Car Garantie

Audi

Hallo Zusammen,

ich habe ein Audi A4 TDI mit 170 PS, Bj 2007.

Letzten Monat ist mir die Zylinderkopfdichtung bei 53000 km kaputt gegangen. Zunächst war die Angelegenheit gar nicht schlimm. Denn mir hat die Audi Werkstatt gesagt, dass ich 10% der Materialkosten übernehmen muss. Das wären ca. 100€. Den Rest ca.1500 € würde die CarGarantie übernehmen. Nun habe ich zusätzlich zu den 100€ nochmal eine Rechnung von 600€ bekommen. Die Audi Werkstatt sagt, dass die CarGarantie die 600€ nicht übernehmen würde. Weil die entstandenen Kosten von 600€ reine Spül Kosten sind. Durch das, dass die Zylinderkopfdichtung kaputt gegangen ist, ist in den Kühler Kreislauf Öl gelangt. Und die Werkstatt musste den Kühler Kreislauf fünf Mal durchspülen. Eben diese Kosten trägt Car Garantie nicht.

Aber in der Garantie steht das CarGarantie 90% der Materialkosten und 100% Arbeitsaufwand übernehmen würde. Da Frage ich mich ob das Durchspülen kein Arbeitsaufwand ist.

Kann mir jemand dazu seine Erfahrungen teilen?
Ich habe einen Verkehrsrechtsschutz bei der Allianz. Würde dieser Rechtsschutz auch solche Fälle wie mit der CarGarantie oder Audi Werkstatt übernehmen?

Viele Grüße
Mika

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mik222


Während der ersten 6 Monate nach Auslieferung muß der Händler Dir beweisen(!), das der von Dir angebebene Defekt erst nach Auslieferung, also nach dem 30.04.2011 aufgetreten ist!!!

Das ist in aller Regel zumindest schwierig bzw. z.T. unmöglich für den Händler!
Z.B.:
- Wer nimmt schin einen Motor VOR Ausliefung auseinander, um dann dem Kunden zu dokumentieren, das die Kolben am 30.04. völlig fehlerfrei waren
ODER die Beispiele von Bongo86 (an denen ich selbst nicht mal einen Finger gerührt hätte):
- kann er beweisen, das der Wischwassertank nicht vorher schon einen kleinen beginnenden Riss vor Auslieferung hatte, wo evtl. das bis dato ausgetretene Wasser einfach verdunstet sein könnte
- wer sagt, das der Hubzylinder der SRA nicht schon beim Vorbesitzer mal sporadisch geklemmt hatte und kann es beweisen(!)
- beim Radioempfang das Gleiche wie oben - ich hätte auch da definitiv nichts(!) zubezahlt

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein! Die besagt nun de facto das Gegenteil, nämlich dann mußt Du(!) beweisen, das der Mangel bereits vor Auslieferung (30.04.2011) vorhanden war!
Und damit Du dann nicht finanziell auf die Nase fliegst, greift nun zu Deinen Gunsten die Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung!!

Übrigens:
Während der ersten 6 Monate nach Auslieferung ist diese Garantie für den Händler wichtig, sie minimiert zunächst sein finanzielles Risiko, was Dir jedoch schnurz sein kann...

ALSO - verkürzt und vereinfacht:
Nicht durcheinander schmeißen:
- gesetztliche Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) greift immer bei jedem Gebrauchtwagen für (mindestens) 1 Jahr.
- die freiwillige Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung ist quasi freiwillig seitens des Händlers um
a) sein Risiko besonders in der ersten 6 Monaten
und
b) Dein monetäres Risko in den folgenden 6 Monaten zu minimieren

Die SuFu ist im Übrigen bei den Worten "Sachmängelhaftung", "Beweislastumkehr", Gebrauchtwagengarantie", ... nicht unergiebig. 😉

Also telefoniere mit Deinem Händler und besprich mit ihm, wie - aufgrund der Entferung - am einfachsten verfahren werden kann:
Gibt es eine Werkstatt in Deiner Nähe, die das Ganze für Dich und Deine ausliefernde Werkstatt abwickeln kann? Dieses ist z.B. nach Kauf bei einem Audi-Partner vielfach relativ einfach machbar.

