Caddy gestohlen ... und angeblich in Litauen wieder gefunden

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

passend zum letzten Jahr, wo einfach vieles schiefging, haben sie uns unseren Caddy im Dezember 2011 gestohlen (1 Tag vor dem Kindergeburtstag) und jetzt hat die Poizei gemeldet, dass angeblich (nach dem Gesamtverband deutscher Versicherungen) unser Caddy in Litauen gefunden und sichergestellt wurde.

Die 4 Wochen Wartezeit waren / sind noch nicht vorbei.

Hat irgendjemand Erfahrungen, wie es denn nun weitergehen könnte?

Nach allen Auskünften erfahre ich nichts konkretes. Grundtenor ist jedoch, dass ab jetzt alles von und durch mich erledigt werden müsste ... Rückholung evtl. Reparatur etc. pp. Die Polizei ist raus, der ADAC ist raus und von der Versicherung habe ich noch nichts gehört ...!?

Kommt mir alles so ziemlich spanisch vor und mir ist auch noch nie ein Auto geklaut worden.
Mein Makler versucht sich drum zu kümmern und irgenwelche näheren Auskünfte zu erhalten.

Wäre nett wenn Ihr mit Euren Erfahrungen, mir etwas helfen und ggf. raten könntet, Danke.

Ciao,

alfeistos 8)

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von alfeistos


Hallo,
und von der Versicherung habe ich noch nichts gehört ...!?

alfeistos 8)

Hallo

Wie war denn das Fahrzeug versichert? Nur Haftpflicht? Oder auch Teilkasko gegen Diebstahl? Oder sogar Vollkasko? Schutzbrief?
Wenn auch gegen Diebstahl.....dann rufe bei deiner Versicherung an. Die muß sich darum kümmern.

Die Rückholung veranlast in der Regel die Versicherung, denn die ist ja dran interessiert, das Du Dein Auto wiederbekommts und sie nicht zahlen muss, max. für die Einbruchsspuren.

Hallo,

danke für die Antworten.

Ja, Teil- + Voll-Kasko (mit Selbsbeteiligung --> 150,00 € + 300,00 €) und in der Versicherung war ein Schutzbrief (Kombiprodukt) enthalten (ADAC plus Mitglied) bin ich auch.

Aber mein Problem ist, dass ich halt keine genaueren Auskünfte erhalte.

Mein Versicherungs-Makler hat sich hier auch helfend eingeschaltet und auch mit der Versicherung versucht zu sprechen um ein Statement zu erhalten.

Ich hoffe nur einfach auf eine "kulante" und möglichst unproblematische Lösung für mich.

Nach allen diversen Meinungen weiß ich halt auch nicht ob ich mich jetzt wirklich freuen kann über das Auffinden oder ob es nun definitiv überhaupt wirklich gefunden wurde, oder nicht.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, wie sich das alles entwickelt und ausgeht.

Gruß,

alfeistos 😎

Hallo

Na dann ist doch alles in Ordnung. Du bekommst den Wagen zurück und sämtliche Schäden werden repariert.
Das kostet dich Max. die Selbstbeteiligung.

Abwarten und Tee trinken. Die Versicherung ist am Zug.

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Mir wurden bisher nur zwei Fahrzeug auf Nimmerwiedersehen gestohlen. Natürlich in Polen.

Nach der Wartezeit hatte die Versicherung bezahlt.

Aber bei Dir leigt der Fall ja anders...

Olaf

Und ich habe immer gedacht, das nur noch Luxusautos geklaut werden. Erst mal herzliches Beileid. Egal ob du das Auto oder das Geld wieder bekommt ist es trotzdem ganz schön viel Ärger.
Mich würde ja schon interessieren, wo dir das Auto geklaut wurde.

Viele Grüße

es werde die Autos geklaut die der Markt sucht....
entweder direkt verwerten- verkauf an Russische (poliker *lach)
oder inderekt zerlegen teile verkauf auf ebay....
oder noch besser EIGENBEDARF* transport von teilen...

du kannst dir jetzt zwischen2 und 3 gedanken machen!

Hallo,

hier die aktuellsten Fakten und Fragen zu dem Thema ... von diesem Jahr (kurz nach den Berliner Winterferien):

Ich habe (über die Versicherung) eine Fa. beauftragt den Caddy zurückzuholen.

Die Frist geht angeblich (Wartezeit bis zur Entscheidung Auto zurück oder Wertermittlung & Geld) erst mit Übergabe der "langen" Versicherungsmeldung und der Original-Schlüssel los ... ist das so ... ich dachte mit der Meldung an die Versicherung (über meinen Makler) und Abgabe einer "kurzen" Schadensmeldung beginnt diese Frist? --> Bei mir wäre dies der 09. Dezember statt des 09. Januars ... ???

Also, nach Sicht der Versicherung würde die Wartezeit jetzt am 09. Februar enden. Ich könnte dann also evtl. entscheiden, ob ich noch länger auf die Rückholung (Zustand unbekannt) und Reparatur bzw. Instansetzung warte, oder den Zeitwert (Minus Mwst. ?) nehme ...

Ich bin zum einen unsicher was noch im Auto ist und wie dies zu bewerten ist und den Zustand des Caddys kenne ich auch nicht. Akso was meint denn Ihr was wäre sinnvoller ... Einen Betrag X zu nehmen und evtl einen guten gebrauchten oder Jahreswagen / Tageszulassung zu kaufen (Oder sogar eines der aktuellen Roncalli Modelle) oder lieber den "alten" Wagen zu nehmen (Ist noch der letzte vom "alten" Schlag), also vor dem letzten Facelift?

