C43 AMG: Ist AMG-Performance-Abgasanlage sinnvoll?

Mercedes

Hallo, eine Frage an die C43-Fahrer:

Ändert sich nur die Geräuschkulisse im Innenraum oder ist macht sich die Anlage auch Aussen bemerkbar?

Wird der "Knall bei den Schaltvorlängen" (siehe Video hier https://www.youtube.com/watch?v=gV0D0pmt3xc ) nur bei der AMG-Anlage wahrnehmbar oder auch bei der normalen Anlage?

Danke für Eure Entscheidungshilfe!

Beste Antwort im Thema

Hi Leute,

hatte das Vergnügen am Wochenende den C450 AMG zu fahren. Ist ja die gleiche Serienanlage wie beim C43 AMG verbaut. Also leise ist was anderes 😉

Habe dazu ein kleines Video gemacht:
https://youtu.be/cUZwt_goDf8

Wenn man wirklich noch einen drauf setzen will, dann die Performance Anlage.

Ansonsten reicht die vollkommen aus. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen 🙂

146 weitere Antworten
146 Antworten

Die schaltbaren Abgasanlagen sind original vom Hersteller immer noch zulässig, nur sie dürfen offen nicht lauter sein wie geschlossen. Das die PAGA in unseren Fahrzeugen noch erlaubt ist liegt an der Typegenehmigung die vor 2016 liegt.
Und was zu laut betrifft. Wenn ich mit einem Golf Diesel im 1 Gang mit 40 durch die Stadt fahre bekomme ich auch Probleme.
Deutsche Gesetze sind halt nie ganz einfach.

Moin,

damit bist du auf der richtigen Spur!

Die Kollegen Friedrich (https://www.whiblow.de) haben im Februar d. J. ein Urteil des VG Karlsruhe (1 K 4344/17) kommentiert, in dem es um einen sog. Autoposer ging, desssen Fahrzeug (wohl) dem Serienstand entsprach. Es handelte sich vorliegend um einen Jaguar F-Type mit werksseitig verbauter Klappen-Abgasanlage.

Der Fahrzeughalter war in Mannheim wiederholt beim Posen aufgefallen und ihm wurde dieses Verhalten trotz TÜV-konformen Fahrzeugs untersagt. Gegen dieses Verbot klagte der Fahrzeughalter. Das Verwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil folgendes festgestellt:

Zitat: "Zur Begründung seines die Klage des Autofahrers abweisenden Urteils hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nun ausgeführt: Unzumutbar könne der durch ein Fahrzeug verursachte Lärm insbesondere dann sein, wenn dieser – wie im Fall des Klägers – durch das Hochjagen des Motors im Leerlauf, hochtouriges Fahren in niedrigen Gängen, sehr starkes Beschleunigen mit durchdrehenden Reifen, plötzliches Abbremsen mit einhergehendem Reifenquietschen und hohe lärmverursachende Kurvengeschwindigkeiten hervorgerufen werde. In der Regel würden zusammen mit den genannten unnötigen Lärmbelästigungen auch vermeidbare Abgasbelästigungen auftreten. Die in § 30 Absatz 1 StVO enthaltenen Verbote knüpften dabei nicht an die Beschaffenheit des Fahrzeugs, sondern an ein Verhalten des Fahrzeugführers an. Ein Verstoß gegen § 30 Absatz 1 StVO könne deshalb auch dann vorliegen, wenn das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen sei." Zitat Ende
Quelle: Homepage der Fachanwaltskanzlei Friedrich und Kollegen

Also: Die in § 30 Absatz 1 StVO enthaltenen Verbote stellen also primär nicht auf die Beschaffenheit des Fahrzeugs ab, sondern auf ein konkretes Verhalten des Fahrzeugführers.Deswegen kann ein Verstoß gegen diese Norm auch dann vorliegen, wenn das Fahrzeug legal betrieben wird und zum Verkehr zugelassen sei.

Grüße aus Hamburg

Björn

Ich weiss nicht warum man mir schlechte Stimmung unterstellt, just.björn bringt es auf den Punkt.

Am Ende geht es darum sich vernünftig zu verhalten und Klappe auf Sport+ im Wohngebiet ist es aus meiner Sicht nicht, und ich habe auch eine PAGA.

Aha! Wieder was gelernt.
Danke @christof08 und @just.bjoern

Da wären wir dann auch wieder beim Thema Rücksicht. Wenn jeder mal nicht so ichbezogen und stattdessen rücksichtsvoll reagieren würde, müsste es solche Urteile gar nicht geben.
Der gesunde Menschenverstand und so....

Ähnliche Themen

Und was ist überhaupt mit den ganzen Motorrädern?! Die sind viel lauter als jede P-/S-AGA.

Oder jeder getunte 3er oder 4er Golf mit Sportendtopf...

Ich würde diese Proleten, die meinen, sie müssten mit hohen Drehzahlen posen und sehr oft auch mit zu hoher Geschwindigkeit innerorts unterwegs sind, damit sie um jeden Preis auffallen, für mehrere Monate den Führerschein entziehen.

Das ist rücksichtslos, peinlich und einfach nur dämlich!

Das hat weder was mit legal oder illegal zu tun, sondern mit gutem Benehmen und Rücksichtnahme.
Ich mag meinen V8 Klang mit offenen Klappen auch, aber ich muss das nicht jedem aufnötigen.

Zitat:

Zitat:

@lauinator schrieb am 16. August 2018 um 00:28:02 Uhr:


Hast du nen Vergleich zum Vormopf? In Videos scheint das Schaltknallen im S+ deutlich reduziert bzw eigentlich weg. Ist dem so?

Habe leider keinen Vergleich zum VorMopf.
Jedoch bin ich mehr als zufrieden, knallt eigentlich ausreichend.
In ca. 4 Wochen sollte es eine asr Steuerung geben.

Von welcher Firma holst du dir die Steuerung?

Gegenfrage: Wie sieht es mit der schaltbaren Abgasanlage und der Thematik POSER aus? ...

Gibt es natürlich auch. Lässt sich nicht vermeiden. 🙂

Kann mir bitte einer mal erklären, wie die 3 Klappen der PAGA im Detail gesteuert sind? Ist diese z.B. im C-Modus bei manuell geöffneter Klappe grundsätzlich gleich laut wie im S+-Modus (einfach höhere Drehzahl)? Bei meinem 997 gehen die Klappen zwischen 30-50 Km/h einfach zu (ausser bei abgezogenem Stecker). Dies scheint beim C43 doch sehr komplizierter zu sein.

Besten Dank
RR-RS5

Würde mich auch mal interessieren. Bei meinem vorherigen E90 335i war es realtiv simpel, der linke Topf hatte am Endrohr eine Klappe die bei anliegenden Unterdruck geschlossen wurde worauf alles durch den rechten Topf musste, welcher etwas mehr Schall geschluckt hat als sein Partner.

Bin bisher leider nicht dazu gekommen die PAGA mal genauer auf der Bühne zu inspizieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen