Bußgelstelle erkennt mich nicht ? vorgehen ?
Hallo alle zusammen!
Ich wurde ja 2 mal am selben Ort geblitzt.
Ich war in Berlin bei der Bußgelstelle und durfte mir die Originale ansehen.
Auf einem Bild , ganz klar ich !
Auf dem Anderen auch ich ( Ich hatte an dem Tag sogar dieselbe Jacke an etc. )
In die Akte des ersten Vergehens schrieb die Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle , dass sie mich ( namentliche Nennung mit Ausweisnummer ) eindeutig als Fahrer identifizieren kann.
in die 2. Akte jedoch schrieb sie aber, dass sie mich ( wieder namentliche Nennung ) nicht eindeutig als Fahrer identifizieren könne. ( Keine Nase, kein Mund da überbelichtet + Lenkrad im Gesicht ).
Der Menschenverstand sagt aber eigentlich schon das ich das sein sollte.
Somit habe ich ja eine gute Vorlage.
Wie soll ich reagieren ?
ein Anwalt publiziert folgendes ( [url=http://www.lawblog.de/.../ ]Hier ![/url] )
Dort hat sich der unerkannte nicht geäußert und wurde dennoch belangt.
Wie soll ich reagieren ? Was genau kann ich schreiben ohne mir wieder selbst ein bein zu stellen ?
Ich wäre sehr dankbar !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
Und "shathh" : Keins der beiden Verfahren ist Rechtsgültig und es besteht auch keine sogenannte "Tateinheit" , jeder Fall für sich ist daher seperat und einzeln zu betrachten. Wenn Fall 1 zu meinen lasten geklärt ist, bei Fall 2 aber NICHT geklärt werden kann wer der Fahrer ist OBWOHL ich mit Ausweis und "Live in Farbe" vor Ihnen stand ergibt sich daraus die Chance einen "gleichen" Eindruck in anderem Wortlaut zu schildern wie Beispielsweise : Ich kann micht nicht daran erinnern ob ich zu diesem Tag am Steuer saß und wer das da auf dem Bild ist kann ich ( Wie die ermittelnde Bußgeldstelle ) ebenfalls nicht erkennen.
Ach sabbel nicht. Du bist ja schlimmer als ein kleines Kind.
Außerdem hast du die Tat indirekt bereits schriftlich, nämlich hier, zugegeben.
Sowas geht mir ja auf den Sack. Wenn du schon wiederholt zu schnell fahren kannst, dann sei auch ein großer Junge und belästige uns nicht mit Anfragen, die hier sowieso keiner kompetent beantworten kann. Rechtsberatung ist hier ohnehin verboten.
Meiner Meinung nach haben solche Themen hier im Forum nichts zu suchen, aus o.g. Gründen.
Jeden Tag heult hier irgendwer rum, dass er geblitzt wurde und keinen Bock hat zu bezahlen. Dass es hier nicht ums bezahlen geht, sondern darum, dass du gefälligst deinen Fahrstil zu ändern und dein Fehlverhalten abzustellen hast, das hast du anscheinend aber immer noch nicht verstanden.
Mir ist es ja wurscht, wenn du dich um einen Baum wickelst, aber durch regelmäßiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gefährdest du vorallem andere.
Dafür hol ich mir jetzt auch gerne eine Rüge ein. Zum Kotzen so ein Verhalten.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
Das werde ich nicht tun aber danke 😁
Was anderes habe ich auch nicht erwartet. Dann sollte man andere auch nicht zur Beihilfe zur Strafvereitelung auffordern und es alleine richten und nehmen wie ein Mann.
Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
.....
Sorry hier der richtige Link
ändert nicht das Geringste an meinem Kommentar.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Was anderes habe ich auch nicht erwartet. Dann sollte man andere auch nicht zur Beihilfe zur Strafvereitelung auffordern und es alleine richten und nehmen wie ein Mann.Zitat:
Original geschrieben von Charlinskaja
Das werde ich nicht tun aber danke 😁
Ich sehe es als ermittlungsfehler der Zuständingen. Sie haben mich einfach nicht erkannt.
wenn der beamte das eichprotokoll nicht untershreibt , dann ist es doch auch zugunsten von mir oder nicht ? es geht ja nicht um den schritt vor der ermittlung des fahrers. ich war doch schon dafür da und konnte als fahrer nicht ermittelt werden , sollte aber schriftlich nochmal was dazu sagen. Niemand muss sich in deutschland selbst belasten oder ?
sehe ich da was falsch ? ( abgesehen vom moralischen etc. )
wenn Du nicht als potentieller Fahrer verfolgt wirst umso besser. Dann würde ich einfach keine Aussage machen - das ist Dein Recht. Eine Fahrtenbuchauflage droht bei einfachen Verstößen ohne Punkte dabei nicht.
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Okay alles klar danke 🙂
naja ich werde reinschreiben das ich nichts erkenne und mich dazu auch nicht weiter äußern kann.
wenn die bußgeldstelle das genauso sieht, werde ich das schon mitbekommen. und sie hören auf.
Gilt es als einspruch ? wenn ja könnten sie es auch einstellen Aber sie hätten natürlich die möglichkeit den richter entscheiden zu lassen. kommt es soweit , dann werde ich den einspruch zurücknehmen und es tragen wie ein mann 😉
es geht gar nicht um einen Einspruch. Im Moment dürftest Du bekommen haben:
- für den Verstoß, bei dem Du erkannt wurdest, einen Anhörungsbogen
- für den Verstoß, bei dem Du nicht erkannt wurdest, einen Zeugenfragebogen
Stimmt das so?
Wenn ein Bußgeldbescheid daraus wird, erfährst Du das, der kommt dann mit Postzustellurkunde. Erst dann könntest Du Einspruch einlegen - oder einfach zahlen.
Auf Wunsch des TE schließe ich dann mal hier.
An der Stelle sei noch mal auf die
Forenregelnhingewiesen - ganz speziell auf diesen Absatz:
Zitat:
Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.
Wer nichts Produktives beitragen kann, mag künftig bitte die Finger von der Tastatur lassen. Ich werde mir bei Gelegenheit den Thread noch mal durchlesen (bin leider etwas im Zeitmangel gerade) und mich ggfs. bei dem einen oder anderen per PN melden.
Gruß
Ralle