So ganz ist mir die Sichtweise und die Entscheidung der Versicherung ja noch nicht ganz klar ... beim Kauf habe ich ja auch die volle MWSt. gezahlt (bzw. über die VW-Nbank finanzieren lassen) und warum bekomme ich dies nun abgerechnet?

Wäre nett wenn Ihr Eure Meinung bzw. Wissen mit uns teilt, schon ´mal ein Danke an Alle.

Ein paar hilfreiche Ratschläge zum weiteren Vorgehen wären auch nicht schlecht.

Ciao, alfeistos 😎

P.S. Es ist echt Schxxß viel Ärger und Arbeit damit verbunden ... außerdem kostet es Geld und super viel Zeit.

P.P.S. Der Diebstahl fand in Berlin Wilmersdorf-Charlottenburg (ehem. Westteil) in einer reinen Wohngegend statt.

Hallo,

also ich oute mich mal. Ich bin bei einer Versicherung tätig und es verhält sich wie folgt:

1. Die Frist von in der Regel 1 Monat beginnt mit Eingang der schriftlichen Schadensmeldung beim Versicherer

2. Wenn nach den einem Monat das Auto wiedergefunden wird, geht es zur Verwertung in den Besitz des Versicheres über

3. Der Abzug von der Umsatzsteuer ist erst und auch nur dann geltend zu machen, wenn sich der Versicherungsnehmer kein Folgefahrzeug kauft, sondern nur das Geld nimmt. Ansonsten wird die Rechnung des Folgefahrzeuges beim Versicherer eingereicht und die Umsatzsteuer wird erstattet.

Angaben ohne 100%-ige Gewähr, da jeder Versicherer seine eigenen AKB haben kann

Hallo,

@ a4quatto-driver: Danke für die Infos & die Antwort ...

... hmmm, eigentlich ist die erste (von der Versicherung zugeschickte) allerdings "nur" eine 2-seitige schon im Dezember bei meiner Versicherung eingegangen. Zählt eigentlich der Versicherungsmakler nicht auch schon als "Eingangs-Adresse"?

Na ja, aber die Sache mit der Umsatzsteuer --> ist aber die Mwst. ... verstehe ich noch nicht so ganz ... wobei ich ja sowieso eigentlich vorhabe ein neues Fahrzeug zu kaufen.

Warum Umsatzsteuer und warum bezahle ich diese beim Kauf, bekomme diese aber nicht bei der Zahlung der Versicherung zurück ...
... Ich dachte wenn ich als Privat Person einen Kauf tätige zahle ich immer die Mwst. und bei der Auszahlung ist dieses eigentlich auch wieder an mich zu erstatten ... also quasi immer durchzureichen ???

Aber wie gesagt, ich will / muß mir ja wieder ein "neues" Auto kaufen ... ich warte also mal den Termin ab und schaue dann mal weiter.

Ciao, alfeistos 😎

Zitat:

Original geschrieben von alfeistos



Warum Umsatzsteuer und warum bezahle ich diese beim Kauf, bekomme diese aber nicht bei der Zahlung der Versicherung zurück ...
... Ich dachte wenn ich als Privat Person einen Kauf tätige zahle ich immer die Mwst. und bei der Auszahlung ist dieses eigentlich auch wieder an mich zu erstatten ... also quasi immer durchzureichen ???

Hallo

Weil du die Steuern an den Staat zahlst. Die kriegt weder die Versicherung noch der Autoverkäufer. Du versicherst das Fahrzeug gegen Diebstahl....nicht aber die Steuer.

Wir hatten ein ähnliches Problem. (Astra) Der Wagen wurde von der Versicherung zurückgeholt (Schutzbrief) Dann kam ein Gutachter der Versicherung und hat den Schaden geschätzt.
Anschließend wurde uns freigestellt, den Wagen reparieren zu lassen, oder den Restwert zu nehmen. Wir haben den Restwert genommen.
Anschließend hat die Versicherung das Fahrzeug über uns verkauft. Sie hat 3 Garantie-Onlineangebote von Autoankäufern eingeholt. An einen der 3 Bieter mußten wir verkaufen. Der erzielte Betrag wurde dann verrechnet. (Abgezogen)

Zitat:

Original geschrieben von alfeistos


Na ja, aber die Sache mit der Umsatzsteuer --> ist aber die Mwst. ... verstehe ich noch nicht so ganz ...

Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer

In dem Fall, wo nur das Geld gewählt wird, entsteht an keiner Stelle Umsatzsteuer. Weder für eine Raparatur noch für ein neues Fahrzeug. Solltest du das Geld wählen und dann später doch ein neues Auto kaufen, kannst du bei der Versicherung die USt bei Vorlage einer entsprechenden Rechnung nachfordern. frag mich jetzt aber nicht nach den Fristen.

Ich schalte mich auch noch mal als 2 x Betroffener ein.

Bei mir begann die "Wartezeit" für das Auffinden des Fahrzeugs jeweils bereits mit der telefonischen Meldung bei der Versicherung (beide Fahrzeuge wurden mir in Polen gestohlen). Ich hatte die Versicherung sofort angerufen, um gegen evtl. weitere Kosten durch einen vielleicht von dem Dieb verursachten Unfall zu vermeiden.

In der Zwischnezeit musste ich auch -zig Papiere beibringen, sämtliche Reparatur- und Wartungsbelege, Rechnungen für Zubehör, Reifen usw.

Neben der Diebstahlsanzeige in Polen musste ich diese nochmals in Deutschland bei der Polizei machen.

Da ich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin, wurde mir die Summe nach der Wartezeit incl. Mehrwertsteuer überwiesen.

Auch bei Dir sollte die Mehrwertsteuer mit ausgezahlt werden, da Du ja nach eigenen Angaben nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist es wie bei einem stink normalen Unfall: die Summe muss incl. Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Olaf

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