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ca. 100 Meter hinter 30 km/h Schild geblitzt.

Themenstarteram 8. März 2016 um 10:07

Hallo,

ein sehr guter Bekannter ist am Freitag auf einer Autobahn in Brandenburg mit ca. 70 km/h "geblitzt" worden.

Das Messgerät war ca. 100 Meter hinter dem Schild 30 km/h postiert.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist ggfls. ein Einspruch ausgegangen?

 

Danke im Voraus:

Klaus

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Beste Antwort im Thema

also hat er das 50er Schild ja auch schon ignoriert,weil er 70 gefahren ist,...lach!

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Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 8. März 2016 um 22:57:11 Uhr:

Kann man die Ausfahrt dort benutzen?

Wenn das nicht der Fall wäre, könnte man versuchen, die Berechtigung für das 30er Limit anzufechten.

Mit welcher Begründung?

Zitat:

@AMenge schrieb am 9. März 2016 um 08:03:23 Uhr:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 8. März 2016 um 22:57:11 Uhr:

Kann man die Ausfahrt dort benutzen?

Wenn das nicht der Fall wäre, könnte man versuchen, die Berechtigung für das 30er Limit anzufechten.

Mit welcher Begründung?

Einschränkung der persönlichen Geschwindikeitsfreiheit:)

am 9. März 2016 um 8:27

Zitat:

@wkienzl schrieb am 9. März 2016 um 08:12:36 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 9. März 2016 um 08:03:23 Uhr:

 

Mit welcher Begründung?

Einschränkung der persönlichen Geschwindikeitsfreiheit:)

Die hast du nur zu deiner Garageneinfahrt:)

Zitat:

@wkienzl schrieb am 8. März 2016 um 19:32:28 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 8. März 2016 um 19:05:01 Uhr:

Die einzige Begründung, die genommen werden könnte ist, wenn der Hintermann drängelt. Aber da da fast alle "nur" 50 fahren sieht es schlecht aus.

Die einzige Ausrede der Drängler ist Schuld.

"Ich stand mit beiden Füßen auf der Bremse, aber mein Hintermann hat mich sich so schnell geschoben..." :D

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. März 2016 um 09:27:04 Uhr:

Die hast du nur zu deiner Garageneinfahrt:)

Vor meinem geistigen Auge erscheint gerade die mit 3 000 bunten Neonröhren gepflasterte Garagenzufahrt der Bäckerei Brörmeyer.

(Die älteren unter uns wissen vielleicht, in welchem Landkreis die steht.)

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. März 2016 um 17:14:54 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. März 2016 um 09:27:04 Uhr:

Die hast du nur zu deiner Garageneinfahrt:)

(Die älteren unter uns wissen vielleicht, in welchem Landkreis die steht.)

Hier?

Genau da. Aber das Original ist besser: https://www.youtube.com/watch?v=3D-TTHm3h-g, ab 1:08:25. Ach, hört's euch einfach komplett an ... :cool:

Ja, ich weiß, OT. Aber gibt's denn zum Thema noch was zu sagen?

am 9. März 2016 um 17:44

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. März 2016 um 17:33:53 Uhr:

Aber gibt's denn zum Thema noch was zu sagen?

eigentlich nicht wirklich ...

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 8. März 2016 um 20:30:18 Uhr:

Mir ist schon bekannt, dass BAB auch durch (geschlossene) Ortschaften gehen, wohne schließlich im Ruhrgebiet. ;)

Meine Frage war eigentlich, ob auf BAB strafrechtlich zwischen innerorts/außerorts unterschieden wird.

Wenn dauf einer Autobahn an einem Ortseingangsschild vorbei fährst, wird die Strafe strafrechtlich als innerorts berechnet. Denke aber auch daran, das ab diesem Schild Tempo 50 gilt und man Mittelspurschleicher legal rechts überholen darf. Egal ob Autobahn hin oder her. Erst beim nächsten Autobahnschild, oder dem Ortsausgangschild, befindet man sich strafrechtlich außerorts. Das mat mit der Kollege des Schwagers meines Nachbarn dritten Grades erzählt. ;)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. März 2016 um 19:32:10 Uhr:

Du hattest schon bessere Scherze.

So besser???

Mit Strafrecht hat das alles übrigens nichts zu tun. Also, solange man es nicht WIRKLICH übertreibt. :cool:

Zitat:

@AMenge schrieb am 9. März 2016 um 08:03:23 Uhr:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 8. März 2016 um 22:57:11 Uhr:

Kann man die Ausfahrt dort benutzen?

Wenn das nicht der Fall wäre, könnte man versuchen, die Berechtigung für das 30er Limit anzufechten.

Mit welcher Begründung?

Wenn in einer Autobahn-Baustelle ein 30er Limit angeordnet wird, dann muss das schon ein außergewöhnlich gefährlicher Unfallschwerpunkt sein.

Ich sehe auf den Fotos eher eine sehr breite und übersichtliche Fahrspur.

Solch eine Vorgehensweise stellt für einen gewieften Verkehrsrechtler eigentlich kein Problem dar - außer natürlich, wenn die Ausfahrt freigegeben wäre. Dann wäre zweifellos ein Grund für die 30 vorhanden.

Daher meine Frage - rein sachlich, unvoreingenommen und frei von jeglicher Polemik.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 9. März 2016 um 21:07:36 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 9. März 2016 um 08:03:23 Uhr:

 

Mit welcher Begründung?

Wenn in einer Autobahn-Baustelle ein 30er Limit angeordnet wird, dann muss das schon ein außergewöhnlich gefährlicher Unfallschwerpunkt sein.

Ich sehe auf den Fotos eher eine sehr breite und übersichtliche Fahrspur.

Solch eine Vorgehensweise stellt für einen gewieften Verkehrsrechtler eigentlich kein Problem dar - außer natürlich, wenn die Ausfahrt freigegeben wäre. Dann wäre zweifellos ein Grund für die 30 vorhanden.

Daher meine Frage - rein sachlich, unvoreingenommen und frei von jeglicher Polemik.

Die Ausfahrt war nicht für den Straßenverkehr frei. Aber Baustellenfahrzeuge fahren durch die Barken in Richtung Ausfahrt und eventuell auch wieder zurück.

Doch die Ausfahrt muss frei gewesen sein, da ich schon wenn man die Bilder vom TE größer macht,

ich da schon 3 Autos drauf fahren sehe.

Also hat die 30 da schon eine Berechtigung.:D

Ich war mal so frei und hab mir das Bild ausgeliehen;)

Hier-zu-sehen
am 10. März 2016 um 7:46

ob Berechtigung oder nicht ist doch latte ... das Schild steht da, man sollte sich dran halten, fertig.

Auch wenn die Baustelle nicht mehr steht und die das Schild einfach nur vergessen haben, gilt es trotzdem ... ;)

Themenstarteram 10. März 2016 um 9:18

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 10. März 2016 um 04:44:13 Uhr:

Doch die Ausfahrt muss frei gewesen sein, da ich schon wenn man die Bilder vom TE größer macht,

ich da schon 3 Autos drauf fahren sehe.

Also hat die 30 da schon eine Berechtigung.:D

Ich war mal so frei und hab mir das Bild ausgeliehen;)

Kein Problem, nur ich meine vor der Ausfahrt die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h zu erkennen. :confused:

Aber egal, wie schon richtig geschrieben wird das an der Sichtweise nichts ändern.

Nochmals ein Danke von Klaus.

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