C 320 cdiT Asyt A mit Dpf

Mercedes C-Klasse W203

Hallo !!!!!!

Ich muss nächste woche Asyt A bei 72000 Km machen,das Öl bringe ich selbst!!!
Longlife III Mobil 1 ESP 5W-30 ,229.31 und 229.51.
Passt das Öl ????? Ich fahr C 320 CDI T-model mit DPF !

Danke vorraus!!!!!!

15 Antworten

Das passt. Es gibt aber auch andere Öle wie zb Mobil 1 0W-40

Danke Old Man!!!!

Hallo, Was ist der denn für en Baujahr? Das Mobil 1 0W40 darfst du mit Partikelfilter nicht fahren... Das ESP 5W30 ist das richtige Öl. Nach Blatt 229.31 muss gefüllt werden. Das Mobil 1 gehört zum Blatt 229.5 und gehört somit in die Diesel ohne DPF und die Benziner...

Gruss
DB-profi

Das ist Mopf Bj 2005

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Hab 144,-euro bezahlt!!!!! Nur für Arbeit!!!!

Bei mir steht das Thema auch demnächst an; und ich hatte ebenfalls vor das Öl mitzubringen.
Gibt's da Einschränkungen der Gewährleistung? Ich hatte solche Aussagen bisher als Geschwätz eifriger MB-Werkstätten abgetan, die lieber eigenes Öl aus dem grossen Fass für 27 Euro pro Liter einfüllen. Aber gibt's da Fakten?

Hallo,
 Einschränkungen dürfte es nicht geben,du solltest nur darauf achten dass das Öl auch im
 Serviceheft eingetragen wird.Manche NL schreiben selbst mitgebrachtes Öl ins Serviceheft,
 andere tragen korrekt die Ölsorte ein.Achte auch auf die SLS.
 
 Gruß Old Man

Ist wohl schon zu spät, aber ich hätte in diesem Fall das Aral SuperTronic 0W-40 mit 229.51-Freigabe empfohlen.

Zitat:

Original geschrieben von boxerfahrer_02


Bei mir steht das Thema auch demnächst an; und ich hatte ebenfalls vor das Öl mitzubringen.
Gibt's da Einschränkungen der Gewährleistung? Ich hatte solche Aussagen bisher als Geschwätz eifriger MB-Werkstätten abgetan, die lieber eigenes Öl aus dem grossen Fass für 27 Euro pro Liter einfüllen. Aber gibt's da Fakten?

Aufbewahren der Kaufquittung und ein privater "Aktenvermerk" , machen deine (lesbare) Aufzeichnung zum Dokument. Die Werkstatt kann gerne den Verweis "Fremdöl" eintragen, dann würde ich eine Kopie der Kaufquittung mit einheften. Die Spezifikation des angelieferten Öls muß latürnich eingehalten werden.

Bei meinem 203 - 320T wollten die 21 etwas p l u s Steuer für einen Liter Plärre aus dem Faß, Arbeit extra 🙄

Ja hamma den heut´ scho´ Weihnachten?😉

Zitat:

Original geschrieben von DesmoQuaddro


Aufbewahren der Kaufquittung und ein privater "Aktenvermerk" , machen deine (lesbare) Aufzeichnung zum Dokument. Die Werkstatt kann gerne den Verweis "Fremdöl" eintragen, dann würde ich eine Kopie der Kaufquittung mit einheften.

Im Fall der Fälle kannst Du mit so einer eingehefteten Kaufquittung leider gar nichts beweisen. Die kannst Du dir also auch gleich an den Hut stecken.

Genau das ist das Thema und die Diskussion, die ich mit dem MB Meister hatte. Der stellte sich auf den (zugegeben einfachen ) Standpunkt: fremdes Öl - keine Gewährleistung. Egal was auf dem mitgebrachten Kanister steht; egal ob verschlossen oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von boxerfahrer_02


Genau das ist das Thema und die Diskussion, die ich mit dem MB Meister hatte. Der stellte sich auf den (zugegeben einfachen ) Standpunkt: fremdes Öl - keine Gewährleistung. Egal was auf dem mitgebrachten Kanister steht; egal ob verschlossen oder nicht.

