Bußgelstelle erkennt mich nicht ? vorgehen ?
Hallo alle zusammen!
Ich wurde ja 2 mal am selben Ort geblitzt.
Ich war in Berlin bei der Bußgelstelle und durfte mir die Originale ansehen.
Auf einem Bild , ganz klar ich !
Auf dem Anderen auch ich ( Ich hatte an dem Tag sogar dieselbe Jacke an etc. )
In die Akte des ersten Vergehens schrieb die Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle , dass sie mich ( namentliche Nennung mit Ausweisnummer ) eindeutig als Fahrer identifizieren kann.
in die 2. Akte jedoch schrieb sie aber, dass sie mich ( wieder namentliche Nennung ) nicht eindeutig als Fahrer identifizieren könne. ( Keine Nase, kein Mund da überbelichtet + Lenkrad im Gesicht ).
Der Menschenverstand sagt aber eigentlich schon das ich das sein sollte.
Somit habe ich ja eine gute Vorlage.
Wie soll ich reagieren ?
ein Anwalt publiziert folgendes ( [url=http://www.lawblog.de/.../ ]Hier ![/url] )
Dort hat sich der unerkannte nicht geäußert und wurde dennoch belangt.
Wie soll ich reagieren ? Was genau kann ich schreiben ohne mir wieder selbst ein bein zu stellen ?
Ich wäre sehr dankbar !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
Und "shathh" : Keins der beiden Verfahren ist Rechtsgültig und es besteht auch keine sogenannte "Tateinheit" , jeder Fall für sich ist daher seperat und einzeln zu betrachten. Wenn Fall 1 zu meinen lasten geklärt ist, bei Fall 2 aber NICHT geklärt werden kann wer der Fahrer ist OBWOHL ich mit Ausweis und "Live in Farbe" vor Ihnen stand ergibt sich daraus die Chance einen "gleichen" Eindruck in anderem Wortlaut zu schildern wie Beispielsweise : Ich kann micht nicht daran erinnern ob ich zu diesem Tag am Steuer saß und wer das da auf dem Bild ist kann ich ( Wie die ermittelnde Bußgeldstelle ) ebenfalls nicht erkennen.
Ach sabbel nicht. Du bist ja schlimmer als ein kleines Kind.
Außerdem hast du die Tat indirekt bereits schriftlich, nämlich hier, zugegeben.
Sowas geht mir ja auf den Sack. Wenn du schon wiederholt zu schnell fahren kannst, dann sei auch ein großer Junge und belästige uns nicht mit Anfragen, die hier sowieso keiner kompetent beantworten kann. Rechtsberatung ist hier ohnehin verboten.
Meiner Meinung nach haben solche Themen hier im Forum nichts zu suchen, aus o.g. Gründen.
Jeden Tag heult hier irgendwer rum, dass er geblitzt wurde und keinen Bock hat zu bezahlen. Dass es hier nicht ums bezahlen geht, sondern darum, dass du gefälligst deinen Fahrstil zu ändern und dein Fehlverhalten abzustellen hast, das hast du anscheinend aber immer noch nicht verstanden.
Mir ist es ja wurscht, wenn du dich um einen Baum wickelst, aber durch regelmäßiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gefährdest du vorallem andere.
Dafür hol ich mir jetzt auch gerne eine Rüge ein. Zum Kotzen so ein Verhalten.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
12 Antworten und nicht einer mit der Idee für einen passenden Wortlaut für meine Frage.
Einen Wortlaut wird dir auch niemand formulieren, da dies recht schnell in eine unerlaubte Rechtsberatung münden würde.
Die Frage ist doch, ob du reagieren willst oder nicht. Eine Garantie, dass dir nichts passiert, gibt es bei keinem Weg.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Mir ging’s schon vorher prima, danke der Nachfrage. Das einzig Sinnvolle hab ich ja schon geschrieben: Zahlen und ab jetzt langsamer fahren. Und "nicht rumheulen", diesen Punkt hatte ich in der Tat vergessen.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Gehts Dir jetzt besser nach Deinem überflüssigem Belehrungskommentar...?🙄 Oder hast Du auch noch etwas sinnvolles in Bezug auf die Frage des TE beizutragen...?