Fazit: Bezahlt bekommst Du i.d.R. innerhalb der ersten 6 Monate so gut wie alles!

uiiii vielen Dank für die MÜhen der ausgiebigen Antwort. Der Hinweis auf die Sufu allerdings ist mittlerweile etwas anstregend, ich hänge mich ja immer an alte Threads um eben nicht nen neuen zu eröffnen, ich habe also die SuFu bemüht um eben dieses Thema hier zu finden und dann eine aktuelle neue Frage dazu zu posten, das sollte doch mal ok sein und ausnahmsweise mal nicht mit Sufu-Verweisen unter 10 Jahren bestraft werden? Mein DIng ist halt das ich denke der Händler hat irgendwie beim Kauf ne Klausel gemacht oder in der CarGarantie stand was drin und ich habe es unterzeichnet, das er gänzlich von seiner Gewährleistung zurücktritt, das muß ich mal im kleingedruckten lesen. Habe das nur vorhin bei CarGarantie auf der Seite +berflogen da stand warum die auch so toll für Händler sei, das dann eben der HÄndler mit allem befreit ist ...

Nix gibts! Wenn du einen Mangel am Fahrzeug hast und trotz dieser Garantie Kosten für dich Anfallen würden, hat die in den ersten 6 Monaten der Händler zu tragen!

Mit keinem Schrieb der Welt kann sich der Händler aus der Gewährleistung rausreden, auch mit keiner Garantie.

Zunächst @ StandArt hast Du natürlich völlig richtig in meinen Augen gehandelt, das Du Deine Frage(n) hier angehangen hast!! 😉

Jason hat mit seinen beiden letzten Posts absolut Recht:

- Zum einen gibt es Zumutbarkeitsgrenzen, was die Entfernung anbelangt. DAS würde ich im Kleingedruckten bei CarGarantie nachlesen oder dort direkt anrufen.

- Zum anderen kann der Händler ein- und ausschließen, was, wann, wo, warum, ... wie er will - aus der mindestens 1-jährigen gesetzlichen Sachmängelhaftung kommt er niemals raus!!!
Ich zitiere den entsprechenden Passus meines vorherigen Posts:
Nicht durcheinander schmeißen:
- gesetzliche Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) greift immer bei jedem Gebrauchtwagen für (mindestens) 1 Jahr.
- die freiwillige Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung ist quasi freiwillig seitens des Händlers ...

Und ist für den Händler doch von Vorteil, wenn er nur 120 anstatt 600 Euro bezahlen muss. Also: alles bestens für den Kunden 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Und ist für den Händler doch von Vorteil, wenn er nur 120 anstatt 600 Euro bezahlen muss. Also: alles bestens für den Kunden 😁

Genau!!!

Wie ich auch schon schrieb:
Und damit Du dann nicht finanziell auf die Nase fliegst, greift nun zu Deinen Gunsten die Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung!!

Übrigens:
Während der ersten 6 Monate nach Auslieferung ist diese Garantie für den Händler wichtig, sie minimiert zunächst sein finanzielles Risiko, was Dir jedoch schnurz sein kann...

so, heute hat sich herausgestellt, das die beiden Dinge wegen denen ich bei Audi hier war NICHT übernommen werden von der CG. grmpf. Hatte mit der Meister da aber auch scon wenig HOffnungen gemacht. Wie auch immer, nun könnte ich also an meinen HÄndler treten in Bayern und ihm die Mängel (habe noch mehr,a ber das sind so Keinigkeiten wie ein defekter MAL-Deckel) schreiben und dann soll er mir mal eine Lösung anbieten, oder? UNd wenndas stimmt mit dieser Entfernungsklausel das wäre ja TOP denn dann wäre ich da schon mal auf der sicheren Seite!

Wie erwähnt, CG anrufen wegen der Enternung!
Und im ersten halben Jahr MUSS Dein Händler ALLES (was er nicht beweisen kann) übernehmen bzw. zahlen!!!

Zitat:

Original geschrieben von mik222


Wie erwähnt, CG anrufen wegen der Enternung!
Und im ersten halben Jahr MUSS Dein Händler ALLES (was er nicht beweisen kann) übernehmen bzw. zahlen!!!

du meinst aber, Händler anrufen, gell, weil die CG übernimmt ja nicht

Richtig, mit der Garantie bist du fertig.

Klar stimmt das mit der Entfernung. Stell dir mal vor du müsstest wegen jedem Mangel 2x200km fahren, das wäre untragbar und würde die Sachmangelhaftung zu einem wirtschaftlichen Witz machen.

