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C1 vorhanden, C1E nachträglich machen, Kosten, Umfang der Ausbildung

Mercedes Wohnmobile
Themenstarteram 1. März 2016 um 18:24

Die Suche spuckt nix brauchbares zu o.g. Überschrift aus.

Daher:

Hat jemand schon mal zum FS C1 den Anhängerführerschein nachträglich gemacht?

Was hat's gekostet?

Und vor allem:

Es sind doch nur Fahrstunden mit einem entsprechenden Gespann zu absolvieren und ne praktische Prüfung abzulegen, oder?

In der Fahrschule wollten die mir nämlich noch Lehrmaterial und irgendwelche Theorieausbildung berechnen. Zum Glück hab ich das vor meiner Unterschrift nochmal hinterfragt und zusammen rechnen lassen, bzw. es eher selbst gemacht, weil der sehr junge und sehr fahrige Fahrlehrer irgendwie nix dazu sagen konnte und am Ende über 1100€ "mindestens" fällig gewesen wären. :eek:

Dachte ich falle hinten über.

Für Tips und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

 

Gruß

Tobi

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23 Antworten
am 1. März 2016 um 18:32

Du musst auf jedenfall alle Prüfungen ablegen,auch Theorie.

Es sei denn deine letzte Theorie Prüfung ist kein Jahr alt und du hast den c1e da auch mit angegeben

Für jede neue Fahrerlaubnis die nachträglich gemacht wird sind meinem Kenntnisstand nach folgende Dinge zu erledigen...

1. Pflichtstunden Theorie

2. Pflichtstunden Praxis (oder mehr je nach können)

3. Prüfungsgebühr für die Klasse die du machen möchtest

 

Ob du nun die Fragebögen (gibt es das so überhaupt noch) von der Fahrschule kaufen musst oder nicht!? Ist deine Entscheidung. Ein Fehler ist es meines Erachtens nach nicht...

 

Was ich nicht weis ist ob man auch einen neuen erste Hilfe Kurs benötigt?? Ich meine zu wissen die sind 2 Jahre gültig? Besser bei der Fahrschule nochmal nachfragen...

Gruß

Themenstarteram 1. März 2016 um 18:41

Hallo,

danke für eure Antworten!

Hatte hier was gelesen und da steht, dass es nur Praxis abzulegen ist. (siehe weiter unten unter Kosten)

https://www.bussgeldkatalog.org/.../

Themenstarteram 1. März 2016 um 19:35

Hab hier bei ner anderen Fahrschule das hier gefunden.

Da steht auch: "Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben".

http://www.steckelberg.net/pages/klasse-c1e.php

Ist ja bei BE auch nicht vorgesehen :confused:

am 2. März 2016 um 19:46

Zitat:

@Schrauber979 schrieb am 1. März 2016 um 19:41:17 Uhr:

...

Was ich nicht weis ist ob man auch einen neuen erste Hilfe Kurs benötigt?? Ich meine zu wissen die sind 2 Jahre gültig? Besser bei der Fahrschule nochmal nachfragen...

...

Wenn se inzwischen nicht total frei drehen sind die Erste-Hilfe-Kurse unbegrenzt gültig. Wobei es mich nicht wundern würde bei dem Irrsinn...

Die Klasse 3 hab ich 1998, den CE 2007 und den A(direkt) 2009 mit einem EHK aus 1996 gemacht.

Was nicht unbegrenzt bzw. nur 2 Jahre gültig ist, ist der Sehtest... als ich meinen Antrag für den Motorradführerschein bei der Führerscheinstelle abegeben hab, hab ich denen das augenärztliche Gutachten, das ich 2007 für den LKW-Führerschein hab machen lassen nochmal verbraten.

Stand sogar auf dem Wisch drauf, dass der 2 Jahre lang gilt und damit noch im Rahmen lag... erst haben se dort ein wenig die Nase drumrum gezogen, weils kein aktueller Sehtest war, aber auf meinen Hinweis hin, dass das Ding ja noch in der 2 Jahresfrist liegt und außerdem bei jeder Verlängerung des CE alle 5 Jahre sowieso eine neue Untersuchung stattfindet -natürlich insofern man überhaupt verlängert- haben se das Gutachten anstandslos akzeptiert.

Wobei das sowieso der Overhype war, da das Gutachten für den CE um einiges aufwändiger und umfahngreicher ist als es fürs Motorrad benötigt wird - da müßte normalerweise so ein "Wisch von jedem Optiker für 10,- EUR" ausreichen.

Themenstarteram 3. März 2016 um 15:32

War nun noch bei einer anderen Fahrschule. Dort konnte man mich endlich kompetent aufklären. Es sind 5 Fahrstunden zu absolvieren. Des weiteren eine Prüfungsfahrt von 75 Minuten. Beinhaltet ankuppeln und trennen und noch irgendwas vom TÜV etc.

