Caddy Zusatzscheinwerfer
Hallo,
ich möchte mir Zusatzscheinwerfer auf das Dach bauen. Besser gesagt eine LED Lazer Bar an den vorderen Dachträger.
Ich habe gesehen das es für den VW Caddy ab 2015 einen Einbausatz in den Kühlergrill gibt.
Allerdings erst ab 2015, meiner ist 2013.
Nun möchte ich folgender maßen vorgehen. Eine Kabeldurchführung durch das Dach wird wohl die beste Lösung sein. Kabel kommt da raus wo es hin muss.
Wenn das ganze sauber ausgeführt wird, habe ich da auch keinerlei bedenken bezüglich Rost oder Undichtigkeiten etc.
Bei Behördenfahrzeugen wird das Blaulicht etc. ja auch durch das Dach mit Strom versorgt.
Nun meine Hauptfragen:
Wo greife ich den Strom ab und wo verbaue ich am besten den Schalter dafür.
Die Lichter sollen als Arbeitsscheinwerfer fungieren. Somit möchte ich dem ganzen TÜV etc. entgegen wirken.
Wenn ich im Ausland mit den Teilen fahre, interessiert es mich nicht.
Wer kann mir helfen.
24 Antworten
Hi,
beachte trotzdem die Bestimmungen zu sog. Arbeitsscheinwerfern
Soweit ich weiss, müssen die zB in At. mit Häubchen verdeckt sein in allgemeinen Strasenverkehr ?!
WE
Frag dich lieber, ob du mit den zusätzlichen Windgeräuschen leben möchtest/kannst.
Nicht wenige haben ihre montierten SW wieder vom Dach und den Relingträgern entfernt, weil es ab 80 km/h unerträglich laut wurde. Noch dazu sorgen die Lampen für Reflektionen auf der Motorhaube.
Besorge oder baue dir nen Halter für die Stoßstange.
Es gab in der Vergangenheit schon diverse Lösungen hier zu sehen. Eine war eine Platte hinter dem Kennzeichen.
Warum machst du eigentlich nen neuen Thread auf?
https://www.motor-talk.de/.../...einwerfer-auf-dem-caddy-t2570939.html
Hi,
also soviel ich jetzt weis gibt es für Arbeitsscheinwerfer an Mehrspurigen Fahrzeugen in D keine Vorgaben.
Das mit dem Abdecken kann ich mir nicht vorstellen, jeder Traktor etc. hat die Teile verbaut.
Matze
https://www.motor-talk.de/.../kuhfaenger-usw-t1974722.html?...
Hier kannst du Günters Lösung aus Schweden begutachten.
Ähnliche Themen
Hi,
Danke. So wie das @Caddy Life TDI gemacht hat, gefällt mir auch.
Nützlich wären da natürlich ein Paar Details, wie er das ganze angeschlossen hat, etc.
Weiß jemand wie diese Halterung für das Kennzeichen heißt. Da das Bild hier eh im Forum ist, hab ich es nochmal mit in den Beitrag.
Matze
Der Anschluss ist ja relativ simpel. Relais, Leitungen zu den Schweinwerfern, Leitung zum Pluspol der Batterie, Leitung an Masse und die Leitung zum Schalter in den Innenraum, wenn es Arbeitsleuchten sind. Zulässiges Fernlicht (Referenzzahlen aller gleichzeitig (max. 4) leuchtenden Scheinwerfer beachten) geht ohne Schalter, da muss man die Leitung fürs Fernlicht am Scheinwerfer abgreifen. Inzwischen gibt es dafür auch fertige Zwischenstecker. Für den Ränger kenne ich sowas, für den Caddy mußt du mal suchen.
Die Halterung wirst du selbst finden müssen. Günter hatte sie in Schweden gekauft und meinte ja damals, die gibt's da überall.
Hi,
hab da jetzt bei mir ums Eck nen Händler https://www.seilwinden-direkt.de/ in der Nähe von Augsburg.
Da hab ich diesen Halter gefunden, Scheinwerfer gibts auch dazu. Eckig, Rund oder Bar.
Mal sehen was die da empfehlen.
Matze
Zitat:
@Happy Rescue schrieb am 16. Dezember 2021 um 10:08:31 Uhr:
Hi,also soviel ich jetzt weis gibt es für Arbeitsscheinwerfer an Mehrspurigen Fahrzeugen in D keine Vorgaben.
Das mit dem Abdecken kann ich mir nicht vorstellen, jeder Traktor etc. hat die Teile verbaut.Matze
Moin !
Du kannst doch keinen Traktor jetzt als Vergleich nehmen. Weißt doch in Deutschland ist Alles wo oder irgendwo geregelt, hier in Deinem Fall in der STVZO, z.B. im § 52 STVZO.
Hier mal ein Link der Dir dabei helfen kann um Dir keine unnötigen Probleme selbst zu schaffen.
https://herman-unterwegs.de/zusatzscheinwerfer-rechtlich/
lg
Caddy war häufig in Schweden Unterwegs. Zwei Zusatzscheinwerfer mussten Entfernt werden, da der TÜV meinte die Referenzzahl wurde Überschritten. Ist aber nicht der Fall.
Schalter in der Mittelkonsole. Mit Fernlicht gekoppelt. Relais an der Batterie.
Die beiden mußten entfernt, weil nur 2 Paare erlaubt sind. Wenn da 6 Lampen an sind, sind 2 eben zu viel. Die Referenzzahlenprüfung folgt dann im zweiten Schritt.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 16. Dezember 2021 um 13:45:02 Uhr:
Die beiden mußten entfernt, weil nur 2 Paare erlaubt sind. Wenn da 6 Lampen an sind, sind 2 eben zu viel. Die Referenzzahlenprüfung folgt dann im zweiten Schritt.
Ok. Danke für den Hinweis.
Hi,
das aber nur bei H7 oder Koppelung mit den Abblendern.
Es dürfen 4 Scheinwerfer / Leutmittel gemeinsam in Betrieb sein.
Hat man H7 ist es ein problem weil beide Gühwendeln an sind + Zusatz = 6 = geht nicht / nicht zulässig
WE
Zitat:
@Wutz1 schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:53:21 Uhr:
Hi,
das aber nur bei H7 oder Koppelung mit den Abblendern.
Es dürfen 4 Scheinwerfer / Leutmittel gemeinsam in Betrieb sein.
Hat man H7 ist es ein problem weil beide Gühwendeln an sind + Zusatz = 6 = geht nicht / nicht zulässig
WE
Wie geht das dann mit H7/H7
undden Neblern zusammen? Sind doch dann auch 6 Leuchtmittel?
Die kann man auch ab Werk zusammen einschalten. Zählen dann die Nebelleuchten nicht dazu?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hi,
das ist eine berechtigte Frage, bei der ich nun auch in Erklärungsnot gerate.
Meine Lesart war bisweilen eben 2x2= 4 dürfen gemeinsam betrieben werden.
Da ich H4 habe bin ich auf der sicheren Seite - dachte ich bis die Frage zu den Neblern aufgekommen ist.
Hmmmmmmm
Gruß
Wutz
PS: Hab etwas gefunden:
Ein damaliges Verbot zur =Zeitigen Nutzung ist wohl nicht mehr gegeben.
TRotzdem hab ich da die Frage nach H7+NSW=3 Paar Leuchtmittel.....
ICH denke laut Stv Dingsda unterliegen die NSW eh einer spez regelung und sind daher bei 2x2 / 3x2 aussenvor......