Habe soeben dieses im Netz gefunden:

Zitat:

BGH gibt Daimler AG recht

Garantie nur bei Besuch in der Vertragswerkstatt

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Autohersteller eine Garantie gegen Durchrosten davon abhängig machen, dass das Fahrzeug regelmäßig in eigenen Vertragswerkstätten gewartet wird. Vor allem bei langfristigen Garantien dürften Hersteller diese Garantien an bestimmte Bedinungen knüpfen, wie etwa regelmäßige Wartung in Werkstätten. Einem Kunden sei "die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil.

Im aktuellen Fall ging es um die "mobilo-Life"-Garantie der Daimler AG. Darin sichert der Konzern zu, dass seine Neuwagen 30 Jahre lang nicht von innen nach außen durchrosten. Ansonsten würden Rostschäden auf Kosten des Herstellers beseitigt - wenn der Wagen regelmäßig in den Daimler-Werkstätten gewartet wird.

Kein Ersatz für rostende Heckklappe
Ein klagender Daimler-Kunde geht mit der BGH-Entscheidung nun leer aus. Er hatte 2002 einen vier Jahren alten Mercedes Kombi gekauft, bei dem ein Jahr später die Heckklappe rostete. Weil er das Fahrzeug nicht regelmäßig in Daimler-Benz-Werkstätten überprüfen ließ, entfällt in seinem Fall die Durchrostgarantie. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Interessen des Kunden würden durch die Klausel "nicht unangemessen beeinträchtigt". Es sei im "legitimen Interesse" des Herstellers, Kunden an das Netz der Vertragswerkstätten zu binden.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 187/06 vom 12. Dezember 2007)

Quelle: tagesschau.de

Dieses Urteil gilt aber nur für freiwillige Garantieversprechen der Hersteller. Nicht für die gesetzliche 2 jährige Garantie.

Man müßte nun mal einen Fall für mitgebrachtes gleichwertiges Motoröl bestreiten. Den das ist ja was anderes und eigentlich ein wettbewerbswidriges Verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von mb200cdi


Dieses Urteil gilt aber nur für freiwillige Garantieversprechen der Hersteller.

Das Urteil bezieht sich nur auf die MobiloLife-Garantie. Die Neuwagengarantie ist davon nicht betroffen (Kfz-GVO).

Zitat:

Original geschrieben von mb200cdi


Nicht für die gesetzliche 2 jährige Garantie.

So etwas gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mb200cdi


Man müßte nun mal einen Fall für mitgebrachtes gleichwertiges Motoröl bestreiten. Den das ist ja was anderes und eigentlich ein wettbewerbswidriges Verhalten.

Was soll daran bitte wettbewerbswidrig sein? Ich kann einen Unternehmer doch nicht dazu zwingen, dass er den Werkvertrag mit Fremdmaterial erfüllt. Das kann, muss er aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von mb200cdi


Nicht für die gesetzliche 2 jährige Garantie.
So etwas gibt es nicht.

Jap mein Fehler: schimpft sich gesetzliche Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von mb200cdi


Man müßte nun mal einen Fall für mitgebrachtes gleichwertiges Motoröl bestreiten. Den das ist ja was anderes und eigentlich ein wettbewerbswidriges Verhalten.
Was soll daran bitte wettbewerbswidrig sein? Ich kann einen Unternehmer doch nicht dazu zwingen, dass er den Werkvertrag mit Fremdmaterial erfüllt. Das kann, muss er aber nicht.

Ganz einfach. Wenn ich dem Meister das Orginalöl mitbringe welches ebenfalls in der Werkstatt ausgeschenkt wird. Und diese mit dem Argument wie boxerfahrer_02 auch schrieb abgewiesen bekomme und wenn dieses auch gleich noch erheblich teurer ausgeschenkt wird, als es auf dem Markt kostet ist das für mich schon ein widriges Verhalten seitens des Unternehmers.

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