Darüber hinaus komplettes ärztliches Attest vom Betriebsarzt mit Augenuntersuchung etc. Dafür sind allein schon ca. 100€ fällig. Dann noch Passbilder, Gebühren fürs umtragen etc.pp. Da ist man schon locker über 1000€ und das schon allein ohne Ttheorieteil oder Grundgebühr.

Einzig der EH- Kurs ist (noch) lebenslang gültig. Sicher auch nicht mehr lange. In Verbindung mit den zusätzlichen Auflagen für die gewerbliche Nutzung des FS ist es mir das nicht Wert. Im großen und ganzen mal wieder Geldschneiderei vom Feinsten.

Ich mach jetzt bei nem Schulfreund meines Vaters einfach BE. Das reicht mir vollkommen und kostet mich insgesamt keine 400€ alles in allem inkl. Prakt. Prüfung. Augenzettel beim Optiker für 6,43€ Und n Passbild reicht. Dann paar mal fahren und nur 45 Min Prüfung.

Hallo,

mal kurz aus Interesse nachgefragt:

Warum hast du nur C1 und was konkret möchtest du durch den Zusatz E fahren?

Gruß

Frank

Themenstarteram 5. März 2016 um 11:25

Zitat:

@xl420 schrieb am 4. März 2016 um 09:34:31 Uhr:

Hallo,

mal kurz aus Interesse nachgefragt:

Warum hast du nur C1 und was konkret möchtest du durch den Zusatz E fahren?

Gruß

Frank

Hallo,

bin 1981er Baujahr. Daher konnte ich seinerzeit nur den neuen FS B machen. 1998 wäre noch der alte 3er gegangen.:mad:

Beim Bund konnte ich dann noch FS C1 machen, mehr war nicht drin. Da bekommt man halt auch nur das, was man für seinen Job dort wirklich benötigt.

Jetzt plane ich mir zusätzlich zu meinem alten Wohnbus noch nen großen Wohnwagen zu holen. Mit 3 Kindern wird's im Bus für nen schönen Kurzurlaub leider zu eng.

Und da dachte ich halt, wenn ich schon nen extra E Schein mache, dann gleich richtig. Aber das is mir dann doch alles zu affig. BE reicht mir auch. ;)

Gruß

 

Tobi

Hallo Tobi,

bis zu einem Zuggesamtgewicht von 4,25to reicht übrigens Klasse B mit Zusatz 96.

Die Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sind abgeschafft worden.

Gruß

Frank

Themenstarteram 5. März 2016 um 15:24

Danke für den Hinweis.

Das potentielle Zugfahrzeug allein wiegt jedoch bereits knapp 3 Tonnen und ein Wohnwagen mit 10 Metern nochmal ca. 2,5Tonnen.

Gruß

Tobi

am 7. März 2016 um 8:00

Ganz klare Regel aus der FEV:Klasse B; Kfz bis 3,5t zgm auch mit Anhänger bis 750 kg ZGM wenn Anhänger größer 750 kg dann darf die Kombination des Zuges 3,5t ZGM nicht übersteigen. B96 bestehend aus einer Kombination zugfahrzeug und Anhänger bis 4,25t ZGM ohne ablegen einer Prüfung,Klasse BE max. zugegewicht 7t im Verhältnis 1:1 allerding sollten immer die herstellerangaben mit berücksichtigt werden. für die Klasse BE ist eine Fahrpraktische Prüfung erforderlich*

Zitat:

@ritoto schrieb am 5. März 2016 um 16:24:01 Uhr:

Danke für den Hinweis.

Das potentielle Zugfahrzeug allein wiegt jedoch bereits knapp 3 Tonnen und ein Wohnwagen mit 10 Metern nochmal ca. 2,5Tonnen.

Gruß

Tobi

Ähm, willst Du den Wohnwagen an den hier bereits erwähnten Wohnbus hängen?

Laut Bezeichnung in deinem Fahrzeugprofil ist das doch ein 6(5,5?)-Tonner.

 

Oder ist der abgelastet? Sonst haut das mit BE nicht hin.

Themenstarteram 8. März 2016 um 8:05

Nein. Der Wohnwagen soll nicht noch an den Bus dran. Das wäre ja ein 20 Meter Gespann. Der soll nur mir dem KFZ bewegt werden. Mit 86 PS ist das wohl doch etwas too much für die alte Mercedes Sparkasse...

 

LG und danke für die Antworten!

am 8. März 2016 um 12:20

Wenn du nur Privat damit rumjuckelst brauchst du Weiterbildung oder Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nicht. Da dir der BE reicht würde ich den E zum C1 nicht machen. Achtung die Berufskraftfahrerqalifikation, benötigst du auch, wenn du ein Gespann über 3,5to zulässiges Gesamtzuggewicht gewerblich bewegen möchtest ( mit BE ja erlaubt).

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