Was allerdings negativ sein kann: du hast die Reperatur durchführen lassen ohne Vorabsprache mit dem Händler. Wenn er da meckert würd ich so argumentieren dass dir durch den Schaden das Fahrzeug ausgefallen ist, du darauf angewiesen bist und das ganze schnell abgewickelt werden musste.

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Richtig, mit der Garantie bist du fertig.

Klar stimmt das mit der Entfernung. Stell dir mal vor du müsstest wegen jedem Mangel 2x200km fahren, das wäre untragbar und würde die Sachmangelhaftung zu einem wirtschaftlichen Witz machen.

Was allerdings negativ sein kann: du hast die Reperatur durchführen lassen ohne Vorabsprache mit dem Händler. Wenn er da meckert würd ich so argumentieren dass dir durch den Schaden das Fahrzeug ausgefallen ist, du darauf angewiesen bist und das ganze schnell abgewickelt werden musste.

nein nein, ich hab noch gar nix reparieren lassen. Ich war nur beim Händler hier im Ort um die 2 Dinge mal überhaupt in Augenschein nehmehm zu lassen, was kapuitt sein könnte. Und dann hat der halt gleich gesagt er klärt mit CG ab ob das übernommen wird. Also repaiert ist noch nix.

... und das ist auch gut so - das Du vor Absprache mit Deinem Auslieferungshändler noch nirgendwo einen Reparaturauftrag vergeben hast.
Evtl. hat der Händler eigene Connections ...

Ich dachte irgendwas wurde bereits 5x gespült 😕

lol, wir sollten hier einmal kurz nen Grund reinkriegen: ICH habe mich - und das war im nachhinein auch gut so - an einen ALTEN Thread gehängt weil es mir auch um die ZUständigkeit CarGarantie/Händler ging, MEIN Fall ist aber der mit dem Sitz und dem Außenspiegel, nix gespült. Außer ein Alster was grad meinen Hals spült aber das wäre nun OT 😁

Zitat:

Original geschrieben von lazmika


Hallo Zusammen,

ich habe ein Audi A4 TDI mit 170 PS, Bj 2007.

Letzten Monat ist mir die Zylinderkopfdichtung bei 53000 km kaputt gegangen. Zunächst war die Angelegenheit gar nicht schlimm. Denn mir hat die Audi Werkstatt gesagt, dass ich 10% der Materialkosten übernehmen muss. Das wären ca. 100€. Den Rest ca.1500 € würde die CarGarantie übernehmen. Nun habe ich zusätzlich zu den 100€ nochmal eine Rechnung von 600€ bekommen. Die Audi Werkstatt sagt, dass die CarGarantie die 600€ nicht übernehmen würde. Weil die entstandenen Kosten von 600€ reine Spül Kosten sind. Durch das, dass die Zylinderkopfdichtung kaputt gegangen ist, ist in den Kühler Kreislauf Öl gelangt. Und die Werkstatt musste den Kühler Kreislauf fünf Mal durchspülen. Eben diese Kosten trägt Car Garantie nicht.

Aber in der Garantie steht das CarGarantie 90% der Materialkosten und 100% Arbeitsaufwand übernehmen würde. Da Frage ich mich ob das Durchspülen kein Arbeitsaufwand ist.

Kann mir jemand dazu seine Erfahrungen teilen?
Ich habe einen Verkehrsrechtsschutz bei der Allianz. Würde dieser Rechtsschutz auch solche Fälle wie mit der CarGarantie oder Audi Werkstatt übernehmen?

Viele Grüße
Mika

Hallo,

diese ganzen Garantien sind Quark. Der Händler muß ein Jahr Gawährleistung leisten. Davon sind wegen Beweiserleichterungen 6 Monate quasi mit einer Garantie vergleichbar. Er kauft sich auf deine Kosten einen Hafter neben ihm. Eine Car- Garantie macht erst sinn wenn die Gewährlesitung des Händlers abgelaufen ist, also für das zweit Jahr.

Da die Gewährleistung gemäß dem BGB nicht abbedungen werden kann steht diese neben den Ansprüchen gegen die Versicherung.

Mach der Werkstat das mal klar. Die werden ganz schnell dafür sorgen, dass die Versicherung zahlt oder die Rechnung einstampfen. Eine Kopfdichtung geht nicht mal bei nem Audi bei 55t km kaputt :-). Damit steht fest, dass der Fehler schpn bei Übergabe des Fahrzeuges angelegt war und du einen Anspruch aus gewährleistung hast. Es sei denn das Fahrzeug ist Bergrennen gefahren. :-)

Gruß

Greisenau

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