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Genau. Nicht zu seinen Fehlern stehen und am Ende wesentlich mehr Geld verbraten zu haben mag in deinen Augen ein sinnvoller Rat sein, in meinen Augen ist er es nicht.Zitat:
Kompetente Auskunft erteilt Dir hier der versierte Fachanwalt Deines Vertrauens, er bekommt auch Akteneinsicht und kann so in Zusammenarbeit mit Dir die richtige Strategie ausarbeiten. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt.
Bitte Lesen UND vestehen, ob es sich für ihn lohnt können weder Du noch ich entscheiden, sondern nur er selbst (allein schon deshalb, da nur der TE alle Fakten kennt)...!
Und nochmal, das absondern von moralischen Betrachtungen und Belehrungen mag ja Dir und Deinesgleichen aus unerfindlichen Grüneden Befriedigung verschaffen, hat aber nichts mit der Ausgangsfrage des TE zu tun und hilft ihm gewiß nicht weiter...!
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
meine Kernfrage war : Was ich in den Anhörungsbogen schreibe wenn das Blitzerfoto nicht verwertbar ist.
Da du ein großer Junge mit Rückgrat bist, schreibst Du rein, dass Du das bist. Ehrlich währt am längsten.
Kernfrage beantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Da du ein großer Junge mit Rückgrat bist, schreibst Du rein, dass Du das bist. Ehrlich währt am längsten.Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
meine Kernfrage war : Was ich in den Anhörungsbogen schreibe wenn das Blitzerfoto nicht verwertbar ist.Kernfrage beantwortet.
Das werde ich nicht tun aber danke 😁
Thema kann trotzdem zu 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Da du ein großer Junge mit Rückgrat bist, schreibst Du rein, dass Du das bist. Ehrlich währt am längsten.Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
meine Kernfrage war : Was ich in den Anhörungsbogen schreibe wenn das Blitzerfoto nicht verwertbar ist.Kernfrage beantwortet.
Das haben ihm ja schon einige geraten, aber anscheinend hat er keines und will nicht dazu stehen. Muss er halt mit Anwalt und dem ganz großen Besteck auffahren … mir ist’s ja wurscht, auf welche Art und Weise er sein Lehrgeld zahlt.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das haben ihm ja schon einige geraten, aber anscheinend hat er keines und will nicht dazu stehen. Muss er halt mit Anwalt und dem ganz großen Besteck auffahren … mir ist’s ja wurscht, auf welche Art und Weise er sein Lehrgeld zahlt.Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Da du ein großer Junge mit Rückgrat bist, schreibst Du rein, dass Du das bist. Ehrlich währt am längsten.
Kernfrage beantwortet.
Du bist so **** ... ehrlich...
Ich gehe nicht zum Anwalt. Ich schreibe etwas in den Bogen. Darum geht es. Schweres Geschütz du bist so lachhaft. Du weisst nicht worum es geht und welche Verhältnisse herschen, weil das nicht wichtig für die Frage war. Also tu mir bitte einen gefallen : Verschwinde !
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
… Bitte Lesen UND vestehen, … Und nochmal, das absondern von moralischen Betrachtungen und Belehrungen mag ja Dir und Deinesgleichen aus unerfindlichen Grüneden Befriedigung verschaffen, hat aber nichts mit der Ausgangsfrage des TE zu tun und hilft ihm gewiß nicht weiter...!
Das mit dem Lesen solltest du dir selbst zu Herzen nehmen. Die Ausgangsfrage war – sogar vom TE gefettet – "
Wie soll ich reagieren ?", und da hat er mehrere Vorschläge bekommen, die ihm weiterhelfen könnten. Aber die will er halt nicht hören.
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
… Also tu mir bitte einen gefallen : Verschwinde !
Äh, wohin denn?
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das mit dem Lesen solltest du dir selbst zu Herzen nehmen. Die Ausgangsfrage war – sogar vom TE gefettet – "Wie soll ich reagieren ?", und da hat er mehrere Vorschläge bekommen, die ihm weiterhelfen könnten. Aber die will er halt nicht hören.
Ja weil sie mir nicht helfen , denn du verstehst anscheinend nicht das es nicht darum geht wie ich auf die anhörung reagieren soll ( deiner meinung nach mit rückrad , ist ja eine gute idee aber ich habe schon reagiert , mit der entscheidung deiner meinung nach kein rückrad zu haben ) sondern wie ich am besten antworten soll wenn ich nicht zugeben möchte wer ich bin. erkenne den zusammenhang. aber du kannst jetzt nicht zugeben das du das wahrscheinlich anders intepretiert hast , deswegen wirst du auf deinem standpunkt beharren und ich habe was ich will 🙂
Warte ich gehe noch auf die Form ein :
Wie soll ich reagieren ? das war die einleitende Frage der was noch folgte : eine präzision dieser Frage denn ich wiederhole mich und werde konkret.
verschwinde wohin du willst 🙂
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das mit dem Lesen solltest du dir selbst zu Herzen nehmen. Die Ausgangsfrage war – sogar vom TE gefettet – "Wie soll ich reagieren ?", und da hat er mehrere Vorschläge bekommen, die ihm weiterhelfen könnten. Aber die will er halt nicht hören.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
… Bitte Lesen UND vestehen, … Und nochmal, das absondern von moralischen Betrachtungen und Belehrungen mag ja Dir und Deinesgleichen aus unerfindlichen Grüneden Befriedigung verschaffen, hat aber nichts mit der Ausgangsfrage des TE zu tun und hilft ihm gewiß nicht weiter...!
Tja, wie immer sollte man nicht nur die Überschriften (das Fettgedruckte) lesen...
Konkretisiert wird das ganze nämlich durch die Fragestellung, wie er antwortet "ohne sich selbst ein Bein zu stellen"... Geht also wohl doch eher um die Möglichkeit überflüssige Expresszuschläge zu vermeiden...
Zudem ist es eine ziemliche Frechheit ihm (in Deinem ersten posting) die Eignung zum führen eines KFZ abzusprechen nur weil er zweimal dem kommunalen Plündertrupp zum Opfer gefallen ist...
Aber wenn es Dir hilft, bitte... Manchmal ist MT wohl auch Therapie...😁
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Zudem ist es eine ziemliche Frechheit ihm (in Deinem ersten posting) die Eignung zum führen eines KFZ abzusprechen nur weil er zweimal dem kommunalen Plündertrupp zum Opfer gefallen ist...
Man könnte es auch eine ziemliche Frechheit nennen, dass du Menschen, die nur ihrer Arbeit nachgehen, als Plündertrupp bezeichnest. Aber eine neutrale Wortwahl war ja noch nie dein Ding.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Man könnte es auch eine ziemliche Frechheit nennen, dass du Menschen, die nur ihrer Arbeit nachgehen, als Plündertrupp bezeichnest. Aber eine neutrale Wortwahl war ja noch nie dein Ding.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Zudem ist es eine ziemliche Frechheit ihm (in Deinem ersten posting) die Eignung zum führen eines KFZ abzusprechen nur weil er zweimal dem kommunalen Plündertrupp zum Opfer gefallen ist...
Ach Gottchen, gehen wir zum Lachen (Humor?) wieder in den Keller...🙄
Und ja jeder wird so tituliert wie er es verdient...😁
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Man könnte es auch eine ziemliche Frechheit nennen, dass du Menschen, die nur ihrer Arbeit nachgehen, als Plündertrupp bezeichnest. Aber eine neutrale Wortwahl war ja noch nie dein Ding.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Zudem ist es eine ziemliche Frechheit ihm (in Deinem ersten posting) die Eignung zum führen eines KFZ abzusprechen nur weil er zweimal dem kommunalen Plündertrupp zum Opfer gefallen ist...
Und so was könnte man rhetorisches Schattenfechten nennen. Worum ging's gleich noch..?
"ein Anwalt publiziert folgendes ( [url=http://www.lawblog.de/.../ ]Hier ![/url] )
Dort hat sich der unerkannte nicht geäußert und wurde dennoch belangt. "
so wird es kommen und zwar egal was in den Anhörungsbogen geschrieben wird. Das Fahrzeug wurde identifiziert und damit ist der Reigen eröffnet. Es kommt im weiteren Verlauf zu einem Bußgeldbescheid.
Und diese depperte Nummer mit dem "Ersatzfahrer" rettet auch niemanden. Geht mal alle davon aus, daß der Verkehrsrichter jeden albernen Trick bereits einmal erlebt hat und durchaus "ways and means" kennt um mit solchen Zeitgenossen Schlitten zu fahren.
Einen ähnlichen (Rechtsschutz-)Fall habe ich (Halter) vor langer Zeit einmal durchgespielt. Fahrerin war meine Frau (Vorrecht eines Fußgängers am Überweg nicht beachtet). Im Anhörungsbogen stand dann auch drin, daß ich nicht gefahren sei, keine weiteren Angaben. Daraufhin erhielt ich den Bußgeldbescheid. Dagegen erhob ich Einspruch, es kam zum verfahren. Der Zeuge (Polizist) konnte sich nicht erinnern, wer gefahren ist, nicht mal ob Mann oder Frau. Ich konnte den Beweis antreten, daß ich nicht gefahren sein konnte und wurde freigesprochen. Meine Frau konnte wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr belangt werden. So weit, so gut. 3 Wochen später erhielt ich vom gericht einen gebührenbescheid wegen Einspruchs gegen eine Nichtigkeit (Kosten etwas niedriger als das Bußgeld). Mein Anwalt riet mir, nicht auch noch dagegen Einspruch einzulegen.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
"ein Anwalt publiziert folgendes ( [url=http://www.lawblog.de/.../ ]Hier ![/url] )
Dort hat sich der unerkannte nicht geäußert und wurde dennoch belangt. "so wird es kommen und zwar egal was in den Anhörungsbogen geschrieben wird. Das Fahrzeug wurde identifiziert und damit ist der Reigen eröffnet. Es kommt im weiteren Verlauf zu einem Bußgeldbescheid.
Und diese depperte Nummer mit dem "Ersatzfahrer" rettet auch niemanden. Geht mal alle davon aus, daß der Verkehrsrichter jeden albernen Trick bereits einmal erlebt hat und durchaus "ways and means" kennt um mit solchen Zeitgenossen Schlitten zu fahren.
Einen ähnlichen (Rechtsschutz-)Fall habe ich (Halter) vor langer Zeit einmal durchgespielt. Fahrerin war meine Frau (Vorrecht eines Fußgängers am Überweg nicht beachtet). Im Anhörungsbogen stand dann auch drin, daß ich nicht gefahren sei, keine weiteren Angaben. Daraufhin erhielt ich den Bußgeldbescheid. Dagegen erhob ich Einspruch, es kam zum verfahren. Der Zeuge (Polizist) konnte sich nicht erinnern, wer gefahren ist, nicht mal ob Mann oder Frau. Ich konnte den Beweis antreten, daß ich nicht gefahren sein konnte und wurde freigesprochen. Meine Frau konnte wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr belangt werden. So weit, so gut. 3 Wochen später erhielt ich vom gericht einen gebührenbescheid wegen Einspruchs gegen eine Nichtigkeit (Kosten etwas niedriger als das Bußgeld). Mein Anwalt riet mir, nicht auch noch dagegen Einspruch einzulegen.
Sorry hier der richtige
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