülen. Eben diese Kosten trägt Car Garantie nicht.

Aber in der Garantie steht das CarGarantie 90% der Materialkosten und 100% Arbeitsaufwand übernehmen würde. Da Frage ich mich ob das Durchspülen kein Arbeitsaufwand ist.

Kann mir jemand dazu seine Erfahrungen teilen?
Ich habe einen Verkehrsrechtsschutz bei der Allianz. Würde dieser Rechtsschutz auch solche Fälle wie mit der CarGarantie oder Audi Werkstatt übernehmen?

Viele Grüße
Mika

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Greisenau


Hallo,

diese ganzen Garantien sind Quark. Der Händler muß ein Jahr Gawährleistung leisten. Davon sind wegen Beweiserleichterungen 6 Monate quasi mit einer Garantie vergleichbar. Er kauft sich auf deine Kosten einen Hafter neben ihm. Eine Car- Garantie macht erst sinn wenn die Gewährlesitung des Händlers abgelaufen ist, also für das zweit Jahr.

Da die Gewährleistung gemäß dem BGB nicht abbedungen werden kann steht diese neben den Ansprüchen gegen die Versicherung.

Mach der Werkstat das mal klar. Die werden ganz schnell dafür sorgen, dass die Versicherung zahlt oder die Rechnung einstampfen. Eine Kopfdichtung geht nicht mal bei nem Audi bei 55t km kaputt :-). Damit steht fest, dass der Fehler schpn bei Übergabe des Fahrzeuges angelegt war und du einen Anspruch aus gewährleistung hast. Es sei denn das Fahrzeug ist Bergrennen gefahren. :-)

Gruß

Greisenau

Mich würde der Ausgang dieser Geschichte ja schon auch interessieren - ist schließlich nicht uninteressant, wie Garantiegeber und Verkäufer bei etwaigen Mängelanzeigen reagieren und abwickeln.

Aber einen 18 Monate alten Thread wieder hochzuholen, um zum gefühlt 100. Mal die gesetzliche Sachmängelhaftung von der Garantie abzugrenzen?! Du musst zugeben, das macht wenig Sinn...

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